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Kleiner Unfall mit BX. Wie vorgehen mit Versicherung - Ersatzteile?


Marcel_

Empfohlene Beiträge

Guten Abend, 

leder hat mir gerade eine Dame die Vorfahrt genommen. Es wurde Polizeilich aufgenommen. Kaputt ist zum Glück nicht viel. Der Blinker vorne an der Beifahrerseite, leichte Kratzer an der Stoßstange und ein kleiner Lack-Platzer am Kotflügel. Außerdem scheint die Stoßstange ein bisschen runter zu hängen.

Sie hat ihre Versicherung bereits informiert, aber wir läuft das für Besitzer von so alten Autos wie wir sie fahren ab? Was wird da veranschlagt, und wie wird es abgerechnet? Hat damit jemand Erfahrung? Mein BX ist in einem guten Zustand. Leichte Kratzer hier und da - Kein Rost. 

 Kann ich Problemlos für 10€ bei eBay ein Nachbaublinker kaufen, oder lieber einen Originalen von einem Schlachter? ( http://www.ebay.de/itm/CITROEN-BX-82-94-BLINKER-RECHTS-TYC-/251611910004?hash=item3a953d0f74:g:qEgAAOSwGvhT5KRc ) 

 

Liebe Grüße 

Marcel

Bearbeitet von Marcel_
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Hallo Marcel,

wichtig ist vor allem dass Du Dir selbst einen vernünftigen Gutachter suchst.

In Deinem Profil ist der Wohnort hinterlegt, vielleicht willst Du ihn hier im Thread

veröffentlichen und fragen wer in Deiner Gegend einen Gutachter empfehlen kann,

der diesbezüglich Erfahrung hat.

Ein halbwegs ordentlicher BX mit gültiger HU sollte mit mindestens 1000 bis 1500€  Wiederbeschaffungswert

veranschlagt werden.

Wenn Du dich einfach auf den von der gegnerischen Versicherung einlässt musst Du damit

rechnen, dass es unvorteilhaft für Dich ausgeht.

 

mfg Klaus

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hatte mal so ein ähnliches Problem. Blinker kaputt und eine Schramme in der Stoßstange. Da gleich groß einen Gutachter zu bemühen kam mir irgendwie eine Nummer zu groß vor. Mein Schrauber hat mir gegen einen kleinen Obulus einen mittleren dreistelligen Kostenvoranschlag gemacht (Arbeiten incl. Lackierung des Stoßfängers), den habe ich der Versicherung mit dem Argument Bagatellschaden/Kostenminderung erst einmal ohne Gutachter kommuniziert, mit der Anmerkung, dass mir vorbehalte, ggf. doch einen Gutachter einzuschalten, falls sie damit nicht einverstanden sind. Um jede Restwertdiskussion im Keim zu ersticken, gab es noch ein schönes Bild vom Fahrzeug dazu, Bemerkung "gepflegtes Liebhaberfahrzeug" und eine BX-Marktpreisübersicht irgendwo schnell aus dem Netz. Ging dann ganz problemlos. 

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Vielen dank für die Antworten. Also ich komme aus Dortmund, falls es hier besondere Tipps gibt. 

Frischen TÜV hat der BX vor zwei Wochen auch noch bekommen. 

Ich bin mir jetzt halt unsicher ob ich mir einfach ein Gutachter nehme bzw. In einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen kann? Ein Gutachter ist ja eventuell schon zu viel des guten? Möchte ja auch nicht auf den kosten sitzen bleiben.

Müsste die gegnerische Versicherung (die übrigens die gleiche ist wie meine) sich nicht auch mal bei mir melden? Oder muss ich den Kontakt aufnehmen? 

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Ein Gutachter kann auch einen KVA machen. Was er letztendlich macht hängt von der erwarteten Schadebhöhe ab. Ab 650 wollen die Versicherungen meist ein GA. Die Kosten für ein KVa sind beim Gutachter meist etwas höher.normalerweise hat die Gegnerische Versicherung die Kosten zu zahlen.

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Ruf bei der gegnerischen Versicherung an, schildere den Sachverhalt und Frage was die gerne haben wollen. Vermutlich werden die Dich aufgrund des Fahrzeugalters (da ist schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden erreicht) zu einem Gutachter schicken. Wichtig ist, dass Du bis zur Besichtigung des Wagens keinerlei Reparaturen oder Veränderungen vornimmst. Wenn der Wagen nicht fahrbereit ist und Du darauf angewiesen bist dann ist auch dafür die gegnerische Versicherung zuständig (Mietwagen).

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Ruf die Versicherung an, danach kannst du ja in Deiner Werkstatt z. B. nach einem Gutachter fragen, sollten die ein Gutachten wollen. Auch der TÜV macht sowas.Du hast die Wahl frei und sie müssen den Gutachter bezahlen. Mit lackieren und Stoßfänger ist mal schnell bei 1000 Euro. Nimm die Historie Deines Wagens mit, mach ein paar mobile.de Ausdrucke von guten vergleichbaren teureren Fahrzeugen

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und natürlich darfst Du Dir einen Blinker zur Erlangung der Verkehrssicherheit einbauen ,den alten aufheben die Rechnung auch , bis zur Begutachtung, das bezahlen die zusätzlich zur fälligen Reparatur oben drauf, weils billiger ist als ein Leihwagen

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Gast munich_carlo
Am 2/9/2016 at 23:40 , guzzimk sagte:
vor 5 Stunden, Marcel_ sagte:

Vielen dank für die Antworten. Also ich komme aus Dortmund, falls es hier besondere Tipps gibt. 

Frischen TÜV hat der BX vor zwei Wochen auch noch bekommen. 

Ich bin mir jetzt halt unsicher ob ich mir einfach ein Gutachter nehme bzw. In einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen kann? Ein Gutachter ist ja eventuell schon zu viel des guten? Möchte ja auch nicht auf den kosten sitzen bleiben.

Müsste die gegnerische Versicherung (die übrigens die gleiche ist wie meine) sich nicht auch mal bei mir melden? Oder muss ich den Kontakt aufnehmen? 

Erst abwarten bis der Gutachter kommt, dann reparieren.....

Ich würde auf alle Fälle sofort zu einem Gutachter fahren und den entstandenen Schaden feststellen lassen. Dem teilst Du die Daten des Unfallgegners und die gegnerische Versicherung mit, alles andere erledigt der Gutachter für Dich.

Wichtig bei einem alten Fahrzeug ist, dass Du ihm Deine getätigten Investitionen der letzten Jahre mitteilst, damit ersichtlich wird, dass es sich um ein gepflegtes Liebhaber-Fahrzeug handelt. Das erhöht schon mal den Wert des BX.

Ich hatte letztes Jahr, gleich nach der neuen HU einen kleinen Rempler, ebenfalls mit einer Dame. ^_^ Ich selbst hatte nur einige Lackabschürfungen entdeckt. Der Gutachter hat dann im Endeffekt einen Schaden von 1.800€ diagnostiziert, der von der gegnerischen Versicherung anstandslos beglichen wurde.

Ich hätte nicht gedacht, dass bei einem Kratzer in der Alufelge diese sowie auch der Reifen vorsoglich erneuert werden sollten, danach natürlich noch eine Spureinstellung, weil diese hätte durch den Rempler je ebnfalls nicht mehr stimmen müssen.

Nachdem der Gutachter das erstellte Gutachten der generischen Versicherung übermittelt hatte, bekam ich per Post einen Fragebogen zugeschickt, auf dem ich der Versicherung den Hergang schilderte. Der Rest ging dann seinen Gang und nach ca. 4 Wochen war das Geld auf meinem Konto.

Grüße
Karl-Heinz

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vor 5 Minuten, munich_carlo sagte:

Ich hätte nicht gedacht, dass bei einem Kratzer in der Alufelge diese sowie auch der Reifen vorsoglich erneuert werden sollten, danach natürlich noch eine Spureinstellung, weil diese hätte durch den Rempler je ebnfalls nicht mehr stimmen müssen.

Wenn die Felge richtig deformiert ist und ggf. das Lenkrad bei Geradeausfahrt schief steht dann steht im Gutachten auch gerne mal ein neues Lenkgetriebe mit drin, es könnte schließlich sein dass da drin irgendwas durch den Anstoß beschädigt wurde was später zum Versagen der Lenkung führen könnte.

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