Ausgerechnet Schachtschneider. Bitte, du wolltest es so haben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider
In dem Artikel heißt es: "Er ist Mitglied im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung und wird zum inneren Kreis des rechtsextremen Kampagnenprojekts Ein Prozent für unser Land gezählt."
Dolle Quelle, der Mann, ich sag ja: Mit jedem deiner Posts wird es schlimmer.
Zu Art. 120: Der ist im Wesentlichen obsolet. Wir sind schon lange nicht mehr ein besetztes Land, sondern souverän. Das sagt der 2plus4-Vertrag ganz eindeutig, und damit lässt sich aus Art. 120 GG doch keine Besatzung konstruieren. Schau in die seriösen Kommentare zum GG, da wird meine Auffassung bestätigt.
Zu Schäuble: Hier erklärt er selbst, was er gemeint hat. Es steht in krassem Gegensatz zu dem, was ihm immer unterstellt worden ist:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-schauble/question/2011-11-20/196515
Daraus ein Zitat aus seinem Text:
"... in meiner Rede vor dem European Banking Congress 2011 habe ich folgendes zur Souveränität Deutschlands ausgeführt: „Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch in der europäischen Einigung eine neue Form von Gouvernements zu schaffen, wo es eben nicht eine Ebene, die dann nicht für alles zuständig ist und dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt, nach meiner festen Überzeugung für das 21.Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisender Ansatz, als der Rückfall in die Regelungsmonopol-Stellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte. “
Hinsichtlich Ihrer ersten Frage handelt es sich also um einen Hinweis auf die eingeschränkten Hoheitsrechte eines Staates innerhalb einer supranationalen Gemeinschaft wie der Europäischen Union. Diese Lage bestand auch schon nach der deutschen Wiedervereinigung, dies ist insofern keine Neuigkeit sowohl für die Zukunft als auch die Vergangenheit."
So, das ist eindeutig.
fl.