2. Juni 20188 J. Ersteller vor 4 Stunden schrieb cx-forever: Ich habe noch mal nachgesehen, 2015 lag der Satz dann schon bei 17,5 %. Schwarz auf weiß mit Stempel. Philo, ich glaube du würdets es sehr bereuen den tatsächlich abgegeben zu haben :-) Erklär das doch deiner Frau :-) Ich bin habe ihn heute mal wieder ausgefahren, bis auf die fehlende kalte Luft aus den Düsen einfach ein Genuss, ich muss halt schon sagen... meiner Partnerin brauch ich nix zu erklären, die ist selbständig ;-) Gruss...Felix Bearbeitet (2. Juni 20188 J. von philo4500)
2. Juni 20188 J. Ersteller vor 1 Stunde schrieb cx-forever: Mal laut gedacht, wäre es denn realistisch denkbar, in der Schweiz einen Zweitwohnsitz oder -firmensitz (eine Art "Briefkastenadresse") anzumelden, ohne dort Räume anmieten zu müssen, auch um sich das zu ersparen? Die Kennzeichen sind ja auch so chic :-) In Sachen Ausfuhr habe ich keine Erfahrung, Einfuhr in die CH schon: Wagen im Ausland kaufen, Kaufvertrag, Versicherungsnachweis, Fahrzeugpapiere dabei haben, dann mit den ausländischen Kennzeichen über den Zoll ohne Deklaration (die schickten mich jedesmal wieder weg), in der CH mit den ausländischen Kennzeichen 3 Wochen Frist (natürlich nur mit gültiger Betriebserlaubnis, TüV, MOT o.ä,) dann aufs Schweizer Zollamt fahren, Zoll bezahlen gemäss Fahrzeugausweis (geht nach Gewicht und Kaufpreis), Formular 13.20 entgegen nehmen, damit auf Motorfahrzeugkontrolle Termin zur Einzelabnahme vereinbaren (technische Angaben soviele wie möglich beilegen, v.a. die Angabe zur Höchstgeschwindigkeit ist wichtig) , bei bestehen der Einzelabnahme somit Versicherungsnachweis machen lassen, neuen CH- Fahrzeugschein in Empfang nehmen und sich freuen... (allfällige vorherige Umbauten v.a. bei US- Fahrzeugen natürlich ausgenommen, wir benötigen z.B. keine Warnblinkanlage) hab ich schon 3x so gemacht...eigentlich unkompliziert...aber umgekehrt ? Bearbeitet (2. Juni 20188 J. von philo4500)
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