Die Kriminologische Zentralstelle erhebt seit 2002 jährlich Daten zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Demnach wurden von 2002 bis einschließlich 2015 insgesamt 760 Personen regulär (also nach § 57a StGB) aus einer lebenslangen Haft entlassen. Im Durchschnittwaren sie 18,9 Jahre in Haft (Median: 17,0), 13 % von ihnen länger als 25 Jahre. In diese Angaben nicht eingerechnet sind 235 zu lebenslanger Haft Verurteilte, die ins Ausland überführt wurden, und 24, deren Haft aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen wurde (§ 455 StPO). Ebenfalls nicht eingerechnet sind diejenigen, die im Erhebungszeitraum weiterhin inhaftiert blieben, sowie 127 Gefangene, deren Haft tatsächlich lebenslang dauerte, weil sie während der Haft verstarben (29 davon durch Suizid).
Bekannte Extremfälle sind zum Beispiel Heinrich Pommerenke, der nach 49 Jahren Haft 2008 in einem Justizvollzugskrankenhaus verstarb, der sogenannte „Mittagsmörder“, der 2015 nach fast 50 Jahren aus der Haft entlassen wurde, und Hans-Georg Neumann, bei dem 2021 nach 59 Jahren Haft die Freilassung auf Bewährung angeordnet wurde.
Und:
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode. Die Forderung nach einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung lebenslanger Freiheitsstrafen, welche eine von vornherein feststehende Strafverbüßung bis zum Tode darstellen, wurde 2017 vom Bundesverfassungsgericht, in seinem Urteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren, als verfassungsfeindlich eingestuft.
( ein Freund ist Anwalt & Wikipedia gibt ihm Recht [oder so])