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"Energiewende" und was sie bedeutet

Hervorgehobene Antworten

Das scheitern des 3 Ltr. Lupo hat gezeigt, das der Markt extrem verbrauchsoptimierte Autos nicht angenommen hat.

Der Mythos wird hier beleuchtet:

https://correctiv.org/faktencheck/2024/10/24/warum-der-176-liter-audi-nicht-auf-den-markt-kam/

Hierdrinn auch Erleuterungen, wie der Audi den Rekord geschafft hat (scrollen!):

https://de.wikipedia.org/wiki/Audi_100_C3

In der Serienversion Audi 100 C3 2,5 TDI hatte das Auto dann übrigens einen Durchschnittsverbrauch von 5,7 Ltr./100 km.

Grüße,

Joschko

Bearbeitet ( von Joschko)

vor 3 Stunden schrieb phantomas:

Nein, mein Netzbetreiber legt den Wechselrichter lahm. Dann kommt kein Strom mehr vom Dach. Ist völlig legitim und dient der Netzstabilität.

Das ist nicht legitim, nicht mal legal. Denn der Eigenverbrauch ist vor solchen Maßnahmen eigentlich geschützt.

So heißt es in Artikel 13 der EU-Verordnung zum Elektrizitätsbinnenmarkt:

"Nicht in das Übertragungs- oder Verteilernetz eingespeiste, selbst erzeugte Elektrizität aus Erzeugungseinrichtungen, in denen erneuerbare Energiequellen oder hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden, darf nicht Gegenstand von abwärts gerichtetem Redispatch sein, es sei denn, es gäbe keine andere Möglichkeit zur Lösung von Netzsicherheitsproblemen."

Das Problem wurde hier erörtert:

https://www.golem.de/news/energiewende-netzbetreiber-verhindert-eigenverbrauch-von-pv-anlage-2408-187807.html

Die Ursache für die Totalabschaltung liegt offensichtlich in der veralteten Technik zur Netzsteuerung des Betreibers. Moderne Wechselrichter lassen sich ohne weiteres von außen auf 0-Einspeisung umstellen. Dem Anlagenbetreiber steht nach Ansicht von Juristen sogar Schadensersatz zu.

Grüße,

Joschko

 

Bearbeitet ( von Joschko)

Bayern ist nicht Deutschland.

vor 9 Stunden schrieb Joschko:

Das ist nicht legitim, nicht mal legal. Denn der Eigenverbrauch ist vor solchen Maßnahmen eigentlich geschützt.

So heißt es in Artikel 13 der EU-Verordnung zum Elektrizitätsbinnenmarkt:

"Nicht in das Übertragungs- oder Verteilernetz eingespeiste, selbst erzeugte Elektrizität aus Erzeugungseinrichtungen, in denen erneuerbare Energiequellen oder hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden, darf nicht Gegenstand von abwärts gerichtetem Redispatch sein, es sei denn, es gäbe keine andere Möglichkeit zur Lösung von Netzsicherheitsproblemen."

Das Problem wurde hier erörtert:

https://www.golem.de/news/energiewende-netzbetreiber-verhindert-eigenverbrauch-von-pv-anlage-2408-187807.html

Die Ursache für die Totalabschaltung liegt offensichtlich in der veralteten Technik zur Netzsteuerung des Betreibers. Moderne Wechselrichter lassen sich ohne weiteres von außen auf 0-Einspeisung umstellen. Dem Anlagenbetreiber steht nach Ansicht von Juristen sogar Schadensersatz zu.

Grüße,

Joschko

 

Wenn man einen Vertrag mit dem Netzbetreiber eingeht, um die Vergütung nach EEG zu erhalten, stimmt man der Möglichkeit der Abschaltung selber zu.

So hat's der Mann des Netzbetreibers erklärt. Man muss ja nicht zustimmen, dann kann man natürlich seinen Strom selbst verbrauchen.

Dies mag also  bei Anlagen, die nicht nach EEG vergütet werden, evtl. anders sein.

Zitat

Katherina Reiche will bei der Energiepolitik der Bundesregierung umsteuern. Dafür kassiert sie jede Menge Kritik. Auch Vizekanzler Klingbeil findet klare Worte. Die SPD werde nicht zulassen, dass die Wende zu den Erneuerbaren abgebremst werde.

https://www.n-tv.de/politik/Klingbeil-gibt-Reiche-bei-erneuerbarer-Energie-hartes-Kontra-article26035396.html

vor 58 Minuten schrieb phantomas:

Wenn man einen Vertrag mit dem Netzbetreiber eingeht, um die Vergütung nach EEG zu erhalten, stimmt man der Möglichkeit der Abschaltung selber zu

Nochmal: Die Einspeisung soll abgeschaltet werden. Der Eigenbedarf des Anlagenbtreibers ist davon ausdrücklich ausgenommen. Ein Privatvertrag kann keine gültige Verordnung aushebeln. Hier mal aus der Sicht eines Anlagenherstellers und technische Lösungen:

https://cubeconcepts.de/abregelung-bei-pv-eigenversorgung/

Grüße,

Joschko

vor 17 Minuten schrieb Joschko:

Nochmal:

Wenn man sein Problem schon durch ein Reel darstellen muss ....

vor 1 Minute schrieb MatthiasM:

Wenn man sein Problem schon durch ein Reel darstellen muss ....

... dann ist man Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.

vor 19 Minuten schrieb Joschko:

Nochmal: Die Einspeisung soll abgeschaltet werden. Der Eigenbedarf des Anlagenbtreibers ist davon ausdrücklich ausgenommen. Ein Privatvertrag kann keine gültige Verordnung aushebeln. Hier mal aus der Sicht eines Anlagenherstellers und technische Lösungen:

https://cubeconcepts.de/abregelung-bei-pv-eigenversorgung/

Grüße,

Joschko

Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Zuviel Atompilze geraucht....

vor 5 Stunden schrieb ajkon1:

Bayern ist nicht Deutschland.

https://www.youtube.com/watch?v=ocEsmcVdRqQ

 

vor einer Stunde schrieb Joschko:

Nochmal: Die Einspeisung soll abgeschaltet werden. Der Eigenbedarf des Anlagenbtreibers ist davon ausdrücklich ausgenommen. Ein Privatvertrag kann keine gültige Verordnung aushebeln. Hier mal aus der Sicht eines Anlagenherstellers und technische Lösungen:

https://cubeconcepts.de/abregelung-bei-pv-eigenversorgung/

Grüße,

Joschko

Dort steht doch nichts über die EEG Anlagen, das betrifft nur gewerbliche Großanlagen.

vor 50 Minuten schrieb silvester31:

Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Zuviel Atompilze geraucht....

Es kann nicht sein, was in der Praxis nicht ist.

vor 2 Minuten schrieb phantomas:

das betrifft nur gewerbliche Großanlagen.

Das betrifft alle Anlagen, oder siehst du in der Verordnung irgendwelche Ausnahmen?

Das einzige Szenario, das ich mir vorstellen kann, ist das Volleinspeisung vereinbart wurde. Dann ist die PV-Anlage aber physisch vom Hausnetz getrennt, und der Eigenbedarf muss sowieso immer zum vollen Satz aus dem Versorgungsnetz bezogen werden.

Grüße,

Joschko

vor 1 Stunde schrieb phantomas:

Es kann nicht sein, was in der Praxis nicht ist.

....in deiner Praxis. Wenn überhaupt.

Friedrich Merz will den Ausbau von erneuerbaren Energien bremsen. Stattdessen setzt er auf Gas. Damit stützt er eine Ministerin.
 

Zitat

 

Konkret sprach er sich dafür aus, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu bremsen. Dafür sollen schnell neue Gaskraftwerke entstehen. „Wir werden die Ausbauziele leicht zurücknehmen“, sagte er am Dienstag bei einer Veranstaltung des Maschinenbauverbands. Dieser Schritt diene der Kosteneffizienz. Laut der Nachrichtenagentur AFP fuhr er fort, dass Deutschland zugleich grundlastfähige Kraftwerke brauche. „Und die werden wir jetzt sehr schnell zur Genehmigung bringen und bauen.“

Die Bundesregierung hat nun für den Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von bis zu 36 Gigawatt eine beihilferechtliche Genehmigung bei der EU beantragt. Merz zeigte sich zuversichtlich, dass Brüssel hier grünes Licht geben werde. Laut dem Kanzler gebe es „erste Hinweise, dass wir es so genehmigt bekommen“.

 

https://www.merkur.de/wirtschaft/koennen-wir-uns-nicht-leisten-neuer-merz-plan-sorgt-fuer-energiewende-schock-zr-93938020.html

Nordstream II hat noch eine intakte Pipeline. :rolleyes:

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Und, die Gasspeicher sind nicht voll. 

Batteriespeicher für die Energiewende

In Walsum entsteht ein 50-Megawatt-Batteriespeicher, der eine mittelgroße Stadt bis zu vier Stunden mit Strom versorgen kann. Er ermöglicht flexibles Laden und Entladen von erneuerbarem Strom. Damit könnten sie kurzfristige Strombedarfe unterstützen.. Batterien könnten auch Blindleistung zur Netzstabilisierung liefern, dafür gibt es aber noch keinen Markt oder Vergütung. Diese Leistung liefern aktuell fossile Kraftwerke, die bis 2038 auslaufen sollen. Könnte ein beschleunigter Ausbau von Batteriespeichern die geplanten zusätzlichen Gaskraftwerke ersetzen? Und welche Rolle spielen sie in der künftigen Energiepolitik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche?

Gastgespräch: Dirk Uwe Sauer, Professor für Elektrochemische Energiewandlung und Speichersystemtechnik, RWTH Aachen

Video: 7 min

https://www.3sat.de/wissen/nano/250916-sendung-kurswechsel-bei-der-energiewende-100.html

Geschäftsmodell: Mit Sonnenschein tagsüber günstig aufladen und nachts teuer verkaufen.

Bei Passau entsteht jetzt ein Pumpspeicherkraftwerk, welches fast die Kapazität der 10 größten Batteriespeicher hat. Im Gegensatz zu den Batteriespeichern kann damit eine Region auch über einen etwas längeren Zeitraum mit Strom versorgt werden. Für schnelle Netzeingriffe sind Batteriespeicher besser.

Die Investition ist dabei geringer als bei einem Gaskraftwerk. 

https://www.sueddeutsche.de/bayern/passau-donau-pumpspeicher-kraftwerk-riedl-energie-strom-li.3313451

vor 1 Stunde schrieb phantomas:

Bei Passau entsteht jetzt ein Pumpspeicherkraftwerk

Aus dem Beitrag: "Die Inbetriebnahme ist für 2031/2032 geplant." Leider dauert es lange, bis solch lobenswerte Großprojekte realisiert sind. Das heißt, es muss sofort bei der Planung auf´s Gas getreten werden. Auch was die Vereinfachung der Genehmigungserfahren angeht.

Auf Wikipedia gibt es eine Liste von 19 Pumpspeicherprojekten, die z.T. fertig geplant und sogar genehmigt waren, aber damals, meist wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit, aufgegeben wurden. Diese Pläne sollten heute schnell noch mal aus der Schublade geholt werden und nach heutigen Bedingungen nachgerechnet werden. Und die Investitionskosten mit denen für Gaskraftwerke verglichen werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Pumpspeicherkraftwerken .

 

Gruß,

Joschko

Bearbeitet ( von Joschko)

Hat "König Söder" die "Gesetze" geändert?

 

 

vor 2 Stunden schrieb Ronald:

Hat "König Söder" die "Gesetze" geändert?

Nach kurzer Recherche: Nein. Ohne neue Rahmenbedingugen bleibt das dann leider eine vertane Option.

Die entsprechende Lobby schraubt aber weiter an dem Thema:

https://www.bves.de/wp-content/uploads/2023/06/BVES-VoltaX-2023-Pumpspeicher-Broschuere-A4-DE-DIGITAL.pdf

Grüße,

Joschko

Bearbeitet ( von Joschko)

Ich hätte da mal einen Hörbuchtip

Ich habs auf Spotify gehört.Kostet nix extra.

Früher zahlte man als Pumpspeicherbetreiber ja die EEG Umlage beim Einspeichern und der Abnehmer zahlte sie wiederum, wenn er den Strom abnahm. Das zahlt jetzt der Staat (beim Einspeichern). Insofern wird es teilweise subventioniert.

Die doppelte EEG Belastung war einer der Systemfehler des EEG und führte dazu, dass Pumpspeicher unrentabel wurden und aufgegeben wurden. Neubauprojekte wurden gecancelt.

 

 

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