30. Mai 20188 J. Hallo zusammen, ich würde mich eventuell von meinem Ersthand XM V6 24V Y3 (1992) trennen weil ich Platz brauche und ich auch kaum dazu komme ihn zu fahren, was irgendwie auch nicht so Sinn macht...dazu habe ich bevor ich hier mit Infos um mich schmeiße erstmal eine Grundsatzfrage: macht es für euch Sinn hier ein Auto aus der Schweiz einzustellen? Oder ist der Aufwand zu groß? Bearbeitet (30. Mai 20188 J. von philo4500)
30. Mai 20188 J. Es sind doch einige Foristen aus der Schweiz. Das macht also Sinn. Und weil ein schöner XM sicher auch in Deutschland gesucht wird, macht es also noch mehr Sinn. Kommt halt noch Zoll und Mwst auf den Kaufpreis. Fehlt doch bloß noch eine aussagekräftige Anzeige und ein paar Fotos
30. Mai 20188 J. vor 2 Stunden schrieb XMbremi: Es sind doch einige Foristen aus der Schweiz. Das macht also Sinn. Wir wollen doch unsere Foristen aus Austria nicht übergehen Da kommt halt auch noch Zoll und Mwst auf den Kaufpreis. Wobei Mwst. bei Privaterwerb von Privat doch hier in D nicht anfallen dürfte, oder liege ich da Falsch? Bearbeitet (30. Mai 20188 J. von Manson)
30. Mai 20188 J. Hallo, die Mehrwertsteuer von 19% fällt immer an, egal ob Privat oder nicht. Den Zoll kann man mittels Präferenznachweis umgehen. Dann zahlt man nur die 19% und nicht auch noch 10% Zoll. Gruß
30. Mai 20188 J. Danke, ich habe zwar für die CX-Basis einige Wagen aus der Schweiz geholt und die Zollabwicklung durchgeführt aber Privat hat mich das noch nicht tangiert.
30. Mai 20188 J. Ersteller Danke für eure Antworten... 19%...auf den VP??? Dann wird das wahrscheinlich nix werden hier...so was dachte ich mir eben, deshalb hab ich mal nachgefragt... Bearbeitet (30. Mai 20188 J. von philo4500)
30. Mai 20188 J. nun mal nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. In der Schweiz gibts sicher auch interessierte XM-Fahrer. Ein Versuch ist es mindestens wert. Und die Interessenten aus D und Ö müssen halt sehen, wie sie mit dem Aufschlag von 19% umgehen.
30. Mai 20188 J. vor 2 Stunden schrieb XMbremi: Und die Interessenten aus D und Ö müssen halt sehen, wie sie mit dem Aufschlag von 19% umgehen. Also ich hätte da schon eine nicht ganz legale Idee das zu umgehen..... Nein, sowas schreibe ich hier nicht öffentlich ...und auch nicht per PN ....das würde ich allenfalls jemandem ohne Zeugen ganz im Vertrauen zuflüstern
31. Mai 20188 J. Das ist doch kein Geheimnis: Es gibt eben Leute mit enstprechender krimineller Energie, die verheimlichen bei Zulassung in Deutschland, dass das Fahrzeug aktuell aus einem Nicht-EU-Land importiert worden ist, und geben eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, dass sie sämtliche Papiere - des angeblich vor Jahrzehnten abgemeldeten, angeblich deutschen Fahrzeuges - selbst persönlich verloren haben. Ich kenne persönlich eine mir namentlich bekannte Person aus der hiesigen Szene, die das so "erfolgreich" betrieben hat, und sich damit, obwohl die Person mit mir kaum bekannt ist, unaufgefordert vor mir damit "gebrüstet" hat. Je nach Zulassungsstelle und persönlicher Vernetzung kann sowas zunächst "funktionieren", ist aber eine schwere Straftat (Verbrechen). Die erst nach vielen Jahren absolut verjährt. Die KBA-Anfrage weist dann noch nach, dass das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet ist. Es kann nur dringend davon abgeraten werden, um paar Euro zu sparen, eine derartig kriminelle Aktion zu tätigen. Es gibt keine andere Möglichkeit die Kosten einer ordnungsgemäßen Verzollung vollständig zu "umgehen". Auch nicht durch Einfuhr - zum Schein - in ein anderes EU-Land, um dann in Deutschland zuzulassen. Vielleicht hat Tschechien - geringfügig - andere Einfuhrzölle. Vielleicht aber auch nicht. Keine Ahnung ob die Zölle innerhalb der EU angeglichen sind. Ich denke schon. Aber auch dann wäre die Einfuhr zum Schein in ein anderes EU-Land zwecks Umgehung der eigentlich ja erfolgenden und von Anfang an beabsichtigten Einfuhr nach Deutschland Verzollungsbetrug. Wer die Verzollungskosten lediglich minimieren will, der macht mit dem Käufer eben einen Kaufvertrag über die Hälfte. Und zahlt die Hälfte Zoll. Das ist auch Verzollungsbetrug, dumm, wenn der Wagen z.b. noch irgendwo inseriert ist. Andere wiederum schreiben den Wagen im Kaufvertrag "tot" - angeblicher Motorschaden - fehlende Zündspule. Dumm sind deutsche Zöllner aber - je nach Dienststelle - nicht unbedingt immer. Auch das: Vorsätzlicher Betrug. Es gibt eben Leute, die möchten ständig mit einem Bein "im Knast" stehen. Als eine Art Nervenkitzel oder persönliche "Privattherapie", und fühlen sich oft noch als die tollen "Robin Hoods" und unbeugsamen "Märtyrer". Der Wagen steht sehr schön da und ist nicht billig. Wer da die ordnungsgemäße Verzollung nicht bezahlen will - der ist ein Geizhals. Es wird auf die Einfuhr eines Kfz. aus der Schweiz ein prozentualer Einfuhrzoll-Satz fällig. Ich habe um die 10% in Erinnerung. Ist aber ein paar Jahre her. Ob dann die Umsatzsteuer noch drauf kommt, bei einem gebrauchten privat erworbenen Fahrzeug wissen andere sicher besser. Bei mir war das nicht der Fall. Die Einfuhr an sich ist erstmal kein Problem. Die Verzollung muss nicht zwingend an der Grenze der Einfuhr erfolgen und ist u.U. dort auch gar nicht möglich, z.B. weil der dortige "Zollbeamte" komplett unfähig und unwissend ist und mit Ach und Krach lesen und schreiben kann. Bearbeitet (31. Mai 20188 J. von cx-forever)
31. Mai 20188 J. Wie ist es eigentlich, wenn der Verkäufer den Wagen nach D bringt und hier dann an einen Deutschen gegen Bar verkauft?
31. Mai 20188 J. Hallo, die 10% Zoll braucht man nicht zu bezahlen wenn das Fahrzeug in der EU hergestellt wurde. Da alle XM aus Rennes kommen ist dies hier eindeutig der Fall. Es muß ein Präferenznachweis erfolgen. Dazu muß der Verkäufer auf dem Kaufvertrag bestätigen das das Ursprunsland der Ware auf dem Kaufvertrag, Frankreich ist. Es gibt eine spezielle Formulierung ( siehe Zoll.de) wie dieser Satz zu lauten hat. Er MUSS genau wie vorgeschrieben formuliert sein, sonst kann es Probleme beim Zoll geben. Dann fallen die 10% nicht an, ganz legal. Ich mache das beruflich ständig und weis wovon ich spreche. Man muß aber immer die 19% MwSt. von dem Betrag der im Kaufvertrag steht bezahlen. Aber wie cx-forever schon schreibt, der Zoll ist nicht dumm. Sie schauen in die Online Börsen ob der Wagen noch angeboten ist, ob der Preis realistisch erscheint etc. Es MUSS auch an der Grenze verzollt werden, fährt man so drüber und wird erwischt ist das Steuerbetrug. Man kann die Zoll und Steuerunterlagen auch nicht mehr selbst ausfüllen, der Zoll füllt sie für einen auch nicht mehr aus... war mal so in Zeiten mit weniger Computer. Man braucht eine Spedition die die Formalitäten erledigt und mit diesen Unterlagen dann an der Grenze zum Zoll. Für alles an der Grenze kann man ruhig mal ein bis zwei Stunden einplanen. Und schön daran denken, der Schweizer Zoll der evtl. für die Ausfuhr noch einen Stempel auf die Formulare drücken möchte macht um 17.00 Uhr seinen Laden zu. Ist man zu spät, hat man pech, dann kann man eine Übernachtung einplanen. Und Sa nur bis 12.00 Uhr und dann wieder Montag ab 6.00 ( oder so ähnlich). Also als schöne Wochenendtour kann man es vergessen. Gruß David
31. Mai 20188 J. In meinem Fall hatten sie damals das ganze Auto durchwühlt ob sie irgend einen Hinweis finden, dass der Kaufpreis bzw. - vertrag "getürkt" sein könnte - ich war aber einfach ehrlich. Das mit der Mehrwertsteuer haben sie wohl schlicht "vergessen" - oder geänderte Rechtslage? Besonders kompetent wirkten sie nicht. Verzollungsbescheinigung ist Verzollungsbescheinigung, mir egal. Bearbeitet (31. Mai 20188 J. von cx-forever)
1. Juni 20188 J. Nur um das klarzustellen: Ich bin NICHT die Person die cx-forever oben erwähnt. Wenn ich Ideen habe wie man irgendwas irgendwie machen kann, dann heißt das auch nicht automatisch das ich sie in die Tat umsetze oder jedem unterbreite. Meine kriminelle Energie beschränkt sich darauf die Geschwingkeitsbegrenzungen einzuhalten und doch gelegentlich 10,- (oder 15,- für das gleiche Vergehen, denn anscheinend brauchen Gemeinden in den neuen Bundesländern mehr Geld) zu bezahlen wenn ich als Ortsfremder ein Schild mal etwas Spät (oder gar nicht (Nachts)) entdecke und mit 75 statt erlaubten 70 geblitzt werde. Polizeikontrollen nerven mich nur insoweit das ich das als verschwendete Lebenszeit betrachte und ich überwiegend an strunzdoofe oder unfreundliche Beamte gerate ...ansonsten sind mir die Wurscht. Ich muss nicht alle Gesetze, Verordnungen und Gebote gut finden aber ich habe im Lauf der Jahre soviel Gleichmut entwickelt das ich mich nicht darüber aufrege. ...und das einzige wo ich immer und überall nicht verhindern kann das mein innerer Schweinehund durchbricht und ich mich absolut nicht im Sinne der Erschaffer verhalte sind Bremshügel, es tut mir auch wahnsinnig Leid aber die animieren mich immer zum Beschleunigen
1. Juni 20188 J. Ersteller Habe ich mit DS und 2 CV auch immer gemacht... aber mit dieser unsäglichen Fehlkonstruktion McPherson lass ich das seither...
1. Juni 20188 J. vor 27 Minuten schrieb philo4500: Habe ich mit DS und 2 CV auch immer gemacht... aber mit dieser unsäglichen Fehlkonstruktion McPherson lass ich das seither... Machen nix. Parallel drüberfahren und man merkt kaum was. War bei mir beim XM so und ist es jetzt beim C5 II auch. Die gemeinen scharfen Bremslippen, die es auch manchmal gibt, würde ich aber wegen den Felgen langsam überfahren.
1. Juni 20188 J. Am 31.5.2018 um 11:29 schrieb ACCM Martin Klinger: Wie ist es eigentlich, wenn der Verkäufer den Wagen nach D bringt und hier dann an einen Deutschen gegen Bar verkauft? Ja verzollen halt, beim Zollamt!
1. Juni 20188 J. Ich hab damals den Wagen der nicht angesprungen ist als " Motorschaden " auf dem Hänger aus der Schweiz geholt, dummerweise den Weg über Österreich gewählt ,was noch mehr sinnloser Papierkram war. Aber Autos in der EU hergesellt - wie oben beschrieben sind dann eine Rückführung in die EU und anders behandelt als ein Schweizer Produkt. Der Tipp von der Rückführung in die EU hat mir eine deutsches Zollamt gegeben, nachdem ich wieder zurück war in D. Die Zulassung in der Schweiz in D oder der TÜV oder andere Leute an denen ich die Fragen stellte ,haben wir völlig blödsinnige Infos gegeben. Zudem mir meine Versicherung sogar eine grüne Karte für die Schweiz für meine rote Kennzeichen ausgestellt hatte. Zuerst wollte ich den Wagen auf eigener Achse überführen ( waren nur die Glühkerzen defekt ) Wenn der Wagen einen Defekt aufweist ist der Kaufpreis sinnigerweise niedriger und die Folgekosten. Ich hatte eine Wertanalyse des Wagens von einer Werkstatt dabei ,das wollten die wegen der Kaufpreishöhe haben.
1. Juni 20188 J. vor 5 Stunden schrieb cx-forever: Ja verzollen halt, beim Zollamt! Wieso? Ist das nicht das Problem vom Verkäufer?
2. Juni 20188 J. Nein. Unverzollt ist keine Zulassung möglich. Ich bin dafür, dass der Wagen in der CH verbleibt - da gehört er hin - so "geleckt" :-) Geh' noch mal in dich :-) Ich habe noch mal nachgesehen, ich habe 2008 tatsächlich nur 10% bezahlt und keine 19%. Ganz offiziell mit Stempel vom Zollamt. Aber da kann sich was geändert haben, der Staat braucht Geld für die "Durchfütterung" seiner ganzen "Neubürger". Bearbeitet (2. Juni 20188 J. von cx-forever)
2. Juni 20188 J. Am 31.5.2018 um 11:32 schrieb d_eric: 19% MwSt. Genauer gesagt ist es eine Einfuhrumsatzsteuer, die beim Grenzübertritt aus einem Drittland ("Überlassung zum steuerrechtlich freien Verkehr") gemeinsam mit dem Einfuhrzoll (soweit dieser anfällt) erhoben wird.
2. Juni 20188 J. Hallo, das mit den 10% gab es vor einigen Jahren, ob es das heute noch gibt weis ich nicht. Vor Jahren hat der Zoll noch ohne Spedition für einen die Unterlagen ausgefüllt. Hatte man einen netten Zöllner, dann hat dieser das Fahrzeug als " Reisemitbringsel" deklariert, also quasi als Souvenir zum persönlichen Gebrauch. Lag dann der Kaufpreis ich glaube unter 500,- Euro dann hat man nur 10% Einfuhrumsatzsteuer bezahlt.
2. Juni 20188 J. Ich habe noch mal nachgesehen, 2015 lag der Satz dann schon bei 17,5 %. Schwarz auf weiß mit Stempel. Philo, ich glaube du würdets es sehr bereuen den tatsächlich abgegeben zu haben :-) Erklär das doch deiner Frau :-) Bearbeitet (2. Juni 20188 J. von cx-forever)
2. Juni 20188 J. Ein paar Ergänzungen aus Erfahrung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Belastbarkeit: - Ein Fahrzeug als Reisemitbringsel - und bei unter 300.- euro Warenwert komplett steuerfrei - und damit Nachts mal schnell beim müden Zöllner via Reiseverkehrabfertigung über den Zoll- das war einmal: https://www.pnp.de/nachrichten/ratgeber/reise_und_urlaub/recht/1331586_Urteil-Ein-Lancia-ist-kein-Reisemitbringsel.html -Es muss heute ohne wenn und aber eine Spedition zur Ausfuhr herangeszogen werden , in der Regel fußläufig am Zoll verfügbar. Dafür sind ( mindestens) um 100.- euro zu berappen, ggfs. dort vorher schlau machen, wo man über den Zoll will. Wichtig: Die Spedition trägt auch einen Geldwert für den Transport innerhalb der Schweiz ein, je nachdem wo der Wagen herkommt. Egal ob man den Wagen selbst trailert oder auf eigener Achse fährt. Auf diesen Wert erhebt der deutsche Zoll auch Abgaben. Auch hier gibt es KEINE Tabellen. Eigene Erfahrung, aber eben keine Garantie: Bei etwa 100km Strecke zur Grenze wurden 50.- sfr akzeptiert. Im Zweifel auf die Spedition hören, denn die kennen "ihren" Zoll. Zudem muß der Einführende auch der Käufer im Vertrag sein - oder eine entsprechende Vollmacht samt Kopie des Ausweises vom Vollmachtgeber/Käufer haben. Mit den Papieren von der Spedition dann erst zum CH-Zoll zur Ausfuhrregistrierung, danach zum deutschen Zoll. Die Sache mit dem Satz zur Präferenzbegünstigung (EU-Ware) im Vertag mit dem CH-Verkäufer ist nicht ganz so ohne. Geht eh nur bei Fahrzeugen bis 6000.- sfr oder euro, weiß ich grad nicht mehr. Bei höheren Preisen muß der Satz von der CH-Hauptniederlassung der Marke bestätigt werden (Bescheinigungsbezeichnung: ( EUR.1) - kostet meistens. Beides ist KEINE Garantie, dass der Zoll das akzeptiert, da der Zoll aus Erfahrung weiß das die EUR.1 oft vorschnell und ohne genaue Prüfung erstellt wird. Er kann dann eine Untersuchung anstoßen und in der Schweiz über den Amtsweg nachforschen lassen - da sind schnell ein paar hundert Franken Gebühren zusammen - die der Einführer zu zahlen hat. Kommt dann heraus, dass nicht schlüssig nachzuweisen ist, ob der Wagen nie die EU verlassen hat, der Wagen z.B. in den USA (wie z.B.etliche BMWs, Benz) produziert wurde oder ein Schweizer Eigner den Wagen mal im Zuge eines Umzugs in ein Land außerhalb der EU mitgenommen und nach Rückkehr wieder mitgebracht hat - dann entfällt die Präferenzbegünstigung. Es kann also taktisch klug sein, einfach die 10% zu akzeptieren und die Präferenzbegünstigungsklausel nicht zu bemühen. In der Praxis ist das bei günstigen Autos eher unwahrscheinlich. Bei sehr geringen Kaufpreisen bzw. für das Modell besonders günstigen Preisen oder angegebenen Schäden an den Wagen wird auch hier seit einiger Zeit aufgrund einer hohen Zahl von Betrugsversuchen genauer hingeschaut. http://www.20min.ch/finance/news/story/So-tricksen-Auto-Kaeufer-am-deutschen-Zoll-14755612 Ein Blick in Preislisten und Online-Marktplätze ist beim Zoll fast schon Standard. Im Zweifel kann der Zoll eine Begutachtung zur Wertermittlung anordnen und nach dem Ergebnis ggfs. nachbelasten. Oder eine Bescheinigung einer Werkstt fordern, die den angegebenen Motorschaden nach entsprechenden Untersuchung bestätigt. Hier ist es schlau, sowas schon gleich beim Verkäufer des Wagens bzw. dessen Werkstatt zu erhalten. In der Praxis ist das bei günstigen Fahrzeugen wie z.B. XMs, Xantias, C6 usw. in der Regel kein Thema, wenn ein Check z.B. bei Autoscout ergibt, dass die Preisspanne der Wagen den Kaufpreis des CH-Wagens plausibel erscheinen läßt. Aber es gilt: Der Zoll hat das letzte Wort - gut vorbereitet sein und freundliche Kommunikation ist hilfreich Zuletzt: Auf Fahrzeuge die 30 jahre und älter sind UND als "Sammlerstücke" zu sehen sind, sind nur 7% MWST zu entrichten. Die Einstufung zum Sammlerstück sind widerum stark vom Zoll bzw. Zöllner abhängig, dem der Wagen präsentiert wird. Auch ein original erhaltenes, aber restaurationsbedürftiges Fahrzeug KANN als Sammlerstück eingestuft werden. https://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Oldtimer-Ratgeber_2017-2018_Kapitel_7_43115.pdf Fazit: Wirklich genau kann man nicht sicher kalkulieren. Besser gleich den schlechtesten Fall kalkulieren, wenn sich es dann immer noch lohnt, dann freut man sich wenn es billiger wird.
2. Juni 20188 J. Mal laut gedacht, wäre es denn realistisch denkbar, in der Schweiz einen Zweitwohnsitz oder -firmensitz (eine Art "Briefkastenadresse") anzumelden, ohne dort Räume anmieten zu müssen, auch um sich das zu ersparen? Die Kennzeichen sind ja auch so chic :-)
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