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C4 Picasso Grand: Systemfehler der el. Feststellbremse?


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Unsere Feststellbremse hat sich im Fahrbetrieb selbstständing aktiviert! Volle Blockade! Einen Unfall konnte ich nur mit Glück vermeiden. Mußte gegen die Bremskraft im Schneckentempo zur Parkbucht schleichen. Nach ca. 1 Std. konnten wir in die Fachwerkstatt fahren, da sich nichts mehr von diesem Fehler zeigte. Ergebnis: Keine Werkstattleistung erforderlich - muss wohl doch von Hand (Unterstellung!!) ausgelöst worden sein. Das Vertrauen ist dahin. Was ist wohl bei höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn? Was ist zu tun?

Die Betriebsanleitung erwähnt allerdings einen möglichen "Systemfehler", bei dem die Werksatt aufzusuchen ist.....

Wer hat ein ähnliches Horror-Erlebnis?

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Hier ein paar Angaben:

EZ 03/2017, C4 Picasso Grand Exclusiv, 165 PS....  Wir fahren nicht mehr damit.....

Gibt es Erfahrungen zum Mangel?

Piene

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Der Wagen hat noch einen Gewährleistungsanspruch bis 03/2019, wenn nicht noch länger.

Theoretisch halten ESP und ABS den Wagen bei einer "Notbremsung" stabil, aber es war wohl ein "Systemfehler".

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Ronald

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Hallo,

hatten heute Besuch eines Handelsreisenden, der uns die selbe Geschichte von seinem nagelneuen Tiguan erzählte. Schon 2 x hat die Kiste sich selbst mittels Notbremsung bemerkbar gemacht.

Er hat auch schon auslesen lassen und das Fehlerprotokol soll 10 Seiten lang sein. Festgestellt wurde auch eine unterirdisch geladene Batterie. Nur 12,2 V. Ich tippe da stark drauf.

Der Hersteller, bzw. das verkaufende Autohaus redet sich bis jetzt mittels fadenscheinigen Argumenten heraus. Fehlbedienung, etc.

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Hallo,

als Grand C4 Spacetourer-Frischling (Baujahr 2018) lese ich diesen Beitrag mit einer starken Besorgnis. Gerade weil diese Fahrzeugkategorie als Familien-Auto prädestiniert ist und dort Sicherheit über alles geht.

Ich hab zwar von der Möglichkeit einer Notbremsung schon gelesen, der Zusatz, daß das Fahrzeug dann mittels ESP stabil gehalten wird. Von daher hab ich mir schon gedacht, daß die elektrische Parkbremse hier bis zum Blockieren der Räder anzieht. Fraglich ist halt, ob eine solche Notbremsung mehr Schaden produziert als man versucht damit abzuwenden...

Jedenfalls würde mich sehr stark interessieren, ob es hierzu eine Lösung gibt, und wie die aussieht. Eine Fehlbedienung zu unterstellen ist meiner Meinung nach aller unterste Schublade. Der Händler sollte beweisen, daß dies so war. Ich bin mir sicher, daß ein manueller Eingriff protokolliert wird und ausgelesen werden kann. Ohne Beweis ist diese Behauptung eigentlich eine Frechheit.

Ach, wollte noch fragen, fährst du Automatik (EAT6) oder Schaltgetriebe?

Grüße

mozarella

Bearbeitet von mozarella
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Ich würde eine "Fehlbedienung" ausschliessen.

Die Notbremse wirkt über die hydraulische Betriebsbremsanlage und die Park- bzw. Festellbremse über die zusätzlichen Seilzüge der "Handbremse". Der Wagen muss also sobald er fährt, die Funktion des Tasters von Parkbremse auf Notbremse "umschalten". Die Notbremse wirkt auch nur solange die Taste drückt wird und "rastet" nicht ein.

Ronald

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Wenn man während der Fahrt den Schalter der el. Feststellbremse betätigt dann wird das Fehrzeug zunächst versuchen über die normale Betriebsbremse hydraulisch alle 4 Räder abzubremsen, dabei sind auch die Funktionen von ABS und ESP aktiv. Nur wenn dies nicht funktioniert wird auch tatsächlich die machanisch betätigte Feststellbremse eingesetzt, dabei kann es natürlich zum Blockieren der Hinteräder kommen.

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Hallo,

 

ich fahre als Firmenwagen einen 2014er C4 Picasso und hatte vorher einen C5 III. Beide Fahrzeuge haben die elektrische Parkbremse. Probleme hab ich mit dem System nie gehabt, obwohl ich anfangs kein so richtiges Vertrauen in die Sache hatte.

Fakt ist, wenn man während der Fahrt (schneller als Schrittgeschwindigkeit) den Knopf für die Handbremse im C4Pic betätigt (also kurz in Richtung Fahrer zieht) macht die Parkbremse zu, es gibt ein unschönes Geräusch und die Bremse öffnes sofort wieder. Es scheint so als wenn das System "merkt", dass der Wagen fährt und somit von einem Bedienfehler ausgeht und sofort die Bremse wieder frei gibt. Wenn man bei Schritttempo die Bremse betätigt zieht Diese zu und der Wagen steht.

Wenn man während der Fahrt die Parkbremse als "Notbremse" nutzen möchte, muss man den Knopt richtung Fahrer ziehen und solange in der Position festhalten bis die Fuhre steht. Das Funktioniert recht gut, ist aber wirklich nur für den Notfall vorgesehen!

Aus diesem Grund würde ich dem Händler auch ein klein wenig aufs Dach steigen, ein Bedienfehler kann sicher mal passieren aber in Diesem Fall wäre es ja so, dass Du +/- 10 Sekunden den Bremsknopf betätigen müsstest...

 

Rene

 

 

Bearbeitet von C3 picasso
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  • 6 Monate später...

Endlich noch jemand...... Bei unseren GC4 Pic bremst immer wieder einmal sporadisch die Handbremse mit. es ist ca. 3-4 mal die Woche . Immer nur kurz und bei meistens 40 - 50 Kmh. Keine Vollbremsung aber es ist trotzdem ein Ungutes Gefühl. Ich fahre den Waagen seit 6 Monaten und habe nur Probleme. Scheinwerfer wackelt, Innenausstattung (besonders die Sonnenblende beim Panoramadach ), Die Heckklappe scheuert an der Stoßstange, Der rechte Sitz der 2ten Sitzreihe scheppert, quietscht und vibriert, die Naht am Lederlenkraht ist schleißig genäht, und und und . Ich habe noch bis Juni Garantie und der Händler bzw. die Werkstatt ist an einer Lösung absolut nicht Interessiert. Der Wagen hat erst 7500 Km.... Wie wird das in ein paar Jahren.... .. Macht absolut keinen Spaß und Citroen die sicher Bescheid wissen (Das Problem gibt es ja auch bei Peugeot) SCHEI.... auf die Kunden. 

Ich weiß nicht ob man es merkt aber mir ist echt zum kotz.., War ja nicht geschenkt das Teil und meine Familie fährt auch mit!!!!!

Bitte um produktive Rückmeldungen

Danke

 

C4GP Bj. 5/2017

1,6 BHDI 120

7500!!!!! KM

  • Danke 1
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Sorry!!! Irgendwie sind alle älteren Meldungen erst mit dieser letzten Botschaft zu mir durchgedrungen. Deshalb gab es von mir auch bisher keine Antworten. Das bitte ich zu entschuldigen. Und ja, vielen Dank! :)  Jede Meldung ähnlicher Mängel hilft, dies am "Tage der Wahrheit" doch noch als sehr ernst zu nehmende Reklamation akzeptieren zu müssen.

Nachdem auch die persönlich angeschriebene Citroen-Geschäftsleitung (Auszug nachfolgend) keinen Finger in der Sache gerührt hat und stattdessen die bekannte Mitarbeiter-Ebene die alten abweisenden Argumente aufsagen ließ, ist jede Hoffnung auf Vernunft, Einsicht und Kundenorientierung verloren gegangen. Eigentlich dürfte sich nachher niemand wundern, wenn sich dieses Verhalten nach dem angestrebten Ursachen-Nachweis als geschäftsschädigend erweist

 

"......mit letzter Hoffnung wende ich mich an Sie als Geschäftsführer, da wir den zeitraubenden juristischen Weg gern stoppen würden. Vielleicht sind die qualitätsverantwortlichen Ingenieure auf Ihre Anregung hin doch noch bereit, eine tatsächlich ergebnisoffene, objektive Ursachenanalyse durchzuführen. 

Im o. g. PKW (Herstellergarantie) erlebte ich am 19.10.2018 einen Beinahe-Unfall (!) durch plötzliches vollautomatisches Auslösen der el. Feststellbremse (und Blockade des Bedienschalters) während des Fahrbetriebs.

Unsere Mängelrüge leitete der Vertragspartner, Fa. ........, an die Citroen-Zentrale weiter. Das Ergebnis der Citroen-Diagnose dokumentierte uns die Kundenbetreuung (Herr ........../Frau ...........) schriftlich:..„Ihr Fahrzeug ist geprüft worden. Die Feststellbremse funktioniert einwandfrei und Ihr Fahrzeug ist absolut sicher und nutzbar“.

Die bekundete Tatsache, dass ich als Fahrer den tatsächlichen Ablauf wie geschildert bezeugen könnte, wurde beim Prozeß der Citroen-internen Ursachenvermutung nicht einmal ansatzweise zur Kenntnis genommen oder gar wertgeschätzt. Besser ausgedrückt: Vollständig ignoriert.

Und dies, obwohl nicht nur Automobilhersteller bereits die geschäftsschädigende Existenz sogenannter „Einmal-Fehler“ letztlich doch zur Kenntnis nehmen mußten (Aktuell droht der Fa. Boeing deshalb hohe Verluste, nicht nur an Glaubwürdigkeit).

Wenn Sie sich vor diesem Hintergrund einmal in meine Lage versetzen, werden Sie vielleicht verstehen, dass ich (zuvor zufriedener Citroen-Fan) in dieser „Kundenbetreuung“ keine gelebte Kundenorientierung oder -nähe erkennen kann. 

Zusätzlich zu unseren Ängsten vor einer erneuten lebensgefährlichen „Geister-Bremsung“ haben wir einen beträchtlichen finanziellen Schaden dadurch, dass dieser PKW mit seiner unerkannter Fehlerursache der Feststellbremse nicht mehr an Private zu verkaufen sein wird.

Aus diesem Grund hatten wir frühzeitig Vorschläge für eine zeitsparende „kaufmännische Lösung“ unterbreitet: Der Händler nimmt unseren PKW im Austausch gegen einen anderen Gebrauchten (vergleichbar in Typ und Ausstattung) zurück und zeigt Kulanz bei einer eventuellen Wertdifferenz beider Fahrzeuge.

Fa. ........ zeigt sich grundsätzlich willig, sagte aber ab, als erkennbar wurde, dass sich die Zentrale nicht beteiligen würde („Es liegt ja kein Fehler vor“).

Um so erstaunter war ich, als mich Frau ........ (Kundenbetreuung) am 05.04. telefonisch darüber informierte, dass man „noch einmal darüber nachgedacht“ habe und deshalb das Angebot machen möchte, dass ein auszuwählender Citroen-Händler unseren PKW zurück kaufen würde. Ich entgegnete, dass wir eine Lösung mit Fa. ...... (Händler unseres Vertrauens) bevorzugen würden. 

Außerdem bat ich Frau ......., einem technischen Bereichsleiter meinen Wunsch nach einem Telefonkontakt auszurichten, denn alle bisherigen Gesprächspartner fühlten sich für technische Fragen nicht zuständig. Eine Telefonnummer wurde, trotz auf mehrfache Nachfrage, nicht (Abschirmung?) bekannt gegeben.

Sie sagte zu, dass uns die vorgetragene nachträgliche Bereitschaft für den tel. offerierten Lösungsansatz  schriftlich zugehen werde. Bis heute haben wir kein derartiges Schreiben von Citroen-Deutschland erhalten.

Mein Anruf bei Fa. ....... ergab, dass dort der Richtungswechsel der Zentrale - hin zu einer Problemlösung - noch nicht bekannt war. Herr ..... (Verkäufer) versprach jedoch, uns nach Klärung der Sachlage zurück zu rufen. Aber die ist wohl noch nicht erfolgt….

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns ein zeitnahes Signal über den Fortgang dieser Angelegenheit zukommen lassen würden."

 

Nun muss wohl ein gerichtlich bestellter Sachverständiger versuchen, hinter die Citroen-Mauern zu schauen. Die Citroen-Diagnosedaten müssten (wenn sie inzwischen nicht "angepasst" wurden) eine ganz andere Interpretation der Fehlerursache nahelegen. Das wird sich uns hoffentlich noch zu Lebzeiten offenbaren. Dann allerdings wird das sicher ein interessantes Thema (Systemfehler der Feststellbremse?) für investigativ tätige Fachjournalisten sein.  

Die jetzt genannten Fehler anderer Fahrzeuge würde ich gern im Detail kennenlernen, damit ich den Sachverständigen mit zusätzlichen Hinweisen unterstützen kann.

Mit besten Grüßen

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Am 25.10.2018 um 08:15 schrieb Kugelblitz:

Ich würde als erstes Mal den Fehlerspeicher auslesen lassen. Irgendetwas muss doch zu finden sein...

Danke. Die ermittelten Daten hält Citroen unter Verschluss. Da kommt erst der vom Gericht bestellte Sachverständige dran (wenn sie bis dahin nicht "angepasst" wurden.

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Am 25.10.2018 um 07:58 schrieb mozarella:

Hallo,

als Grand C4 Spacetourer-Frischling (Baujahr 2018) lese ich diesen Beitrag mit einer starken Besorgnis. Gerade weil diese Fahrzeugkategorie als Familien-Auto prädestiniert ist und dort Sicherheit über alles geht.

Ich hab zwar von der Möglichkeit einer Notbremsung schon gelesen, der Zusatz, daß das Fahrzeug dann mittels ESP stabil gehalten wird. Von daher hab ich mir schon gedacht, daß die elektrische Parkbremse hier bis zum Blockieren der Räder anzieht. Fraglich ist halt, ob eine solche Notbremsung mehr Schaden produziert als man versucht damit abzuwenden...

Jedenfalls würde mich sehr stark interessieren, ob es hierzu eine Lösung gibt, und wie die aussieht. Eine Fehlbedienung zu unterstellen ist meiner Meinung nach aller unterste Schublade. Der Händler sollte beweisen, daß dies so war. Ich bin mir sicher, daß ein manueller Eingriff protokolliert wird und ausgelesen werden kann. Ohne Beweis ist diese Behauptung eigentlich eine Frechheit.

Ach, wollte noch fragen, fährst du Automatik (EAT6) oder Schaltgetriebe?

Grüße

mozarella

Welch emotionale Unterstützung in unserer Lage - herzlichen Dank für das Mitgefühl!!! Aber genau so ist es. Man wagt es tatsächlich, den Kunden für dumm zu verkaufen...

Wir haben die Vollautomatik.

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Am 24.10.2018 um 22:40 schrieb Wurzelsepp:

Hallo,

hatten heute Besuch eines Handelsreisenden, der uns die selbe Geschichte von seinem nagelneuen Tiguan erzählte. Schon 2 x hat die Kiste sich selbst mittels Notbremsung bemerkbar gemacht.

Er hat auch schon auslesen lassen und das Fehlerprotokol soll 10 Seiten lang sein. Festgestellt wurde auch eine unterirdisch geladene Batterie. Nur 12,2 V. Ich tippe da stark drauf.

Der Hersteller, bzw. das verkaufende Autohaus redet sich bis jetzt mittels fadenscheinigen Argumenten heraus. Fehlbedienung, etc.

Danke. Gibt es eine Möglichkeit, mit dem Geschädigten in Kontakt zu treten?

Bearbeitet von Piene
Nachfass
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Am 24.10.2018 um 21:51 schrieb Ronald:

Der Wagen hat noch einen Gewährleistungsanspruch bis 03/2019, wenn nicht noch länger.

Theoretisch halten ESP und ABS den Wagen bei einer "Notbremsung" stabil, aber es war wohl ein "Systemfehler".

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Ronald

Danke. Der Zusammenhang ist mir bekannt. Ich hoffe, dass sich der Systemfehler noch nachweisen läßt, wenn der Sachverständige sich die Diagnosedaten demnächst vorlegen läßt.

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Bis zur Wandlung des C4P könnte eventuell die Deaktivierung der Automatik den Fehler minimieren:
 

Zitat

 

Deaktivieren des Automatikbetriebes

In bestimmten Situationen wie z. B. bei extremer Kälte oder während des Anhängerbetriebs (Wohnwagen, Abschleppen) kann es erforderlich sein, den Automatikmodus des Systems zu deaktivieren.

  • Starten Sie den Motor.
  • Falls die Feststellbremse gelöst ist, ziehen Sie sie mit dem Betätigungsschalter an.
  • Nehmen Sie den Fuß ganz vom Bremspedal.
  • Halten Sie den Betätigungsschalter in Richtung Lösen der Feststellbremse mindestens 10Sekunden und höchstens 15Sekunden lang gedrückt.
  • Lassen Sie den Betätigungsschalter los.
  • Treten Sie auf das Bremspedal und halten Sie es gedrückt.
  • Ziehen Sie 2 Sekunden lang den Betätigungsschalter in Richtung Anziehen der Feststellbremse.

Die Deaktivierung der automatischen Funktionen wird durch Aufleuchten dieser Kontrollleuchte "AUTO (P) OFF" auf dem Kombiinstrument bestätigt.

  • Lassen Sie den Betätigungsschalter und das Bremspedal los.

Nun kann die Feststellbremse nur manuell mithilfe des Betätigungsschalters angezogen und gelöst werden.

 

http://service.citroen.com/ACddb/modeles/c4picasso/eGuide_c4picasso_c4pn_ed01-18/pdfs/9999_9999_215_de-DE.pdf

Ronald

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vor 2 Stunden schrieb Ronald:

Bis zur Wandlung des C4P könnte eventuell die Deaktivierung der Automatik den Fehler minimieren:
 

http://service.citroen.com/ACddb/modeles/c4picasso/eGuide_c4picasso_c4pn_ed01-18/pdfs/9999_9999_215_de-DE.pdf

Ronald

Danke für den Hinweis. Ich hoffe das auch. Die Automatik hatte ich gleich nach dem Geister-Brems-Erlebnis deaktiviert.

 

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Hallo, das mit dem Deaktivieren werde ich versuchen das ist mir neu. Ist deiner ein deutsches Modell? Nach meinen Recherchen dürfte das Jahr 2017 kein gutes für den C4GP gewesen sein. Unser Wagen hat dieses Monat noch Garantie und ich werde auch versuchen ihn irgendwie zu tauschen, was allerdings das Problem des Fahrzeugs nicht ändert. Bei Peugeot gibt es Rückrufaktionen wegen der elektronischen Bremse. Wir können doch nicht wirklich die einzigen sein die dieses Problem haben. Es wird dir nichts helfen aber du bist nicht alleine. 

Ich habe morgen einen Termin beim Verkaufsleiter.... Mal sehen. 

Ich halte dich am laufenden.

 

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  • 9 Monate später...
Am 12.5.2019 um 19:02 schrieb HOODREZ:

Hallo, das mit dem Deaktivieren werde ich versuchen das ist mir neu. Ist deiner ein deutsches Modell? Nach meinen Recherchen dürfte das Jahr 2017 kein gutes für den C4GP gewesen sein. Unser Wagen hat dieses Monat noch Garantie und ich werde auch versuchen ihn irgendwie zu tauschen, was allerdings das Problem des Fahrzeugs nicht ändert. Bei Peugeot gibt es Rückrufaktionen wegen der elektronischen Bremse. Wir können doch nicht wirklich die einzigen sein die dieses Problem haben. Es wird dir nichts helfen aber du bist nicht alleine. 

Ich habe morgen einen Termin beim Verkaufsleiter.... Mal sehen. 

Ich halte dich am laufenden.

 

 

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Am 11.5.2019 um 23:29 schrieb Piene:

Welch emotionale Unterstützung in unserer Lage - herzlichen Dank für das Mitgefühl!!! Aber genau so ist es. Man wagt es tatsächlich, den Kunden für dumm zu verkaufen...

Wir haben die Vollautomatik.

 

Danke für die Blumen. Leider ist es gängige Praxis, den Kunden für dumm zu verkaufen. Ich habe in der Vergangenheit 2 x Alfa gefahren. Beim ersten Alfa (147er mit Selespeed-Getriebe) hat tatsächlich mehrmals der Schleudersensor ausgelöst und so hat das ESP eingegriffen, wo nix zum Eingreifen war. Das Auto denkt, es schleudert und versucht mittels ESP dann wieder in die Spur zu kommen. Kein gutes Gefühl. Von allen Dingen wenn die Mechaniker die Teile auf "Verdacht" tauschen, um zu "schauen ob der Fehler dann weg ist". Erinnert mich jetzt etwas an die Situation mit der elektrischen Parkbremse.

Zur Parkbremse. 2018 hab ich den Citroen gekauft und als es in den Winter ging, hab ich die Automatik der Parkbremse deaktiviert. Ich wollte ein Festfrieren vermeiden. Von allen Dingen parke ich zu über 90 % der Fälle in der Ebene oder am Gefälle wo es die Parkposition hält. Probleme mit fest gegangenen Parkbremsen (manuelle Variante mit Seilzug) hatte ich bisher mehrfach bei jedem Fahrzeug. Als es wieder in den Sommer ging, hatte ich die Automatik deaktiviert gelassen. Gut zu wissen, daß ich einen Systemfehler so quasi umgehe.

Ich hoffe jedenfalls, daß der Sachverständige was findet, und wenn es am Fahrzeug ist. Vielleicht genügt es, zu widerlegen, daß die Parkbremse manuell betätigt wurde? Diagnosedaten würden sich sicherlich auch vom Fahrzeug nochmal auslesen lassen.

Viel Erfolg für den juristischen Weg. Antwort von der Geschäftsführung gab es noch nicht, oder?

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Andererseits sollte der Anwalt darauf hinweisen, daß es eine schriftliche Dokumentation gibt, was die Fehlerfreiheit seitens des Herstellers garantiert. Eventuelle Schäden, die auf eine nicht fehlerfreie Funktion (insbesondere der automatischen Parkbremse, bei der ja die Fehlerfreiheit garantiert wird) entstehen, würden zu finanziellen Lasten des Herstellers gehen.

Ich würde das dem Anwalt so deutlich (er hat dafür bestimmt seine juristischen Spezialworte) dem Hersteller gegenüber kommunizieren lassen.

Nur mal ein Beispiel. Man fährt mit einem solchen Auto, überholt einen Tanklaster und in dem Moment in dem man den Überholvorgang beendet, löst die automatische Parkbremse aus und blockiert die Räder. Der Tanklaster weicht aus und kippt eine Böschung runter möglicherweise in eine Siedlung. Der Schaden (Personenschaden, Sachschaden, Umweltschaden) ist erheblich. Kann jetzt ein Gutachter eine Fehlfunktion der Parkbremse nachweisen (oder zumindest eine Fehlbedienung ausschließen), wird der Hersteller in die Haftung genommen. Da ist man schnell in einem Millionen-Betrag.

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  • 3 Jahre später...
Am 3.6.2020 um 19:55 schrieb Dreher:

Ich denke auch, es ist ein verschlissener Generator.
Sobald die Bordspannung zu sehr einbricht, geht das Fehlerfeuerwerk los.

Ich vermute stark, bei laufendem Motor wirst du so knapp unter 12 V haben ... d.h.  ca 11.7 V

 

Am 2.12.2023 um 17:59 schrieb MatthiasM:

Kevin hat sich, wie vielleicht auch Du :), nur wegen dieses Problems angemeldet. Seit dem war er nicht mehr hier. 

Ich wuerde denken er hat, Mit einer neuen Batterie, sein Problem geloest.

Am Montag gibt es bei Werkzeug Albrecht ein Voltmeter fuer sehr kleines Geld:

https://www.aldi-sued.de/de/p.ferrex-digital-multimeter.490000000000824965.html

Damit kannst Du die Batteriespannung mal ohne und mal mit laufendem Motor messen. Ein mal sollte sie deutlich ueber 12 V und das andere mal deutlich ueber 13 V sein. 

 

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