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2CV. 14 km


Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Thomas Hirtes:

Verletzte Eitelkeit 

 

Das trifft es wahrscheinlich ganz gut.

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vor 14 Stunden schrieb Thomas Hirtes:

Verletzte Eitelkeit 

Nun, oft wird aber ja auch der Vorwurf gegen Politiker erhoben, ist ja nicht ihr Geld. Mit dem Verhaeltnis der Kaufpreise zum Fahrzeugwert kann man auch umgekehrt argumentieren. Ich finde es schwer da Partei zu ergreifen! Auch ist vorstellbar, das die Verkaeuferin zwar von dem Fahrzeug wusste, aber nichts von dem Wert. Vielleicht hat sie es als guenstige Abfallentsorgung gesehen. Nicht jeder kann den Wertzuwachs eines Minimalfahrzeuges verstehen. Mir geht es auch so! 5000 Euro fuer eine leidlich instand gesetzte Ente? Meine 16er hat 100 Mark gekostet, die Dyane nicht viel mehr!

 

Bearbeitet von MatthiasM
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  • 1 Jahr später...

Hier ein frei zugänglicher Link:

https://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.besitzerin-erhaelt-24500-euro-gemeinde-oberwolfach-verliert-enten-streit.b353b75f-3fe2-4d02-900f-f13e1684e375.html

 

"Im Gerichtsverfahren um den in einem Schuppen gefundenen Citroen 2 CV ist das Urteil gefallen: Der Oldtimer war zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Gemeinde Oberwolfach. Die Besitzerin hat nun Anspruch auf den Erlös der Versteigerung.

Nach langwierigem juristischen Ringen ist am Mittwoch der Streit zwischen der Gemeinde Oberwolfach und der Verkäuferin eines Grundstücks vorläufig entschieden worden. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Werner Kadel, verkündete am Mittwoch im Namen des Volkes: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24 .500 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8. Mai 2019 zu zahlen." Auch die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Gemeinde zu zahlen. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden."

 

Bin gespannt, ob die Gemeinde in Berufung geht, um sich voraussichtlich eine noch blutigere Nase zu holen...

Manchmal liegt man mit gesundem Rechtsempfinden also tatsächlich richtig.

Bearbeitet von JK_aus_DU
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Am 17.6.2021 um 10:13 schrieb JK_aus_DU:

Bin gespannt, ob die Gemeinde in Berufung geht, um sich voraussichtlich eine noch blutigere Nase zu holen...

Manchmal liegt man mit gesundem Rechtsempfinden also tatsächlich richtig.

tja, dumm gelaufen für die Gemeinde... Aber ich gehörte ja damals zu den bescheuerten Bedenkenträgern, die in dieser unklaren Eigentumssituation ein Risiko gesehen hatten. 😉

In dem Sinne weiterhin Augen auf beim Autokauf

Bearbeitet von AStrunk
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Was hätte denn die Gemeinde verkaufen dürfen, wenn statt der Ente etwas anderes "Wertvolles" ohne "Schrott- bzw. Sperrmüllwert" gefunden worden wäre?

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vor 3 Stunden schrieb Ronald:

Was hätte denn die Gemeinde verkaufen dürfen, wenn statt der Ente etwas anderes "Wertvolles" ohne "Schrott- bzw. Sperrmüllwert" gefunden worden wäre?

gute Frage.. Ich würde mal sagen, dass die Grenze  da liegt, wo ein „normales“ Zubehör bzw Einrichtungsgegenstände eines erworbenen Hauses aufhört. Aber das genau zu definieren, wird am Ende schwierig sein. Bei der (unerwartet) vorgefundenen Ente war das aus meiner schon damaligen Sicht sehr wackelig, die Gemeinde hat es sich einfach gemacht und dafür jetzt die juristische Quittung bekommen. 

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Ich kann das Urteil nicht nachvollziehen, aber vielleicht ist es verständlicher, wenn man sich vorstellt, dass dort paar Altölfässer versteckt gewesen wären, dann hätte die Gemeinde die Entsorgung eingeklagt.

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Ich denke, entscheidend ist der Notarvertrag. Und ohne Einblick in diesen ist das alles leider Kaffeesatzleserei. 

LG, Bert

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Naja, den alten Krempel mit allem drum und dran los werden wollen, damit man sich Kosten und Mühe der Entrümpelung spart. Wenn dann was wertvolles auftaucht, klagen. 

Der Bürgermeister hat mal schön argumentiert: Wären unter dem Gerümpel alte Ölfässer aufgetaucht, dann hätte die Besitzerin vermutlich eher nicht geklagt. 

Zu faul gewesen, den Besitzstand mal genau zu durchsuchen bevor er verkauft wird und wenn dann was wertvolles auftaucht gierig werden...

 

Ich habe kein Verständnis für das Urteil!!!

 

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  • 2 Wochen später...

 

Was heisst hier "... zu Faul...:"? Die Dame war bettlägrig...... und hat wohl einen Betreuer ....

Fakt ist: gekauft wird das was im Kaufvertrag steht: ein Haus..... ein Auto wurde nicht erwähnt..... wenn es denn dann vergessen wurde, dann von einem Dritten aufgefunden (Gemeinde),

dann konnte es a) nie im Vertrag erwähnt werden und ist b) eine "Fundsache" die an den rechtmässigen Eigentümer zurückzugeben ist.

Ich bin sogar der Meinung dass die Gemeinde das Kfz dann "gestohlen", zumindest aber verhehlt hat...... das an sich wäre sogar strafbewehrt....

 

Und der Gemeinde kann ich auch noch vorhalten dass diese nicht bei dem Alt-Eigentümer des Hauses nachgefragt, sondern einfach nur verkauft hat.

Zudem, und das macht das ganze für mich noch schlimmer.... rechtlich damit das Verhalten der Gemeinde noch angreifbarer ! .... wurde die Gemeinde ja von Foristen auf das potentielle

Rechtsvergehen hingewiesen.

Und hat sich dennoch nicht einmal auf den - aus meiner Sicht faulen "50-50" Kompromiss eingelassen ( die gesetzliche Finderlohnregelung sieht da erheblich weniger  vor)

Da bleibt dann nur eines zu sagen: Compliance hat bei der Gemeinde in mehrfacher Hinsicht keine Rolle gespielt.

 

Würde mich interessieren was der Richter für eine Einlassung hätte, wenn er wüsste dass die Gemeinde "vorgewarnt" war!

 

Ach ja: warum ich hier lese...... ich bin in jungen Jahren.... so vor 35plus Jahren.... mehrfach in einer Charleston Ente mitgefahren , damals wollte ich immer

mal in einer 4x4 Sahara Ente fahren......

 

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Am 2.7.2021 um 02:07 schrieb D8rkSoul:

Fakt ist: gekauft wird das was im Kaufvertrag steht: ein Haus..... ein Auto wurde nicht erwähnt.....

Soll dann die Gemeinde auch das Brennholz und den ganzen Unrat in dem Schuppen der Eigentümerin - Verzeihung, der Betreuerin rückübereignen? Oder die Entsorgung in Rechnung stellen? Ist das Gleiche, nur mit umgekehrten Vorzeichen.

Bei meinem Hauskauf war es so, dass was bei der Übergabe noch da war und ich die Übergabe akzeptiert habe, der Vorbesitzer die Eigentumsrechte aufgegeben hat. Bei den ganzen Hauskäufen im Bekanntenkreis ebenso. Wenn nur gekauft würde was im Kaufvertrag steht, könnte mein Kumpel im Nachhinein nochmal ordentlich Entrümpelungskosten zurückholen.

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  • 2 Wochen später...
Am 18.6.2021 um 08:15 schrieb AStrunk:

tja, dumm gelaufen für die Gemeinde... Aber ich gehörte ja damals zu den bescheuerten Bedenkenträgern, die hinter einer völlig klaren Eigentumssituation ein Risiko konstruiert hatten. 😉

In dem Sinne weiterhin Augen auf beim Autokauf

Hier wurde ein total kranker Mensch beinahe um sein Eigentum gebracht. 

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Am 2.7.2021 um 02:07 schrieb D8rkSoul:

 

Was heisst hier "... zu Faul...:"? Die Dame war bettlägrig...... und hat wohl einen Betreuer ....

Fakt ist: gekauft wird das was im Kaufvertrag steht: ein Haus..... ein Auto wurde nicht erwähnt..... wenn es denn dann vergessen wurde, dann von einem Dritten aufgefunden (Gemeinde),

dann konnte es a) nie im Vertrag erwähnt werden und ist b) eine "Fundsache" die an den rechtmässigen Eigentümer zurückzugeben ist.

Ich bin sogar der Meinung dass die Gemeinde das Kfz dann "gestohlen", zumindest aber verhehlt hat...... das an sich wäre sogar strafbewehrt....

 

Und der Gemeinde kann ich auch noch vorhalten dass diese nicht bei dem Alt-Eigentümer des Hauses nachgefragt, sondern einfach nur verkauft hat.

Zudem, und das macht das ganze für mich noch schlimmer.... rechtlich damit das Verhalten der Gemeinde noch angreifbarer ! .... wurde die Gemeinde ja von Foristen auf das potentielle

Rechtsvergehen hingewiesen.

Und hat sich dennoch nicht einmal auf den - aus meiner Sicht faulen "50-50" Kompromiss eingelassen ( die gesetzliche Finderlohnregelung sieht da erheblich weniger  vor)

Da bleibt dann nur eines zu sagen: Compliance hat bei der Gemeinde in mehrfacher Hinsicht keine Rolle gespielt.

 

Würde mich interessieren was der Richter für eine Einlassung hätte, wenn er wüsste dass die Gemeinde "vorgewarnt" war!

 

Ach ja: warum ich hier lese...... ich bin in jungen Jahren.... so vor 35plus Jahren.... mehrfach in einer Charleston Ente mitgefahren , damals wollte ich immer

mal in einer 4x4 Sahara Ente fahren......

 

 

Ja, die Dame ist nicht nur bettlägrig  sondern leider total handlungsfähig. Sie stand unter  Betreuung.

Die Gemeinde  Oberwolfach hätte nicht die geringste Chance  bei einer Berufung und hat Glück, dass der Prozess ein  Zivilprozess  war...

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Am 22.6.2021 um 18:25 schrieb Le Fourgon:

Ich denke, entscheidend ist der Notarvertrag. Und ohne Einblick in diesen ist das alles leider Kaffeesatzleserei. 

LG, Bert

Ich finde Bert hat recht.

 

Wer weiß - vielleicht hat die Gemeinde ja einen Preisnachlaß wegen der notwendigen Entrümplungsmaßnahmen bekommen oder es sind andere Regelungen erfasst worden, die wir hier nicht kennen /beurteilen können.

 

Beste Grüße

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in einem notariellen Immobilienkaufvertrag wird üblicherweise erwähnt, was neben dem Haus selbst Kaufgegenstand ist. Mit solchen Formulierungen wie „aufstehende Gebäude, Schuppen nebst Zubehör etc“. Wenn es weitere Gegenstände gibt, die mit verkauft werden, werden die schon alleine deswegen im Vertrag erwähnt, weil dafür keine Grunderwerbsteuer anfällt. Dafür wird dann ein Betrag im Kaufvertrag separat ausgewiesen. Aber es dürfte doch hier wohl unstrittig sein, dass ein in irgendeinem Schuppen verstecktes Auto eben kein normales Zubehör eines Hauses ist und genau das löst die unklare Eigentumssituation in meinen Augen aus, zumal keine Fahrzeugpapiere vorhanden waren. 

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Am 22.6.2021 um 18:25 schrieb Le Fourgon:

Ich denke, entscheidend ist der Notarvertrag. Und ohne Einblick in diesen ist das alles leider Kaffeesatzleserei. 

LG, Bert

Bevor Herr Kadel Vorsitzender Richter am LG Offenburg wurde war er Notar in Wolfach

 

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vor 43 Minuten schrieb Gehubi:

Bevor Herr Kadel Vorsitzender Richter am LG Offenburg wurde war er Notar in Wolfach

 

dann weiß er eben nochmal besser als ein „normaler“ Richter, wie ein Immobilienkaufvertrag üblicherweise aussieht 

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Am 23.6.2021 um 12:55 schrieb Joe-DS:

Naja, den alten Krempel mit allem drum und dran los werden wollen, damit man sich Kosten und Mühe der Entrümpelung spart. Wenn dann was wertvolles auftaucht, klagen. 

Der Bürgermeister hat mal schön argumentiert: Wären unter dem Gerümpel alte Ölfässer aufgetaucht, dann hätte die Besitzerin vermutlich eher nicht geklagt. 

Zu faul gewesen, den Besitzstand mal genau zu durchsuchen bevor er verkauft wird und wenn dann was wertvolles auftaucht gierig werden...

 

Ich habe kein Verständnis für das Urteil!!!

 

Was verstehst du eigentlich unter "altem Krempel"? Das viele Holz hat doch sicher auch einen Wert.

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