Hallo zusammen,
ich versuche mal, Eure Einwände und Bedenken etwas zu zerstreuen ;-)
Aus meiner Sicht werden die wirklichen Datenschutzprobleme tatsächlich angegangen. Die Big Data Konzerne zittern wirklich vor den Folgen der Verordnung. Sie haben auch bis zuletzt mit intensiver Lobbyarbeit versucht, den "Schaden" so gering wie möglich zu halten. Zum Glück vergeblich. In der sehr sehenswerten Doku, die vor ein paar Tagen in der ARD kam, wird das ganz gut deutlich:
http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Dokumentarfilm-im-Ersten-Im-Rausch-der-/Video?bcastId=799280&documentId=52623888
Zu den zu erwartenden Strafen: sie sind nicht auf 20 Millionen Euro gedeckelt, wie manche befürchten, sondern auf 4% oder 20 Mio, je nachdem, was höher ist. Bei einem Umsatz von rund 40.000.000.000 Dollar (Facebook) sind das bis zu 1,6 Milliarden Dollar (4% vom Umsatz!). Das würde auch Facebook richtig weh tun. Und die ersten Klagen werden gerade auf den Weg gebracht:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Beschwerden-gegen-Android-Instagram-Whatsapp-und-Facebook-Max-Schrems-legt-los-4058386.html
Zuckerbergs Auftritt vor dem EU Parlament hat seine Sympathiewerte nicht größer gemacht (außer vielleicht bei einer einzelnen, verwirrten liberalen Politikerin). Siehe auch:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/mark-zuckerberg-beim-europaparlament-desaster-fuer-facebook-a-1209061.html
Dass wir Kleinen auch eine Menge Arbeit haben, nehme ich in Kauf. Wir erhalten im Gegenzug einen deutlich besseren Datenschutz.
Was man den Politikern vorwerfen kann, ist, dass manche Passagen der DSGVO etwas schwammig formuliert sind und man offensichtlich auf erste Urteile wartet. In dem Fall beissen den Ersten die Hunde :-(
Ein wichtiger Punkt in der DSGVO ist die Transparenz und Verständlichkeit in den Datenschutzerklärungen. Wer dagegen verstößt, bekommt ein Problem. Hast Du unsere Datenschutzerklärung gelesen? Die ist wirklich für jedermann zu verstehen. Unser Anwalt hat sich echt bemüht ;-)
Der Bürger ist jetzt in einer deutlich besseren Position als vorher.
Die Großen lachen sich gar nicht schlapp. Die haben die Hosen voll. Und 4% vom Umsatz(!) ist bei den Big Data Konzernen ein beträchtlicher Teil des Gewinns!
Danke für Dein Verständnis! ;-)
Du hast meine Sätze nicht richtig verstanden. Ich habe nicht geschrieben, dass man der Verordnung zustimmen muss. Das kann man in der Tat nicht machen, denn sie gilt unabhängig von der Meinung eines Einzelnen generell. Ich habe geschrieben, dass man den neuen Datenschutzbedingungen zustimmen muss, die für das Forum gelten und seine Einwiligung geben muss, dass die persönlichen Daten weiter verarbeitet werden dürfen. Damit sind unsere Datenschutzbedingungen gemeint, mit denen man durchaus auch nicht einverstanden sein kann. Dort wird nämlich beschrieben, dass bestimmte persönliche Daten verarbeitet werden, was vielleicht nicht jedem gefällt.
Wenn Du mit "Auskunft [...] über jene Vorgänge, bei denen Daten verarbeitet und evtl. weitergegeben werden" das geforderte Verfahrensverzeichnis meinst,, dann ist das auch nicht richtig. Das Verfahrensverzeichnis muss nicht veröffentlicht, sondern nur bei einer Prüfung der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Auch das sehe ich gelassener. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält in den Art. 77 – 84 DSGVO eine grundsätzlich abschließende Regelung. Verstöße gegen die DS-GVO können daher meiner Meinung nach nicht nach § 3a UWG verfolgt werden. Siehe auch hier:
https://loeffel-abrar.com/newsblog/sind-verstoesse-gegen-die-datenschutz-grundverordnung-wettbewerbswidrig/
Das heißt natürlich nicht, dass man bei schlampigem Umgang mit Daten nicht bestraft werden kann. Aber das geht dann nicht per Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen §3a UWG, sondern immer über die Datenschutzbehörde der Länder.
Echt? Ich habe die DSGVO bisher so verstanden, dass man im Zweifel lieber Daten löscht, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen stehen.
Da wäre ich vorsichtig. In Deutschland muss man Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren. Da kann es durchaus sein, dass man eine Steuerprüfung bekommt, auch wenn man den Betrieb schon mehrere Jahre geschlossen hat.
Ja, leider. Da gab es auch ein Update und der Tapatalk Server findet momentan unseren neuen Server nicht. Bin aber dran.
Ja, klar. Das kann man ein oder ausschalten. Ich finde die Benachrichtigungen ganz praktisch, aber das ist Geschmacksache.
Viele Grüße!
Martin