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Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


JKausDU

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Da kommt aber kennzeichen Missbrauch und Versicherung auch noch mit ins Spiel. Beim pkw zieht das meistens immer noch irgendwas mit sich was unangenehm wird. Ich werde, hat das auto keinen TÜV, mir jeden stress ersparen und das auto mit einem Hänger holen. Mir persönlich wird das langsam echt zu assi mit der zulasserei auf den Ämtern. Bald brauchen wir nen Anwalt aufm beifahrersitz um ein auto zu holen weil kein schwein (sorry) mehr bei den ganzen Paragraphen durchblickt! Selbst die polizei steht teilweise unklar da.

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Da kommt aber kennzeichen Missbrauch und Versicherung auch noch mit ins Spiel. Beim pkw zieht das meistens immer noch irgendwas mit sich was unangenehm wird. Ich werde, hat das auto keinen TÜV, mir jeden stress ersparen und das auto mit einem Hänger holen. Mir persönlich wird das langsam echt zu assi mit der zulasserei auf den Ämtern. Bald brauchen wir nen Anwalt aufm beifahrersitz um ein auto zu holen weil kein schwein (sorry) mehr bei den ganzen Paragraphen durchblickt! Selbst die polizei steht teilweise unklar da.

Hallo,

und genau aus diesem Grund werde ich das nächste Mal wie in meinem letzten Beitrag geschrieben vorgehen. Den Gesetzestext habe ich mir schon ausgedruckt und werde ihn dann mitführen. Dann sollte es zu keinen Unklarheiten vor Ort führen im Falle einer Kontrolle.

Grüße

Alex

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Hallo Alex.

Die nächstgelegenen Untersuchungsstelle bezieht sich auf den Standort des Fahrzeugs !

Gruß Stefan.

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Das nützt dir in dem moment rein garnix. Der cop hat immer recht und das ziehen sie knallhart durch. Machst du da noch nen dicken obendrauf ziehst du da den kürzeren. Nächste anlaufstelle TÜV ist im Kreis und da auch die nächst gelegene in 5 km und nicht die dir passt in 30km Entfernung.

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Ich würde auch sagen, dass die Auseinandersetzung mit der Polizei, die ja nach der Gesetzesänderung auch nicht plötzlich mehr Leute als vorher hat, ein eher theoretisches Problem ist, zumal ein Anwalt sicher in der Lage ist, den Gesetzestext wunschgemäß auszulegen.

Aber Versicherungen machen sich ihren eigenen Reim und wenn eine Fahrt ohne Versicherungsschutz im Raum steht, ist man im Straftatbereich und - und an der Überlegeung komme ich nicht vorbei - ein eventueller unschuldiger Unfallgegner bekommt u.U. kein Geld von meiner Versicherung.

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Richtig. Die versicherung kündigt dir wegen so einem mist. Andere nehmen dich deswegen nicht mehr und schon hast richtig Theater am hals. Nenene endweder hat die neue bude TÜV und das schilder gedöns läuft ohne theater oder er wird ohne TÜV einfach per Hänger geholt.

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Das lese ich ganz genau so. Und damit ist die Gesetzesänderung auch eigentlich schon wieder Makulatur.

Wenn mir die Zulassungsstelle in jedem Fall ein Kennzeichen ausstellen muss, bin ich doch im Zweifelsfall immer auf dem Weg zur nächsten Prüfstelle.

Also ändert sich doch fast nichts.

Der Sinn dieses Gesetzes ist ja auch nicht den Weg zur Pruefstelle zu verhindern, sondern den Missbrauch der "Erprobungsfahrten" zu reduzieren.

Das man, wenn man ein besonderes Cleverle ist, auch mit diesem Gesetz die Moeglichkeit hat, eine Ordnungshueter dummzuschwaetzen, ist doch nur fuer notorische Quengler ein Problem. Ich verstehe die widerspruechliche Argumentation nicht, das Gesetzt schraenkt uns zu sehr ein, aber doch nicht genug.

"Ahso auf dem Weg zur Pruefstelle! Wo kommen sie den her? Wo ist die Pruefstelle? Hm, das ist ja eine Vollabnahme. Da brauchen sie ja einen Termin. Haben Sie den?"

Unsere Ordnungshueter sind vielleicht nicht immer die Allerschlausten, mit den meisten Mitgliedern dieses Forums koennen sie denoch mithalten. Was man ja auch an deren resignieten Einschaetzung dazu erkennen kann :P!

Die einfachste Moeglichkeit ist doch, sich die Grenzen und Moeglichkeiten des neuen Gesetzes von einigermassen kompetenten Internettseiten oder Berratungsstellen, und ja leider gehoeren Polizeistationen nicht unbedinget dazu, erklaeren zu lassen. Aber einige scheint das ja zu ueberfordern , sie verbreiten lieber FUD und beklagen den Untergang des Abendlandes. Was hier schon ein Quatsch geschrieben wurde, geht in kein Autoforum!

Ausser fuer Fans der echten Oldtimer, fuer die eine Erprobungsfahrt ein wichtiges Element ist, und besonders der LKW-Oldtimer, kann ich nur Nachteile bei den sehen, gegen die sich dieses Gesetzt ausdruecklich gerichtet hat.

Bearbeitet von MatthiasM
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Richtig. Es geht eigentlich gegen die, die ihre fahrzeuge mit motorern umgebaut haben, felgen und oder fahrwerk fahren die niemals eine Abnahme bekommen würden. Nur das früher schon hieß das dass fahrzeug TÜV und strassentauglich sein muss haben die meisten einfach ignoriert. Wie gesagt. Entweder hat das auto noch TÜV und es gibt Schilder ohne theater oder ich hol das mit dem Hänger. Das doofe ist, man braucht die Papiere um schilder zu holen. Vor ort geht nicht weil du in nem anderen kreis wohnst. Es wird immer komplizierter in Deutschland.

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Es wird immer komplizierter in Deutschland.

Das mag ein Problem in hochorganisierten Gesellschaften sein. Aber dies ist ein freies Land, mindestens was das verlassen betrifft.

Der Anspruch an Sicherheit, Komfort und Recht wird immer hoeher, nur verwaltet werden darf das ganze nicht!

Oft ist es aber auch nur die Traegheit sich an neue Gegebenheiten anzupassen, die einem das Gefuehl der "neuen" Kompliziertheit vermittelt ;).

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Kannst dein land selber verlassen. Weiß garnicht was der mist soll. Es ist und bleibt so. Alles wird komplizierter gemacht als es sein muss. Siehe nur maut. Anstatt das Österreich Modell zu übernehmen, nein, Deutschland muss sein eigenes Süppchen kochen. Das selbe mit den wechsel nummernschildern. Österreich macht es vor wie es geht, Deutschland verkompliziert das wieder und keiner will die haben weil draus schwachsinn gemacht wurde. So auch mit den 5 tagesnummern. Hätt vollkommen gereicht die papiere mit einzureichen dadrauf die 5 tagesplatten zulassen und gut ist das. Straßentauglich/verkehrstauglich mussten sie vorher auch schon sein!

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Hallo Alex.

Die nächstgelegenen Untersuchungsstelle bezieht sich auf den Standort des Fahrzeugs !

Gruß Stefan.

Hallo Stefan,

das kann man so interpretieren, so explizit steht es aber definitiv im Gesetz NICHT drin! Und das müsste es wenn es diese Beschränkung gäbe. Da es das aber nicht tut: siehe mein Beitrag weiter oben.

Wenn doch stelle doch bitte den Abschnitt hier ein, aus dem Du das herausliest.

Und zu den Kommentaren, die so Richtung Querulant gehen:

Nein, das bin ich ganz bestimmt nicht. Ich lege das Gesetz nur wörtlich so aus, wie es gefasst ist. Ich muss mir nichts dazudenken, wie es eventuell gemeint sein könnte. Das ist nicht meine Aufgabe. Dürfte man nur zur der dem Standort des Fahrzeugs nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren, würde das so drinstehen- tut es aber nicht. Siehe meine Ausführungen und die meiner Vorschreiber weiter oben. Es ist NICHT die Rede davon, dass die Fahrt nur innerhalb des Zulassungsbezirks des Kennzeichens stattfinden darf. Aber ich wiederhole mich.

Ich bleibe dabei, bei dem bald anstehenden Fall werden wir das genau so handhaben, wie ich es oben ausgeführt habe. Und wenn hier manche meinen, dass man hier im Falle einer Kontrolle knallhart den Kürzeren zieht- wir werden sehen. Sollte es wirklich dazu kommen werde ich mich entsprechend zur Wehr setzen, da braucht ihr Euch keine Gedanken machen.

Grüße

Alex

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Es geht nicht darum, Schrott durch die Gegend zu fahren. Ich möchte ein verkehrssicheres Fahrzeug überführen, ohne dafür vorher 100 € für eine HU zu zahlen.

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Und dann 3-4 jahre in eine halle stellen. Verstehe das schon. Bleibt einen zu kaufen der tuv hat oder Hänger. Sondergenehmigung kostet sicher extra.

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Nicht kaufen. Das/Die Auto/s sind ja schon da. Nur bewegen würde ich sie gerne ab und an. Und zwar ohne, daß der Staatsanwalt auf dem Beifahrersitz mitfährt. Aktuell überlege ich tatsächlich

die Anschaffung eines Trailers.

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Tja da wären wir beim wechselnummernschild. Leider in deutschland totaler mist und vermurkst worden. In Österreich ohne theater praktikabel und funktioniert bestens.

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Ist auch lange bekannt das damit rechtlich eine grauzone betreten wird. Ausleihen der schilder, falls man überhaupt jemanden findet der sie rausgeben würde, zieht beim erwischen lassen böse Konsequenzen.

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Sicher mal ein sinnvolles Vorgehen der Justiz. Aber halt nur in diesem Einzelfall.

Aber es ist genau das was einem dann neue Gesetze beschert. Staatsanwalt und Bullen schieben bestimmt einen Hals. Ganz offensichtlicher Missbrauch, aber Richter zuckt mit den Schultern. Die geforderte Strafe war allerdings auch ziemlich daneben!

Wenn es demnaechst eine Verschaerfung bei den Haendlerkennzeichen gibt, ist das Wehklagen wieder gross!

Bearbeitet von MatthiasM
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Die Verschärfung ist schon immer da. Rote schilder nur fur betriebs Angehörige wichtige Personen. Für Überführung und test Fahrten der firma überlassene Fahrzeuge. Herrausgabe an dritte ist strickt untersagt. Das nicht ausfüllen des Fahrtenbuches kann zu Abnahme des Schildes führen und die Herrausgabe an die Firma wird untersagt. Zudem für privat glaub garnicht mehr zu bekommen und wenn teuer in der Versicherung. Glaub mich dran zu errinern das der meister mal gesagt hat das es die nur für kfz Betriebe gibt.

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Rote schilder nur fur betriebs Angehörige wichtige Personen.

Aus dem Artikel:

Beide Fahrzeuge gehörten dem Familienbetrieb, in dem der Beschuldigte arbeitet.

Und die Bedingungen strenger zu machen geht immer: Nur noch der Behoerde vorher angezeigte Fahrten.

Bearbeitet von MatthiasM
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Es geht nicht darum, Schrott durch die Gegend zu fahren. Ich möchte ein verkehrssicheres Fahrzeug überführen, ohne dafür vorher 100 € für eine HU zu zahlen.

Wenn es verkehrssicher ist, ist die HU ja eh kein Problem und man kann sie auch gleich machen. Die Kosten sind die gleichen und fallen so oder so an.

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Nicht unbedingt. Manch Jäger und Sammler will das Fahrzeug lediglich an seinen neuen Standort bringen. Ggf. wird dann über Jahre gar nicht zugelassen bzw. eine HU gemacht.

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Es geht nicht darum, Schrott durch die Gegend zu fahren. Ich möchte ein verkehrssicheres Fahrzeug überführen, ohne dafür vorher 100 € für eine HU zu zahlen.

Die Beurteilung ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist, obliegt in Deutschland den Prueforganisationen und nicht dem Halter. Und das ist gut so! Von da her ist die Aussage in sich widerspruechlich.

Manch Jäger und Sammler will das Fahrzeug lediglich an seinen neuen Standort bringen. Ggf. wird dann über Jahre gar nicht zugelassen bzw. eine HU gemacht.

Dazu gibt es Autoanhaenger. Fuer groessere Fahrzeuge gibt es Tieflader. Das ist noch nicht ein mal so teuer wenn man es geschickt anstellt.

Thomas hat in #219 auch noch eine Luecke entdeckt, die noch nicht einmal unbeabsichtigt sein muss. Ich wohne in Frankfurt und will ein Fahrzeug aus Hamburg holen. TueV-Termin vereinbart, Kurzzeitkennzeichen holen, Fahrzeug aus Hamburg abholen und dabei feststellen das eine Vorfuehrung nicht sinnvoll ist.

Von zu Hause auf ein Tuningtreffen zu fahren, ist so "leider" nicht moeglich.

. Nur bewegen würde ich sie gerne ab und an. Und zwar ohne, daß der Staatsanwalt auf dem Beifahrersitz mitfährt.

Genau das ist eben nur noch mit HU moeglich! Wenn man ein Fahrzeug aus eigener Kraft auf Deutschlands Strassen bewegen moechte, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Das kostet Geld. Wenn man das nicht aufbringen moechte muss man es stehen lassen.

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