@Thomcit: Am besten wäre es, wenn Du diese Diskussion mit Zahlen aus dem Gutachten anreicherst - und davon sind folgende interessant:
- Der Wiederbeschaffungswert (das ist der Betrag, zu dem man ein anderes, vergleichbares Fahrzeug in dem Zustand unmittelbar vor dem Unfall hätte kaufen können)
- Die Reparaturkosten (das ist das Ergebnis der Schadenkalkulation, wobei hier grundsätzlich eine Reparatur in einer Markenwerkstatt zu OE-Preisen kalkuliert wird).
- Der Restwert (das ist der Betrag, den das verunfallte Auto im jetzigen Zustand beim Verkauf einbringt; darüber holen die Gutachter über Restwertbörsen in der Regel verbindliche Ankaufangebote ein - aber Ausnahme: Der Restwert wird nur ermittelt, wenn die Reparaturkosten mehr als 70% des Wiederbeschaffungswertes betragen!)
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Reparaturkosten höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. In dem Fall zahlt die Versicherung eben diese Differenz aus, das Auto bleibt Deins, und Du könntest es z.B. an den benannten Aufkäufer abgeben. Das ist aber nicht verpflichtend: man kann z.B. auch das Auto in Eigenleistung mit Gebrauchtteilen reparieren - oder sogar verknittert lassen, wenn das die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt - und weiterfahren. Insofern, @fgee: ein wirtschaftlicher Totalschaden führt hierzulande keineswegs direkt in die Presse.
Nun gibt es bei wirtschaftlichen Totalschäden aber noch eine weitere Option, die @ACCM Jumpyschon gerade angeschnitten hat, nämlich die "130%-Regelung". Grob gesagt erlaubt dass die fachgerechte Reparatur für bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes(!), wenn der Fahrzeugeigentümer nachweist, dass er ein "Integritätsinteresse" an diesem konkreten Fahrzeug hat, er also eine starke Bindung an das Fahrzeug hat und genau dieses Fahrzeug auch in Zukunft weiterverwenden will. Das sehe ich in diesem Fall glasklar als gegeben an (19 Jahre erste Hand!). Einziger Hasenfuß: man muß die 130% auch wirklich durch eine Fachwerkstatt mit OE-Teilen erreichen und kann dazu nicht auf Hinterhof/Gebrauchtteile zurückgreifen. Ich habe sowas schon mal durchgezogen, und ACCM Jumpy übrigens auch.
Interessant wäre hier auch noch die Schadenkalkulation, denn ich glaube, dass da wohl noch mehr als Koti, Stoßfänger und Scheinwerfer drinstehen - wenn da Teile des Fahrwerks getroffen wurden, dann steht dann da gerne auch mal ein neues Lenkgetriebe drin, und dann ist der wirtschaftliche Totalschaden praktisch garantiert...
Ich versuche mich mal hier als Glaskugelleser: Du hast keine bis wenig Erfahrung mit Unfallabwicklung, bist nicht anwaltlich vertreten, und der Gutachter ist jemand, den die gegnerische Versicherung geschickt hat, womöglich sogar im Rahmen eines "aktiven Schadenmanagement"?