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Cityrasern droht lebenslanger Führerscheinenzug


Fullmetaljacket

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Am 12.9.2016 at 10:11 , Maximuss sagte:

So wie ich das gehört habe:  Wer mit 210 km/h über rote Ampeln fährt, der nimmt geplant Todesopfer in Kauf, um einen seiner niederen Triebe zu befriedigen.

Das kommt an Mord schon sehr nah ran... Ich verstehe aber auch dein Argument und deswegen will ich in diesem Fall auch nicht gerne Richter sein.

Wer einen Stein von einer Autobahnbrücke wirft und trifft wird inzwischen wegen Mordes verurteilt. Warum also nicht auch bei solchen Rasern? An Sylvester hat bei uns auf einem Dorf Jemand in eine Menschenmenge geschossen und ein Mädchen getötet. Das Urteil wird ganz klar Mord sein - kein Totschlag. MIt einem Auto durch dicht belebtes Gebiet rasen ist nichts Anderes als in eine Menge zu schiessen.

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Ergänzung: Zumindest hier in Bayern ist es so, daß wenn Jemand bei einer Prügelei seinem Gegner am Boden gegen den Kopf tritt, das meistens als Mordversuch gewertet wird. Das ist in anderen Bundesländern anders.

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vor 13 Stunden, Sensenmann sagte:

An Sylvester hat bei uns auf einem Dorf Jemand in eine Menschenmenge geschossen und ein Mädchen getötet. Das Urteil wird ganz klar Mord sein - kein Totschlag. MIt einem Auto durch dicht belebtes Gebiet rasen ist nichts Anderes als in eine Menge zu schiessen.

Mag emotional zwar nachvollziehbar sein, kann aber trotzdem nicht gleich gesetzt werden. Der Vorsatz machts aus. Während einem in die Menge Schiessender eine klare Tötungsabsicht zugeordnet werden kann, geht es beim Raser "nur" um das Gewinnen eines Rennens und das kann er auch nur erfolgreich beenden, wenn er nicht in einen Unfall verwickelt wird. So fahrlässig dieses Verhalten auch sein mag, eine Tötungsabsicht steckt sicherlich nicht dahinter und demnach liegt das Ganze in einem ungünstigen Falle zwischen Totschlag und fahrlässiger Tötung.

vor 10 Stunden, Sensenmann sagte:

Ergänzung: Zumindest hier in Bayern ist es so, daß wenn Jemand bei einer Prügelei seinem Gegner am Boden gegen den Kopf tritt, das meistens als Mordversuch gewertet wird. Das ist in anderen Bundesländern anders.

Eine beabsichtigte Tätlichkeit in dieser beschriebenen Ausführung auf ein überlebenswichtiges Organ kann klar als Mordversuch dargelegt werden. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die meisten Schläger so unterbelichtet sind, dass ihnen die Gefährlichkeit einer solchen Aktion gar nicht bewusst ist und somit fehlt die Tötungsabsicht und das Ganze landet zwischen gefährlicher Körperverletzung und Totschlag.

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vor 6 Stunden, Vulcan sagte:

...., geht es beim Raser "nur" um das Gewinnen eines Rennens und das kann er auch nur erfolgreich beenden, wenn er nicht in einen Unfall verwickelt wird.

Wenn das so ist, hast Du sicherlich recht. Die Anklage unterstellt aber das er denkt, "ich will gewinnen, selbst wenn dabei einer draufgeht". Das heisst, er will wie auch der Schuetze, der in Richtung einer Menschengruppe zielt, nicht gezielt jemand toeten, aber er nimmt es in Kauf. Und dafuer gibt es in Deutschland die Konstruktion "Eventualvorsatz", die dem Vorsatz gleich gestellt wird.

Das Problem ist das Beweisen, da es sich ja um die Motivation des Taeters handelt. Ich halte deswegen es nicht fuer wahrscheinlich, dass er wegen Mordes verurteilt wird, koenne ihn aber die schlaflosen Naechte wegen der Anklage. Vielleicht werden wegen dieser Anklage auch noch ein paar wach. 

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 6 Minuten, MatthiasM sagte:

Das Problem ist das Beweisen, da es sich ja um die Motivation des Taeters handelt. Ich halte deswegen es nicht fuer wahrscheinlich, dass er wegen Mordes verurteilt wird, koenne ihn aber die schlaflosen Naechte wegen der Anklage. Vielleicht werden wegen dieser Anklage auch noch ein paar wach. 

Wobei sicherlich auch ein Staatsanwalt mit gutem Grund den olypischen Geist eines Teilnehmers an einem solchen "Rennen" in Frage stellen dürfte. "Dabei sein ist alles" würde ich zumindest den Partizipanten solcher Rennen grundsätzlich nicht als Motivation unterstellen - jetzt ma janz nett formuliert.

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  • 3 Wochen später...

http://hessenschau.de/panorama/raser-bestreitet-vor-gericht-illegales-strassenrennen,prozess-unfall-100.html

Zitat

Der 22-Jährige räumte demnach vor dem Frankfurter Landgericht ein, nicht angeschnallt mit einem geliehenen Auto mit hoher Geschwindigkeit eine rote Ampel überfahren und so den tödlichen Unfall verursacht zu haben.

Mit einem Autorennen habe das aber nicht zu tun gehabt. "Es hat kein Rennen stattgefunden", sagte sein Anwalt, Hans-Jürgen Borowsky, vor der Jugendstrafkammer.

...

"Ich habe das unterschätzt und zu viel Gas gegeben", sagte der 22-Jährige über den Unfall am Abend des 22. April 2015. Das Fahrzeug habe knapp 300 PS gehabt. "Ich bin noch nie so ein Auto gefahren."

...

Nach dem Unfall sei er wegen eines angeblichen Beinbruchs sieben Monate krank geschrieben gewesen. In dieser Zeit habe er Drogen genommen und sei wegen eines Einbruchs verurteilt worden. "Ich war nicht in der Lage, zu arbeiten", erzählte der ehemalige kaufmännische Auszubildende. Er habe die falsche Diagnose gebraucht, da er nicht  über das Thema habe sprechen können.

...

Der 22-Jährige, der bereits früher wegen Geschwindigkeitsübertretungen aufgefallen war, ist nicht nur wegen Totschlags, sondern auch wegen Nötigung und Beleidigung einer Frau im Straßenverkehr sowie wegen Tankbetrugs angeklagt.

 

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Ich wette, wenn so ein Tot-Raser mal einen "Reichsdeppenausweis" bei sich trägt, weil ihm der echte Führerschein schon längst abgenommen wurde, ist das vor Gericht überhaupt kein Problem mit der Mordanklage und anschließend 10 - 12 Jahre Bau. Da muß der noch nicht mal erklären, daß er die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem "Firmengelände der BRD-GmbH" nicht akzeptiert.

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80% der Poser und Raser in den fetten 300 PS-Karren sind Ausländer. Am Beliebtesten hier ist das Modell C63, alternativ kann man es mit einem BMW 1M versuchen, oder mit einem CLS 500 AMG Modell Schützenpanzer.

Carsten

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vor 3 Stunden, Carsten sagte:

80% der Poser und Raser in den fetten 300 PS-Karren sind Ausländer. Am Beliebtesten hier ist das Modell C63, alternativ kann man es mit einem BMW 1M versuchen, oder mit einem CLS 500 AMG Modell Schützenpanzer.

Carsten

Einige von denen werden einen deutschen Pass haben, dann spricht man von Menschen mit Migrationshintergrund. So wie z. B. die "Reichsbürger" die Gesetze dieses Landes ablehnen, Sozialleistungen aber gerne als freiwillige Leistungen entgegennehmen, gibt es auch dort eine Gruppe von Leuten, die zwar gerne deutsche Technik zum Totfahren von Menschen benutzen, aber die StVZO bestenfalls als Empfehlung wahrnehmen. 

So gibt es aus allen Richtungen immer mehr Leute die zwar die Annehmlichkeiten gerne missbrauchen, aber die für ein friedliches und würdevolles Zusammenleben notwendigen Gesetze rundherum ablehnen. Egal womit sie ihr krudes Verhalten rechtfertigen: sie sind alle dumme Arschlöcher. 

Bearbeitet von Auto nom
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vor 13 Stunden, Carsten sagte:

80% der Poser und Raser in den fetten 300 PS-Karren sind Ausländer. Am Beliebtesten hier ist das Modell C63, alternativ kann man es mit einem BMW 1M versuchen, oder mit einem CLS 500 AMG Modell Schützenpanzer.

Carsten

90% der Raser haben eine Ringerl-Bude, einen VW oder einen Möchtegern-VW (Skoda). Die fahren dann bei dichtem Verkehr auf der Autobahn von Hindernis zu Hindernis, spielen ein bisschen mit der Lichthupe und drängeln sich frustriert von ihrer ach so wichtigen Arbeit durch den Feierabend-Verkehr. Die Freunde der Protz- und Tuning-Karren bekomme ich im normalen Straßenverkehr kaum zu Gesicht, die Fahrer der meisten Schützenpanzer (Q7, Q5, Tiguan, Cayenne) lassen es eher ruhig angehen. Einmal hab ich so ein Tuning-Treffen auf der Shell Tanke in Weiterstadt gesehen, die Deppenfraktion auf Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und auch innerorts sehe ich täglich - meistens Leute ohne Migrationshintergrund, aber ohne Kenntnis der StVO. Auch gern genommen, Bring mich Werkstatt Aggro-1er oder 3er Kompensationsmodul für fehlende Körperteile.

Wer im Bereich FB unterwegs ist, kann hier eine besondere Spezies beobachten: Autofahrer, die auf Bundesstraßen mit 70-80 km/h herumfahren, auch wenn kein Tempolimit gesetzt ist. Dafür kleben einem solche Leute in der Tempo 30 Zone mit einem halben Meter Abstand auf der Stoßstange und drängeln wie blöde. Wenn man hinter denen fährt fahren die einem locker weg. Dabei halte ich Tempobeschränkungen gerade in Wohngebieten für wichtiger als an anderer Stelle. 

Beste Grüße

Fred

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Diese "Spezialisten"-Fraktion macht mir mehr Angst:

http://osthessen-news.de/n11542767/schwerer-auffahrunfall-mit-drei-verletzten-pkw-kracht-in-gelben-engel.html

§ 3 (StVO)
Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Bearbeitet von Kugelblitz
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  • 4 Wochen später...

Zu jedem Unfall gehören auch gestörte Gaffer:

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/polizei-dortmund-fotografiert-unfall-gaffer-aid-1.6402422

Zitat

Am 16. November führte ein geplatzter Lkw-Reifen zu einem Unfall auf der A44. Verletzt wurde dabei niemand. Der Fahrer verlor die Kontrolle, der Laster kam von der Fahrbahn ab und kippte auf die Seite. Von dem Unfall gibt es nun mindestens 25 Fotos - auf privaten Smartphones. So viele Autofahrer erwischte die Polizei Dortmund während des Einsatzes nämlich beim Gaffen und Fotografieren der Unfallstelle zwischen dem Autobahnkreuz Werl und der Anschlussstelle Unna-Ost.

...

Besteht die Möglichkeit, so konfrontieren die Polizisten die Gaffer mit ihrem Verhalten direkt. "Die Reaktionen reichen bis hin zur völligen Respektlosigkeit", sagt Freigang. Dabei nimmt das Gaffen zu. "Wir sehen und fotografieren immer mehr Menschen, die an Unfallorten teilweise stehenbleiben und so manchmal eine Fahrbahn blockieren."

 

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Der Fairness halber müssten aber die Unfallopfer auch verurteilt werden. Wegen Beleidigung oder Ehrverletzung oder so. Meinetwegen straflos, aber das gehört dann auch geahndet. Der Typ hat erstens gehalten, die Gestikuliererei also genau genommen nicht wirklich verdient, und zweitens, und das ist das wesentliche, hätt er keinen Grund zum zurücksetzen gehabt, wenns die Fussgänger ruhiger angegangen wären.

Soll nicht heissen, dass ich das Verhalten des Fahrers billige, aber das der Fussgänger ebenso wenig.

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Ich kann die beiden Jugendlichen verstehen. Meine Eltern wohnen in einer Tempo 30 Zone, leider ist die Straße lang und gerade. Und die Leute, die etwas weiter oberhalb wohnen, haben es manchmal sehr eilig. Letztens ist ein Vollpfosten mit seinem VW Golf mit geschätzt 70 km/h die Straße runtergebrochen, obwohl gerade Personen auf dem Bürgersteig um diverse Autos herum standen. Da waren auch Kinder dabei. Solche Raserei in einem Wohngebiet geht in meinen Augen gar nicht! Wir haben ihm keinen Vogel und auch keinen Mittelfinger gezeigt, wohl aber die geballt Faust. Solche Idioten sollen ihre Frustration über Freundin, ihren Rumpeldüse-VW oder was ich was woanders ausleben, nicht auf der Straße! Oder wenn schon, soll er sich alleine auf einer einsamen Landstraße um einen Baum wickeln, statt innerorts Menschen zu gefährden. Ich überlege mir ernsthaft, von der Einfahrt meiner Eltern mal einen Ball auf die Straße rollen zu lassen, wenn da so ein Vollpfosten angerast kommt.

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vor 16 Stunden, Sensenmann sagte:

Ich hoffe, der bekommt seinen Lappen nie wieder. Der hat doch einen Schaden. Solche Menschen dürfen nicht an das Steuer eines Autos, da fehlt jegliche psychologische Eignung zum Führen eines Fahrzeuges. 

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Das ist ja zunächst mal ein Bericht zu einem Strafverfahren. Parallel dazu wird in Sachen Führerschein sicher auch was unternommen worden sein, MPU wäre angebracht.

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ACCM Gerhard mit CX
vor 18 Stunden, bluedog sagte:

Der Fairness halber müssten aber die Unfallopfer auch verurteilt werden. Wegen Beleidigung oder Ehrverletzung oder so. Meinetwegen straflos, aber das gehört dann auch geahndet. Der Typ hat erstens gehalten, die Gestikuliererei also genau genommen nicht wirklich verdient, und zweitens, und das ist das wesentliche, hätt er keinen Grund zum zurücksetzen gehabt, wenns die Fussgänger ruhiger angegangen wären.

Soll nicht heissen, dass ich das Verhalten des Fahrers billige, aber das der Fussgänger ebenso wenig.

Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Dem Herrenfahrer steht es frei, die beiden Jugendlichen, die sich erdreistet haben vor ihm die Straße zu kreuzen und die er im weiteren Verlauf brutal umgenietet hat anzuzeigen und auf eine entsprechende Verurteilung hinzuwirken. Ob das seine Chancen verbessert, einer Verurteilung als Totschläger zu entgehen ... ?

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Die hat er sowieso verdient, wenn Du mich fragst.

Allerdings ist Deine Anmerkung insofern tendentiös, als die Beleidigung eben nicht darin zu erblicken ist, vor dem mutmasslichen Totschläger die Strasse zu queren, sondern diesem zu einem Zeitpunkt, als ihm noch keine Rechtsverletzung, keine Straftat vorzuwerfen gewesen war, den Mittelfinger zu zeigen und möglicherweise dergleichen mehr.

Heisst im Klartext: Wenn das nicht geschehen wäre, wie hätte dann der aus der nachträglichen Perspektive mutmassliche Totschläger auf die Idee kommen wollen sollen, die beiden anzufahren?

Anmerkung am Rande: Anfahren heisst nicht unbedingt totfahren. Insofern ist der Fahrer gleich ein doppelter Idiot (dass er ein Assi ist, hat er bis zu diesem Punkt hinreichend bewiesen, darauf kommts also schon nicht mehr an): Tote hätten seine Versicherung wesentlich weniger gekostet, und einfahren wird er vermutlich so oder so - oder so oder so nicht; hängt auch von seinem bisherigen Leumund und dem Verteidiger und selbstverständlich dem Richter ab.

Wäre ich Richter, und der Fahrer nicht vorbestraft, ich würde ihm das Verhalten der geschädigten als Strafmilderungsgrund durchgehen lassen. Denn: Der Mann war nicht der einzige Rüpel/Assi in dem Sachverhalt.

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Egal wie jemand einen verbal oder mit Gesten beleidigt, ich kann daraus in diesem Fall keinen strafmildernden Grund ableiten. Er hat sein Auto als Waffe eingesetzt und solche Irren haben m. E. weder auf der Straße noch sonst wo etwas zu suchen. 

 

 

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