Ist off-topic, aber das ist das österreichische Immissionsschutzgesetz-Luft, sozusagen das Pendant zu euren Gesetzen, die Grundlage für die Feinstaub-Fahrverbote sind. Für Autos hat das vor allem die Auswirkung, dass an bestimmten Autobahnabschnitten die Geschwindigkeit begrenzt werden darf, wenn bestimmte Emissionswerte überschritten wurden. Das muss allerdings bei der Geschwindigkeitsbeschilderung explizit mit dem Kürzel "IG-L" ausgewiesen werden.
Auf der A12 (Inntalautobahn) in Tirol ist das zum Beispiel generell so - beschränkt auf 100 km/h IG-L (der "Lufthunderter" wie man bei uns sagt). Auch auf der A1 nach Linz (100km/h) oder der A1 durch Salzburg (80km/h) ist das zum Teil so und kann dort dynamisch über die Überkopfanzeigen geregelt werden, ob es aktuell in Kraft ist oder nicht.
Jetzt kommt das E-Auto ins Spiel: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass seit Jahresanfang Elektroautos, die mit den neuen Kennzeichentaferln mit grüner Schrift für Elektroautos gekennzeichnet sind, von diesem "Lufthunderter" ausgenommen werden sollen. Das Problem: Es gilt eben nur für die grünen Kennzeichen und die haben nicht alle Elektroautos, weil man sie gesondert beantragen muss. Und ausländische Elektroautos haben die schon gar nicht.
Und jetzt kommt der österreichische Amtsschimmel ins Spiel: Zwar hat die Bundesregierung dieses Gesetz beschlossen, verantwortlich für die Umsetzung sind aber die Landesregierungen. Es gibt keine Verpflichtung. Setzt eine Landesregierung dazu keine Umsetzungsverordnung in Kraft, gilt der Lufthunderter weiterhin für alle - auch für Elektroautos mit Kennzeichen mit grüner Schrift. Tirol hat beispielsweise bereits angekündigt, dass sie keine solche Verordnung erlassen werden und somit alles beim Alten bleibt, auch für E-Autos.
Denn - und das ist der Punkt, den viele nicht kennen: Im Gesetz steht, dass die Ausnahme von E-Autos explizit bei der Beschilderung der Geschwindigkeitsbeschränkung angeführt sein muss - also zusätzlich zum dem Kürzel "IG-L" muss ein "ausgenommen E-Autos gemäß §xyz" hin, sonst gilt die Ausnahme nicht.
Das hat bislang noch keine Landesregierung verordnet und somit gilt es auch noch nirgends, obwohl das Gesetz seit 1.1. in Kraft ist. Es gibt aber schon etliche E-Autofahrer, die es drauf ankommen lassen und sich für die Geschwindigkeitsüberschreitung anzeigen lassen, damit sie dann gegen diese weltfremde Regelung klagen können.
Das nur als kleiner Exkurs in die Tiefen der Metternich'schen Bürokratie ))