2. Januar 201610 J. Hallo, zuerst mal ein frohes neues Jahr an alle. Ich habe da mal eine Frage, die ich zwar zum Teil über das allwissende Internet schon beantwortet bekommmen habe, aber Gesetzestexte sind ja ohne Fachkenntnisse manchmal etwas unklar. Folgende Situation: Ein Ladenlokal, 4 Arbeitsplätze. Das Ladenlokal befindet sich in einer Mall, in diesem Fall auf der inneren Verkaufsstraße in einem Einkaufzentrum. Kundenkontakt ist gegeben, teilweise auch Körperkontakt wie Hände schütteln etc. Nun wurde der Laden neu eröffnet, an einer neuen Stelle im Gebäude. An der alten Stelle war ein Pausenraum, eine Toilette und eine Küche vorhanden, mit fließendem Wasser und Spülmaschine. Alle OK. Zum Teil wird hier alleine gearbeitet, und dann war es einfach mal kurz auszutreten, oder sich die Hände zu waschen. Jetzt, nach dem Umzug gibt es zwar einen hinteren Raum, aber dort ist nicht mal fließendes Wasser vorhanden, kein Abwasser und last but not least keine Toilette. Nicht mal die Möglichkeit zum desinfizieren ist gegeben. Wenn man nun mal "austreten" will, muss der Laden verschlossen werden, man muss ca 50 Meter bis in den ersten Stock gehen, und dort kann man dann die Toiletten benutzen. Auch zum Hände waschen müsste man dort hin. Die Küchenzeile wurde wieder aufgebaut, inklusive der Spülmaschine die nun so langsam vor sich hin schimmelt. Keine Möglichkeit sich mal einen Kaffee zu kochen, oder Wasser zum reinigen der Mikrowelle zu nutzen. Auf Nachfrage hieß es.....: Das legen einer Wasserleitung sei zu teuer. Der Chef sagt: Geht eben auf Vorrat aufs Klo. Kaffee könnt ihr euch ja bei der Bäckerei kaufen. Nun denn, mal unabhängig von Unverschämtheiten, gibt es hierfür fundierte Vorschriften oder ähnliches? Spezies vor...., ich freue mich über viele Ideen..... Greetz, Arne
2. Januar 201610 J. Hallo Arne, Dir auch ein gutes Neues. In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lohnt es den § 6 zu lesen ( http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__6.html ). Da wird u.a. in Absatz 2 die Bereitstellungspflicht von Toilettenräumen behandelt. Weiterführend wäre sicher noch die ASR zu betrachten (hier beispielhaft der 4.2: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A4-2.html ). Ich kann Dir sonst auf jeden Fall den Tipp geben bei Deiner Gewerkschaft nachzufragen, da die Kollegen dort viele Berührungspunkte mit der praktischen Auslegung der Gesetze und Vorschriften haben dürften. Hoffe das hilft ein wenig weiter, LG. Bearbeitet (2. Januar 201610 J. von Sofafahrer)
2. Januar 201610 J. Ersteller Genau, Arbeitsstättenverordnung. Das ist schon mal gut, ich habe nämlich vor meinen Arbeitgeber hier etwas unter Druck zu setzen. Ich bin da schmerzfrei. Schon alleine wie mein Chef darauf reagierte, mit seinen Aussagen. Bevor ich da aber etwas mache , hole ich mal die Gewerkschaft mit ins Boot, ich zahle ja immerhin dafür, was auch logisch ist als Betriebsratsmietglied. Bevor ich nicht alle Fakten habe, trete ich erst mal keine Lawine los. Ich denke das wird noch interessant....... Greetz, Arne
2. Januar 201610 J. vor 9 Stunden, ACCM arnekurt sagte: Wenn man nun mal "austreten" will, muss der Laden verschlossen werden, man muss ca 50 Meter bis in den ersten Stock gehen, und dort kann man dann die Toiletten benutzen. Auch zum Hände waschen müsste man dort hin. wenn man da mal Durchfall hat, kann man ne gepflegte Bremsspur ziehen ................. ansonsten der Gewerbeaufsicht mal einen "Tipp" geben
3. Januar 201610 J. Vielleicht auch mal über die Beteiligung der BG (Berufsgenossenschaft) nachdenken.
3. Januar 201610 J. Hallo Arnekurt, gutes Neues kann man bei dem Thema ja nur hoffen. Da ist auch die Frage ob die Nutzungsänderung der Räume angezeigt wurde. Das wird oft bewußt unterlassen um die Behörden nicht aufzuwecken.............gefangene Räume ist auch so ein Thema, gerade wenn Ihr alleine arbeitet, auch die Einsehbarkeit. Wie kommst Du aus dem Hinterzimmer wenn es vorne brennt. Dir wünsche ich schon einmal ein baldiges gutes Stellenangebot von einem verantwortungsvollen AG. Aber die genannte Vorgehensweise ist schon voll i, O. Viel Glück Hartmut Bearbeitet (3. Januar 201610 J. von Hartmut51)
4. Januar 201610 J. Hallo Arne, ich war vor ein paar Wochen in anderer Sache am Arbeitsgericht. In der Verhandlung vor meinem Termin ging es darum, dass einer jungen Frau außerordentlich gekündigt wurde, weil sie während des laufenden Geschäftsbetriebs, der wohl unzweifelhaft mit einem gewaltigen Kundenansturm einherging, vor Kunden in die Hose gepinkelt hat. Die Frau hatte argumentiert, dass sie wegen des Kundenandrangs nicht in der Lage gewesen sei, rechtzeitig zur Toilette zu gehen. Ihr war die Angelegenheit sichtbar peinlich. Ich fiel buchstäblich vom Glauben ab, als die junge Frau dann vortrug, dass im eigentlichen Geschäft (welches sich auch in einem dieser großen Konsumtempel befindet) gar keine Toiletten vorhanden seien und sie hätte etwa 100 Meter weit, dann zwei Etagen hoch bis zur Kundentoilette laufen müssen. Dann wäre der Laden ohne Aufsicht gewesen, so dass sie versucht hatte, den Harndrang aufzuhalten bis eine weitere Mitarbeiterin ihre Arbeit aufnimmt. Leider ging das buchstäblich in die Hose. Der Vorsitzende zeigte sich irritiert und fragte den anwesenden Rechtsvertreter des Arbeitgebers ob es denn wirklich stimmen würde, was die Klägerin dort vorbringt. Der war sichtlich überrascht von dieser Entwicklung - und da ich den Kollegen seit Jahren kenne weiß ich, dass das nicht geschauspielert war. Unter Hinweis auf § 6 Abs. 2 Satz 1der Arbeitsstättenverordnung der eindeutig ohne wenn und aber regelt, dass der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen hat, schlug er dann vor, dass sich beide Parteien zu einer Beratung zurückziehen sollten. Nun, im Vergleichsweg wurde dann die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung umgewandelt und eine großzügige Abfindung vereinbart. Die Rechtsprechung hat sich so entwickelt, dass die Toiletten - wenn sie baulich nicht zu integrieren sind - in zumutbarer Entfernung auch außerhalb des eigentlichen Geschäfts erreichbar sein müssen. Ein Laufweg von ca. 100 Meter und anschließendem Treppensteigen über zwei Etagen ist jedenfalls nicht zumutbar. Wenn also an Deinem Arbeitsplatz die Toiletten (schräg) gegenüber oder sich in unmittelbarer Entfernung befinden, ist es Auslegungssache, ob es noch zumutbar ist. Das kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausgelegt werden. Ich denke, ein Gespräch mit einem Gewerkschaftsvertreter ist da schon hilfreich. >> Edu
5. Januar 201610 J. Der eigentliche Skandal ist hier mMn, dass die Kündigung als rechtens anerkannt wurde. Wie das Kind nun genannt wird, ob außerordentlich oder betriebsbedingt (ordentlich), ist ziemlich schnuppe. Die Frau ist ihren Arbeitsplatz los, weil der Arbeitgeber offensichtlich nicht für eine erreichbare WC Möglichkeit gesorgt hat. Ich bin der Meinung, dass der Richter, der diesem "Vergleich" zugestimmt hat, in dem Laden mal ein vierwöchiges Praktikum machen sollte.
5. Januar 201610 J. vor 13 Minuten, Der Käufer sagte: Ich bin der Meinung, dass der Richter, der diesem "Vergleich" zugestimmt hat, in dem Laden mal ein vierwöchiges Praktikum machen sollte. Bei einem Vergleich stimmt nicht der Richter, sondern die Klägerin und die beklagte Partei zu.
5. Januar 201610 J. Selbst wenn dem klagenden Arbeitnehmer Recht zugesprochen wird - das Vertrauensverhältnis am Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsatmosphäre ist manchmal danach so nachhaltig gestört, dass es auch für den Arbeitnehmer keinen Sinn mehr macht dort zu bleiben. Deswegen werden dann recht häufig Vergleiche geschlossen. Die Erfahrung musste ich selber schon machen, und man sollte diese Möglichkeit bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht immer im Hinterkopf haben (ich hatte mich damals glücklicherweise darauf eingestellt)… Kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall an! Bearbeitet (5. Januar 201610 J. von Sofafahrer)
5. Januar 201610 J. Unabhängig ob die Toilette im Laden oder ausserhalb ist, fehlt der 2. Kollege für die Vertretung. Der Laden müsste sonst vor Verrichtung des "Geschäfts" geräumt werden. Ronald
6. Januar 201610 J. Und da heißt es immer, der Einzelhandel bezahlt seine Mitarbeiter so gut, die haben Privilegien und einen Tarifvertrag. Dann wird der böse Versandhändler als Vergleich herangezogen und behauptet, dass z.B. Amazon seine Mitarbeiter schlecht bezahlt, keine Tarifverträge macht, und und und. Wenn man liest, was im normalen Einzelhandel so abgeht, oder durch Verwandte Einblick hat, denke ich nicht, dass das was im Einzelhandel läuft richtig ist. Bearbeitet (6. Januar 201610 J. von Kugelblitz)
6. Januar 201610 J. Der Einfachheit halber, könnte man auch die Bauaufsicht mit einem Besuch beauftragen. Unabhängig von den Versäumnissen der Angestellten (die bei Hygiene oder Gewerbeaufsicht ebenso vorgebracht werden), sieht die Bauaufsicht eben nur die baulichen Mängel. Und um die geht es ja.
6. Januar 201610 J. Einzelfälle im Einzelhandel sollte man nicht mit methodischem Vorgehen von Großversendern gleichsetzen. Der Einzelhändler zahlt zumindest vor Ort Steuern und ist durch exakte behördliche Begleitung zu disziplinieren. Das fällt bei den bewussten Konzernen unter den Tisch und Steuern zahlen sie über ihre Steuersparmodelle so gut wie gar nix..........
6. Januar 201610 J. Ich finde es witzig, daß in diesem Thread Frauen immer nur zum Pieseln auf die Toilette gehen. Ich meine, da gibt es so einmal im Monat auch noch andere Gründe, und da geht nichts auf Vorrat und das ist auch nicht durch Reduzierung des Kaffeekonsums steuerbar. Gernot
6. Januar 201610 J. Ersteller So denn, ich habe mal ein wenig daran gearbeitet. Der Betriebsrat hat sich nach einem von mir verfasstem Bericht in einer Sitzung nun der Sache angenommen. Noch mal etwas zur gesamten Situation: Ich persönlich könnte mit der Toilettensituation ja noch leben wenn: - immer genug Personal da wäre, aber gerade Samstags arbeitet man schon mal 7-8 Stunden alleine. Öffnungszeiten 09:00-20:00 Uhr, und Samstags sind es immer nur 2 Kollegen die arbeiten. - man sich mal die Hände waschen könnte. Fakt ist, nicht mal ein Waschbecken, ein Abfluss oder ähnliches ( was wäre ähnlich? ) kann nicht sein. Wenn ich mir mal einen Kaffee kochen will, muss ich mit der Kanne quer durch das Einkaufzentrum latschen, Treppe hoch und wieder zurück. Ist der Kaffee dann kalt, weil zuviel los war, muss ich um ihn zu entsorgen wieder den Weg zurück legen. Habe ich mir mal etwas essbares von zuhause mitgebracht, und mache es in der vorhandenen Microwelle warm, kann ich nicht mal den Teller abwaschen, vom reinigen der MW mal ganz abgesehen. Ich selber habe immer Händedesinfektionsmittel bei mir, aber wenn man das mehrfach am Tag benutzt sehen die Hände aus wie die von Joda. Auch nicht schön. Na, mal sehen was debei raus kommt. Greetz, Arne
6. Januar 201610 J. vor 1 Stunde, ACCM arnekurt sagte: ...Fakt ist, nicht mal ein Waschbecken, ein Abfluss oder ähnliches ( was wäre ähnlich? ) kann nicht sein.... Greetz, Arne In der Noratlas gab es einen Schlauch mit Trichter. In der Transall gibt es ein tragbares Camping Klo. Die Jagdpiloten im zweiten Weltkrieg trugen Windeln auf den über 7 Stunden langen Einsätzen. Ich dachte aber immer, zwischen Krieg und Einzelhandel wäre zumindest ein kleiner Unterschied. Gernot
6. Januar 201610 J. vor 9 Stunden, Gernot sagte: In der Noratlas gab es einen Schlauch mit Trichter. In der Transall gibt es ein tragbares Camping Klo. Da hattens die Russen wenigstens in manchen Baumustern bequemer: Die AN-224 hat(te) ein richtiges Klo, wenn ich mich recht erinnere, unterhalb vom Cockpit, und ich glaub, ne kleine Bordküche gabs etwas dahinter auch, nebst Schlafgelegenheit, glaub ich. Zitat Die Jagdpiloten im zweiten Weltkrieg trugen Windeln auf den über 7 Stunden langen Einsätzen. Ich hätte ja spontan behauptet, wenns nur an der Einsatzdauer lag, dann hatten die Glück. Bei etwas weniger davon waren die Windeln sicher auch auf kürzeren Einsätzen ganz praktisch und Fliegerkombischonend, und bei nochmal weniger Glück wiederum nur Ballast. Aber in den im pazifischen Raum eingesetzten P38 solls zumindest einen Schlauch mit Trichter gegeben haben und etliche andere Flieger, etwa die Dakota oder die Connies, hatten mindestens zum Teil sicher auch ein Klo im Heck. Zitat Ich dachte aber immer, zwischen Krieg und Einzelhandel wäre zumindest ein kleiner Unterschied. Nicht mehr, seit die Ladenöffnungszeiten laufend verlängert werden... Naja, ein kleiner vielleicht: Der Sold ist doch noch etwas besser und es wird nicht so viel gesoffen und geraucht, und man macht sich dafür mehr Sorgen um die Rente.
9. Januar 201610 J. Abgesehen davon , das daß , was Du hier als momentane Arbeitsplatz Situation in puncto unmögliche Toiletten und Waschgelegenheiterreichbarkeit von Deinem Arbeitgeber offensichtlich eine Riesensauerei ist , kann es auf Dauer auch nicht gesund sein , sich den Harndrang permanent bis Pippi auße Ohren kommt , abzudrücken . Da spielen die Nieren irgendwann nicht mehr mit . Schon echt Traurig , was so manche Arbeitgeber ihren Angestellten zumuten .
9. Januar 201610 J. Ich kenne viele Fabriken da sind die Wege bis zum Klo auch >50m. Bisher habe ich noch nie gehört dass dies ein Problem sei. Kaffee kann man auch mit Wasser aus der Flasche kochen, das kann der Arbeitgeber sogar recht günstig bereitstellen. Wo ich das Problem sehe ist das es hier ein nicht selbständiger Mitarbeiter ist der allein arbeitet. Wie gross ist denn die Ladenfläche?
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