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Strafe für Missachtung Halteverbot und Türoffnung mit Todesfolge

Hervorgehobene Antworten

Welche Straftat, Ordnungswidrigkeit würde einem "normalen" Bürger vorgeworfen , wenn er sich wie der Diplomat in Berlin verhalten hätte?

Halten auf Radweg, Öffnen der Fahrertür ohne Beachtung der anderen Verkehrsteilnehmer.

 Ronald

Fahrlaessige Koerperverletzung mit Todesfolge! Heisst: Fahrlaessige Toetung (§ 222 StGB) . Nur um das zu erfahren machst Du eine Thread auf? Oder willst Du eine voellig sinnfrei Diskussion ueber diplomatische Immunitat beginnen. Es fuehlt sich ungerecht an, aber es ist so und es bleibt so, weil es keine sinnvolle Alternative gibt und auf der ganzen Welt so gehandhabt wird. Daran wird auch ein Thread hier nichts aendern, auch wenn er 100 Seiten lang wird.

AFAIK: fKmT  fT= Geldstrafe bis 5 Jahre

 

Es geht nicht immer gerecht zu auf der Welt, manchmal aber schon:

Zitat

Mutmaßlicher Attentäter rammt Polizeiwagen auf Champs-Élysées

Auf dem Pariser Prachtboulevard hat ein Mann sein Auto gegen einen Polizeiwagen gefahren. Dabei wurde er getötet. Laut Innenministerium hatte er Sprengstoff geladen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-06/paris-polizeiwagen-grosseinsatz-champs-elysees

Bearbeitet ( von MatthiasM)

Ganz ohne Beschreibung des tatsächlichen Vorfalls oder wenigstens einen Link zu einem Artikel macht so ein Posting sowieso keinen Sinn.

Ich hab doch keine Lust, erst den Hintergrund zu ergoogeln, nur weil der Threadersteller so wortkarg/schreibfaul ist.

vor 37 Minuten, Juergen_ sagte:

Ganz ohne Beschreibung des tatsächlichen Vorfalls oder wenigstens einen Link zu einem Artikel macht so ein Posting sowieso keinen Sinn.

Ich hab doch keine Lust, erst den Hintergrund zu ergoogeln, nur weil der Threadersteller so wortkarg/schreibfaul ist.

Kurz und knackig....

1. Diplomat mit Porsche

2. Hält im absoluten Halteverbot 

3. auf dem Fahrradweg

4. Öffnet ohne zu schauen die Fahrertür

5. Radfahrer der in dem Moment vorbei fahren wollte, fährt gegen die Tür, stürzt , erleidet schwere Kopfverletzungen und stirbt nächtsen Tag

Bearbeitet ( von Frank Möllerfeld)

man könnte auch ein Groß-Palaver über Fahrradfahren mit Helm draus machen ...........

 

bringt den Radfahrer aber auch nicht mehr zurück  :mad:

meint HD

vor 15 Minuten, **HD** sagte:

man könnte auch ein Groß-Palaver über Fahrradfahren mit Helm draus machen ...........

Was aber auch nicht immer hilft.

Hier der Klassiker ;) 

 

vor 12 Minuten, Frank Möllerfeld sagte:

Kurz und knackig....

1. Diplomat mit Porsche

Mit welchem Fahrzeug eine Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln begangen wird ist generell nicht erheblich, von Ausnahmen abgesehen, wie etwa Mofas oder Fahrräder. Ganz bestimmt bedeutungslos ist die Fahrzeugmarke.

Empörung nach dem Motto Porschefahrer mit diplomatischer Immunität killt Radfahrer funktioniert halt dennoch... Die Verkehrsregeln sind aber auch dann dieselben, wenn man den Fahrer strafrechtlich eben nicht belangen kann.

Zitat

2. Hält im absoluten Halteverbot

Ohne Gewähr, aber das Bussgeld dafür dürfte bekannt sein. So wie ich D und die Verkehrsbussen kenne, ein niedriger Zweistelliger Betrag.

Zitat

3. auf dem Fahrradweg

Je nach dem ist das ein festgelegtes Bussgeld, Behinderung eines Verkehrsteilnehmers oder Nötigung im Strassenverkehr. In CH fände man das wohl in der Ordnungsbussenverordnung... Schätze ab 100CHF aufwärts. Wies in D ist: Keine Ahnung.

Zitat

4. Öffnet ohne zu schauen die Fahrertür

Das wäre entweder nichtbeherrschen des Fahrzeugs oder die Verletzung des Rücksichtnahmegebots kostet was, in CH ggf. sogar den Führerschein.

Zitat

5. Radfahrer der in dem Moment vorbei fahren wollte, fährt gegen die Tür, stürzt , erleidet schwere Kopfverletzungen und stirbt nächtsen Tag

Vermutlich läuft das auf fahrlässige Tötung heraus. Wird man vielleicht auch schwere Körperverletzung mit Todesfolge nennen. Strafrahmen findet man im StGB.

Nun wärs so, dass die kleineren Delikte mit gleichem Schutzzweck sog. konsumiert würden vom schwersten. Insgesamt wohl eine saftige Busse mit Haft, bei einem unbescholtenen Bürger auf Bewährung.

Reicht das? Genauer kostet etwas mehr Zeit...

Finde ich jetzt, je nach genauerem Sachverhalt nicht allzu empörungswert. Wer weiss denn, ob der Fahrradfahrer nicht straks aus dem toten Winkel kam? oder gerade die Spur wechselte und im Rückspiegel nicht zu sehen war?

Der Autofahrer hat aber die Betriebsgefahr zu seinen Lasten, und somit eine verschärfte Absicherungspflicht, insgesamt, und erst mal unabhängig davon, wies genau passierte und was als Strafe rauskäme. Rauskäme wohl deshalb, weil ein Diplomat vermutlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

  • Ersteller

"OLG Düsseldorf v. 11.05.2005:Zu geparkten Fahrzeugen ist auch von Radfahrern ein situationsabhängiger Abstand einzuhalten, der in der Regel etwa 1 m beträgt. Nur bei beengten Verhältnissen kann der Abstand auch geringer ausfallen. Der Mindestabstand, den der fließende Verkehr einhalten muss, richtet sich nach den Umständen des Falles. Mit einem leichten Öffnen der Tür eines haltenden Fahrzeuges ist zu rechnen (OLG Hamm OLGR 1992, 181). Dabei ist ein Abstand von 0,5 m zu knapp bemessen ( OLG Hamm a.a.O. mit Hinweis auf KG VR 1986, 1123 , 1124)."

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php

War der Radfahrer ebenfalls fahrlässig?

Ronald

vor 1 Stunde, bluedog sagte:

Mit welchem Fahrzeug eine Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln begangen wird ist generell nicht erheblich, von Ausnahmen abgesehen, wie etwa Mofas oder Fahrräder. Ganz bestimmt bedeutungslos ist die Fahrzeugmarke.

Empörung nach dem Motto Porschefahrer mit diplomatischer Immunität killt Radfahrer funktioniert halt dennoch... Die Verkehrsregeln sind aber auch dann dieselben, wenn man den Fahrer strafrechtlich eben nicht belangen kann.

Hab nur kurz und knackig wieder gegeben was passiert ist.

Hätte auch ne Bankangestellte  mit Ente sein können 

Worum es hier geht ist vermutlich daß der saudische (?) Diplomat völlig ungeschoren davonkommen wird weil er aufgrund seiner diplomatischen Immunität nicht belangt werden kann...

Wobei da doch beantragt werden kann eben diese aufzuheben. Naja, der kann ja auch behaupten das war ein Selbstmordattentat.

Ganz ungeschoren muss der auch dann nicht davonkommen, wenn man seine Immunität nicht aufhebt. Er könnte etwa ausgewiesen oder sogar zur unerwünschten Person erklärt werden. Damit wäre er mit Bezug auf D für die Diplomatie vor Ort nicht mehr einsetzbar. Sofern er nicht versetzt würde, wäre er seinen Job dann los. Nur hat diese Folgen D dann nicht in der Hand.

Jammern kann man aber eigentlich nicht. Wenn der Staat Deutschland nichts tut, dann kann man das dem Diplomaten nämlich nicht anlasten.

Meiner Meinung nach sollten solche Fälle vor dem internationalen Gerichtshof verhandelt werden. 

Welchem? Dem in Den Haag, der für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig ist?

Woher wißt ihr eigentlich, daß der beim Öffnen der Türe nicht geschaut hat?

Ich würde eher vermuten, daß der Radler extrem und deutlich unangemessen schnell fuhr. Sonst stirbt man bei einem Sturz vom Fahrrad nicht so einfach. Ich bin jedenfalls mehrmals vom Rad gestürzt (Straßenbahnschienen...) und bin dabei nicht zu Tode gekommen. Nur ein paar Abschürfungen an den Händen. Je nach Krümmung der Straße und Stellung des Autos kann man einen schnellen Radler von hinten sehr schlecht erkennen.

Hier haben sich zwei gefunden. Autofahrer sollten die Türen sicherlich sehr vorsichtig öffnen und Radfahrer sollten immer daran denken, daß sie nicht Superman sind.

Die diplomatische Immunität ist hier doch nur ein Nebenaspekt.

Gernot

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