Zum Inhalt springen

Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


JKausDU

Empfohlene Beiträge

Ach, wenn es nur die Strafen sind. Darum geht es doch gar nicht. Ich wünsche Activator jedenfalls, dass ihm bei solchen Aktionen niemals ein Kind vors Auto läuft.....

und wenn ihm ein Erwachsener vor's Auto läuft ist's egal ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und wenn ihm ein Erwachsener vor's Auto läuft ist's egal ?

Auf so einen schlauen Spruch habe ich fast schon gewartet.....

Du darfst das Kind natürlich ersetzen durch was immer durch möchtest, freie Auswahl.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, manchmal sieht man auch Spezialisten, die mit einem Auto zur Abholung eines anderen Fahrzeuges kommen, einfach ein Nummernschild umklemmen und dann mit einem Nummernschild auf jedem Auto gen Heimat fahren...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den grössten Klopper las ich mal im Panda-Forum, wo ein Mensch tatsächlich stolz darauf war, einen alten Panda mit defekter Betriebsbremse, nur unter Einsatz der Handbremse, eine größere Strecke überführt zu haben. Für so Spezialisten wird nun die neue Regelung mit HU bei Kurzzeitkennzeichen gemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das entspricht in etwa der Rechtslage, wie sie in der Schweiz schon besteht, solange ich mich erinnern kann. Autokauf ist aber dennoch kein Problem: Eigene Nummer dran, und die Fahrzeugausweise in einen Umschlag ans Strassenverkehrsamt. Da gibts ein Formular, kann man herunterladen und muss das dann mitführen...

Da seht ihr mal, wie bequem ihr das bisher hattet.

Folge wird sein, dass Fahrzeuge ohne HU entsprechend weniger Wert sind. Es wird Leute geben, die das ausnutzen um so günstig an Fahrzeuge heranzukommen...

Man wird solche Fahrzeuge, von Ausnahmen abgesehen, wohl nur noch an Händler verkaufen können, denn die haben in der Regel die nötige Transportausrüstung oder gar Händlerschilder. Privatleute werden sich entweder die Zeit nehmen müssen, die Fuhre zu organisieren und dann selber zu überführen, oder sie werden halt den Transport per Auftrag erledigen lassen müssen. Man wird sehen, was billiger ist.

Das Motorfahrzeuggewerbe wird sich freuen, denn Fahrzeuge mit HU werden aufgewertet und die Auftragsbücher zumindest kurzfristig voller. Bis es irgendwann alle geschnallt haben und ausser Türken und Arabern kaum jemand mehr Fahrzeuge ohne HU kaufen wird. Letztere natürlich werden so noch günstiger zu noch besseren Exportfahrzeugen kommen, weil bei Fahrzeugen, die man eigentlich für kleines Geld durch die HU bringen könnte, die Transportkosten nicht lohnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Thunderstorm Technologies
Den grössten Klopper las ich mal im Panda-Forum, wo ein Mensch tatsächlich stolz darauf war, einen alten Panda mit defekter Betriebsbremse, nur unter Einsatz der Handbremse, eine größere Strecke überführt zu haben. Für so Spezialisten wird nun die neue Regelung mit HU bei Kurzzeitkennzeichen gemacht.

und die gültige hu garantiert dann eine funktionierende bremse?

....gut zu wissen, dann muss man sich ja 2 jahre keine gedanken machen.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und die gültige hu garantiert dann eine funktionierende bremse?

Garantieren sicherlich nicht, aber sie macht es wahrscheinlicher! Das ist eigendlich der Sinn aller Vorschriften. Tempo 30 schliesst Unfaelle auch nicht aus, du musst trotzdem aufpasen!

Das Beispiel illustriert doch gut warum es immer mehr Vorschriften gibt.

Die Frage ist nur ob die Regulierungswut, nicht auch zur Abstumpfung fuehrt und zu immer weniger Eigenverantwortung.

Aber bedauerlicherweise ist das Kennzeichen ja immmer mehr als Probefahrt geschoenter Wochenausflug zum Tiefergelegttreffen genutzt worden und nicht zum Autokauf. Da schaut die Ordnungsmacht eben nur eine begrenzte Zeit zu.

Bearbeitet von MatthiasM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bremse funktioniert, nach einer HU größer. Das sie das dann 2 jahre lang tut, ist natürlich nicht gesagt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Thunderstorm Technologies

tja, eigentlich wollte ich auch nur noch einmal die unsinnige regelung der hu nach zeitlicher bemessung vor augen führen

....denn der eine fährt in 2 jahren nichtmal 10000km und der andere mehrere 100000 ....das man auf die materie hinsichtlich der eigenen gesundheit (und der anderer) ein auge haben sollte ist die andere sache ...und dafür brauchts dann eigentlich auch keine hu ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Thunderstorm Technologies

defacto hat man mal wieder was gesetzlich regeln müssen um eine daseinsberechtigung zu haben

.....und ich frag mich immer wieder was politiker so für drogen nehmen......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Entwertete Kennzeichen ran und gut ist.... merkt eh keiner...

Wenn der Buestry der Woche nicht an ihn selbst gehen würde, weil Schnellmerker, wärst du der nächst beste Kandidat.

Ich zitiere einfach mal:

§ 111 StGB

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26 StGB) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist anzuwenden.

Und wenn du dir nicht ganz sicher sein solltest, ob das Fahren mit entwerteten Kennzeichen eine Straftat darstellt, google mal nach "Pflichtversicherungsgesetz"

Ich liebe euren Humor.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

tja, eigentlich wollte ich auch nur noch einmal die unsinnige regelung der hu nach zeitlicher bemessung vor augen führen

....denn der eine fährt in 2 jahren nichtmal 10000km und der andere mehrere 100000 ....das man auf die materie hinsichtlich der eigenen gesundheit (und der anderer) ein auge haben sollte ist die andere sache ...und dafür brauchts dann eigentlich auch keine hu ;)

Ja, da sind aber die Anforderungen, die man an sein eigenes Auto stellt und die Fähigkeit des Einzelnen äußerst unterschiedlich. Ich bin in der Regel auch strenger als der TÜV mit meinen Kisten, andere eben nicht. Und dafür brauchts dann eben ne HU...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

tja, eigentlich wollte ich auch nur noch einmal die unsinnige regelung der hu nach zeitlicher bemessung vor augen führen

Hm, das habe ich ja besonders gerne, durchaus sinnvolle Regeln kritisieren, ohne eine Alternative aufzuzeigen.

Der Sinn vieler Gesetze ist nicht jedem individuell gerecht zu werden, sondern eine praktikable Loesung zu finden. Moechtest Du das jetzt in jedes Fahrzeug ein amtliches Ueberwachungsgeraet eingebaut wird, egal was immer es auch ueberwacht?

Oder kommt dann wieder:

defacto hat man mal wieder was gesetzlich regeln müssen um eine daseinsberechtigung zu haben

.....und ich frag mich immer wieder was politiker so für drogen nehmen......

Oder denkst Du wirklich, man koennte das alles der Eigenverantwortung ueberlassen?

Bearbeitet von MatthiasM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bleiben wir doch ausnahmsweise mal bei der Sache. Die Regelung soll verhindern, dass Idioten und Kriminelle mit den KZK Unsinn machen, was keinen Erfolg haben wird, denn kontrolliert wird das zu wenig, sonst gäbe es die Probleme nicht und diese Leute lassen sich durch immer neue Gesetze nicht abhalten. Wen trifft es also? Die gesetzestreuen Bürger, d.h. u.a. mich. Ich kann aber offensichtlich weiterhin mit den Kennzeichen zum TÜV oder in die Werkstatt fahren, dort ggf. eine Mägelliste erstellen lassen und die abarbeiten, wenn ich schnell genug bin, innerhalb der 5 Tage. Das habe ich bisher immer so gemacht, was das anbelangt, gibt es für mich -hoffentlich - keine Einschränkungen.

Was aber ärgerlich ist, ist die Tatsache, dass ich die Kennzeichen nicht für die Überführung eines Fahrzeuges ohne TÜV nutzen, also ein solches im Prinzip nicht kaufen kann, ebenso keine KZK für eine evtl. Probefahrt an einem x-beliebigen Fahrzeug - für das dann diese dann natürlich exklusiv gelten. Und da gibt es dann auch keine Alternative. Das ist eine Regelwut, die ich für entbehrlich halte.

Mich würde auch interessieren, wer den Missbrauch festgestellt hat. Ich bin zum letzten Mal 1989 kontrolliert worden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist großer Mist, daß ist einfach nur ganz großer Mist! Man kann nichtmal irgendwo einen Kleinanhänger kaufen, der wegen Nichtgebrauch abgemeldet wurde, ohne einen Transporthänger zu organisieren. Umzug mit abgemeldeten Fahrzeugen auf eigener Achse, bei Hallenkündigung kann man auch vergessen und und und....

Ab wann gilt das jetzt genau?

Bearbeitet von Sensenmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meinen Wohnwagen habe ich vor 3 Jahren auch ohne TÜV gekauft und mit besagtem Kennzeichen überführt. TÜV hatte er seit Jahren nicht mehr, bestand diesen aber erst mal ohne Aufwand.

Eine Abholung per Spedition hätte damals vermutlich den Kaufpreis des Wohnwagens überstiegen. Super Sache das alles. Da weiß man doch direkt, wofür man seine Politiker bezahlt........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den grössten Klopper las ich mal im Panda-Forum, wo ein Mensch tatsächlich stolz darauf war, einen alten Panda mit defekter Betriebsbremse, nur unter Einsatz der Handbremse, eine größere Strecke überführt zu haben. Für so Spezialisten wird nun die neue Regelung mit HU bei Kurzzeitkennzeichen gemacht.

Gabs hier im Forum auch schon. War aber ein XM oder BX mit toter Hydraulik. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ab wann gilt das jetzt genau?

Antwort G. Schabowski: Das, äh, blätter...., gilt, ab sofort. Ja, sofort....

Nee, Beschluss ist vom 19.09.14. Umsetzung wird sicher in Kürze schon sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist das selbe mit den roten 07er-Kennzeichen. Ursprünglich für Fahrzeuge ab 20 Jahre zulässig - HU war nicht Pflicht, Fahrzeug mußte aber verkehrssicher sein. Da es einige übertrieben, wurden im Laufe der Jahrzehnte die Gesetze dazu immer strenger. Mittlerweile gilt das Kennzeichen nur Fahrzeuge ab 30 Jahre incl.Oldtimergutachten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gsa ...und der war zugelassen und hatte gültige hu ;)

Und das dürfte recht häufig der Fall sein. Die meisten unserer Schlachter hatten noch Rest-TÜV, viele davon wären unter oben beschriebenen Bedingungen auch noch fahrbar gewesen. Es trifft also wirklich die falschen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht ja auch darum wenn jemand so wie ich die Woche über arbeiten ist und nur am WE Zeit hat für Kaufen/Verkaufen welche Zulassungsstelle hat denn bitteschön Sonntag geöffnet?

Gesendet aus der Pampa

Die in Bernau.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das bei Berlin?

Haben die mal einen verkaufsoffenen Sonntag? Die Öffnungszeiten sagen jedenfalls nur Samstag von 9-12. Dafür ist in der Woche Montag und Mittwoch zu...

Gruß Higgins

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht gar nicht nur um Rest-TÜV-Leichen. Wie wollt Ihr eine Probefahrt mit einem Oldtimer nach jahrelanger Restaurierung machen? Halbautomatik einer DS muß bei Probefahrten bis 90 km/h einjustiert werden.

Man muß jetzt ein Auto, das evtl. nur auf dem Hof einmal vor- und zurückgefahren ist, auf einem Hänger zum TÜV fahren und kann danach erst schauen, ob alles im echten Fahrbetrieb auch funktioniert. Und weil man ein "H" braucht muß der Wagen auch optisch schon fertig sein, also Innenausstattung, Stoßstangen etc. muß alles montiert und ausgerichtet sein. Das ist richtig nervig!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...