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XM V6 exclusive für Liebhaber


Doppelwankel

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nicht ganz, wenn die Fahrt zur Arbeit als gewerbliche Nutzung anerkannt werden würde und das Auto überwiegend für die Fahrt zur Arbeit verwendet wird.

Oder wird bei einem Selbstständigerwerbenden die Fahrt mit dem Auto in seine Firma als Privatnutzung qualifiziert?

Oder sind in D die Pendlerabzüge so hoch, dass die mit langem Arbeitsweg verbundenen erhöhten Kosten auf diese Weise steuerlich teilweise "kompensiert" werden?

In der Schweiz beträgt der maximale "Pendlerabzug" unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels für die Fahrt zur Arbeit CHF 3000 pro Jahr. Das reicht weder für ein vernünftiges Pendlerabo mit dem ÖV (Generalabo SBB 2. Klasse) und schon gar nicht für die Deckung der Autokosten.

Die Kosten sind in Deutschland nicht gedeckelt. Gerechter Weise müßte es beispielhaft so aussehen: mein Auto verursacht im Jahr insgesamt Kosten in Höhe von 6000 € (incl. Steuern, Versicherung, Benzin, Werkstattkosten, Ersatzteile). Ich fahre im Jahr 20.000 km. Davon sind 10.000 km privat und 10.000 km durch die Arbeit bedingt. Also müßte ich 3000 € steuerlich geltend machen können. Ich glaube so oder so ähnlich meint Dr. Caligari das.

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Ich wiederhole mich ungern: ich beschwere mich im Grunde nur über die UNGERECHTIGKEIT. Ich brauche das Auto, um zur Arbeit zu fahren, genauso wie der Selbstständige. Entweder jeder arbeitende Mensch in D soll das Auto absetzen können, oder halt keine Seite. Ist das verständlich?

Der Unternehmer muss aber Steuern zahlen, wenn er sein Auto privat nutzt. Es geht außerdem um Fahrzeuge, die genutzt werden, damit der Unternehmer seine Betrieb führen kann und nicht, dass er damit morgens hin und abends wieder nachhause kommt.

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Danke, Günni. Damit ist alles gesagt.

Aber die Welt war, ist und wird immer ungerecht bleiben. Damit muss ich leben.

Man kann seinem Leben ja auch ein Ende bereiten. Dann ist es vorbei mit der Ungerechtigkeit. Aber ob das die Lösung ist..... ;-)

Martin, ich verstehe dich nur zu gut. Ich rege mich schon jahrelang über diese Ungerechtigkeit bei der steuerlichen Behandlung auf. Genau so ist aber auch der oben von mir genannte Sozialbetrug zu sehen. Ich darf gar nicht darüber nachdenken, was unseren Sozialkassen dadurch jeden Monat an Einnahmen fehlt. Aber Martin das macht uns ja nichts. Wir gleichen das doch gerne durch höhere Zuzahlungen bei Medikamenten oder Arztbesuchen wieder aus, oder?

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Ich würde aus dem "muss" eher ein "darf" machen. Wenn ich das, was ich jeden Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, in eine private Altersvorsorge einzahlen dürfte, würde ich mir um meine Rente keine Sorgen mehr machen. So ist der Ausgang doch eher ungewiss.... Bei der Krankenversicherung verhält es sich ähnlich.

Woher nimmst Du das Wissen? Wenn man als Selbständiger nicht aus der gesetzlichen RV herausgekommen ist, zahlt man 100% und man bekommt später auch nicht mehr als der Arbeitnehmer, der beim gleichen Rentenbetrag nur die Hälfte zahlt. Die private Krankenkasse wird sauteuer wenn etwas in die Jahre gekommen ist.

Außerdem ist die (alleinige) private Altersvorsorge mit sehr viel mehr Risiken verbunden. Stichwort Lebensversicherung, die für viele meiner Generation zum Fass ohne Boden werden könnte. Aber noch, mal ich beklage mich nicht.

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Und ich brauche mein Auto doch auch, um im besagten Betrieb überhaupt arbeiten zu können???

Wenn Du den Weg zur Arbeit meinst: Das schaffen andere auch ohne eigenes Auto oder Führerschein. Wenn Du meinst, dass Du zur Ausübung deiner Tätigkeit ein Auto brauchst, dann ist der Arbeitgeber dafür zuständig. Große Unternehmen stellen ihren Angestellten teilweise dienstlich Fahrzeuge die privat genutzt werden dürfen. Dann zahlen die Angestellten in der Regel die 1% Nutzung im Monat. Auch das ist eine Sache, die ein Unternehmen kalkulieren muss.Und wenn Du deinen Privatwagen auf deine Kosten unentgeltlich dienstlich nutzen musst, machst Du etwas verkehrt.

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Aber Martin das macht uns ja nichts. Wir gleichen das doch gerne durch höhere Zuzahlungen bei Medikamenten oder Arztbesuchen wieder aus, oder?

Deswegen bin ich ja auch für eine gemeinsame Renten- und Krankenversicherung. Nur noch je ein Laden für alle zusammen. Fertig ist die Laube.

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Der Unternehmer muss aber Steuern zahlen, wenn er sein Auto privat nutzt.

Ja, muss er. Es geht, wie oben bereits erwähnt, um den effektiven Steueranteil von 1% des Listenpreises seines Fahrzeugs. Bei einem 30.000 € sprechen wir (nach der 1% Regelung) von 300 €, die zu versteuern sind. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 43% sind das ca. 140 € im Monat. Und damit sind alle Kosten abgegolten. Und zwar ohne jede Einschränkung. Das ist quasi wie eine Sprit- und Werkstatt-Flatrate in einem.

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Oder wird bei einem Selbstständigerwerbenden die Fahrt mit dem Auto in seine Firma als Privatnutzung qualifiziert?

Ja
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Nachdem ja dieser Thread jetzt eh gekapert ist...

Und da hat der Martin einfach nur Recht. Und ich vermute mal, dass er damit in erster Linie die Leute meint, die einen Firmenwagen fahren, diesen aber gar nicht für die Fa. nutzen. Sie fahren genau so zu ihrem festen Arbeitsplatz und wieder nach Hause, wie die Leute mit dem Privatwagen. Das nennt sich dann "Firmenwagen gegen Gehaltsumwandlung". Und genau das ist in meinen Augen (zumindest bei den Angestellten, die unter der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen liegen) legaler Betrug an unseren Sozialkassen.

In wie fern ist das betrügerisch gegenüber den Sozialkassen? Der geldwerte Vorteil des DW wird wie normales Einkommen behandelt. Der AN zahlt also Steuern UND AN UND AG zahlen Sozialabgaben für einen Betrag von 1% des Bruttolistenpreises - zzgl 0,3% für jeden Entfernungskilometer Wohnung/Arbeit. Bei einen Fzg von 40t€ und etwa 10km Entfernung macht das 520€ Brutto - ich wage zu bezweifeln, dass der AN die ersatzweise als Gehalt bekommen hätte...

Bei Dominik (Gungstol) sieht das anders aus. Wie er selber schrieb, liegt die Firmennutzung bei ca. 75%. Damit ist eine deutliche Nutzung als wirklicher Firmenwagen gegeben. Nehmen wir doch mal grob einen Neuwagen für 30.000 €. Somit sind 1% vom Neuwagenlistenpreis als geldwerter Vorteil zu versteuern. Wenn ich jetzt mal einen Steuersatz von 30% unterstelle, sind das 90 € im Monat, die der Arbeitnehmer als effektive Kosten hat. Also, mein Auto fährt mit 90 € im Monat (incl. KFZ-Steuer, Versicherung, Benzin, Wertverlust) nicht so wirklich weit. Wahrscheinlich eher gar nicht....

Sozialabgaben werden für die 300€ zum einen auch fällig und zum anderen bleibt es nur AN im Home-office bei der Versteuerung von 1%. Bei mir sind es zum Beispiel 1,36%.

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Ja, muss er. Es geht, wie oben bereits erwähnt, um den effektiven Steueranteil von 1% des Listenpreises seines Fahrzeugs. Bei einem 30.000 € sprechen wir (nach der 1% Regelung) von 300 €, die zu versteuern sind. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 43% sind das ca. 140 € im Monat. Und damit sind alle Kosten abgegolten. Und zwar ohne jede Einschränkung. Das ist quasi wie eine Sprit- und Werkstatt-Flatrate in einem.

Wie schon geschrieben stimmt das so nicht.

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Wenn Du den Weg zur Arbeit meinst: Das schaffen andere auch ohne eigenes Auto oder Führerschein.

Schaffen würde ich das auch. Das schafft aber auch jeder Selbständige.

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.Und wenn Du deinen Privatwagen auf deine Kosten unentgeltlich dienstlich nutzen musst, machst Du etwas verkehrt.

Wir machen alle etwas verkehrt. Schon seit der Amtszeit von Willy Brandt läuft diese Republik sozialpolitisch immer mehr aus dem Ruder und wird irgendwann bald vor die Wand knallen. Wenn immer weniger einzahlen und immer mehr Alte immer mehr Rente bzw. Pension beziehen. Vor allem die Beamten werden in 10-20 Jahren zu einer Riesenbelastung für uns alle.

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Die 1% berechnen sich aus dem tatsächlichen Verkaufspreis bei Erstzulassung. Bei einem angenommenen Neuwert von 30000,- sind 285,60 Euro an Eigennutzungsanteil zu zahlen und zwar jeden Monat. Das ist eine pauschale Summe unabhängig vom Steuersatz und auch unabhängig davon, wie viel man für das Auto bezahlt hat. Dieser Betrag läuft unter dem Posten: Sonstige Einnahmen.

Hat man den Firmenwagen (Neupreis 30000,-) gebraucht für 5000 Euro gekauft ist trotzdem die errechnete Summe fällig.

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Ja die Unternehmer, besonders die kleinen und mittleren, das schon echte Schmarotzer und Halsabschneider. Du solltest dich mal darüber informieren, wer hier im Land die Steuern zahlt, die den ganzen Scheiß am Laufen halten.

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Die 1% berechnen sich aus dem tatsächlichen Verkaufspreis bei Erstzulassung. Bei einem angenommenen Neuwert von 30000,- sind 285,60 Euro an Eigennutzungsanteil zu zahlen und zwar jeden Monat. Das ist eine pauschale Summe unabhängig vom Steuersatz und auch unabhängig davon, wie viel man für das Auto bezahlt hat. Hat man den Firmenwagen (Neupreis 30000,-) gebraucht für 5000 Euro gekauft ist trotzdem die errechnete Summe fällig.

Das wäre mir neu. Sowohl bei mir (abhängig beschäftigt) als auch bei meinem Partner (selbstständig) wird der geldwerte Vorteil zwar pauschal ermittelt, richtet sich aber IMMER nach dem Bruttolistenpreis am Tage der Erstzulassung. Dieser Betrag ist nicht zu zahlen, sondern davon werden Steuern und Sozialabgaben (sofern noch Mitglied in der Gesetzlichen) abgeführt. Richtig ist, dass das immer gilt, also auch für ein 5 oder 10 Jahre altes Auto.

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Schaffen würde ich das auch. Das schafft aber auch jeder Selbständige.

Aber der jammert nicht, dass er seinen Weg zu Arbeit bezahlen muss.

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Ja die Unternehmer, besonders die kleinen und mittleren, das schon echte Schmarotzer und Halsabschneider. Du solltest dich mal darüber informieren, wer hier im Land die Steuern zahlt, die den ganzen Scheiß am Laufen halten.

Wer soll sich vom "Du" nun angesprochen fühlen? Wie Du schon richtig sagst, halten die kleinen und mittleren dieses Land kräftig mit am K*. Die großen sind die größten Steuervermeider. Stichwort Luxemburg.

Wenn Du Dir den von Dir selbst gewählten Schuh Marke "S. & H." anziehen willst, bitte schön.

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Da es mit den Unternehmern ja nun seit einigen Posts nicht mehr klappt, wurden doch die Beamten als neues Feindbild eingestreut.

Schade um den schönen XM aus #1

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In wie fern ist das betrügerisch gegenüber den Sozialkassen? Der geldwerte Vorteil des DW wird wie normales Einkommen behandelt. Der AN zahlt also Steuern UND AN UND AG zahlen Sozialabgaben für einen Betrag von 1% des Bruttolistenpreises - zzgl 0,3% für jeden Entfernungskilometer Wohnung/Arbeit. Bei einen Fzg von 40t€ und etwa 10km Entfernung macht das 520€ Brutto - ich wage zu bezweifeln, dass der AN die ersatzweise als Gehalt bekommen hätte...

Sozialabgaben werden für die 300€ zum einen auch fällig und zum anderen bleibt es nur AN im Home-office bei der Versteuerung von 1%. Bei mir sind es zum Beispiel 1,36%.

Es sind nicht 0,3% pro Entfernungskilometer sondern 0,03%. Nur so für die Korinthen unter uns. Das mit den Sozialabgaben ist mir neu. Stimmt aber. Du bist aber auch gar nicht hier in meinem Fokus, da es sich bei dir ja um einen echten Firmenwagen handelt, der nach deinen Angaben zu 75% für die Firma genutzt wird.

Die Überlegung, die oftmals angestellt wird, ist doch folgende. Der Mitarbeiter soll eine Gehaltserhöhung bekommen. Nehmen wir mal an es geht um 500 € pro Monat. Alternativ dazu übernimmt die Fa. die Leasingrate in gleicher Höhe für einen Firmenwagen. Für 500 € im Monat bekommt man im Fullservice was für ein Fahrzeug geleast? Neupreis 15000 €? Somit versteuert der Mitarbeiter nicht mehr die 500 € Gehaltserhöhung sondern nur noch die 1% vom Listenpreis. Genau so verhält es sich bei den Sozialabgaben, wie ich heute gelernt habe. Die Fa. spart dann auch noch mal ihren Anteil an den Sozialabgaben, die sonst auf die 500 € Gehaltserhöhung drauf kommen würden.

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Das wäre mir neu. Sowohl bei mir (abhängig beschäftigt) als auch bei meinem Partner (selbstständig) wird der geltwerte Vorteil zwar Pauschal ermittelt, richtet sich aber IMMER nach dem Bruttolistenpreis am Tage der Erstzulassung. Dieser Betrag ist nicht zu zahlen, sondern davon werden Steuern und Sozialabgaben (sofern noch Mitglied in der Gesetzlichen) abgeführt. Richtig ist, dass das immer gilt, also auch für ein 5 oder 10 Jahre altes Auto.

Ich müsste mich sehr wundern wenn bei meinem Fahrzeug nicht der Rechnungspreis angesetzt würde, denn die Rechnung liegt ja vor. Anders ist es, wenn man das Auto nicht selbst neu gekauft hat. Dann hat man ja auch keine entsprechende Rechung. Das ist aber eine interessante Frage, die ich morgen gleich mal für mich klären werde.

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Ich müsste mich sehr wundern wenn bei meinem Fahrzeug nicht der Rechnungspreis angesetzt würde, denn die Rechnung liegt ja vor. Anders ist es, wenn man das Auto nicht selbst neu gekauft hat. Dann hat man ja auch keine entsprechende Rechung. Das ist aber eine interessante Frage, die ich morgen gleich mal für mich klären werde.

Da brauchst Du nicht bis morgen warten. Wenn Du 20% Rabatt auf den Wagen bekommst, oder der AG 30%, weil er ne ganze Flotte kauft, dann werden für die Versteuerung (1% Regelung) dennoch

die ganzen Euros aus dem Listenpreis herangezogen. Darum fährt auch kaum ein Unternehmen Citroens, weil die die Listenpreise so nett ansetzen, daß man problemlos 20 % Rabatt rausschlagen kann.

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Ich müsste mich sehr wundern wenn bei meinem Fahrzeug nicht der Rechnungspreis angesetzt würde, denn die Rechnung liegt ja vor. Anders ist es, wenn man das Auto nicht selbst neu gekauft hat. Dann hat man ja auch keine entsprechende Rechung. Das ist aber eine interessante Frage, die ich morgen gleich mal für mich klären werde.

Gungstol hat absolut recht. Selbst wenn du einen 10 Jahr alten Wagen als Firmenwagen kaufst, wird steuerlich in Bezug auf die 1% Regelung immer vom Neupreis ausgegangen. Maßgeblich ist hier auch immer der Listenpreis. Selbst wenn du beim Händler darauf 20% Rabatt bekommst, nützt dir das in Bezug auf die 1% Regelung genau nichts. Eine gebrauchte S-Klasse ist hier nicht die erste Wahl. ;-)

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