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Autoanhänger in Italien und Scheiz


danielf

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HAllo

gerade bin ich überlegen das ich mich aus Deutschland abholen lasse, Problem ist das der C8 nicht gerade leicht ist, mit gepäck so 2t.

mein Hänger kann das ohne probleme, der wiegt aber auch noch 500kg oder was mehr, die mögliche zugfahrzeuge haben eine anhängelast von 2.1t oder 2.2t also komm ich ordendlich was drüber, schwaffen tun das beide, aber wie sieht es in italien und schweiz mit der überladun aus, in D hat mich noch nie jemand kontrolliert, in Frankreich auch noch nicht, aber was macht die schweiz, da werde ich direkt an der grenze mal kontrolliert oder was machen die in Italien?

gruß Daniel

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Hallo.

Vorweg: Wissen tue ich nichts genaues.

Aber: In kaum einem Land sind die Strafen für Verkehrsdelikte geringer als in D, in CH sind sie exorbitant. Allein deshalb würde ich es nicht riskieren.

Und es wird in CH auch deutlich mehr kontrolliert als in D aufgrund möglicher Zollvergehen.

Warum fährst du den Wagen nicht nach Italien? Kaputt?

Ciao, Daniel

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Vorneweg: Mit Anhänger in CH niemals schneller als 80 km/h fahren, bzw. muss man wissen, dass nie mehr erlaubt ist, auch wenn eine höhere Limite gilt oder der deutsche TÜV dem Gespann 100km/h erlaubt. 80km/h ist in der Schweiz die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für Anhängerzüge, 100km/h-Zulassung gibt es nicht, und die interessiert auch niemanden.

Zum Gewichtsproblem muss ich mich erst noch kundig machen... Melde mich wieder.

Nur eine Frage am Rande: Eine Professionelle Spedition zu beauftragen ist keine Option? Weil, wenn die mit nem LKW voller Autos fahren, kanns sein, dass das nicht (viel) teurer kommt, und man hat deutlich weniger Stress damit...

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mein Hänger kann das ohne probleme, der wiegt aber auch noch 500kg oder was mehr, die mögliche zugfahrzeuge haben eine anhängelast von 2.1t oder 2.2t also komm ich ordendlich was drüber, schwaffen tun das beide, aber wie sieht es in italien und schweiz mit der überladun aus,

Ich überschlage mal: Anhänger: 500kg, Zugfahrzeug xkg, Ladung 2000kg. Macht also für den Anhänger 2500kg. Sind minimum 300kg Übergewicht, bis 400kg, je nach Zugfahrzeug.

Sofern das Zugfahrzeug schwerer als 1000kg ist, kommt man auf ein Gesamtzuggewicht von >3500kg. Nehmen wir mal 2000kg fürs Zugfahrzeug.

Dann wäre man bei einem Gesamtzuggewicht von 4500kg. Damit wären die 300kg 6.6667% Überladung. Bei 400kg zuviel wären das dann 8.8889% Überladung.

Damit ist in beiden Fällen der per Ordnungsbusse zu erledigende Bereich überschritten, denn der reicht gemäss Ziff. 300.1 lit. c des Anhangs 1 zur OBV bis 5% Überladung für Anhängerzüge mit >3500kg Gesamtzuggewicht.

Bei einer Kontrolle müsstest Du also mit einer Anzeige und einem Gerichtsverfahren rechnen. Wenn Du keinen Wohnsitz in der Schweiz hast, musst Du gewärtigen, dass ein Vorschuss für Verfahrenskosten und/oder die Sicherstellung der Busse/Geldstrafe zu leisten ist.

Weiterer Hinweis: Bei >3500kg Gesamtzuggewicht würde ich mich ausserdem kundig machen, ob im Besitz der passenden Führerscheinkategorie: Denn, zumindest in der Schweiz braucht man für Anhängerzüge >3500kg die Kategorie BE. B ist der normale PKW-Führerschein, E ist der Zusatz für Anhänger >750kg respektive Anhängerzüge >3500kg Gesamtzuggewicht.

Wenn Du einen dt. Führerschein hast, und damit den Zug legal fahren darfst, ist das aber OK. Klärs aber ab.

Kontrollen sind nach Art. 6 SKV auf öffentlichen Strassen jederzeit möglich, abseits davon nur bei Verdacht auf Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften und örtlichem und Zeitlichem Zusammenhang. Kontrollieren kann der Zoll oder die Polizei.

Die dürfen Dich zur Kontrolle auf Waagen oder zu Kontrollzentren umleiten (Art. 7 SKV).

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe: Wenn ich das richtig verstehe, wird die in dem Fall nicht fällig, es sei denn, der Anhänger hätte ein zulässiges Gesamtgewicht >3500kg (siehe Art. 4 Abs. 2 lit. a SVAV).

Sofern keine LSVA (siehe oben) zu zahlen ist, unterliegen Zugfahrzeug und Anhänger dafür der Vignettenpflicht auf Autobahnen (Art. 3 NSAG). Du brauchst also, wenn Du Autobahn fährst (was allein schon aufgrund der Alpenpässe mit einem überschweren Anhängerzug wärmstens zu empfehlen ist. Zudem bist Du auch mit LKW-Tempo auf der Autobahn vermutlich schneller als auf Hauptstrassen...), zwei Vignetten: Einmal fürs Zugfahrzeug und einmal für den Anhänger. Ausserdem solltest Du für jeden Fahrzeuginsassen eine Leuchtweste greifbar haben, da die auf der Autobahn vorschrift ist, sobald man das Fahrzeug verlässt. (Pannenfall). Soweit ich weiss, gilt das auch in Italien.

Eine eventuell gangbare Lösung wäre, ein Gesuch um Bewilligung eines Ausnahmetransports zu stellen. Allerdings weiss ich nicht, was das kostet.

http://www.astra.admin.ch/sonderbewilligungen/06470/06472/index.html?lang=de

Vielleicht greifst Du mal zum Telefon, um die Kostenseite abzuchecken. Du kannst auch mailen.

Das Gesuch selber kann man online ausfüllen und sich per Mail zustellen lassen. Bearbeitungszeit: 3 Arbeitstage.

Zu beachten: In Italien ist damit das Problem noch nicht gelöst.

Alle Angaben ohne jede Art der Gewährleistung. Angaben beziehen sich nur auf die Schweiz und erheben keinen Anspruch auf vollständigkeit.

ps: Auch möglich wäre das mieten eines geeigneten Zugfahrzeugs oder gleich eines Transporters mit ausreichend Nutzlast. Ohne Anhänger darf der auf der Autobahn schneller als 80km/h fahren, es sei denn, er hat >3500kg zulässiges Gesamtgewicht. Dann würde auch LSVA fällig und dafür keine Autobahnvignette.

pps: Wenn man es ökonomisch betrachtet, könnte ein Zugfahrzeug mit höherem erlaubtem Gesamtzuggewicht auch schon helfen, denn weniger als 5% Überladung kosten 250CHF pro Erwischtwerden. Mehr als 5% werden nur schon deshalb zu teuer, weils vor dem Richter landen muss.

Bearbeitet von bluedog
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..., in CH sind sie exorbitant. Allein deshalb würde ich es nicht riskieren.

Italien ist auch nicht billiger, bei einigen Vergehen ist auch noch die Beschlagnahme des Fahrzeugs eine Option. Bis vor kurzem war das mit den hohen Strafen in I auch nicht so dramatisch, weil sie nicht so nachtragend wie die Schweizer waren und Weihnachten eine grosse Amnestie machten.

Jetzt gibt es auch fuer Verkehrsdelikte eine Amtshilfe innerhalb der EU, das kann bitter teuer werden. Die Schweizer warten einfach bis Du das naechste mal vorbeischaust und werden dann unangenehm.

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Hallo,

mit den Informationen streich ich vorerst mal das vorbahaben mich und den c8 hier abholen zu lassen, einen Geländewagen mit genügend Anhängelast bekomm ich nicht so einfach organisiert mit dem jemand der auch die Zeit hat hier Runter kommt.

mal weiter überlegen...

gruß Daniel

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Für die weiteren Überlegungen noch folgende Anmerkung:

Achslastüberschreitungen sind in etwa genauso teuer wie Übergewicht, nur dass dort der Ordnungsbussenbereich noch schneller überschritten wird.

Der Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung ist immer mal wieder interessant bei solchen Überlegungen:

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html

Hier speziell interessant die Ziffer 300.

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by the way..... :)

ein 2 to schweres Auto, was so lang wie ein C8 ist, und eine ähnliche Gewichtsverteilung aufweist, lässt sich auf einem 2,5 To Anhänger mal sowas von schlecht fahren..... Man ist durch die Länge gezwungen den Wagen ganz nach vorne zu stellen, was wahrscheinlich schonmal die zulässige Stützlast überschreiten dürfte.

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Wie wärs mit einem Sprinter oder Iveco, der für Autotransporte ausgelegt ist. Unsere polnischen Freunde sieht man sehr oft mit solchen Transportern mit Fahrzeug Huckepack.

Beste Grüße

Fred

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