Oh, der liebe ADMIN :-) hallo, lieber ADMIN :-) Wie geht's denn heute, mein lieber ADMIN :-) ? Hast Du denn heute schon BRAV und GUT OPEN-BORDER und EU-Antidemokratie-Politfeudalismus gewählt?
Der Denkfehler von OPEN-BORDER-PHANTASTEN ist doch ganz einfach:
Es kann nicht jeder nach Deutschland einwandern, der in einem "kaputten" Land lebt - das wären dann ca. 2/3 der Weltbevölkerung :-)
Nach Durchlaufen eines mehrstufigen und mehrinstanzlichen rechtsstaatlichen "Asyl"-Verfahrens werden diejenigen, deren vorgebrachte Beweggründe, kraft Recht des Stärkeren illegal nach Deutschland einzuwandern, allzu unglaubwürdig erscheinen, eben "aussortiert". Nachdem als letztes noch ein ggf. bestehendes "Abschiebeverbot" infolge des sog. "Refoulement"-Verbotes abschlägig beschieden wird, wird ein afghanischer Drittstaatsangehöriger dann eben "vollziehbar ausreisepflichtig", dann zunächst mit Fristsetzung aufgefordert auszureisen, und wenn sie dem nicht nachkommen mit unmittelbarem Zwang außer Landes geschafft. In ein "kaputtes" Land - in denen 2/3 der Weltbevölkerung abseits deutscher Rechtsstaats-, Demokratie- und Sozialstandards eben auch gezwungen sind zu leben - so what ... :-)! That's LIVE ... :-)! RECHTS-STAAT nennt man das übrigens, als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung!
Warum sollte sich SEEHOFER nicht FREUEN (!) daß er - obwohl die Rechtslage viel mehr Abschiebungen hergeben würde - es politisch wenigstens (!) durchsetzen konnte, daß 69 afghanische Mehrfachkriminelle, die nach Durchlaufen aller rechtssaatlichen Verfahren letztinstanzlich vollziehbar ausreisepflichtigt" geworden sind (!) ENDLICH außer Landes geschafft werden konnten? Nach Afghanistan? Völlig Rechtsstaats- und Menschenrechtskonform, sogar letztinstanzlich gerichtlich überprüft? Einer von den 69 nach Afghanistan abgeschobenen afghanischen Drittstaatsangehörigen - im übrigen alle verurteilte schwere Mehrfachstraftäter! - hat sich dann tragischerweise in Afghanistan in einem Hotel (!), in dem er dort untergebracht worden ist, selbst erhängt - weil er es nicht ertragen konnte, nach erfolglosem Durchlaufen aller rechtssaatlichen Verfahren (!) abgeschoben worden zu sein. Ja und? Wo soll das Problem liegen? Etwa in einem "evangelischkirchlichen" Außerkraftsetzen der Rechtsordnung, wenn sich beim - vom Betroffenen nicht akzeptierten - rechtsstaatlichen verfassungsgemäßen Ergebnis dann umgebracht wird? Es gibt kein Recht auf moralische Erpressung der - letztinstanzlich abgelehnten "Asyl"-Einwanderung mit "sich selbst umbringen"!