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C15 - Zulassung (CoC, Daten etc.)


Josch54

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe dieses Forum auf der Suche nach Daten für die Zulassung meines C15 gefunden ... vielleicht findet sich hier jemand, der bereits einschlägige Erfahrungen hat und mir helfen könnte.

Folgender Sachstand:

- C15 Bj. 1990  jetzt in F gekauft (VD-L Standardausführung mit 1,8 D, also wie seinerzeit auch in D üblich). CT neu und ok.

- die Informationen der carte grise sind natürlich nicht ausreichend für die deutsche Zulassungsbürokratie. Verlangt wird bei der Zulassung von Importfahrzeugen das CoC.

- meine Recherche im WWW ergab, dass bei Citroen (über eine Vertragswerkstatt) statt dem CoC ein sog. 'technisches Datenblatt' erhältlich ist, allerdings möchte man das mit schlappen 200.- € vergütet haben (was knapp ein Viertel des Fahrzeugpreises ist, aus meiner Sicht also irgendwie doch eine gewisse Schräglage aufweist ...)

- da der C15 ja hier von 1984 bis 98 vertrieben wurde und in F bis 2006 gebaut, sollte prinzipiell eine EU-Typ-Genehmigiung vorhanden sein, die entspr. Daten müssten den Zulassungsstellen also eigentlich vorliegen.

- die französische CT wird bei der Zulassung akzeptiert, das wurde mir nach einigen Mails zugesichert, ggf. müsste nur die Fahrzeug-ID-Nr. verifiziert werden. (Verweis auf die RICHTLINIE  2009/40/EG und deren Umsetzung in deutsches Recht).

Hat jemand Erfahrung damit, wie man an die technischen Daten kommt, ohne 200.- € dafür zu zahlen ... oder ob es möglicherweise auch andere Wege gibt ...

Vielen Dank im voraus

Jochen

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Willkommen hier! :)

Am ‎20‎.‎03‎.‎2018 at 09:25 , bx-basis sagte:

Das 200€ Datenblatt ist zumindest bei meinem TÜV unnötig gewesen, der hat sich die Daten schön aus seiner Datenbank rausgesucht - eine COC gab es übrigens nicht da Bj. 1984. Und einen Kaufvertrag hatte ich nur in Landessprache. Überführung per Trailer vermeidet jegliche Probleme bzgl. Versicherung/Zulassung.

 

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Vielen Dank für die Hinweise.
Ich hatte mit Citroen telefoniert, die möchten wohl gerne ihr 200.- € Datenblatt verkaufen (geht's denen so schlecht?).

Der C15 muss doch in D eine ABE haben (so hieß das wohl früher, ich habe schließlich selbst einen über 10 Jahre gefahren). Insofern sollten doch alle relevanten Daten auch für die neuen Zulassungsdokumente vorhanden sein. Die Frage ist nur, wo liegen die und wie kommt man dran? Bei der Zulassungsstelle selbst, beim TÜV? Bei der Dekra? Das KBA käme auch noch als mögliche Quelle in Frage ...
Ich meine, eine neuerliche TÜV-Abnahme nur zur Bestätigung der technischen Daten wäre eine reichlich schwachsinnige Sache, in F muss mittlerweile ein Fahrzeug vor dem Verkauf die CT erfolgreich durchlaufen - und zumindest im Elsass scheint man dabei auch recht genau hinzusehen.  Ich hatte gestern mit dem Verkäufer übereinstimmend festgestellt, dass das mit der EU - zumindest was die private Ebene betrifft - doch noch eine recht theoretische Veranstaltung ist ...

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.... danke,

zumindest ist der TÜV-Süd mit 125.- € für die technischen Daten schon mal preiswerter als Citroen. Ich habe mit dem Begriff 'technisches Datenblatt' jetzt auch in Sachen Dekra recherchiert - hier gibt es noch mal den Verweis auf die ABE.

Bei der Dekra möchte man für ein Datenblatt ebenfalls 200.- € , da ist dann der TÜV doch die bessere Adresse.

Beim KBA - das im Zweifelsfall ja für die ABE zuständig wäre - sagte man mir allerdings, man würde nichts finden ohne irgendeine ID-Nummer mit "E* ..." -  offenbar sind deren Suchfunktionen nicht wirklich kundenfreundlich.

Ein letzter Versuch, da ich mit dem Sachgebietsleiter der hiesigen Zulassungstelle ohnehin schon Kontakt bzgl der Akzeptanz der contrôle technique hatte, werde ich dort morgen anfragen, ob der Zulassungsstelle vielleicht noch technische Daten für den C15 vorliegen, die abgerufen werden können. Vielleicht machen die das dann ja ohne zusätzliche Kosten oder zumindest zu einen etwas angemesseneren Betrag  (die Hoffnung ... usw.).

Ich werde hier in jedem Fall über die Ergebnisse informieren ...

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vor einer Stunde, bx-basis sagte:

Einfach zum TÜV (im Osten DEKRA) und Abnahme nach Par.21 machen lassen.

... das Auto hat eine nagelneue côntrole technique, die hier akzeptiert wird (und im Übrigen entsprechend der Gesetzeslage überall in D akzeptiert werden muss). Also wozu noch eine weitere Abnahme, der C15 ist ja nun kein Exot, sondern auch hier in D durchaus noch vereinzelt unterwegs. Bei einer Vollabnahme nach §21 würde die HU ja wiederholt.

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Dann besorg Dir halt ein 200€-Datenblatt wenn Du Geld verbrennen willst und obendrein noch Diskussionen um die Anerkennung der CT riskieren magst. §21 kostet kaum mehr als die normale HU und Du kannst völlig entspannt zur Zulassungsstelle marschieren und die Kiste zulassen. Der BX den ich in F gekauft habe hatte auch noch eine gültige CT, und das obwohl die Löcher in den Schwellern sicher älter als 2 jahre waren. Von daher würde es mich nicht wundern wenn die CT hier nicht anerkannt wird.

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... nun, im schlimmsten Fall wären es 125.- €. Aber bezgl der Anerkennung der contrôle technique: die Regelungen dazu sind eindeutig, also kein Risiko. Die französische ct muss anerkannt werden, denn:

RICHTLINIE  2009/40/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
KAPITEL  I
ALLGEMEINE  BESTIMMUNGEN

Artikel 3
(2) Jeder Mitgliedstaat erkennt den in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Nachweis darüber, dass ein im Hoheitsgebiet des betreffenden anderen  Mitgliedstaats zugelassenes  Kraftfahrzeug, ein Kraftfahrzeuganhänger oder ein Sattelanhänger einer technischen Untersuchung, die mindestens den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, mit positivem Ergebnis unterzogen worden ist, in der gleichen  Weise an, als hätte er diesen Nachweis selbst erteilt.

(Veröffentlich unter L 141/14 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 6.6.2009)

 

Diese Richtlinie wurde dann auch in bundesdeutsches Recht umgesetzt:

Bundesministerium der Jusitz und für Verbraucherrecht
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

 

§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat

(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird. Hinsichtlich der Frist für die nächste Hauptuntersuchung gilt Abschnitt 2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.

(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__7.html)

... das ist eine klare Ansage, vielleicht nicht überall bekannt. Nur kann man leider mit einem in D zugelassenen Fahrzeug nicht in F zur HU zu fahren, das wäre nämlich deutlich preiswerter. 

Ansonsten kann man nicht ausschließen, dass bei den ct in Frankreich unterschiedliche Qualitätsansprüche zugrundegelegt werden, aber das ist hier ja auch nicht anders. Da findet man ebenso Rostlauben, bei denen man sich fragt, wie die ihren Stempel bekommen haben ... Bei dem von mir gekauften C15 musste der Vorbesitzer in F zur Nachprüfung, weil die hinteren Reifen altersbedingte Haarrisse hatten und ein Scheinwerfer nicht korrekt eingestellt war. Das sind Mängel, die hier bei einer HU schon mal zu dem freundlichen Hinweis führen, man möge das doch mal bei Gelegenheit in Ordnung bringen.

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Das ist alles schön und gut was da steht, aber willst Du das alles den Leuten bei der Zualssungsstelle erklären? Ich habe mich beim Import für die streßfreie Variante entschieden, die hat inkl. Zulassung, H-Kennzeichen und 2 Jahren HU gerade mal etwas über 200€ gekostet...

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vor 19 Minuten, bx-basis sagte:

Das ist alles schön und gut was da steht, aber willst Du das alles den Leuten bei der Zualssungsstelle erklären? Ich habe mich beim Import für die streßfreie Variante entschieden, die hat inkl. Zulassung, H-Kennzeichen und 2 Jahren HU gerade mal etwas über 200€ gekostet...

... das habe ich dort schon geklärt. 
Wenn du natürlich den Wagen unmittelbar mit H-Kennzeichen anmelden kannst, ist ja eine andere Situation, dafür braucht's m.W. immer eine entspr, Abnahme/Bestätigung (geht dabei wohl auch um den 'weitgehenden' Originalzustand oder so). Bis zu diesem Zeitpunkt sind es bei mir aber noch 2 1/2 Jahre.

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Das H war nur on top und hat mir der 21er Abnahme nichts zu tun, ohne H wäre ich diesen streßfreien Weg aber genauso gegangen.

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wie ich in dem weiter oben verlinkten Thread schon geschrieben habe:  im vergangenen Mai habe ich meinen aktuellen C 6 mit folgenden Dokumenten zugelassen:

- neuer CT Bericht aus Frankreich (übersetzt)

- Datenblatt von KÜS für ca 50 €

- französischer Kaufvertrag

und dem normalen Kram, den man immer braucht wie EVB und Ausweis natürlich.

Ich hatte das Procedere vorher mit der Leiterin der örtlichen Zulassungsstelle per Mail abgeklärt. Zusätzlich habe ich vom französischen Verkäufer (Citroen Vertragshändler) verlangt, daß die CT keinerlei Mängel ausweisen darf. Auch wenn die EU-Richtlinie alle Prüfpunkte aufführt, der CT-Bericht sich exakt auch in der Nummerierung an die Richtlinie hält (im Gegensatz zum deutschen TÜV-Bericht übrigens) und damit eigentlich auch klar sein sollte, was ein erheblicher Mangel (mit Nachprüfung) ist und was nur ein geringer Mangel, wollte ich bei der Zulassung darüber nicht diskutieren müssen. Diskussion gab es mit bei der Zulassung ohnehin noch genug, die "normale" Sachbearbeiterin zeigte sich (erwartungsgemäß) überfordert und auch die Leiterin, mit der ich alles ja im Vorfeld abgestimmt hatte, war zunächst zurückhaltend um es mal vorsichtig zu formulieren. Das Argument war, daß sie ja nicht prüfen könne, ob denn die CT tatsächlich auf Basis der EU-Richtlinie erfolgt ware. Erst nach meinem sehr deutlichen Hinweis, daß sie damit erstens in Abrede stellt, das Frankreich das verpflichtende EU-Recht anwendet und zweitens auch auf dem deutschen TÜV Bericht kein Verweis auf die EU-Richtlinie zu finden ist, ging es dann weiter. Das mag auf den ersten Blick  "stressing"  sein, sowas fordert mich allerdings eher heraus. Ich sehe schlicht und einfach nicht ein, mich der Willkür einer Zulassungsstelle zu beugen und verlange nichts weiter, als daß das geltende Recht auch umgesetzt wird. Wenn sich alle das gefallen lassen und den "stressfreien " Weg gehen, ändert sich nichts und dieser Weg, der aus meiner Sicht die Zulassung eines Importfahrzeugs deutlich vereinfacht, spricht sich nicht weiter herum. Das kann ja wohl nicht in unserem Sinne sein.

Gruß

Andreas 

 

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vor einer Stunde, AStrunk sagte:

- neuer CT Bericht aus Frankreich (übersetzt)

- Datenblatt von KÜS für ca 50 €

- französischer Kaufvertrag

Hallo Andreas, vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.

Dass die KÜS auch Datenblätter anbietet war mir neu, ob das - nachdem es die KÜS ja noch nicht solange gibt - auch für ältere Modelle funktioniert, lässt sich wohl telefonisch klären. Wenn die das für rd. 50.- € machen, ist es angemessen. Wäre ich 2008, als ich mich aufgrund der damals eingeführten Feinstaub-Zonen von meinem alten C15 trennen musste, davon ausgegangen, dass mir 10 Jahre später die Freude am seinerzeit neu erworbenen Berlingo wieder vergangen ist, hätte ich zumindet eine Kopie des alten KFZ-Briefs angefertigt ...
Ad Übersetzung CT-Bericht:    eine eigene Übersetzung oder eine wie auch immer 'beglaubigte'?
Ad Französischer Kaufvertrag:     Verkäufe von Gebrauchtfahrzeugen werden ja mittlerweile in F höchst offiziell und amtlich über das CERTIFICAT DE CESSION D’UN VÉHICULE D’OCCASION dokumentiert und müssen online registriert werden. Natürlich ist das auch nicht auf Deutsch ...

Dass die Französisch-Kenntnisse der MitarbeiterInnen bei Zulassungsstellen eher eingeschränkt sein dürften, befürchte ich leider auch. Mir hat der Sachgebietsleiter im Vorfeld jedenfalls die Akzeptanz der CT per Mail bestätigt. Vielleicht spricht der ja Französisch ... Die Argumentation, dass die CT (im Gegensatz zur HU) exakt den Aufbau der EU-Vorgabe wiedergibt, kann ich mir als sehr hilfreich vorstellen, sollte das doch eher Zweifel an der Konformität deutscher Prüfungen wecken. Ich werde mir die EU-Vorgabe ausdrucken ...

Nun, ich bin gespannt, was in der nächsten Woche auf mich zukommt. Zumindest die Versicherung sieht offenbar kein Problem darin, eine EVB auf Basis der kopierten carte grise zu übermitteln.

Danke & Grüße
Jochen

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der CT Bericht wurde bei mir „amtlich“ übersetzt also von einem dafür zugelassenen Übersetzungsbüro verlangt. Aber das ist nicht immer so, offenbar muss nicht überall übersetzt werden. 

Von einer online Registrierung des Kaufvertrages ist mir bisher nichts bekannt, seit wann ist das so? Der Kaufvertrag war bei mir immer nur ein Blatt Papier, insgesamt gab es immer 3 Ausfertigungen, eine für den Käufer, eine für den Verkäufer und eine für die Prefecture zur Abmeldung des Fahrzeugs. Nach einer deutschen Übersetzung hat mich nie jemand gefragt.

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  • 2 Wochen später...

... mittlerweile quält mich der 'Datenblatt-Service' des TÜV. Ich habe alle erforderlichen (und mehr) Daten verschickt (darunter diverse Fotos, wie Fahrzeug ID, Achslasten und Gewichte, sowie eine wunderschöne Metallfahne, die sich am Motorblock befindet, mit einer gut lesbaren Nummer- was immer die bedeuten mag - , zusätzlich diverse Kopien aus der Original-Betriebsanleitung usw. usf.). Allerdings möchte die Datenblatt-Abteilung des TÜV in jedem Fall unbedingt noch ein Foto des Motor-Typen-Schilds mit der Klassifikation 161A. Ohne dieses gibt's kein Datenblatt, ohne Datenblatt keine Zulassung ...

Frage: Wo an der Maschine finde ich das Motor-Typen-Schild? Letzte Woche bei strömendem Regen war nichts dergleichen zu entdecken. Bis ich wieder zu dem Auto komme, wird es wahrscheinlich erneut regnen ...

Danke im Voraus .... Jochen

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Am 4.4.2018 at 05:56 , bx-basis sagte:

Das Schild sollte am Motorblock hinter dem Öleinfüllstutzen angenietet sein.

... vielen Dank, so wurde ich fündig. Das Schildchen ist ja doch etwas poppelig und angesichts 28-jähriger Verschmutzung auch nicht ganz leicht zu erkennen. Die Zugänglichkeit lässt ebenfalls zu wünschen übrig. Meine Frau kam glücklicherweise auf die Idee, dass eine Zahnbürste zur Reinigung geeignet sein könnte ... dem ist so. :D

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  • 3 Wochen später...

... nochmals danke an alle, die sich hier hilfreich zur Zulassung meines C15 geäußert haben. Hier meine Erfahrungen noch mal zusammengefasst.

Also:
Es geht, man kann in D einen französischen Gebrauchenwagen älteren Datum mit französischer CT zulassen, auch wenn dort kleinere Mängel dokumentiert werden (à corriger sans obligation d'une contre visite). Es ist aber bestimmt kein Fehler, die Zulassungstelle entsprechend vorzubereiten ...

Wenn der Zulassungsstelle keine Daten zum Fahrzeug mehr vorliegen (bzw. diese nicht mehr in der Datenbank abrufbar sind), bedarf es zur Zulassung eines sog. Datenblatts. Das erstellt in den alten Bundesländern eine spezielle TÜV-Stelle in Stuttgart (in den neuen Ländern macht das die DEKRA). Dort werden die Daten, die man selbst schickt (= Kopie certificat d'immatriculation,  sowie vor allem Fotos mit den zentralen Fahrzeugdaten (ID-Nr., Motor-Nr., Motor-Typ, Angaben zu Maßen und Gewichten)) mit den TÜV-eigenen Unterlagen abgeglichen. Man erhält dann für 125.-€ ein Datenblatt, das die in D relevanten Zulassungsdaten enthält. (Ich habe auch mit der KÜS telefoniert, deren Datenblätter werden zumindest im Saarland auch bei einigen Zulassungsstellen akzeptiert.

Ein kleine Nutzfahrzeuge (unter 3,5,t) betreffendes Problem ist, dass bei diesen Fahrzeugen in der französischen CT  noch ein Hinweis auf eine 'visite téchnique complémentaire' vermerkt ist. Damit konnte nun niemand was anfangen, ich zunächst mal auch nicht. Es handelt sich dabei um einer Art ASU (wir erinnern uns), die aber nur kleine Nutzfahrzuge betrifft, und die ein Jahr nach der CT durchzuführen ist. Die Zulassungsstelle hat nun in meinem Fall zwar diesen Termin für die nächste HU genommen, das sollte aber dennoch ausreichend Zeit für die wichtigsten Renovierungsarbeiten lassen ...  (PKW sind davon ohnehin nicht betroffen).

Jochen

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  • 1 Monat später...

Hallo,

mich wundern deine Probleme. Ich habe den TÜV-Prüfer eines Freundes (kleine Spedition) kontaktiert, der kam am Wochenende vorbei, führte eine Einzelabnahme durch, Zack erledigt. Meiner ist ein 1,9D "Camioneta" von 2004 direkt aus Vigo, also ein Modell, dass nie in Deutschland verkauft wurde. Problem machte die Umweltplakette, Kfz-Bundesamt hat den nie geprüft, daher gibt es einfach keine.

Grüsse

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