23. November 201510 J. Hallo zusammen, ich war heute das zweite mal beim Tüv um die H Zulassung zu bekommen. Der Vorbesitzer hat den verzinkten Rahmen vom Franzosen verbaut. Es gibt aber keine Unterlagen mehr zum Umbau, der Franzose konnte mir nur das Mustergutachten zukommen lassen und sagt es liegt im Ermessen des Prüfers.. Da der Vorbesitzer unter diesem Auto verstorben ist (Er war KFZ - Mechaniker und hat allen gepredigt, beim Aufbocken - absichern, aber er hat es nicht gemacht) kann ich auch nicht seine Witwe ansprechen, die Unterlagen hat sie in die Tonne gehauen. Deswegen heißt das Auto Christine :-) Hat jemand eine Briefkopie = H Zulassung mit verzinktem Rahmen vom Franzosen? Oder irgend eine andere Idee? Vielen Dank im voraus. Viele Grüße Walter
23. November 201510 J. Der verzinkte Rahmen gilt als Ersatzteil und ist somit kein Hinderungsgrund fürs H. Gruss z.
23. November 201510 J. Ersteller Hallo z. gibt es das irgendwo schriftlich? Die beiden Tüv - Prüfer sahen das anders. Aber Du weißt ja was TÜV heißt: Techniker üben Vergeltung Viele Grüße Walter
23. November 201510 J. Der verzinkte Rahmen gilt als Ersatzteil und ist somit kein Hinderungsgrund fürs H.Gruss z. Gilt bei Euch jeder Rahmen als Ersatzteil?
23. November 201510 J. Da gibt es doch eine Ersatzteilfreigabe von Citroen, meines Wissens.... gruss z.
23. November 201510 J. offizielle Freigabe durch CITROËN Deutschland, das wechseln des Chassis ist ohne Schweißarbeiten verbunden, da alle Teile nur verschraubt sind. Das Chassis kann jetzt auch die Dekra oder alle anderen Sachverständigen eintragen werden. so steht es auf http://www.2cv-teile.de/contents/de/d76.html gruss z.
23. November 201510 J. so steht es auf http://www.2cv-teile.de/contents/de/d76.htmlgruss z. Also nur für einen bestimmten Rahmen mit TÜV, nicht für jeden.
23. November 201510 J. Das gilt für alle Rahmen mit TÜV Gutachten sagt aber nicht aus ob man damit die H - Zulassung bekommt.
23. November 201510 J. Wenn ich teilweise lese und höre, an welchen Kleinigkeiten sich TÜV-Prüfer im Rahmen der H-Zulassung hochziehen, würde es mich nicht wundern, dass dieses beim Franzosen-Rahmen auch der Fall ist, denn das "Ding" sieht nun 'mal deutlich anders aus, als der originale Enten-Rahmen. Die Freigabe von Citroën bezieht sich auf den Rahmentausch im Allgemeinen, nicht aber auf die Erlangung der H-Zulassung.
23. November 201510 J. In der Verbindlichen Arbeitsanweisung für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 STVZO (H-Kennzeichen) steht: Rahmen • Fachgerechte Teil-Instandsetzungen sind zulässig. • Nachfertigungen können nur mit Herstellerfreigabe, oder ggf. damaligem bzw. aktuellem Prüfzeugnis positiv begutachtet werden. • Massive Veränderungen – wie z.B. eine Rahmen-Verkürzung oder –Verlängerung sind nur mit Herstellerfreigabe oder damaligem Prüfzeugnis möglich. viele Grüße Janbo
23. November 201510 J. so wie Freddy es geschrieben hat, sehe ich das auch. Beim H-Kennzeichen sind die Prüfer nun mal in der Regel extrem pingelig (und schießen dabei aus meiner Sicht auch mal übers Ziel hinaus). Ich hatte z.B. intensive Diskussionen bei der Begutachtung meiner damaligen AK400, ein ungeschweißtes, rostfreies Ersthand- und Erstlackfahrzeug mit ca 50.000 KM. Es gab einige kleine Dellen und Lackbeschädigungen bzw. Kratzer und daran hat sich der Prüfer zunächst festgebissen, der Zustand ware zu schlecht. Wenn so ein Pingel den verzinkten Rahmen sieht, winkt der ab. Angesichts der vom Original sehr stark abweichenden Optik bin ich sogar noch unentschlossen wie ich das selbst sehe, neige aber dazu, dem Prüfer da in diesem Fall eher zuzustimmen. Gerade die originale Optik ist ja irgendwie der Dreh- und Angelpunkt der Begutachtung zum H-Kennzeichen. Gruß Andreas
23. November 201510 J. Ersteller Der Rahmen sieht von außen genau so aus wie ein "normaler". Es ist lediglich eine zusätzliche Verstärkung hinten zu erkennen. Das Problem ist, das er damals eingetragen wurde. Sonst würde kein Prüfer drauf kommen. Ich rufe morgen mal bei Citroen an, mal schauen was die sagen.
23. November 201510 J. Wenn es nur um die Optik geht sollte der Prüfer sich doch nicht daran hochziehen können denn der Rahmen verändert doch nicht das originale Erscheinungsbild des Fahrzeugs. Welche Kraftfahrzeugüberwachungs Organisationen sind denn berechtigt ein Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens durchzuführen ?
23. November 201510 J. Tüv und Dekra, mein Prüfer war vom Tüv. Beim KÜS geht das auch. http://www.kues.de/leistungen/gelegentliche/oldtimer23.aspx
23. November 201510 J. Der Rahmen sieht von außen genau so aus wie ein "normaler".Es ist lediglich eine zusätzliche Verstärkung hinten zu erkennen. Das ist nicht ganz richtig, der Rahmen unterscheidet sich im grundsätzlichen Aufbau und in der Optik erheblich vom Originalteil.
23. November 201510 J. Das ist nicht ganz richtig, der Rahmen unterscheidet sich im grundsätzlichen Aufbau und in der Optik erheblich vom Originalteil. Der Franzosenrahmen und auch das Euro -Chassis sind aus Profilen und Blechen zusammen geschweißte sogenannte Leiterrahmen. Wenn es sich um den Franzosenrahmen handelt, dann hat der Rahmen auch eine eigene Seriennummer die dann auch in den Papieren eingetragen ist und er ist auch schwerer. Dann muß er auch eingetragen werden und in den Papieren wird dann auch das veränderte Leergewicht eingetragen.
23. November 201510 J. Es ist lediglich eine zusätzliche Verstärkung hinten zu erkennen. mal ganz ab vom eigentlichen Thema,.. wäre nicht eine Verstärkung vorne und besserer Rostschutz (also nicht beim Edelstahlrahmen) sinnvoller ? Desweiteren finde ich, ein neuer und haltbarerer Rahmen sollte auch mit leichten Änderungen, die eventuell aktuelleren Herstellungsmethoden geschuldet wären ohne Probleme eine Abnahme bekommen. (sofern nichts grundlegendes wie zB. Länge ,Breite, etc geändert wurde.
23. November 201510 J. Die dünne Verstärkung hinten dient nur zur zusätzlichen Stabilisierung der Längsträger bei Benutzung einer Anhängerkupplung.
23. November 201510 J. Die dünne Verstärkung hinten dient nur zur zusätzlichen Stabilisierung der Längsträger bei Benutzung einer Anhängerkupplung. ok. jetzt habs auch ich verstanden. :-)
23. November 201510 J. Der Rahmen sieht von außen genau so aus wie ein "normaler". Das ist nicht ganz richtig, der Rahmen unterscheidet sich im grundsätzlichen Aufbau und in der Optik erheblich vom Originalteil. Der Unterschied ist so erheblich, daß "sieht sogar n Blinder mit nem Krückstock".
23. November 201510 J. Der Unterschied ist so erheblich, daß "sieht sogar n Blinder mit nem Krückstock". Denn kein einziger Bauteil des Rahmens ist gleich, aber wie man mitlesen kann merkens einige gar nicht
23. November 201510 J. ... Angesichts der vom Original sehr stark abweichenden Optik bin ich sogar noch unentschlossen wie ich das selbst sehe, neige aber dazu, dem Prüfer da in diesem Fall eher zuzustimmen. Gerade die originale Optik ist ja irgendwie der Dreh- und Angelpunkt der Begutachtung zum H-Kennzeichen. Ich habe in dem Punkt eine klare Meinung, auch wenn man den Rahmen nicht direkt sieht. Kein Rahmen, der (optisch) dem Originalrahmen entspricht, keine H-Zulassung.
23. November 201510 J. Hallo, Also ich habe bereits für zwei Fahrzeuge nen H- Gutachten bekommen, die jeweils nicht mehr den originalen Lack hatten und auch nicht professionell lackiert waren. Diverse dinge nicht mehr im besten Zustand waren, zb Beulen oder geschweisste stellen mit gebastelten blechen usw. Und doch denke ich das diese Autos erhaltenswert sind und auch den Status H verdient haben. So sehe ich das auch mit dem verzinktem Rahmen. Ich habe Verständnis dafür, wenn jemand dass durchgerostete chassi gegen eines tauscht welches eben nicht mehr rostet. Die Ente bleibt eine, hat halt nen anderen Rahmen. Hätte es den schon früher gegeben, als verbessertes Ersatzteil von einem Fremdhersteller würde es sogar als zeitgenössischer Umbau gelten. Für mich zählt, dass das Auto weiterhin auf der Straße bleibt und nicht verschrottet wird. Meine Erfahrung ist, dass es einzig und allein im Ermessen des Prüfers liegt das H zu erteilen, bei einem anderen hätte ich das Gutachten nach euren schilderungen womöglich nicht bekommen. Ich bin mir sicher, dass mein Prüfer mir auch ein H mit verzinktem Rahmen geben würde. Also mal den Prüfer wechseln und hoffen das es einer absegnet. Ebenso kann ich auch verstehen wenn jemand niemals nen verzinkten Rahmen verbauen würde, weil er dem Original eben nicht entspricht. Muss jeder selber wissen. Ich fahre beides und kann keine gravierenden Unterschiede feststellen und ich lege mich auch nicht ständig drunter und ärgere mich dann über die etwas andere Optik. In diesem Sinne, gute Fahrt ob verzinkt oder nicht...
23. November 201510 J. die Frage führt in der Tat zu vielschichtiger Betrachtungsweise ... und alles nur wegen der bescheuerten Umweltzonenregelung in Deutschland ! Sonst käme kein Mensch auf die Idee , bei 600 ccm ein Auto mit H - Zulassung zu versehen . Wenn nun ein Oldtimer im Rahmen der Restaurierung rundum geschweißt wird, dabei am Unterboden , oder auch Chassis, falls vorhanden , noch verstärkt wird an ein paar sinnvollen Stellen , ist er auch nicht mehr original im Sinne von H . Kann man nach dem Wortlaut aber noch als fachgerechte Reparatur durchgehen lassen . Nun ist die Tatsache , ein komplettes neues Chassis zu verwenden , zumal wenn nicht 1: 1 gleichartig , doch ein größerer Eingriff ... , ich tendieren da von der Logik her eher zum Nicht - H , sorry . Vielleicht kommt ja doch noch ein schlauer Politiker im Sinne der Vernunft zur Abschaffung der KFZ Steuer / Umlegung auf Spritpreis , dann ist die H Zulassung eh´hinfällig , was dann mit den sauber eingerichteten Umweltzonen passiert ?
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