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XM auf der Straße...


Citroen SM

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René Mansveld
vor 2 Stunden schrieb AndreasRS:

wenn man ständig auf die Provokationen eines geistig verwirrten reagiert

Wen bezeichnest du hier als "geistig verwirrt", etwa @Manson?
Ist gemeldet und wieder einer mehr auf meine Ignorierliste!

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vor 3 Stunden schrieb AndreasRS:

Sorry for offtopic, aber musste sein.
Andreas

Wollte Dir ne PN schicken, Du kannst aber keine Empfangen…

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vor einer Stunde schrieb René Mansveld:

Wen bezeichnest du hier als "geistig verwirrt", etwa @Manson?
 

Kann nicht sein, der provoziert doch niemanden.

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Am 22.7. um kurz vor Zwölf überholte ich (Xantia X1 Berline Rouge Pivoine) auf der A2 ein interessantes Gespann: (Gleich der "Fotobeweis" meiner Dashcam)

 

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Viele Grüße von Johannes

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vor 13 Stunden schrieb Wasserlöwe:

 

spacer.png

Viele Grüße von Johannes

Warum anonymisiert?

Bearbeitet von Juergen_
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Frag unsere Datenschutzgesetze. Will man bissigen Anwälten keine Wade hinhalten darf noch nichtmal GPS-Location und Datum/Uhrzeit zu sehen sein.

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vor 43 Minuten schrieb Juergen_:

Warum anonymisiert?

Nachdem ich als fleißiger Dashcam-YT Zuschauer mitbekommen habe, dass die Kanäle wegen teilweise völlig irrsinniger Lapalien horrende Bußgelder aufgebrummt bekamen, bin ich in dieser Richtung sehr vorsichtig. 

Möglicherweise ist es dem betroffenen Citroen-Freund auch nicht recht, sein Kennzeichen im www zu finden. Allein schon das Hochladen des Fotos auf Bilderserver (in meinem Fall Picr) könnte ein Problem darstellen. 

Um diesem Gehabe aus dem Weg zu gehen habe ich innerhalb weniger Sekunden die Kennzeichen unkenntlich gemacht. Falls es jemand aus dem Forum war, wird er sich wohl selbst Erkennen…

Liebe Grüße

Johannes

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ACCM Martin Klinger
vor 1 Stunde schrieb schwinge:

Frag unsere Datenschutzgesetze. Will man bissigen Anwälten keine Wade hinhalten darf noch nichtmal GPS-Location und Datum/Uhrzeit zu sehen sein.

Unsinn. Datenschutz gilt für Menschen, nicht für Gegenstände auf öffentlichem (!) Grund.

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René Mansveld
vor 12 Minuten schrieb ACCM Martin Klinger:

Unsinn. Datenschutz gilt für Menschen, nicht für Gegenstände auf öffentlichem (!) Grund.

Datenschutz gilt tatsächlich für Menschen, aber das Veröffentlichen einer Ablichtung eines Fahrzeugs kan Aufschluss über den Aufenthaltsort und das Verhalten des Fahrers (in den meisten Fällen auch gleich Eigentümer) geben und ist somit ohne dessen schriftlichen Einverständnis nicht erlaubt.
Einzige Ausnahme ist die mediale Berichterstattung eines Ereignisses.

Ich bin Datenschutzbeauftragter.

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ACCM Martin Klinger
vor 24 Minuten schrieb René Mansveld:

...

Ich bin Datenschutzbeauftragter.

Aber scheinbar kein besonders guter...

Ich bin bzw. war auch DSB und weiß, wie man Gesetze liest bzw. auslegt.

Alles weitere siehe z.B. hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/autokennzeichen-auf-fotos-erlaubt-update-17-11-2022-203209.html

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Aus deinem Link:

Quote

Fazit: Es kommt Upload von Fotografien mit Kennzeichen auf den Einzelfall an, ob dieser zulässig ist oder nicht: Bei privaten Accounts greift die sog. Haushaltsausnahme, die einen Verstoß von Anfang an ausschließt. Bei einem öffentlichen Account ist auf den Zweck der Darstellung abzustellen. Dient der Upload dazu, den Halter erkennbar zu machen, ist das in sozialen Medien in der Regel unzulässig. Dient der Upload der reinen Darstellung des Fahrzeugs selber oder geht es nicht einmal um das Auto, das nur zufällig mit im Bild ist, liegt kein Verstoß gegen die DSGVO vor.

Mein Fazit: Nichts genaues weiß man nicht. Was heute keinen stört, kann einem morgen auf die Füße fallen. Besser, kein Risiko eingehen.

Bearbeitet von schwinge
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René Mansveld
vor 8 Minuten schrieb ACCM Martin Klinger:

Aber scheinbar kein besonders guter...

Das ist Deine Meinung.

vor 8 Minuten schrieb ACCM Martin Klinger:

Schön geschrieben, aber immer noch schwammig und die Auslegung des Schreibers.
Hier im Forum gibt es ausschließlich öffentliche Profile, man kann niemand vom Sehen ausschließen.
Und oft (in diesem speziellen fall nicht) folgt auf dem Bild die Frage, ob das jemand aus dem Forum war, wodurch die Absicht, den Halter bzw. Fahrer erkennbar zu machen, schon vorliegt.

Auch wenn keine Absicht, den Halter/Fahrer erkennbar zu machen, vorliegt, so können dies doch Andere beim Ansehen des Bildes verfolgen.
Ich halte deshalb das "Verpixeln" trotzdem für angebracht.

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vor 1 Minute schrieb schwinge:

..Was heute keinen stört, kann einem morgen auf die Füße fallen. Besser, kein Risiko eingehen.

Ja, aber das wäre dann überall so. Wer weiß, ob Fotos von Häusern, Gebäuden, Tieren ... in Zukunft noch erlaubt sind.

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Gast munich_carlo

Auch aus dem Link zum RA Dr. Kötz:
 

Zitat

 

Für die Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, ob Sie auf der Internetplattform einen öffentlichen oder einen privaten Account nutzen. Bei einem privaten Account sind die möglichen Profilbesucher begrenzt und es greift die sog. Haushaltsausnahme (so heißt das wirklich) nach Art. 2 Abs. 2 lit c) DSGVO. Ein Upload einer Autofotografie samt Kennzeichen auf privaten Accounts stellt keinen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.

Bei einem öffentlichen Profil hat eine unbegrenzte Anzahl an Personen Zugriff auf die hochgeladenen Fotos auf dem Profil. Damit werden die Fotos einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und verlassen den persönlichen oder familiären Bereich. Deshalb greift die Haushaltsausnahme nicht.

 

Da es sich bei dem ACC um einen öffentlichen Raum handelt, auf den jeder Internetnutzer Zugriff hat, gilt die Haushaltsausnahme wahrscheinlich auch nicht. Die würde eher greifen, wenn Du mit Deinem Account auf Facebook und Konsorten etwas veröffentlichst. Hier bist Du erst lesbar, wenn jemand explizit auf Dein Profil geht.

Du bist hier im ACC zwar mit einem privaten Account aktiv, befindest Dich aber in einem öffentlichen Raum, in dem jeder der einen Thread beobachtet und liest, ohne Umschweife auf Dich und Deinen geposteten Inhalt stolpert.

Bearbeitet von munich_carlo
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ACCM Martin Klinger

Schon klar, aber solange kein "Aufruf zur Gewalt" o.ä. vorliegt, ist es schlicht und einfach erlaubt, die Kennzeichen zu zeigen. Das wäre z.B. der Fall bei Seiten, wo Falschparker oder "Kunstparker" angeprangert werden, der Fall. Zwar nicht unbedingt explizit, aber latent vermutbar. Da würde ich nichts veröffentlichen.

 

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René Mansveld
Zitat

Bei einem öffentlichen Account ist auf den Zweck der Darstellung abzustellen. Dient der Upload dazu, den Halter erkennbar zu machen, ist das in sozialen Medien in der Regel unzulässig.

Da steht nichts von "anprangern" oder "Aufruf zur Gewalt" ö.ä.

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ACCM Martin Klinger

Richtig. Aber das "Erkennbarmachen" ist bei uns hier nicht der Zweck. 
 

Zitat: "Anders ist das z.B. in den Fällen, bei denen Fahrzeuge samt KFZ-Zeichen aufgenommen wurden, um das anzuprangern."

Ist hier auch nicht der Fall.

Zitat: "Dient der Upload der reinen Darstellung des Fahrzeugs selber oder geht es nicht einmal um das Auto, das nur zufällig mit im Bild ist, liegt kein Verstoß gegen die DSGVO vor."

Und das trifft definitiv zu.

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René Mansveld
vor 1 Minute schrieb ACCM Martin Klinger:

Zitat: "Dient der Upload der reinen Darstellung des Fahrzeugs selber oder geht es nicht einmal um das Auto, das nur zufällig mit im Bild ist, liegt kein Verstoß gegen die DSGVO vor."

Und das trifft definitiv zu.

Zitat

Dient der Upload dazu, den Halter erkennbar zu machen, ist das in sozialen Medien in der Regel unzulässig.

vor 42 Minuten schrieb René Mansveld:

Und oft (in diesem speziellen fall nicht) folgt auf dem Bild die Frage, ob das jemand aus dem Forum war, wodurch die Absicht, den Halter bzw. Fahrer erkennbar zu machen, schon vorliegt.

 

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ACCM Martin Klinger

Das ist keine KenntlichMACHUNG!! Wenn sich der Halter meldet, macht er SICH SELBST kenntlich und nicht der Bild-Einsteller.

Herrje, ist das denn so kompliziert??!

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vor 3 Stunden schrieb Wasserlöwe:

Nachdem ich als fleißiger Dashcam-YT Zuschauer mitbekommen habe, dass die Kanäle wegen teilweise völlig irrsinniger Lapalien horrende Bußgelder aufgebrummt bekamen

Verboten ist insbesondere das dauerhafte Aufzeichnen ohne Anlass. Loop-Dashcams, die nur kurze Schnipsel aufnehmen und direkt wieder löschen, sind OK.

Grüße
A.

Bearbeitet von AndreasRS
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Am 31.7.2023 um 12:59 schrieb Wasserlöwe:

... Um diesem Gehabe aus dem Weg zu gehen habe ich innerhalb weniger Sekunden die Kennzeichen unkenntlich gemacht. Falls es jemand aus dem Forum war, wird er sich wohl selbst Erkennen…

Liebe Grüße

Johannes

Ich halte mich da an eine ganz einfache Logik:

Kfz-Kennzeichen sind ja genau dazu da, damit das Fahrzeug in der Öffentlichkeit identifizierbar ist.

Sie MÜSSEN sichtbar sein, weil das Fahrzeug jederzeit identifizierbar sein MUSS, und über die Behörden ist in Folge natürlich auch der Halter identifizierbar.

Und ich sehe eben keinen prinzipiellen Unterschied zwischen der Öffentlichkeit im Straßenverkehr und der Öffentlichkeit hier im www.

(Anprangern ist selbstverständlich ausgenommen: Ich würde niemals ein Bild veröffentlichen, in dem z.b. ein geparktes Auto erkennbar vor dem Puff steht oder im Hintergrund mit Drogen gehandelt wird.)

Bearbeitet von Juergen_
Interpunktion
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vor 2 Stunden schrieb Juergen_:

(Anprangern ist selbstverständlich ausgenommen: Ich würde niemals ein Bild veröffentlichen, in dem z.b. ein geparktes Auto erkennbar vor dem Puff steht oder im Hintergrund mit Drogen gehandelt wird.)

Hinters Ohr schreib:

hinterm Puff geparktes Auto und im Vordergrund gehandelte Drogen = ok. 🤪

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Gestern Nachmittag in München, Agnes-Bernauer-Str.: dunkelblauer XM (glaube Y4), eher furchtbar: schmale Reifen auf kappenlosen Stahlfelgen, Fahrzeug am Boden, also vermutlich ohne SC/MAC (ab wann hab es das nochmal). Bild ging nicht, Schwalbe fuhr grad schön/zu schnell ...  

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