6. März 201511 J. Ab 01.04.2015 ist es soweit: KZK nur noch mit gültiger HU: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQ...faq_liste.html Aber: "Mein Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen? Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat." Heißt das jetzt: Ich kaufe ein Auto ohne HU in Köln, ich hole mir ein KZK in Duisburg mit den Papieren des Autos und fahre zur HU mit dem Auto wieder nach DU? Wäre ja so wie immer. Wer will mir schon was, wenn ich zwischendurch zuhause anhalte?
8. März 201511 J. unterschrieben. Es müßte wieder mal etwas wegen dem Wechselkennzeichen was unsere schöne geldgeile Politik klassisch an die Wand gefahren hat tun. Eine Lösung wie bei unseren österreichichen Freunden fände ich gut. Aber so wie das hier in D läuft wundert mich das gar nicht das das keiner macht und weiter auf Sainsonkennzeichen setzt bzw. setzen muß. Das wäre mal eine Petition wert die ich sofort unterzeichne.
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