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Schweizer Auto nach D ummelden


Kroack

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Moin bekomme einen noch in der SChweiz zugelassenenPeugeot 305 Dieselkombi, er war hier schonmal zugelassen, wie überführe ich das Auto am besten ?

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Hallo Kroack,


 

wenn Du einen in der Schweiz wohnhaften Fahrer findest, egal ob mit Schweizer Pass oder dort wohnhafter Ausländer mit Schweizer Ausländerpass, kann der die Mühle problemlos zu Dir nach Hause fahren. Der nimmt dann die Schilder mit nach Hause und meldet das Fahrzeug dort ab. Wenn ein in Deutschland wohnhafter Mensch das in der Schweiz noch zugelassene Fahrzeug hier bewegt, muss er Zoll bzw. MWSt. darauf bezahlen. Dabei ist es egal, ob die Mühle schonmal in D angemeldet war oder nicht. Ob es für das Fahren eines unverzollten ausländischen Fahrzeugs auch noch Bußgelder und Punkte gibt, weiß ich nicht. Über die Grenze bekommst Du es immer, ich kann Dir hier etliche Grenzübergänge nennen, wo kein Mensch kontrolliert. Aber was ist, wenn auf dem Heimweg was passiert?  Das musst Du selbst wissen, ob Du das Risiko eingehen willst.

Was willst Du denn damit machen?? Ausschlachten oder wieder in D zulassen?? Bei letzterem musst Du den Wagen ohnehin komplett neu anmelden incl. importieren usw.. Das unten beschriebene Verfahren kommt dann in jedem Fall auf Dich zu, egal wer dann in Deutschland die Überführung macht.
 

D.h. Du gehst mit den Schweizer Papieren, der EU-Konformitätsbescheinigung (bei neueren Fahrzeugen nicht mehr nötig)  und dem Kaufvertrag zu der deutschen Zulassungsstelle, der alte deutsche Brief, falls noch vorhanden, dient bestenfalls als Erleichterung bei der Feststellung der technischen Daten.  Von der Zulassungsstelle  wird über Flensburg ermittelt, ob der Wagen evtl. als gestohlen gemeldet ist. Dann bekommst Du einen Blankobrief, dann muss das Fahrzeug damit zum TÜV zur Komplettabnahme, irgendwann mitten in dem Prozess musst Du dann noch die MWst. auf den Kaufpreis zahlen. Ob das nur mit einer roten Nummer geht, weiß ich nicht. Am besten gehst Du mal zu deiner Zulassungsstelle und machst Dich schlau.

Viel Erfolg

Uwe

 

Bearbeitet von UPetersen
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Zur überführung kann ich nix sagen.

Soll der Wagen angemeldet werden, ist das ein ganz einfacher Weg, da ja schon deutsche Papiere existieren. Vorrausgesetzt diese sind noch da. Ansonsten heißt es COC besorgen, HU machen, anmelden. Ist es ein Fahrzeug welches noch eine Nationale Genehmigung hat, muß man zum TÜV und nen 21 machen lassen

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Zur überführung kann ich nix sagen.

Soll der Wagen angemeldet werden, ist das ein ganz einfacher Weg, da ja schon deutsche Papiere existieren. Vorrausgesetzt diese sind noch da. Ansonsten heißt es COC besorgen, HU machen, anmelden. Ist es ein Fahrzeug welches noch eine Nationale Genehmigung hat, muß man zum TÜV und nen 21 machen lassen

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Wenn du das Auto in D zulassen willst, dann musst du es in der Schweiz zur Ausfuhr beim Zoll melden und dann beim ersten Zoll in der EU (kann auch Österreich sein..je nachdem wo der Wagen steht und welcher Weg gewählt wird) zur Einfuhr anmelden.

Falls das auf eigener Achse passieren soll, musst du abklären, ob du entsprechende Nummernschilder brauchst...grundsätzlich ist es möglich, dass zugelassene Fahrzeug in der Schweiz zu fahren und auch im Ausland..aber ob das mit einem zur Ausfuhr aus der Schweiz bzw. einem zur Einfuhr bestimmten Fahrzeug in der EU möglich ist, musst du in der EU abklären. Von der Schweiz aus ist es kein Problem, mit den Schweizer Schildern auch im Ausland zu fahren. Soviel kann ich dir sagen.

Wenn du das Auto allerdings nicht mehr zulassen willst, sondern ausschlachten, dann geht die Methode angemeldet einfach zu dir fahren, Schilder abschrauben, Fahrzeugausweis in die Schweiz zurück und dort das Auto abmelden.

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Kroack,

Ein Deutscher darf in Deutschland nicht mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug fahren, ohne es zu verzollen!!!!! Glaub einem, der jahrelang hier jeden Tag über die Grenze gefahren ist. Für Schweizer Firmenwagen, die von deutschen Mitarbeitern in Deutschland gefahren werden, gibt es extra Sonderbestimmungen, damit das geht!!!

Uwe
 

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Zur überführung kann ich nix sagen.

Soll der Wagen angemeldet werden, ist das ein ganz einfacher Weg, da ja schon deutsche Papiere existieren. Vorrausgesetzt diese sind noch da. Ansonsten heißt es COC besorgen, HU machen, anmelden. Ist es ein Fahrzeug welches noch eine Nationale Genehmigung hat, muß man zum TÜV und nen 21 machen lassen

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vor 42 Minuten, UPetersen sagte:

Kroack,

Ein Deutscher darf in Deutschland nicht mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug fahren, ohne es zu verzollen!!!!! Glaub einem, der jahrelang hier jeden Tag über die Grenze gefahren ist. Für Schweizer Firmenwagen, die von deutschen Mitarbeitern in Deutschland gefahren werden, gibt es extra Sonderbestimmungen, damit das geht!!!

Uwe
 

Die Verzollung findet aber nicht an der Grenze statt, dafür gibt es Firmen in Grenznähe. Vorher mit dem Zoll und der entsprechenden Firma telefonieren.

Man muss neben den üblichen Kosten auch noch den maximalen Kraftfahrsteuersatz für ein Jahr entrichten.

Für die kurzen Wege jenseits der schweizer Grenze, darf man mit schweizer Überführungszeichen fahren. Ich habe in der Angelegenheit mit dem Zoll und der "Spezialfirma" telefoniert.

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Bei der Kantonalen Stelle = Strassen Verkehrsamt, beantragst du eine Export-Nummer. Kostet ca. 210.00 Fränkli, am besten Anfang des Monats. Die Nummer ist für den Ausstellungsmonat  gültig und der Wagen ist dann auch versichert. Mit der Nummer kannst Du den Wagen nach Deutschland überführen und damit offiziell herumfahren. Ein Werkstatt muss bestätigen, dass der Wagen i. O. ist. Da der Wagen in Deutschland bereits verzollt war musst man höchstwahrscheinlich keinen Zoll mehr bezahlen. Gelingt es dir noch zu belegen, dass bei der Ausführung in die Schweiz die MwSt. nicht zurückverlangt wurde könnte es sogar sein, dass dies auch wegfällt. :) Am besten alles vorher mit den grünen Männchen klären und es schriftlich bestätigen lassen.

Bela

Bearbeitet von sinabela
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vor 3 Stunden, FrankB sagte:

Also wenn Verwandte aus der Schweiz bei mir zu Besuch sind und mir anbieten mit deren neuem Auto mal eine Runde Probe zu fahren, dann muss man dafür Zoll bezahlen?

Jawohl, lieber FrankB, so sind nun mal die Zollbestimmungen. Naürlich nur wenn Du erwischt wirst!! In unserer Grenzregion gibt es viele solche Fälle. Also lass es lieber bleiben. Mein Sohn wohnt in der Schweiz und hat sich extra nochmal schlau gemacht, ich darf sein Auto hier nur bewegen, wenn ich dafür Zoll bezahlt habe. In der Schweiz kann ich damit rumfahren soviel ich will.

 

Uwe

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vor 11 Stunden, JanBo.Sattler sagte:

sorry für den 3fach post...mein Rechner ist schuld:rolleyes:

.... aber es gibt immer eine Person, die den Rechner bedient !! :-))

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vor 14 Stunden, UPetersen sagte:

Mein Sohn wohnt in der Schweiz und hat sich extra nochmal schlau gemacht, ich darf sein Auto hier nur bewegen, wenn ich dafür Zoll bezahlt habe. In der Schweiz kann ich damit rumfahren soviel ich will.

Mich hatte der österreichische Zoll mal am Wickel, weil ich mit dem in der Schweiz zugelassenen Auto meiner Freundin grenznah in Tirol unterwegs war. Die machten anfangs Miene, das Auto beschlagnahmen zu wollen... Habe mich unwissend gestellt und den Zöllner einsichtig nach den Regeln gefragt: demnach darf ich ein CH-Auto in A nur steuern, wenn der Schweizer Fahrzeughalter mit an Bord ist. Nehme mal an, daß das in D nicht anders ist und Uwe das Auto seines Sohnes schon in D fahren darf, wenn der auch mit drin sitzt.

Als wir gemeinsam mit dem CH-Auto in Frankreich waren, hätte ich nach Gesetzeslage theoretisch nicht mal allein zum nächsten Supermarkt fahren dürfen...

Grüße, Dietmar

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