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C6: Stellt sich das Fahrwerk auf Hängerbetrieb ein??

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen!

Nach knapp 2000 km mit großem Kofferanhänger nach Paris und zurück ist mir wiedermal aufgefallen, dass der C6 sehr entspannt mit der Anhängelast umgeht. Ich hatte sogar den Eindruck, dass nach ein paar Kilometern der Anhänger weniger zu spüren war.

Kann es sein, dass das Fahrwerk das "merkt" und sich in der Federung/Dämpfung auf die typischen Anhänger-Schwingungen einstellt und das ausgleicht? Oder ist das nur Gewöhnung?

Der einzige Wermutstropfen ist der Verbrauch: Mit den 2,5m Höhe von der wandschrankähnlichen Kiste hintendran kamen wir auf 14,6l/100km... :-(

PS: dabei muss ich zugeben, dass wir das fehlende Tempolimit für Gespanne in Frankreich schon ausgenutzt haben und mit 115km/h unterwegs waren...

PPS: Und wenn jemand meint "wärste halt nicht so schnell gefahren!!", antworte ich: auch bei diesem Tempo kamen wir am Montagmorgen so an, dass mir gerade mal eine Stunde Schlaf blieb, bevor ich wieder zur Arbeit musste... ;-)

Kurze Antwort: Nein. Das Fahrwerk gleicht nur aus, wie tief es durch den Hänger eingefedert wird.

ne,du hattest dich daran gewöhnt!

ansonsten ist das Gewicht auf der AH-Kupplung extrem wichtig für das Wohlfühlklima ;-)

in Frankreich darf man auch mit Hänger 130kmh fahren.

das tu ich dann auch,wobei der 2,5Liter Diesel meines VW Buses ca 2 Liter sparsamer ist wie der C6.

uwe

Leute übertreibst nich ..... 130 für alle mit son Pallast hinten dran ist definitiv zu schnell, ich hab schon Wowas bei 80 gefährlich pendeln sehen ......

...115km/h oder 130 km/h in Frankreich mit deutschem KFZ und deutschem Anhänger kann man machen...

Allerdings ist Dein Anhänger dann mit 80km/h oder 100km/h zugelassen - dass gilt überall, auch für Frankreich. Es kommt also nicht auf das Land an, wo Du Dich in dem Fall bewegst, sondern auf das, wofür Dein Fahrzeug oder Anhänger technisch zugelassen ist...

Allerdings bin ich auch immer mit Caravan und Tempomat mit ca. 110km/h (+10km/h) unterwegs. 130km/h wäre mir zu heiß...

  • Ersteller

Ja mag ja sein. Aber lassen wir doch die Kirche im Dorf. 115 sind echte 110, das sind gerade mal 10% drüber. Messtoleranz. Und wie gesagt, ich habs echt eilig auf der Tour.

@rayman Dein Text ist ein Wenig irritierend. Um das noch malGesetzesmissachtung klar zu stellen. Anhänger und Zugfahrzeug zusammen unter 3,5 t Gesamtgewicht dann in Frankreich und Belgien 130 bzw.120 alles erlaubt. Nur im Falle eines Unfalls bei Geschwindigkeiten über dem was in D zugelassen ist für das Gespann, kann die Versicherung Thermik machen und Leistungen kürzen.

Das ist mein Wissensstand.

Grüsse Ole

...unter 3,5 t? Das ist dann ja mal ein kleiner Kastenanhänger am C6.

Das meiste wird darüber sein.

roman

.... Da drüber sind es dann 90 km/h und das ist auch Ok .....

Gemeint ist das tatsächliche Gewicht und nicht das ZGG .....

ja, C6 mit Personen und Gepäck so 2,6 und dann noch 900kg hinten ran…

roman

  • Ersteller
ja, C6 mit Personen und Gepäck so 2,6 und dann noch 900kg hinten ran…

roman

Wir waren zu viert. Mit Gepäck kommt man da gaaaanz schnell an die 2340kg ZGG ran, das glaubst du gar nicht! was der Hänger wiegt, weiß ich nicht genau, aber sicher <1t.

.... Geht nicht, du bist überladen. Wenn man den C6 bis zum erlaubten vollknallt, dann wiegt er 2335kg also bleiben für einen Anhänger mindestens ein tatsächliches Gewicht von 1165 kg plus Stützlast von 70 kg also 1235 kg ...alles klar ????

Grüsse Ole

Du musst die Stützlast beim Zugfahrzeug abziehen. Wenn die Stützlast 70Kg beträgt, müssen die 70 Kg beim Zugfahrzeug vom zugelassenem Gesamtgewicht abgezogen werden.

Äääähhh ja stimmt hast recht mein Fehler hab das übersehen

@ Tim Ich korrigiere zurück. Habs grad noch mal nachgelesen. seit Der Neuordnung 2013 bleiben Stützlasten unberücksichtigt

Wo steht das? Die (tatsächliche) Stützlast belastet das Zugfahrzeug und kann theoretisch (und praktisch) zur Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts und / oder der Achslast des Zugfahrzeugs führen. Das darf ganz sicher nicht ignoriert werden.

Außerdem ist die Mindest -und Höchststützlast klar definiert.

Das hast Du missverstanden. Es geht in dem Gesetz nur um Führerscheinklassen und Anhänger, die damit bewegt werden dürfen. Die Formulierung: "Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt", bedeutet nur, dass sie keinen Einfluss darauf haben, ob und was man mit dem jeweiligen Führerschein ziehen darf. Da geht es nur um Achsen und zugelassene Gesamtmassen.

Ein kurzes Beispiel, dass das absolut nicht sein kann. Mein XM V6 hatte eine Stützlast von 100Kg. Wenn man die unter den Teppich fegen dürfte, dürfte man das Fahrzeug um diese 100kg in Form einer Stützlast überladen. Das kann nicht sein und das ist auch nicht so.

Die tatsächlich (in jedem Einzelfall an der Kugelpfanne der Anhängerdeichsel) gewogene Stützlast muss dem Fahrzeuggewicht zugeschlagen werden. Die mögliche Zuladung bis zum zugelassenen Gesamtgewicht reduziert sich um diesen Wert.

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