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A** und TÜV

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

der Freund meiner Tochter war mit seinem 5 Jahre alten Polo bei A** um den Wagen dort durch den TÜV bringen zu lassen.

-> Ist ja nix mit, läuft gut und es geht auch alles, der geht so durch....<- So seine Meinung.

Drüber geschaut hat niemand, weil ist ja OK.

Und ich sach noch, lass mich doch mal schauen.........

Ende vom Lied:

Scheinwerfer einer feucht, und beide zu hoch, Ölnebel unter dem Motor und Kennzeichenbeleuchtung defekt.

Der Wagen wurde aus dem Verkehr gezogen, Weiterfahrt nicht gestattet.

Das Geschrei war groß.

So weit ich weiss wurde der Wagen dort nun weg geholt.

Kassiert hat A** über 100 Euro....

Nun denn......

Greetz, Arne

Aus dem Verkehr gezogen? Wegen dem Kleinkram??? Seit wann gibts die Frist zur Mängelbeseitigung nicht mehr?

Ich hatt schon ähnliche Sachen mal draufstehen und durfte problemlos 4 Wochen fahren und reparieren, und der TÜVver ist ein Erbsenzähler gewesen, der den kleinsten Kram aufgeschrieben hat.

  • Ersteller

Ich habe es so auch zum erstem mal gehört.

Vielleicht wegen dem Öl?

Umweltgefahr?

Kaffe des Prüfers kalt?

Keine Ahnung.......

Ich denke die Frist sollte es doch noch geben, oder?

Und ich habe auch noch nie gehört, dass ein Wagen wirklich "still" gelegt wird. Kann aber auch daran liegen, dass ich meine Autos immer technisch auf Vordermann halte, und bevor ich zum TÜV fahre, was meistens men Freundlicher für mich macht, überprüfe ich allles noch mal genau.

Bearbeitet ( von ACCM arnekurt)

Er war bei A**.

Was muss er machen, da er das Auto mit den nicht reparierten Mängeln dort nicht mehr wegfahren darf? Wann darf er wieder wegfahren?

Nicht schwer zusammenzureimen.

Stillgelegt werden Fahrzeuge die verkehrsunsicher sind. Z.B. mit einem halb abgerissenen Kugelbolzen o.ä.

Nach den neuen HU-Richtlinien sind bestimmte Mängel auch schon eher VU als das früher der Fall war. Ich glaube (d.h. ich weiß es nicht genau), dass die Prüfer da einen gewissen Ermessensspielraum haben.

Der vorliegende Fall hat aber, wenn alles so wie beschrieben ist, ein gewisses Geschmäckle.

Ich hab schon mal von jemandem gehört, dem wurde die Weiterfahrt mit seiner Ente wegen eines gebrochenen Rahmens untersagt. Wer wollte da wiedersprechen? Das sind so die Mängel, die sich Klein-Doofi als Anlass für so eine Maßnahme vorstellt.

Ich will nicht rumunken, aber solche Berichte werden sich in Zukunft häufen. Eigentlich will ich doch rumunken.

Richtig, untersagt wird, wenn das Fahrzeug eindeutig nicht verkehrssicher ist. Dazu müssen aber Schäden an Fahrwerk, Bremsen oder Rahmen vorliegen, die wirklich erheblich sind.

Hier liegts wohl eher so, daß Prüfer und Werkstatt sich absprechen, damit die Mängel wirklich vor Ort behoben werden. Und wo gibt es das schon, daß in einer Werkstatt ohne Vorprüfung durch ebendiese dem TÜV vorgefahren wird, es sei denn, der Kunde verlangt das auf eigenes Risiko.

Oder es steht noch was auf dem Bericht, was hier nicht erwähnt wurde.

Naja, ohne Vorprüfung durch die Werkstatt scheint schon üblich zu sein, wenn man vorher nicht ausdrücklich sagt "Macht den für den TÜV fertig".

Und das kann dann richtig teuer werden, besonders bei ATU.

Mein Vater fuhr auch zur freien Werkstatt, um TÜV machen zu lassen. Als er das Auto abholen wollte :"Servoschlauch undicht, mit Abtropfen, Bremse hinten Regler

ohne Wirkung, Bremse hinten links fast ohne Wirkung." Nachprüfung binnen 4 Wochen. Verkehrsuntüchtig ??? Nö.

Ich hab mir den Xsara dann angesehen, weil die Werkstatt was von 650 € Teilen erzählt hat, plus Arbeitslohn.

Gebraucht hab ich : 2 Stk. Bremszylinder hinten + Beläge, um die 90 €, 1 x Dampfstrahlen an der Station, 4.- €, 1 x LecWec ~20.- €, WD40 ~ 3.- €, 2 Dosen Bremsenreiniger, 4.- €.

Arbeitslohn kann ich ja nicht rechnen....

Jedenfalls bekam er dann Problemlos die Plakette bei der Nachprüfung. Und der Servoschlauch schwitzt auch seit jetzt 15 Monaten weiter vor sich hin ohne weitere Probleme.

Ich fahre immer erst zur HU, zur Nachprüfung musste ich noch nie.

Könnte daran liegen, dass der Wagen jährlich zur Inspektion beim ;) war und ich jeden festgestellten Schaden kurzfristig reparieren lasse.

Ronald

Hallo Arne,

jaja, die jungen Leute heutzutage können und wollen (wie wir früher) nicht auf die "Alten" hören.

Dann müßen sie eben fühlen, auch wenn es uns selbst wehtut.

Der, welcher mich in diesem Fall am wegfahren hindern würde, ist noch nicht geboren.

Gruß Herbert

Ach ja, diese A..-Klitsche und den betreffenden Tüv-Mensch bei der Innung melden.

Bearbeitet ( von ACCM HP924)

ich muss hier mal bei dieser Story meine bedenken anmelden....

mit dem was hier im ersten beitrag steht, wird kein Fahrzeug stillgelegt.

vielleicht fehlt da noch eine entscheidene Sache????????????

Hat unser Hempel die Abnahme gemacht? Er schreibt doch immer von Volkswürg. Vielleicht hat er dem Polo jetzt 'mal so richtig eins reingwürgt? ;-)

Spaß beiseite. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Auto aufgrund der genannten Lappalien sofort stillgelegt wird. Wenn da tatsächlich nicht mehr Mängel vorhanden sind, wäre ich, wie Herbert, mit dem Auto vom Platz gefahren. Zur Not unter Geleit der Polizei.

Mich würde ein Blick in den Prüfbericht reizen...

...und ich würde gerne wissen, was jemanden bewegt, zu ATU zu fahren.

Das stimmt, Uwe, es klingt unwahrscheinlich aber wie wir alle wissen, nicht unmöglich.

ATU oder Autofit?

Bei so einem kleinen ollen Prolo wäre selbst ich nicht so kleinlich gewesen. Denke dem Prüfer ist tatsächlich der Kaffee kalt geworden oder es handelt sich um eine neue Masche um an Reparaturaufträge zu kommen.

Was sonst sollte man daraus schließen?

wie wärs dann mal mit dem Prüfbericht, vielleicht klärt sich denn alles mal auf

  • Ersteller

Habe gerade mal nachgeschaut......

Zitat TÜV Bericht:

Der Weiterbetrieb des Fahrzeugs ohne Beseitigung der Mängel ist nicht zulässig, bitte lassen sie diese daher unverzüglich beheben. Die Prüfplakette durfte nicht zugeteilt werden.

Hier noch mal die Mängel:

-Abblendlichtscheinwerfer rechts Feuchtigkeitseintritt

-Abblendlicht links Einstellung zu hoch

-Abblendlicht rechts Einstellung zu hoch

-Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion

-Umweltbelastung, Motor Ölfeucht.

Greetz, Arne

Gegen Mangel Nr.1 hilft etwas Silikon, gegen 2&3 ein Schraubenzieher und eine weiße Wand, gegen Nr.4 ein Birnchen für 50cent, gegen Nr.5 eine Dose Bremsenreiniger für 3€ :D

Bearbeitet ( von oOOosashoOOo)

Hinfahren dem Prüfer auf die Zähne schlagen und nen Knoten in seine Wichsgriffel machen......

so machen Kölner das.

echt lächerlich.

Naja, nicht alle ;) Aber wenn der mich am Weiterfahren hätte hindern wollen dann hätte ich dem auch was gehustet. Ich geh allerdings für die HU auch nicht zu ATU, sondern zum GTÜ-Prüfer meines Vertrauens. Ich mache bei ATU lediglich ab und zu mal nen Ölwechsel, einfach weil ich das selber nichtmal mit billigstem Baumarktöl inkl. Filter selber hinbekäme. Was anderes dürfen die bei meinen Autos aber auch nicht machen. Für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien habe ich mittlerweile auch erheblich bessere und günstigere Quellen gefunden.

nun, man muss aber schon zugestehen, die Mängel sind deftig;

Ein feuchter Schweinwerfer kann leicht zu nem Kurzschluss führen und das Auto fackelt ab; zu hoch eingestellte Scheinwerfer blenden den Gegenverkehr und selbiger rast unwillkürlich von der Strasse an' Baum,

und Kennzeichenleuchte ohne Funktion ? aber Halloooo, kann einen der Blockwart am Ende gar nicht mehr anzeigen wenn man mal kurz auf'm falschen Parkstreifen hält.

Und dann noch Öööölnebel.... wisst Ihr denn nicht wie gefährlich DAS ist ? Tausende Mitbürger sind daran schon unmittelbar grausam verendet !

Klar muss man so'n potentiells Killermobil aus'm Verkehr ziehen !

gibt's hier irgendwo smilies ?

Hoffe mal, das mir "mein" gewohnter Dekra nächsten Monat meinen ollen GS mit all seinem Ölnebel, Dunkelfunzeln deren Einstellung eigentlich scheissegal ist weil die in keiner Einstellung irgendjemanden blenden, seinen fehlenden hinteren Sicherheitsgurten e.t.c nicht gleich in seinen Reißwolf packt....

Habe gerade mal nachgeschaut......

Zitat TÜV Bericht:

Der Weiterbetrieb des Fahrzeugs ohne Beseitigung der Mängel ist nicht zulässig, bitte lassen sie diese daher unverzüglich beheben. Die Prüfplakette durfte nicht zugeteilt werden.

Hier noch mal die Mängel:

-Abblendlichtscheinwerfer rechts Feuchtigkeitseintritt

-Abblendlicht links Einstellung zu hoch

-Abblendlicht rechts Einstellung zu hoch

-Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion

-Umweltbelastung, Motor Ölfeucht.

Greetz, Arne

Die Formulierung ist Standard. Das heißt aber nur, dass die Mängel möglichst zügig zu beheben sind. Das hat nichts mit einer Stillegung zu tun. Bei einer Stillegung werden dir die Zulassungsplaketten abgekratzt.

und wenn irgendeiner daraufhin die Plakette abkratzen würde,

ich könnte nicht mehr an mich halten und würde tätsächlich zum ersten Mal in meinem Leben jemand schlagen.

ich muß grad lachen.

Also der Hempel hätte den Polo-Fahrer bestimmt nicht nur die Weiterfahrt verweigert, sondern ihn gleich verhaften lassen...:)

Also ich hatte letztens eine Plakettenverweigerung wegen undichtem Federbein...tropfend!

Ich durfte noch zwei Wochen rumfahren, bis das neue Bein da war. Kein Problem vom TÜV aus..

Gruß Higgins

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