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C5 Xenonscheinwerfer innerlich auseinandergefallen


ACCM Stephan Waldmann

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ACCM Stephan Waldmann

Hallo zusammen,

bei meinem linken Scheinwerfer scheint sich die silberne Halterung der Linse oben gelöst zu haben, sodaß die Linse und damit der Lichtstrahl nach unten gekippt sind und das Licht nur noch knapp über die Stossstange reicht. Die Kurvenlichtverstellung funktioniert noch.

Habt Ihr sowas schon gesehen?

Wenn Ich rausbekomme, wie man ein Bild hochlädt, folgt das.

Jetzt hat das Auto noch zwei Wochen Garantie, ich hoffe das wird sich damit beheben lassen, sonst wird's wahrscheinlich teuer.

 

Bearbeitet von ACCM Stephan Waldmann
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ACCM Stephan Waldmann

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Hier das Bild, ist etwas groß geraten.

Kann man das richten oder brauchts einen komplett neuen Scheinwerfer?

Danke für Eure Antworten!

Gruß,

Stephan

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ACCM Haasiötz

Hallo Stephan,

hatte meine Diva auch bereits an jedem Scheinwerfer. Da ist die Spindel des Servomotors zur Höhenverstellung über den Grenzpunkt herausgefahren. Selbst wieder eindrehen der Spindel mit Hand führte dazu das beim nächsten Initialisieren des Scheinwerfers die Spindel wieder über den Grenzpunk heraus fährt. Abhilfe brachte beim ersten mal, nach erfolglosem Austausch der Servo- Einheit, nur ein komplett neuer Scheinwerfer. Beim 2 mal wurde bis jetzt mit Erfolg die Servo- Einheit der Höhenverstellung ausgetauscht. Ging beide male auf Garantie. Daher also nix wie hin zu deinem Freundlichen, bevor die Garantie abgelaufen ist.

Gruß

ACCM Haasioetz

C5 III Tourer Blue HDI 180FAP Excl. BJ 2015 / C5 III Tourer 165 FAP Autom.  Excl. BJ 2012 / C5 III 135 FAP Autom. Excl. BJ 2008 / C3 Pure Tech 110 S&S EAT Shine Bj 2017 / 2CV6 BJ 1986 / Gummikuh R65 BJ 1979

Bearbeitet von ACCM Haasiötz
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Schon gesehen, und soweit ich weiss muss dann komplett neu. Je nachdem was Kaputt ist. Schnell zum Händler, damit die Garantie noch zählt.

Edit 

 

War einer schneller.

Bearbeitet von CIEHT-DROËN
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Bekommt man das Innere des Scheinwerfers überhaupt heraus? Meist muss die "Glasscheibe" mit der Backofentechnik entfernt werden um an das Innenleben heran zu kommen.

Sind die Reflektoren aus Metall oder Kunststoff?

 

Danke und Grüße

knuddli

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ACCM Stephan Waldmann

Hallo, 

vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Ich hab schon einen Termin beim Freundlichen.  Mich würde  aber interessieren, wie man das zukünftig selber machen kann, falls das wieder passiert. Es scheint ja öfters mal vorzukommen. 

Gruß

Stephan

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vor 45 Minuten, ACCM Stephan Waldmann sagte:

...

Es scheint ja öfters mal vorzukommen. 

...

Ich lese davon zum ersten Mal; ich kann mich auch nicht erinnern, dass das im C5-Forum mal Thema gewesen wäre. 

fl.

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ACCM Stephan Waldmann

Hallo Leute,

ich war beim Citroenhändler, nicht bei dem, wo ich das Auto vor einem guten Jahr  (Mitte Januar 2017) gebraucht gekauft hatte.

Er stellte fest, daß der Scheinwerfer auf Garantie getauscht werden müssen.

Nach Abwicklung der Bürokratie und elektronischen Übermittlung des Garantieantrags blinkte im PC eine Meldung von Citroen auf, die Garantie für das Auto wäre bereits am 30.03.2018 abgelaufen.

Nach weiteren Recherchen durch den Händler mittels anderer Computerprogramme stellte sich heraus:

Das Auto war am 30.03.2018 an eine Autovermietung ausgeliefert worden. Diese hatte das Auto aber erst am 17.5.2016 zugelassen.

In diesem Fall gilt aber angeblich der Tag der Auslieferung als Beginn der Garantiezeit, nicht der Tag der Erstzulassung. Dies war mir und den meisten Anwesenden in der Werkstatt auch neu. Normalerweise gilt der Tag der Erstzulassung, nicht aber bei einer Autovermietung!

Ich kann mich nicht erinnern, daß mich der (Citroen-)Händler, der mir das Auto verkauft hat, auf diesen Umstand hingewiesen hätte.

Dann hätte ich die fällige Inspektion nämlich vor dem 30.3.2018 gemacht. Womöglich bestand der Fehler schon länger, aufgefallen ist mir schon seit längerem ein leichtes Zittern des Scheinwerferkegels bei der Höhenjustierung nach dem Start.

Schließlich hat Citroen eine teilweise Regelung auf Kulanz angeboten, wonach 60% der Reparaturkosten übernommen werden sollen.

Falls Ihr auch noch nicht von dieser speziellen Regelung der Garantiezeit gehört habt: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf und fragt definitiv nach dem Ablauf der Garantiezeit!

Ich frage mich jetzt allerdings auch, ob und wie ich den Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe, zurBegleichung des Differenzbetrags zur Kulanzleistung bewegen kann.

Hat jemand eine Idee?

 

Gruß,

 

Stephan (not amused)

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ähmm,  .... das Auslieferungsdatum steht doch auf deinem "Garantiezertifikat" im Service-/Garantieheft. Und da steht auch, dass da dann der Garantiebeginn ist.

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ACCM Stephan Waldmann

@Silvercork

Danke für die Rückmeldung. Gute Idee! Ich habe gerade nachgeschaut, da steht genau nix außer Fahrgestellnummer und Händlernummer, weil nicht vollständig ausgefüllt.

 Und jetzt?

 

Gruß

Stephan

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Thomas Hirtes

In den Garantiebedingungen ist immer von der Erstauslieferung die Rede, nicht von der Erstzulassung.  Hat mit Autovermietung Nichts zu tun. Und der Garantiebeginn ist dort zu vermerken.

Siehe Seite 4 im aktuellen Wartungsheft.

Bearbeitet von Thomas Hirtes
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