Das Problem ist rechtlich gesehen mindestens zweiteilig.
Punkt eins ist die Lichtausbeute: Ab - behaftet mich bitte nicht drauf, ich hab länger nicht mehr nachgesehen - 2000Lumen braucht man zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage, sonst ist sowas gar nicht zulassungsfähig. - Hier könnten HP-Modelle, die die komplette Karosse und nicht nur den Scheinwerfer sowieso dauernd in der Horizontalen und auf Sollhöhe halten, einen Vorteil haben. Einzelabnahmen wären dann immerhin theoretisch möglich.
Punkt zwei ist das Leuchtmittel selber. Bei Glühwendeln hat man eine Punktförmige, sehr starke Lichtquelle. Auf die sind dann auch die Scheinwerfer-Reflektoren und -Linsen und allenfalls Streuscheiben abgestimmt. LED-Leuchtmittel sind in der Regel keine Punktförmige Lichtquelle, sondern eine Ansammlung etlicher verschiedener LED's oder flächiger LED's, von denen auch mit der Zeit einzelne ausfallen können, und die über eine manchmal recht grosse Fläche verteilt sind. Das passt optisch dann einfach nicht zu Scheinwerfern, die für eine Lichtquelle mit einem genau definierten Ausgangspunkt des Lichts gemacht sind.
Also: Selbst wenn das möglich ist, eine genau passende Lichtquelle mit LED zu bauen, dann müsste der Hersteller nachweisen und zertifizieren (so dass das E-Prüfzeichen drauf darf) lassen, dass die Lichtquelle der norm einer gewöhnlichen Halogen-Birne entspricht. Und dann dürfte sie immer noch nicht allzu stark sein, wenn sie denn für Fahrzeuge zugelassen werden soll, die nur eine manuelle, oder Baujahrbedingt gar keine Scheinwerfer-Höhenverstellung aufweisen.
Soweit mein Kenntnisstand aus dem Gedächtnis.
p.s.: Dazu kommen noch die technischen Erfordernisse solch starker LED. Die LED selber werden zwar nicht sehr warm, aber die Platinen, auf denen die LED sitzen, werden bei solchen Leistungen mitunter sehr, sehr heiss. Das verträgt sich dann schlecht mit den zum Teil aus fast 100% (bis auf die spiegelnde Beschichtung der Reflektoren und die Halteklammern bei den H4...) Kunststoff, woraus Scheinwerfer der letzten ca 25 Jahre bestehen. Die werden ja schon blind, wenn man zu starke oder schlecht befilterte Halogenleuchtmittel einbaut. Den Punkt, an dem jeder in Frage kommende Scheinwerfer seine Formstabilität und damit seine optischen Eigenschaften einbüsst, kann der LED-Hersteller kaum in jedem Fall kennen. Er muss da einfach die Halogenleuchtmittel als Vorgabe nehmen, die die Scheinwerfer ja immer aushalten müssen. Das ist mit LED schwierig, da die die Hitze anders abstrahlen als eine Glühbirne. Es gibt welche, die machen das mit einem grossen Kühlkörper, der dann ausserhalb des eigentlichen Scheinwerfers liegt. Aber wer garantiert dann, dass da genug Platz und genug Belüftung ist, und keine Kabel oder Steuergeräte zu sehr beheizt werden? Und wer garantiert, dass die Abdichtung etwa gegen eindringendes Wasser gegeben ist, wenn der originale Deckel nicht mehr hinten auf den Scheinwerfer passt. H4 sind oft nur mit einem Gummideckel abgedichtet, der nicht mehr zu montieren ist, wenn da ein Kühlkörper hängt. Andere haben Fassungen im Deckel mit Bajonett-Verschluss. Da geht dann so eine grosse LED oft gar nicht erst rein.
p.p.s: Osram geht bei seinen legalen Nachrüst-LED einen anderen Weg. Da es offensichtlich zumindest bisher nicht gelingt, eine den Halogenbirnen entsprechende LED-Variante zu bauen und zu zertifizieren, baut man was, was da nah dran ist, und weist dann, Scheinwerfer um Scheinwerfer, nach, dass die Lichtverteilung (Also das Endresultat) innerhalb der gesetzlichen Vorgabe (da gibts EU-Normen) liegt, die ja eben grundsätzlich nicht vom Leuchtmittel abhängt, abgesehen davon, dass für sehr starken Lichtstrom zusätzliche Anforderungen gestellt werden, um Blendungseffekte zu minimieren. Dafür lassen die sich dann eine Modellbezogene ABE geben, und verkaufens dann auch nur für die Modelle, für die sie eine ABE vorliegen haben.