15. Januar 200422 J. Hab grad gelesen, das auch in 2003 noch 9 XM erstzugelassen worden sind. Auch bei Renault werden noch neue Avantime zugelassen. Also wer hat die späteste Nach-Auslauf-Zulassung? Interessant wär der letzte BX, der letzte CX, der letzte...
16. Januar 200422 J. naja, wenn ich mir theoretisch einen xm oder was auch immer aus einem anderen land selber zu mir nachhause importiere, dann zählt statistisch und steuerlich der als beispiel genannte xm als erstzulassung und taucht somit in der nationalen zulassungsstatistik als neuzulassung auf. und da ja der xm erst 2000 auslief werden bestimmt noch eine handvoll in europa bei diversen händlern und lagerplätzen rumstehen, die einfach von der lagerlogistikedv vielleicht vergessen worden sind. - reine spekulation - habe nämlich bei einem freien us-car-händler bei mir ums eck mal voriges jahr lange zeit einen "neuwagen" stehen gesehen. war ein mercury villager aus 1998 mit 10km auf dem tacho, neuwagen, noch konserviert und innen alles verpackt wie ab werk...
16. Januar 200422 J. Und wie ist es dann mit den Abgasbestimmungen bei einem Import? Gilt dann die Erstzulassung im Ausland als Stichtag? Martin
16. Januar 200422 J. Hallo c5neuling, ich glaube, das ist so nicht richtig: auch wenn ein Fahrzeug in Deutschland das erste mal zugelassen wird (aber im Ausland schon eine Zulassung hatte), wird als "Datum der ersten Zulassung" das DAMALIGE Datum eingetragen. Ist jedenfalls bei Oldtimern so, denn sonst müßte ein frisch importierter (Gebraucht-) Traction plötzlich Gurte auf allen Plätze haben und auch zur AU! Der Kat wäre auch Pflicht usw. usw. Denn für diese Pflichten gilt das Datum der Erstzulassung! Und da es im vereinten Europa immer noch Leute gibt, die von Land A nach Deutschland umziehen und ihr Auto nicht an der Grenze abgeben, würden die ja dieses Jahr alle "EZ 2004" haben. Wohl eher nicht. Gruß Bernhard
16. Januar 200422 J. Tachchen, allerseits! Mein BX TZD: ORGA 5810 = 5.10.92; EZ 12.7.94! Zumindest die Rumstehzeit müsste doch für ne silberne Ananas reichen, oder? Wann bzw. mit welcher ORGA-Nr. ist der letzte BX produziert worden? Wer fährt hier BX mit ner höheren ORGA-Nr.? Gruß Bernd (icke)
16. Januar 200422 J. ACCM Bernhard Koglin posteteHallo c5neuling, ich glaube, das ist so nicht richtig: auch wenn ein Fahrzeug in Deutschland das erste mal zugelassen wird (aber im Ausland schon eine Zulassung hatte), wird als "Datum der ersten Zulassung" das DAMALIGE Datum eingetragen. (…) also bei meinem alten XM wars aber so. ein stempel im brief besagt, dass der verzollungsnachweis des aus dänemark eingeführten wagens vom 3.7.92 vorlag. der stempel mit siegel ist vom 8.7.92, ziffer 32 sagt über den tag der ersten zulassung 10.7.92. an diesem tag ist der wagen auf den ersten deutschen besitzer im brief zugelassen worden. ob und wann der wagen in dk schon mal zugelassen war, ist mir nicht bekannt
18. Januar 200422 J. ACCM Bernhard Koglin posteteHallo c5neuling, ich glaube, das ist so nicht richtig: auch wenn ein Fahrzeug in Deutschland das erste mal zugelassen wird (aber im Ausland schon eine Zulassung hatte), wird als "Datum der ersten Zulassung" das DAMALIGE Datum eingetragen. Ist jedenfalls bei Oldtimern so, denn sonst müßte ein frisch importierter (Gebraucht-) Traction plötzlich Gurte auf allen Plätze haben und auch zur AU! Der Kat wäre auch Pflicht usw. usw. Denn für diese Pflichten gilt das Datum der Erstzulassung! Und da es im vereinten Europa immer noch Leute gibt, die von Land A nach Deutschland umziehen und ihr Auto nicht an der Grenze abgeben, würden die ja dieses Jahr alle "EZ 2004" haben. Wohl eher nicht. Gruß Bernhard zugegeben, ich bin da jetzt auch kein zulassungsexperte der alle tricks und unterparagraphen aus dem eff-eff auswendig kennt und diese auch noch praktisch anwenden kann. da ich im vorigen jahr einen eigenimport zu mir nach hause (ö) machen wollte, hab ich mir zwangläufig die rechtslage zu gemüte führen müssen. meine auslegung des gelesenen und erfragten steht im post001. und holger s. (voriger post) scheint einen parallelen wissensstand zu haben. ...und das vereinte europa ist noch so uneins...
18. Januar 200422 J. ich hatte ma nen angebot für nen AX , das war glaub ich vor einem Jahr, der war noch nie zugelassen gewesen! und das war4 noch nen Versager!!!
18. Januar 200422 J. Hallo! Ich denke, da ist die Regelung nicht ganz klar. Bei Autos, die nach deutschem Recht keine Neuwagen mehr sind, gab es MW Fälle, wo bei erstmaliger Zulassung in D als Erst-Zulassungsdatum der rechnerisch mittige Tag zwischen Produktion und Zulassungstag willkürlich festgesetzt wurde. Das ist aber MW nicht zwangsläufig so. MfG
19. Januar 200422 J. der Zustand war top stand immer in nem Trocknem Lagerhasu, aber der Preis war so hoch das ich jegliches intresse verloren hatte
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