Ich dachte schon, ich stehe auf dem Schlauch. Ich verstehe die Aussage bzw. das Szenario, das die Innung sich da ausmalt, auch nicht so recht.
___
Ein paar Anmerkungen noch:
- bis einschließlich dem "gefährlichen Mangel" hat der Prüfer überhaupt keinen Einfluss darauf, wie das Fahrzeug weiter benutzt wird bzw. kann er die Nutzung nicht untersagen
- ist ein Fahrzeug als "verkehrsunsicher" eingestuft, hat der Prüfer dies der zust. Zulassungsbehörde zu melden. Das Fahrzeug irgendwie einbehalten oder dem Besitzer die Weiterfahrt untersagen, darf der Prüfer trotzdem nicht. Keine Ahnung, wie weit die Kompetenz der Werkstatt diesbezüglich reicht. Das entzieht sich meiner Kenntnis.
Und:
Nein! Es fällt doch höchstens die Gebühr für die Nachuntersuchung (ca. 20 Euro) an. Dass die Möglichkeit der Nachuntersuchung binnen 1 Monates abgeschafft wird, habe ich noch nicht gelesen. Bei einigen, vielleicht aber nicht allen ist die reine Nachuntersuchung am gleichen Tag sogar kostenlos.
Das ist weiterhin möglich, war und ist aber noch nie erlaubt! Der HU Bericht dokumentiert die Verkehrssicherheit zum Zeitpunkt der Untersuchung. Dein Peugeot mit zerstörtem Scheinwerfer war das ganz sicher nicht -> Falschbeurkundung.
__
Mutmaßung: Ich könnte mir fast vorstellen, dass man die Mängelschleife genau wegen oben genanntem Sachverhalt abschafft. Sie wird gerne missbraucht, um Autos, die noch repariert werden (oder auch nicht...) schon mal vorab eine neue HU zu verpassen.
Ohne Mängelschleife gibt es dann nur durchgefallen mit Mängeln oder bestanden ohne Mängel. Natürlich kann der Prüfer dann weiterhin ein Auto mit Mängel als eines ohne Mängel schreiben, weil es ja (vielleicht) noch repariert wird, aber ihm entgehen die Mängel für seine Mängelstatistik.