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Na super: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU


JKausDU

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Wieso kostenlos?

Du brauchst 2 Nummernschilder und muss die Gebuehr aif dem Amt bezahlen - macht ca. 35€ und ein paar Stunden Zeit.

von unterwegs - keine Haftung für Rechtschreibung und Inhalt :)

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Das KZK war insofern schlichtweg eine Lücke in diesem ansonsten klar zu durchschauenden System. Denn: Jeder konnte mit der bisherigen (und derzeit noch gültigen Regelung für's KZK) diesen Mindeststandart faktisch komplett aushebeln und umgehen und JEDES Fahrzeug in JEDEM nur erdenklichen Zustand im öffentlichen Straßenverkehr vollkommen unbehelligt und legal bewegen.

Das ist genau genommen keine Lücke im System:

Man ist wahrscheinlich bei Einführung des KZK vom Gesunden Menschenverstand ausgegangen, daß niemand mit ner Schrottlaube das Kennzeichen nutzt und so damit das Leben anderer und sich selber gefährdet. Schließlich lernt man in der Fahrschule, daß der Fahrer (nicht der Halter!) dafür verantwortlich ist, daß sein Fahrzeug verkehrssicher ist und vor JEDEM Fahrtantritt genau das auch abcheckt - egal, ob die Karre nun TÜV hat oder nicht.

Da es scheinbar immer mehr Mitmenschen gibt, die keinen Gesunden Menschenvestand besitzen, hat nun dazu geführt, das Gesetz zu verschärfen - wie immer zum Leidwesen derer, die noch eins haben.

Bearbeitet von EntenDaniel
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Das ist schon immer so. Rein technisch muss das Fahrzeug schon immer dem TÜV entsprechen. Wäre er nicht durch den TÜV gekommen also durchgefallen darf er auch mit 5 tagesplacken nicht fahren. Neu ist das sie am wohnort/Kreis geholt werden müssen. TÜV muss jetzt noch Rest drauf sein. Das ist einfach nur damit die alten karren ohne TÜV keiner mehr holt. Der Aufwand soll damit erschwert werden. Die Leute sollen neu/jahreswagen kaufen!

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... also brauche ich dann mittelfristig ne AHK und ein entsprechendes Zugfahrzeug.

Muß mal nachsehen, was der Jumper mit dem kleinen Motor so ziehen darf.

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Citronenbändiger

Schuldigung , aber mit was für einem Scheiß soll sich die Polizei noch alles rumschlagen ? Ob irgendwelche Kennzeichen gültig sind , zulässig sind , ob am Steuer telefoniert wird oder nicht . Mir persönlich ist es echt sowas von Banane , ob einer ein gültiges Kennzeichen hat , oder nicht , solange er heile ankommt und andere heile lässt , ist doch alles gut . Mit solchen Scheißgesetzen werden die Leute doch regelrecht animiert , sich irgendetwas einfallen zu lassen und manche schrecken dann auch nicht mehr vor Schmu zurück , wenn sie ein abgemeldetes Fahrzeug von A nach B bekommen wollen .Wenn man allerdings so superdoof ist und ein Fahrzeug mit ungültigen Kennzeichen fährt und dabei auch noch vorher eine Tüte Marihuana frisst , dem ist echt nicht mehr zu helfen .

Gruß , Georg .

Bearbeitet von Citronenbändiger
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Oder man braucht einen freundlichen Menschen, der rote 06er Nummern hat und zur Verfügung stellt.

Auch dieses "zur Verfügung stellen" ist meines Wissens nicht legal

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Ich hab selber nicht in den Entwurf geguckt, aber das hieße, dass ich nicht nach GL zur nächstgelegenen Prüfstelle und schon gar nicht nach Lindlar in die Werkstatt m.V. zum Prüfer m.V. fahren dürfte?

Ich hab schon mal eine Anhängerkupplung besorgt, kriegt die Kohle, die ich sonst bei der Versicherung und der Zulassungsstelle lassen würde, halt der Anhängerverleih.

Du darfst dir die Organisation deines Vertrauens aussuchen. Nicht aber den Standort. Das muss der nächstgelegene zu deinem Wohnort sein. Von da aus geht es nur auf direktem Weg entweder wieder nach Hause zurück oder in die (nächstgelegene) Werkstatt deines Vertrauens.

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Diese ganze Regelung ist der letzte Scheiss. Ich verstehe ja durchaus, dass man seitens des Gesetzgebers versucht dafür zu sorgen, dass nicht verkehrssichere Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Zum einen möchte ich behaupten, dass die Anzahl der Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, aber noch eine gültige HU haben, deutlichst über denen der abgemeldeten Fahrzeuge liegt. Ein nicht funktionierender Frontscheinwerfer stellt bei einer HU einen erheblichen Mangel dar. Wenn ich mit offen Augen durch die Straßen fahre, könnte ich alleine deswegen mindestens jedes 10. Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Von gravierenderen Mängeln wie verschlissenen Bremsen spreche ich hier noch nicht. Es wird dazu führen, dass Leute einen Trailer an ihr Auto hängen und damit dann Fahrzeuge transportieren, die die max. Anhängelast überschreiten. Ob das dann der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich ist, wage ich mal zu bezweifeln.

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Es wird dazu führen, dass Leute einen Trailer an ihr Auto hängen und damit dann Fahrzeuge transportieren, die die max. Anhängelast überschreiten.

Das kann bei Kontollen ordentlich kosten und ausserdem dazu führen dass der Anhänger stehen bleiben und mit

Fahrzeug mit entsprechender Anhängelast abgeholt werden muss (falls der Anhänger nicht auch überladen ist )

mfg Klaus

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Rote Nummern dürfen nur von Personen die in dem Betrieb verwendet werden die auch dort arbeiten! Lesen andere ist Kennzeichen Mißbrauch! Wäre ich vorsichtig. Ist eine Straftat. Fahren ohne Versicherungsschutz. Hatte deswegen extra mal nachgefragt.

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Ich frage mich, wo im Fall von Alex das Problem ist. Dann fährt man statt im August halt im April zum TÜV. Warum da noch unnötig Geld für Kurzzeitkennzeichen ausgeben?

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Rote Nummern dürfen nur von Personen die in dem Betrieb verwendet werden die auch dort arbeiten!

Und sie müssen sogar "wichtige" Mitarbeiter sein, bzw. als Fahrer in den Betriebsbüchern geführt sein. Also sich für den Tag der Überführung als Aushilfe einstellen lassen, geht nicht.

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Das Hauptproblem ist, dass das wohl in der Praxis kaum einer machen wird.

Warum sollte ich da mehrere Monate TÜV verschenken ??? Ist schließlich nicht billig der Kram.

Und Kurzzeitkennzeichen gibt es ja wie gesagt nicht mehr....

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Und sie müssen sogar "wichtige" Mitarbeiter sein, bzw. als Fahrer in den Betriebsbüchern geführt sein. Also sich für den Tag der Überführung als Aushilfe einstellen lassen, geht nicht.

Wer nicht wichtig ist, ist selber schuld ;-)

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Meine letzten beiden Autokäufe habe ich ohne Kurzzeitkennzeichen geregelt bekommen. Wie wollte ich zum einen auch ein Fahrzeug mit ewiger Standzeit mal eben betriebsbereit machen? Bremsen mit ungewisser Wirkung muss wirklich nicht sein.... Im anderen Fall war es ein Unfallwagen, der ganz und gar nicht rollfähig war (und immer noch ist). Von daher war der Aufstand mit Auto organisieren ( mit Fahrer, denn Merke: Frauen und Autos verleiht man nicht ;-)), dass eine Ahk hat und einen Hänger leihen ihm realistischen Rahmen.

Vor grob 25 Jahren habe ich da anders gedacht. Da wurde ein halb zerlegtes Auto vor Ort notdürftig zumammen gebaut und dann ging es mit Kurzzeitkennzeichen los. Es ging auch, doch die Schutzengel haben bei solchen Aktionen sicher Schwerstarbeit geleistet ;-)

Bearbeitet von gastposter
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Das Hauptproblem ist, dass das wohl in der Praxis kaum einer machen wird.

Warum sollte ich da mehrere Monate TÜV verschenken ??? Ist schließlich nicht billig der Kram.

Und Kurzzeitkennzeichen gibt es ja wie gesagt nicht mehr....

Mit der Krücke abmelden, stehen lassen, Kurzzeitkennzeichen holen, zulassen, TÜV machen wirds auch nicht billiger.

Bearbeitet von Kugelblitz
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Das Problem von Aktivator ist doch schon in der zweiten Antwort von Juergen geloest worden. Wozu wird den jetzt noch der Trailer in's Spiel gebracht? Versicherungsnachweiss geholt Kennzeichen drauf, zur naechstgelegenen Pruefstelle, Anmelden ...fertig. Sollte bei einem drei Jahre alten Auto doch kein Problem sein. Wenn doch: verkaufen und was aus dem Reich des Boesen gekauft ;).

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Das funktioniert so leider nicht.
Bezieht sich das auf meinen Post?
Mit entstempeltem Kennzeichen:

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau-umbau/nicht-zugelassene-kfz-2759.htm

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 3 und 4 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

So und was "funktioniert" jetzt nicht? Informieren kann ganz einfach sein!

Keine Deiner Einwaende betrifft das Problem von Aktivator!

Bearbeitet von MatthiasM
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Citronenbändiger

So , und wenn ich sage , mir ist das alles zu doof , dann nehme ich eine Abschleppstange , einen guten Kumpel , hänge das zu transportierende Auto ( einen HPgefederten mit laufendem Motor ) hinter meins und los gehts ohne dieses ganze behördliche Affentheater .

Gruß , Georg .

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So , und wenn ich sage , mir ist das alles zu doof , dann nehme ich eine Abschleppstange , einen guten Kumpel , hänge das zu transportierende Auto ( einen HPgefederten mit laufendem Motor ) hinter meins und los gehts ohne dieses ganze behördliche Affentheater .

Gruß , Georg .

Wenn du Führerschein für LKW (4 Achsen) hast, dann kannst du das machen.

Ansonsten nur im Rahmen eines Notfalls zur nächsten Werkstatt.

Thema "Schleppen" und "Abschleppen". :-))

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