Dann ist ja gut und ich bin nicht völlig falsch verstanden worden. Gute Idee, aber bis dahin bekommst du noch eine Antwort hier. Und bevor das jetzt falsch ankommt, das ist überhaupt nicht persönlich gemeint, aber ich lese hier eine Mischung aus Wunschdenken und Halbwissen. Zumindest kommt mir das so vor. Das wollte ich auch nicht pauschal sagen und per se vermuten würde ich das auch nicht, aber du musst es eben belegen können. Ein Abgasgutachten nach Euro-Norm (NEFZ-Fahrzyklus auf dem Rollenprüfstand) misst die Emissionen in Grammfahrten über bestimmte Abfolgekurven. Selbst wenn die Abgasanlage von einer Fachfirma gebaut wird, ist sie ein Prototyp. Ohne Prüfstands-Gutachten ist juristisch absolut ungültig, unabhängig davon wie gut die Anlage funktioniert. Auch der CW-Wert rettet dich hier nicht per Annahme. Der Gesetzgeber verlangt einen Nachweis, nicht eine logische Vermutung. Selbst kleine Abweichungen in der Getriebeübersetzung oder beim Abgasgegendruck verändern das Emissionsverhalten. Auch wenn sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert, ohne entsprechendes Gutachten trägt ein gewissenhafter Prüfer eine solche Eigenbau-Abgasanlage schlichtweg nicht ein. Gleiches gilt für die Geräuschkullisse. Aber vielleicht übernimmt die Fachfirma den Teil. Das ist mir bekannt, aber das muss man eben auch im zeitlichen Kontext betrachten. Der, meinetwegen auch die CX hat seinen/ihren Namen in einer Ära des Fahrzeugbaus bekommen in der er einen für die Zeit guten Wert hatte, da hat sich bis zum XM ein bisschen was weiterentwickelt: CX 0,37 → XM 0,3 Das machts absolut nicht einfacher. Das Versetzen der Vorderachse nach vorne ist eine Änderung der Fahrzeuggeometrie und des Radstands. Das damit tief in die tragende Karosseriestruktur und das Fahrverhalten eingegriffen wird dürfte klar sein. Nach meinem Verständnis erlischt die Betriebserlaubnis der Typgenehmigung komplett, sobald Achspunkte versetzt, eine Radaufhängung aus Bauteilen zweier völlig unterschiedlicher Fahrzeuge kombiniert und die Lenkgeometrie verändert wird. Hier glaube ich reicht kein einfacher Fahrversuch mehr, ein Prüfer müsste hier theoretisch Fahr- und Betriebsfestigkeitsnachweise verlangen. Für die Bremse gilt das gleiche wie für das Abgasverhalten. Auch wenn die XM Bremsanlage wahrscheinlich im CX für das Vorhaben noch besser funktionieren würde, muss das mit verschiedenen Kriterien belegt und nachgewiesen werden. Dazu noch eine von mir persönliche Frage: hast du vor auch Hydractiv nachzurüsten? Das kann hilfreich sein, ist aber kein Garant für eine Eintragung. Wenn ein zertifizierter Fahrzeugbaubetrieb die Schweiß- und Anpassarbeiten an Rahmen, Aufhängung und Schweißnähten durchführt und dies dokumentiert (Schweißnachweis, Materialzertifikate und und und ...), ist das die einzige Chance, dass ein Prüfer solche Eingriffe überhaupt in Erwägung zieht. Jetzt kommt das große aber: Der Fahrzeugbauer baut die Hardware, aber für die veränderte Fahrdynamik, die Achslasten, die Bremseigenschaften und die Festigkeit des Gesamtfahrzeugs haftet am Ende der TÜV-Prüfer. Daher nochmal ein gut gemeinter Hinweis: setzt dich vorab mit einem Prüfer an einen Tisch.