29. Oktober 20169 J. vor 22 Stunden, MatthiasM sagte: LED-Leuchtmittel mit den konventionellen Sockeln haben ohnehin keine Zulassung. Leider! Ich red jetzt mal nur von 2CV-Rückleuchten: in den 2CV-Rückleuchten war es mit LED gar nicht möglich gescheites Licht zu fabrizieren. Mit den klassischen Glühwendeln war das Licht a: heller und b: besser getreut. Mit LED-Leuchtmitteln sah man nur grade nach hinten hin leuchtende 4-Ecke; sobald man leicht von oben oder von der Seite schaute, war so gut wie kein Glimmen zu erkennen. Der TÜV-Prüfer hat sie zu Recht rausschmeißen lassen, da die 2CV-Rücklichtkappen für LED total ungeeignet sind. Bearbeitet (29. Oktober 20169 J. von EntenDaniel)
29. Oktober 20169 J. Zu den Gesetzen sag ich mal so: man darf immer strenger sein als die höhere Instanz zuläßt. Beispiele: Laut EU-Recht ist weißes und gelbes Licht erlaubt. In Deutschland ist nur weißes erlaubt = das deutsche Gesetz ist strenger als EU. Laut Arbeitszeitgesetz darf ich bis 10 Stunden am Tag arbeiten. Mein Arbeitgeber darf vorgeben, daß meine Höchstarbeitsstundenzahl nach Betriebsvereinbarung höchstens 8 Stunden beträgt = Betriebsvereinbarung ist strenger als das Arbeitszeitgesetz. Laut Gesetz muß ein Kind bis zu einem bestimmten Alter vor 24 Uhr zu Hause sein. Eltern dürfen ihrem Kind aber sagen, daß es schon um 22 Uhr zu Hause sein muß = die Vorgabe der Eltern ist strenger als das Gesetz. Ein vorhandenes Gesetz strenger auszulegen geht immer und ist erlaubt. Für alles andere kann man versuchen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Der Klassiker ist z.B. beim SM die Glasscheibe vor dem vorderen Kennzeichen.
29. Oktober 20169 J. vor 2 Stunden, EntenDaniel sagte: Laut Arbeitszeitgesetz darf ich bis 10 Stunden am Tag arbeiten. Na toll, ich muss diese Nacht 11 Stunden arbeiten...(doofe Winterzeit!)
29. Oktober 20169 J. vor 15 Minuten, Vulcan sagte: Na toll, ich muss diese Nacht 11 Stunden arbeiten...(doofe Winterzeit!) Ich trete seit einiger Zeit, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, für eine tägliche Zeitumstellung ein: Wenn ich morgens um neun Uhr mit der Arbeit beginne, stelle ich die Uhr um eine Stunde auf acht Uhr zurück. Wenn ich um siebzehn Uhr gehe, stelle ich die Uhr wieder auf die korrekte Zeit, also auf achtzehn Uhr. So arbeite ich vier Tage von acht bis achtzehn Uhr und kann einen Tag pro Woche zu Hause bleiben.
31. Oktober 20169 J. Erklär das mal dem Sheriff, der wird von deiner innovativen Idee bestimmt begeistert sein...
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