28. August 201412 J. Geht das so einfach ? Ich hab was im Kopf, daß das nach 12 Monaten abgemeldet sein schwieriger wird. TÜV muß sein - das ist klar.
28. August 201412 J. Kein Problem, selbst nach 18 Jahren reicht eine normale HU wenn die Fahrzeugpapiere im Original vorliegen.
28. August 201411 J. Das war früher anders, die neue Regelung kam so etwa mit der Einführung der neuen, europäischen Fahrzeugpapiere.
28. August 201411 J. Richtig, früher war eine Vollabnahme erforderlich nach 18 Monaten. Die musste ich einmal machen lassen, ging auch nur beim TÜV, und der Prüfer selbst sagte : "Das ist auch nichts anderes als ne normaler Prüfung, kostet nur mehr ". So war's dann auch. mfg Klaus
29. August 201411 J. Heutzutage ist eine Vollabnahme erst nach 7 Jahren nötig. Gruß Stefan. Sie ist mittlerweile gar nicht mehr nötig. Wenn die (deutschen) Fahrzeugpapiere vorliegen (Fz-Brief), dann reicht unabhängig vom Datum der Abmeldung eine normale HU zur Wiederzulassung, diese HU kann bei jeder Prüforganisation gemacht werden. Die (teurere) Vollabnahme die nur beim TÜV (West) bzw. der DEKRA (Ost) möglich ist ist nur bei notwendig wenn kein deutscher Fahrzeugbrief für das Fahrzeug vorliegt.
29. August 201411 J. Ja wie!? Echt jetzt?? Also muss ich nicht diesen erweiterten TÜV machen nachdem mein Xantia 4 Jahre abgemeldet war? Das ist ja mal ne gute Nachricht
29. August 201411 J. http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren
29. August 201411 J. also hat bx-basis Recht und neiya, wenn Du Deine Papiere wiederfindest, spielt die Dauer der Stilllegung keine Rolle mehr Bearbeitet (29. August 201411 J. von heideturboxm)
29. August 201411 J. Ja bx-basis hat recht. Mein XM ist letztes Jahr nach 8 Jahren Abmeldung ganz normal zu HU/AU gegangen und wurde zugelassen. Es müssen nur alle Papiere da sein und das Fahrzeug darf nicht aus dem KBA gelöscht sein Sent from my LG-E900 using Tapatalk
29. August 201411 J. So lange die Papiere noch da sind ist die Löschung aus der KBA-Datenbank kein Problem - die erfolgt nämlich nach 7 Jahren...
29. August 201411 J. Also nee Papiere find ich nicht mehr wieder :/ aber ich fahr nächste Woche zum StVA um sie aufzubieten.. Krieg dann entweder n Zettel von denen für'n TÜV für 5,60€ oder ich warte bis die Papiere da sind
24. Juni 20188 J. Kann man also allein mit der Kopie eines Fahrzeugbriefs keine Wiederzulassung ohne Gutachten nach § 21 StVZO erhalten?
25. Juni 20188 J. Jain. Ich habe meinen BX16V aus Holland zurück Geholt. Dieser war ursprünglich aus Deutschland. In der Umfrangreichen Bordmappe hab ich eine Kopie des alten Fahrzeugscheins gefunden. Die Kopie war ca 10 Jahre alt. Bei der GTÜ prüfstelle (ich kenne die und umgekehrt) wurde mir diese Kopie beglaubigt, die Zulassungsstelle wurde etwas gefordert, aber ich habe mit den Holländischen Exportpapieren und der Beglaubigung, plus einer HU eine Zulassung bekommen. Ich meine das hat insgesamt (mit HU und Kennzeichen) irgendwas an die 200 Euro gekostet. Einfach mal bei der Prüfstelle fragen. Machen können die Sowas.....ist wohl eine Frage des Wollens.
25. Juni 20188 J. Danke für die Info. Es gibt in meinem Fall die originalen polnischen Fahrzeugpapiere und eine Kopie von den deutschen. Vielleicht finde ich ja noch die europäische Regelung dazu. Das Straßenverkehrsamt konnte ich telefonisch noch nicht erreichen. Grüße Thorsten
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren