1. Februar 201610 J. Ein Auto für welches ein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Anderenfalls liegt eine strafbare Handlung vor, die die Staatsanwaltschaft im Wege der Amtsermittlung interessieren wird. Die entsprechenden Daten sind ja hier öffentlich genannt. Unfassbar, und noch ganz weit die Klappe aufreißen.
1. Februar 201610 J. Man kann ja die VIN entnehmen und dann den Rest als Reparaturblech an eine andere VIN dranschweißen... *duckundweg*
1. Februar 201610 J. Ersteller JMK-CIT du darfst mich auch mal ganz lieb haben. Da ich deutlich geschrieben habe (So, heute war ich auf dem Platz und habe mich schlau gemacht. Der Gute ist bis zu seinem Abstellplatz selbst gefahren und darf leider nie wieder auf die Strasse. Er ist ein Opfer der von Vollpfosten( Sorry) angezettelten Abwrackprämie geworden. Damit hat sich das für mich erledigt. Es tut immer noch sehr weh die sinnlos weggeworfenen Fahrzeuge zu sehen.) Wo bitte habe ich geschrieben das ich den wieder zulassen würde? Also reiße ich wenn Verleumdungen und Wortverdrehereien gemacht werden auch meine Klappe auf vor allem weil du hier nur überall rumspammst. Mit freundlichsten Grüßen aus dem Osten wo nicht nur Idioten wohnen grüßt der Ranger.
1. Februar 201610 J. vor 29 Minuten, JMK-CIT sagte: Ein Auto für welches ein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Anderenfalls liegt eine strafbare Handlung vor, die die Staatsanwaltschaft im Wege der Amtsermittlung interessieren wird. Ich denke der Betrieb hat nicht vor den BX wieder auf die Straße zu bringen noch zu verkaufen. Sonst hätte er dem Ranger nicht folgende Auskunft gegeben. Am 29.1.2016 at 22:35 , Texasranger65 sagte: So, heute war ich auf dem Platz und habe mich schlau gemacht. Der Gute ist bis zu seinem Abstellplatz selbst gefahren und darf leider nie wieder auf die Strasse. Er ist ein Opfer der von Vollpfosten( Sorry) angezettelten Abwrackprämie geworden. Damit hat sich das für mich erledigt. Es tut immer noch sehr weh die sinnlos weggeworfenen Fahrzeuge zu sehen. Ich verstehe jetzt nicht das Problem von JMK-CIT. Die Info des Verwerters an den Rangers ist absolut korrekt. Der BX wird und wurde richtigerweise vom Betrieb, ausdrücklich mit Verweis auf die Abwrackprämie, nicht zum Verkauf angeboten. Ich sehe hier also in keinster weise eine strafbare Handlung!
1. Februar 201610 J. Ich sehe da auch keine strafbare Handlung . Fragen ist grundsätzlich nicht verboten , genauso wenig sich Gedanken zu machen , Überlebende Opfer des Abwrackschwachsinns 2009 wieder auf die Straße zu bringen , weil ich der festen Überzeugung bin , daß es möglich ist . Zeit heilt Wunden und läßt vergessen .
5. Februar 201610 J. Freilich ist das möglich. Um einen BX zu retten, würde ich aus Prinzip schon auf bescheuerte Gesetze pfeifen. Wieso wurde der BX eigentlich noch nicht gewürfeltn bzw. wie lange steht er schon auf dem Platz?
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