Ist ein Rad vom Umfang größer als das vom Hersteller freigegebene , wird die Kraft, die darauf wirkt, größer, deshalb das Spiel mit der Bremse, auch wenn man es nicht glaubt, fragt mal euren HU-Sachverständigen. Es bleibt bis zu einer Freigabe des Herstellers oder der Eintragung nach Neuberechnung illegal. Was jeder einzelne tut, ist mir Wurst, aber der frederöffner Brendle hat ja aus gutem Grund gefragt und ich habe versucht, nach besten Wissen zu antworten. Und der blindeste Polizist sieht, daß ein kleineres Rad in den Papieren steht. Das gibt dann auf alle Fälle mindestens einen Punkt in Flensburg, egal, ob man es Eintragen kann oder nicht, denn es ist eben nicht eingetragen und Unwissenheit schützt vor Strafe eben nicht. Gruß der Bachmayer