28. Januar 201511 J. Nabend zusammen, habe am 13.01.2015 meinen Xantia angemeldet verkauft, leider hat der Käufer den Wagen immer noch nicht abgemeldet. Versicherung und Strassenverkehramt wissen bescheid, die Versicherung hat dem Strassenvekehramt bestätigt, dass das Auto nicht mehr versichert ist, das SVA hat mir gemailt das alles seinen Gang geht. Das Probleme was ich habe ist, dass das Finanzamt heute die Kfz-Steuer für das Auto abgebucht hat und ich würde gerne der Lastschrift wiedersprechen. Es wurden 308 € für den Xantia abgebucht und jetzt stehen nochmal 308 € für meinen "neuen" C5 an. Ist es ratsam der Lastschrift zu wiedersprechen ? gruß sergio Bearbeitet (28. Januar 201511 J. von mardan)
28. Januar 201511 J. Hm also wenn du sicher bist dass die 308€ für den Xantia sind und nicht für den C5, dann würde ich mal beim StVA anrufen und gleichzeitig bei der Bank bescheid geben. Du kannst ja bei der Bank das Problem vortragen und den Betrag evtl "einfrieren" lassen.. Vielleichts klappts ja. Ansonsten im Vorfeld mit dem StVA abklären dass da 2x die gleiche Summe kassiert werden soll, aber nur einmal korrekt ist. Vll entfällt dann einfach die zweite Abbuchung.. Grad mit denen ist es recht schwer.. Wenn da Probleme entstehen hat man ganz flott unverschuldet ne Pfändung aufm Konto.. Also besser erstmal mit der entsprechenden Stelle klären und den Betrag bestenfalls einfrieren. Nicht auf eigene Faust zurück gehen lassen, das kann schwer nach hinten losgehen :/ und für die zukunft: niemals nicht nie wieder einen Wagen angemeldet verkaufen und auf das beste hoffen.. Schon Fälle erlebt wo die Käufer dann ewig mit dem Wagen rumfahren ohne abzumelden und u.U. noch verkehrsdelikte begehen.. Alles für dich mit beschissenem Ärger und Aufwand verbunden.. Bearbeitet (28. Januar 201511 J. von neiya:))
28. Januar 201511 J. und für die zukunft: niemals nicht nie wieder einen Wagen angemeldet verkaufen und auf das beste hoffen.. Schon Fälle erlebt wo die Käufer dann ewig mit dem Wagen rumfahren ohne abzumelden und u.U. noch verkehrsdelikte begehen.. Alles für dich mit beschissenem Ärger und Aufwand verbunden.. Etwas Menschenkenntnis, gepaart mit einem Standard KFZ-Kaufvertrag, wo die Personalien des Käufers aus seinem Personalausweis und Abmeldung zu einem verbindlichen Termin sind, reichen in den allerallermeisten Fällen auh aus.
28. Januar 201511 J. Na also ich wage zu bezweifeln dass man einem Menschen ansieht wie er tickt.. Menschenkenntnis schön und gut, aber man kann noch so nett tun und hinter der Fassade ein arschloch sein.. abgesehen davon: was bringt dir das ganze papiergedöns? Im Endeffekt kannst du bestimmt ohnehin nachweisen dass du den Wagen nicht mehr besitzt, dass du das verkehrsdelikt nicht begangen hast. Was bleibt ist trotzdem egal wie man es dreht und wendet der Stress, der papierkram und unnötiger Ärger.. Natürlich vorausgesetzt man gerät tatsächlich an so ne arschbacke.. Aber da sind wir wieder bei Punkt 1: du guckst den Leuten immer nur vor den Kopf, nie dahinter!
28. Januar 201511 J. ... du wohnst ja irgendwo am Niederrhein?! Auch dort gibt es bestimmt auch Probleme seit der Kfz-Steuerumstellung ans Zollamt: http://www.bz-mg.de/alles-was-recht-ist/steuerrecht/zoll-ubernimmt-verwaltung-der-kraftfahrzeugsteuer.html Ruf doch einfach zur Klärung dort an und schick dem Sachbearbeiter die mail vom Straßenverkehramt weiter. Und mit der Bitte um Erstattung.
28. Januar 201511 J. Es wurden 308 € für den Xantia abgebucht Ist es ratsam der Lastschrift zu wiedersprechen ? gruß sergio Ruf bei deiner Bank an und lass dich beraten. Lege schriftlich Widerspruch ein ( nicht etwa nur "wiedersprechen" :-) )
28. Januar 201511 J. Es ist kein Witz: Man kann diese Zöllner anrufen und die sind (bei mir zumindest) auch ganz freundlich. Man kann auch vorher bei der Zulassungsbehörde fragen, wo man genau anrufen muss.
31. Januar 201511 J. Du kannst jede Lastschrift innerhalb 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückrufen. Ob es hier Sinn macht weiß ich nicht
31. Januar 201511 J. Du kannst jede Lastschrift innerhalb 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückrufen. Das war einmal. In Zeiten von SEPA sind das acht Wochen nach Fälligkeit.
1. Februar 201511 J. Ich hab mal bei einem ähnlichen Fall die Erfahrung gemacht, daß das Finanzamt direkt das Konto einfriert, sobald denen Geld von Dir fehlt bzw. Du es, wie auch immer zurückgeholt hast. Mein Konto wurde mal eingefroren - selbst meine Bank hatte keinen blassen Schimmer warum, da mein Konto ne weiße Weste hatte. Knapp 2 Wochen(!) nach Kontosperrung flatterte bei mir und der Bank ein Brief vom Finanzamt ein. Es ging um 90€ KfZ-Steuer, die zwar überwiesen wurden aber durch einen Softwarefehler vom Finanzamtkonto wieder auf mein Konto zurückflossen. Bei denen hieß es dann:sie haben ihre KfZ-Steuer wieder zurücküberwiesen = KfZ-Steuer nicht bezahlt = Kontosperrung. Wenn Du weißt, daß es was mit dem Finanzamt zu tun hat, IMMER erst beim Finanzamt vorsprechen und nicht bei der Bank. Wenn das Finanzamt seine Finger im Spiel hat, dann ist selbst Deine Bank machtlos. Du bist also immer der Leidtragene, egal ob das Finanzamt den Mist verbockt hat oder nicht.
1. Februar 201511 J. Hallo. Das Finanzamt hat mit der Kfz-Steuer nichts mehr zu tun !!! Dafür ist jetzt der Zoll zuständig. Gruß Stefan.
1. Februar 201511 J. Ich hab mal bei einem ähnlichen Fall die Erfahrung gemacht, daß das Finanzamt direkt das Konto einfriert, sobald denen Geld von Dir fehlt bzw. Du es, wie auch immer zurückgeholt hast. Mein Konto wurde mal eingefroren - selbst meine Bank hatte keinen blassen Schimmer warum, da mein Konto ne weiße Weste hatte. Knapp 2 Wochen(!) nach Kontosperrung flatterte bei mir und der Bank ein Brief vom Finanzamt ein. Es ging um 90€ KfZ-Steuer, die zwar überwiesen wurden aber durch einen Softwarefehler vom Finanzamtkonto wieder auf mein Konto zurückflossen. Bei denen hieß es dann:sie haben ihre KfZ-Steuer wieder zurücküberwiesen = KfZ-Steuer nicht bezahlt = Kontosperrung. Wenn Du weißt, daß es was mit dem Finanzamt zu tun hat, IMMER erst beim Finanzamt vorsprechen und nicht bei der Bank. Wenn das Finanzamt seine Finger im Spiel hat, dann ist selbst Deine Bank machtlos. Du bist also immer der Leidtragene, egal ob das Finanzamt den Mist verbockt hat oder nicht. Meine rede.. Mit denen is nicht zu spaßen.. Bei mir lief es damals ähnlich ab.. Und ich wusste nichtmal was los ist. Das Finanzamt hat mit der Kfz-Steuer nichts mehr zu tun !!! Dafür ist jetzt der Zoll zuständig. Gruß Stefan. naja aber man weiß ja nicht ob die auch so ne harte Linie fahren.. :/ Bearbeitet (1. Februar 201511 J. von neiya:))
1. Februar 201511 J. Sofort das Konto einfrieren ist wohl nicht drin, da muß ein Pfändungsbeschlus vorliegen gegen den es Einspruch gibt
1. Februar 201511 J. Habe prinzipiell alle Konten gegen Lastschriften geperrt. Das geht! Niemand hat die Erlaubnis mir Geld vom Konto abzuziehen. Wer Geld von mir will schickt mir eine Rechnung und die bezahle ich, falls ich die Rechnung für begründet halte. Lastschriftverfahren sind kein Muß und man hat nur Ärger mit. Daueraufträge ja, Abbuchungsermächigungen prinzipiell nie. Nur so geht alles glatt. Hütet Euch vor Firmen, die auf Lastschriftverfahren bestehen! Mit solchen Firmen werde ich jedenfalls nicht ins Geschäft kommen. Bearbeitet (1. Februar 201511 J. von P. Marlowe)
1. Februar 201511 J. Hütet Euch vor Firmen, die auf Lastschriftverfahren bestehen! Mit solchen Firmen werde ich jedenfalls nicht ins Geschäft kommen. Heißt die Firma deutscher Staat, könnte das schwierig werden. Seit geraumer Zeit ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung Pflicht, um ein Auto zugelassen zu bekommen
1. Februar 201511 J. Habe prinzipiell alle Konten gegen Lastschriften geperrt. Das geht! Niemand hat die Erlaubnis mir Geld vom Konto abzuziehen. Wer Geld von mir will schickt mir eine Rechnung und die bezahle ich, falls ich die Rechnung für begründet halte. Lastschriftverfahren sind kein Muß und man hat nur Ärger mit. Daueraufträge ja, Abbuchungsermächigungen prinzipiell nie. Nur so geht alles glatt. Hütet Euch vor Firmen, die auf Lastschriftverfahren bestehen! Mit solchen Firmen werde ich jedenfalls nicht ins Geschäft kommen. also nur mal so am Rande: als wir den Activa angemeldet haben BESTAND das StVA auf einzugsermächtigung für die SEPA scheisse.. Sonst hätten wir nicht anmelden können.. Also ist wohl in gewissen Bereichen eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren DOCH ein muss.. So sehr mir das auch gegen den Strich geht..! Edit: grad erst gesehen, kann ich wie gesagt nur bestätigen..!: Seit geraumer Zeit ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung Pflicht, um ein Auto zugelassen zu bekommen Bearbeitet (1. Februar 201511 J. von neiya:))
1. Februar 201511 J. Leute, P.Marlowe ist offenbar aus Luxemburg, da tangiert den was wir hier müssen oder nicht wahrscheinlich nur periphär.
1. Februar 201511 J. Leute, P.Marlowe ist offenbar aus Luxemburg, da tangiert den was wir hier müssen oder nicht wahrscheinlich nur periphär. Mag sein aber wenn er einem sowas rät, dann muss man ihm halt auch die Lage hier erklären.. Is ja schön dass das in LUX offenbar nicht so ne bekackte scheisse mit den Ämtern ist.. Hier ist es halt leider so - wie du ja selber gemerkt hast als du deine SEPA Daten nicht zur Hand hattest bei der Anmeldung
1. Februar 201511 J. Naja, die hat die sich ja kulanterweise aus meiner Kontonummer und BLZ selber berechnet.
1. Februar 201511 J. Ist und bleibt Scheisse! Und ich muss sagen ich find das wirklich massivst ätzend dass ich denen die verdammte Kfz Steuer nicht überweisen DARF, sondern eine einzugsermächtigung erteilen MUSS! Was interessiert die das wie die an ihr Geld kommen!? Und wenn ich es wirklich nicht zahlen wollte, dann müsste ich die Lastschrift nur zurück gehen lassen.. Wozu also dieser Mist!?!
1. Februar 201511 J. naja aber man weiß ja nicht ob die auch so ne harte Linie fahren.. :/ Eines kann ich dir sagen: der Zoll fährt eine noch härtere Linie als das Finanzamt. :-))
1. Februar 201511 J. Habe prinzipiell alle Konten gegen Lastschriften geperrt. Das geht! Niemand hat die Erlaubnis mir Geld vom Konto abzuziehen. Wer Geld von mir will schickt mir eine Rechnung und die bezahle ich, falls ich die Rechnung für begründet halte. Lastschriftverfahren sind kein Muß und man hat nur Ärger mit. Daueraufträge ja, Abbuchungsermächigungen prinzipiell nie. Nur so geht alles glatt. Hütet Euch vor Firmen, die auf Lastschriftverfahren bestehen! Mit solchen Firmen werde ich jedenfalls nicht ins Geschäft kommen. Wer in Luxemburg sitzt, der kann bzgl. deutscher Steuergesetzgebung für Kfz nicht mitreden und sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
1. Februar 201511 J. Eines kann ich dir sagen: der Zoll fährt eine noch härtere Linie als das Finanzamt. :-)) Ich befürchte da hast du recht
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren