Hallo R.,
ich bin kein Jurist, daher sind alle meine Aussagen zum Thema Urheberrechtsreform unverbindlich. Ich kann die Zusammenhänge nur so wiedergeben, wie ich sie verstanden habe.
Aus meiner Sicht sind die Urheberrechtsfragen schon lange geklärt. Was jemandem gehört, darf nicht einfach von anderen Menschen veröffentlicht werden. Das war eigentlich schon immer so. Dies wird in der Reform zwar noch konkretisiert, aber, zumindest was unseren Forenbetrieb betrifft, nicht grundlegend verändert. Das Urheberrecht ist ja auch eine sehr wichtige und richtige Einrichtung. Jeder Urheber soll für seine Arbeit entlohnt werden.
Was speziell den Artikel 13 (oder inzwischen Artikel 17) so problematisch macht ist der implizit geforderte Uploadfilter. Dieser soll verbindlich dafür sorgen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke unlizenziert veröffentlicht werden. Das ist vor allem ein technisches Problem. Wie soll ein Algorithmus erkennen können, ob man ein urheberrechtlich geschütztes Werk zitiert oder parodiert (was beides weiterhin erlaubt sein soll)? Im Zweifel muss der Uploadfilter solch einen Upload oder solch ein Zitat unterbinden, da er obligatorisch den Plattformbetreiber davor schützen MUSS, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Also selbst, wenn man die Kosten für solch einen Filter aufbringen könnte, würde er in jedem Fall die Meinungsfreiheit dergestalt begrenzen, dass er darüber entscheidet , welche Inhalte er durchlässt und welche nicht.
Ein Uploadfilter müsste also, um auf eines Deiner Beispiele zurück zu kommen, erkennen, ob das BX-Bild, das Du hochladen möchtest, ganz sicher auch Dir gehört und nicht einem anderen, professionellen Fotografen. Wie soll der Filter das erkennen?
Bisher sind solche Uploadfilter weder entwickelt, noch ist bekannt, was die kosten werden. Was dagegen bekannt ist, ist, dass sie nie richtig funktionieren werden. Da sind sich alle Experten einig. Das umstrittene Content-ID System von Youtube hat ca. 100 Millionen USD gekostet.
Deine anderen Beispiele betreffen eher das sog. Leistungsschutzrecht im Artikel 11 (inzwischen Artikel 15). Artikel 11 soll im Grundprinzip ebenso wie Artikel 13 die Verbreitung von Inhalten ohne Zustimmung verhindern. Unter Kritikern hat Artikel 11 auch den Beinamen "Googlesteuer" erhalten. Der Name rührt daher, dass Suchmaschinen wie Google dem Entwurf zufolge nicht mehr ohne Weiteres Überschriften und kurze Ausschnitte in sogenannten Snippets in ihren Suchergebnissen und in News-Portalen anzeigen dürfen. Diese Snippets sind auch in "sprechenden" Links vorhanden. Solche Links (wie auch alle Links innerhalb des ACC-Forums) beinhalten oft die Überschrift eines Artikels, der nun auch geschützt werden soll. Bevor Du also z.B. einen Link auf einen externen Spiegel-Artikel setzen darfst, müsste der ACC mit dem Verlag eine Lizenzvereinbarung treffen und diese auch bezahlen. Das wird kaum ein Forum machen können. Schon gar nicht mit allen Verlagen der Welt.
Eigentlich ist dieses Leistungsschutzrecht auf Google gemünzt, trifft aber alle Plattformen mit "user generated content". In Spanien ist solch ein Gesetz schon krachend gescheitert. Dort hat man das Leistungsschutzrecht nämlich schon vor Jahren eingeführt, was dazu geführt hat, dass Google dann eben die Links zu diesen Verlagen aus ihrem Verzeichnis genommen hat. Das hat aber Google weniger geschadet als den Verlagen, die ja von einer Verlinkung leben. In Deutschland gilt bereits ein ähnliches Gesetz, das am Ende dazu geführt hat, dass alle großen Verlage Google das Recht zur Verlinkung geschenkt haben, um nicht vollends unterzugehen. Man hat also nicht die beabsichtigte Wirkung erzielt, dass den Verlagen geholfen würde, sondern man hat Google damit noch weiter gestärkt.
Hier wird das Thema Leistungsschutzrecht von professionellerer Seite ganz anschaulich erklärt:
https://juliareda.eu/leistungsschutzrecht/
Oder hier ein kurzer Artikel über die Auswirkungen des Leistungsschutzrechts in Spanien und Deutschland:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-news-in-spanien-abgeschaltet-kein-geld-fuer-verlage-a-1009027.html
Viele Grüße,
Martin