Dieses Plakat ist nicht diskriminierend, hat das kantonale Verwaltungsgericht Basel-Stadt (dritte Instanz) geurteilt. Dies wird in 20 Minuten berichtet:
Weil die Plakate diskriminierend seien, stellte sich das Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt gegen die Plakate. Die JSVP (Anm.: eine politische Partei und Urheberin der Plakate) legte in der Folge Rekurs gegen eine Verfügung ein. Nach eineinhalb Jahren Rechtsstreit hiess nun das kantonale Verwaltungsgericht den Rekurs der JSVP gut. Die Plakate sollen also doch hängen dürfen.
Im Urteil wird erklärt, dass die Vorinstanzen der Ansicht waren, dass bei der vermummten Personen links im Bild der Anschein entstehen könne, dass diese für eine muslimische Personengruppe stehe. Somit würden Muslime generell als «gefährlich» und «gewaltbereit» generalisiert – das sei rassistisch. Gleichzeitig wurde von der Erstinstanz argumentiert, dass die rechte Person aufgrund des Schals der LGBTQ-Community zugehöre. Mit der Überschrift und dem Bild würden LGBTQ-Mitglieder als «gewaltbereite Antisemiten» dargestellt.
Dieser Interpretation folgt das Verwaltungsgericht nicht: Einerseits könne Passanten in Basel zugetraut werden, zu wissen, dass «längst nicht alle Muslime politische Extremisten sind». Weil man folglich bei der linken Person nicht von einem Stellvertreter von Muslimen ausgehen könne, sei das Plakat nicht rassistisch. Der Ansicht, dass Mitglieder der LGBTIQ-Community als gewaltbereite Antisemiten dargestellt würden, widersprach bereits zuvor die Zweitinstanz. Der Inhalt des Plakats sei schliesslich weder rassistisch noch diskriminierend – das Plakat müsse deshalb zur Bewilligung freigegeben werden.
(c) "20 Minuten"
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Kommentar von mir: Drastische Plakate, die polarisieren, gehören bei JSVP und SVP (der Mutterpartei) durchaus "zum Geschäft". Umso spannender finde ich die gerichtliche Beurteilung in diesem Fall.
Hab mich entschieden, dies hier unter "Zeitgeschehen" einzustellen und nicht unter "Krieg und Frieden", weil es mit dem Gaza-Krieg weniger zu tun hat als mit Zeitgeist.