2. Februar 201511 J. Ist und bleibt Scheisse! Und ich muss sagen ich find das wirklich massivst ätzend dass ich denen die verdammte Kfz Steuer nicht überweisen DARF, sondern eine einzugsermächtigung erteilen MUSS! Was interessiert die das wie die an ihr Geld kommen!? Und wenn ich es wirklich nicht zahlen wollte, dann müsste ich die Lastschrift nur zurück gehen lassen.. Wozu also dieser Mist!?! Ich habe 2010 bei meinen letzten privat angeschafften Fahrzeugen der Einzugsermächtigung, die ich erteilen musste, am Tag nach der Zulassung schriftlich widersprochen und die Kfz-Steuer nach dem Erhalt des Steuerbescheides ganz normal überwiesen. Da war allerdings noch das Finanzamt zuständig, ich weiß nicht, ob das heute noch möglich ist. Es gibt aber meines Wissens noch kein Gesetz, welches einen Widerspruch der Einzugsermächtigung unwirksam machen würde. Es steht ja immer "bis auf Weiteres" oder "widerrufbar" auf dem Wisch, den man unterschreiben "darf".
2. Februar 201511 J. Oh, wusste nicht, dass Einzugsermächtigungen Pflicht sein können. Das ist bei uns in L so nicht legal. Theoretisch muss man ja nicht mal ein Konto haben.
2. Februar 201511 J. Nur mal so ein Zwischenruf: Ich erteile seit mindestens 200 Jahren Einzugsermächtigungen. Ein Problem hatte ich damit noch nie. Die Aufregung kann ich deshalb nicht so ganz nachvollziehen. fl.
2. Februar 201511 J. Ich habe 2010 bei meinen letzten privat angeschafften Fahrzeugen der Einzugsermächtigung, die ich erteilen musste, am Tag nach der Zulassung schriftlich widersprochen und die Kfz-Steuer nach dem Erhalt des Steuerbescheides ganz normal überwiesen. Da war allerdings noch das Finanzamt zuständig, ich weiß nicht, ob das heute noch möglich ist. Es gibt aber meines Wissens noch kein Gesetz, welches einen Widerspruch der Einzugsermächtigung unwirksam machen würde. Es steht ja immer "bis auf Weiteres" oder "widerrufbar" auf dem Wisch, den man unterschreiben "darf". Sehr gut
2. Februar 201511 J. Nur mal so ein Zwischenruf: Ich erteile seit mindestens 200 Jahren Einzugsermächtigungen. Ein Problem hatte ich damit noch nie. Die Aufregung kann ich deshalb nicht so ganz nachvollziehen.fl. sagen wir es so: wenn du die freiwillig erteilst ist das eine Sache. Ich hab ja auch nicht gesagt dass ich diese Sache im Grunde schlecht finde. ABER! Wenn man mich ZWINGT etwas zu tun, was ich nicht tun muss, DANN habe ich ein Problem damit!! Es ist nunmal so, dass ich mich nicht gerne zu etwas zwingen lassen will was meine Entscheidung sein sollte. und zu sagen, wenn ich diesen Dreck nicht unterschreibe, dann darf ich mein Auto nicht zulassen, dann geht mir das ganz schwer gegen den Strich!
2. Februar 201511 J. Nur mal so ein Zwischenruf: Ich erteile seit mindestens 200 Jahren Einzugsermächtigungen. Ein Problem hatte ich damit noch nie. Die Aufregung kann ich deshalb nicht so ganz nachvollziehen.fl. Im Falle der KfZ-Steuer ging es mir persönlich einfach ums Prinzip, schliesslich erteilte mir auch kein Finanzamt eine Ermächtigung, die Erstattungen im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs einzuziehen. Für dessen Erstattung übrigens IMMER um ein Vielfaches mehr Zeit verstrich, als ich mir für die Begleichung meiner Steuerschuld nahm. Im Rahmen der Privatwirtschaft habe ich mit dem Bankeinzug natürlich überhaupt kein Problem - im Gegenteil.
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