Zum Inhalt springen

Führerschein-Umtausch-Pflicht


vis-à-vis

Empfohlene Beiträge

Tach,

vorweg, ich bin nicht betroffen; habe "Modul-" und "Arztpflicht" wergen "C" und "D" und eh Karte mit nur 5 Jahren Haltbarkeit.

Meine Freundin hat aber "rosa" und darin sogar einen Stempel: "unbefristet gültig" von amtswegen.

Nun werde ich nicht schlau: Kommt die BRD jetzt für die Kosten des Umtauschs auf oder darf sie nur noch mit rosaroter Brille ihren B3 innerhalb der Landesgrenzen fahren?

Es ist ein EU-Gesetz, mit solchen habe ich generell keine Probleme, aber der Zusatz "unbefristet gültig" lässt doch die Haftungsfrage zu, oder?

 

Bearbeitet von vis-à-vis
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohne mich jetzt wirklich eingelesen zu haben, kommt eine Vermutung auf. Die betroffenen Personen werden nicht angeschrieben und ab einem Tag X zur Kasse gebeten. Wer glaubt, dass er den Umtausch nicht aus der eigenen Tasche bezahlen muss, kann gerne weiter träumen.... ;-) Wie ich schon schrieb: ich habe mich nicht eingelesen und es ist eine reine Vermutung. Alles andere würde mich jedenfalls ganz schwer wundern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

<iframe width="535" height="401" src="https://www.youtube.com/embed/Ny7yzW1Ejno" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>

Bearbeitet von vis-à-vis
  • Verwirrt 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab mich letzte Woche damit beschäftigt, da sowohl Freund als auch Schwiegermama betroffen sind. Umgetauscht werden müssen ALLE (und damit meine ich wirklich ALLE) vor 2013 ausgestellten Führerscheine. Es geht um die Identifizierbarkeit des Besitzers, zukünftig müssen alle 15 Jahre die Fotos erneuert werden. Das ändert aber grundsätzlich nichts an der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Ich selbst bin nicht betroffen, weil ich aufgrund einer Namensänderung nach Adoption 2016 einen neuen Führerschein bekommen habe. Aber für alle anderen gilt: der deutsche Staat hat nix zu verschenken und natürlich geht der Austausch auf eigene Kosten. So blöd wie es ist. Natürlich ist das wieder Geldscheffelei, gar keine Frage. Aber so ist die Faktenlage. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo hast Du denn die Info her? Meine letzte Info war eine andere. Meiner Erinnerung nach sind alle Führerscheine ab 2013(?) befristet auf 15 Jahre ausgegeben worden. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, also unbefristet ausgegeben wurden, haben eine Übergangsfrist bis 2035.

Bearbeitet von EntenDaniel
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es muss unterschieden werden:

Die Fahrerlaubnis, die ist unbefristet gültig, Einige benötigen einen medizinischen Nachweis zur Gültigkeit, Das sind meines Wissens nach die C und E Führerscheine.

Der Führerschein, also das Dokument. Hier liegt nach meinem Kenntnisstand Daniel richtig. Alle bislang unbefristeten Dokumente behalten bis 2035 die Gültigkeit. dann müssen sie getauscht werden. So viel ich weiß, gibt es irgendwo auch eine Anforderung, dass der Inhaber auf dem Führerschein identifiziert werden muss. Also kann es in manchen Ländern (bevorzugt im Alpenraum), die es etwas genauer nehmen, schon Schwierigkeiten geben, wenn das Bild zu alt ist. Also wäre von daher ein regelmäßiger Austausch des Führerscheins indirekt gefordert.

vor einer Stunde schrieb Yvonne2202:

Aber für alle anderen gilt: der deutsche Staat hat nix zu verschenken und natürlich geht der Austausch auf eigene Kosten. So blöd wie es ist. Natürlich ist das wieder Geldscheffelei, gar keine Frage.

Es entstehen Kosten, um einen Führerschein zu fertigen. Es ist nur gerecht, wenn jeder selbst die Kosten trägt. Der Staat macht mit den Scheinen keinen Gewinn. Ebenso muss ja jeder seinen Personalausweis und auch seinen Reisepass, so er einen haben will, selber bezahlen. Also Geldscheffelei ist da nicht vorhanden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin

Wenn man den Nachrichten glaubt. Muß ich bis 2025 tauschen . Wird nach Geburtsjahren gestaffelt. Kosten soll das ganze 25.- Eur plus Paßbild kosten und ca. 6 Wochen warten. Auf passen müssen auch jene mit dem rosa Schein ( so wie ich, mit dem B v. '91 kann ich bis14t fahren ) . Das sollte auch eingetragen sein. Müsste da die CE oder C1E im neuen sein. Kein großer Lkw. 7,5 to mit Anhänger darf ich ohne problem.
Gruß aus dem Erzgebirge Danilo

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Übertragung vom rosa Lappen in die Karte klappt normalerweise ohne Probleme. Man bekommt bei der Klasse CE die Kennziffer 79 eingetragen die besagt dass man auch weiterhin 7,5er mit Anhänger fahren darf. Ging bei mir vor 6 Jahren (Umtausch rosa Pappe gegen Karte wegen Moped-Führerschein) ganz automatisch ohne dass ich irgendwas dazu beitragen mußte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibt es dazu eigentlich irgendwo mal ein offizielles/behördliches Dokument mit den Umtauschfristen und Regelungen, wenn man schon nicht direkt schriftlich darüber informiert wird?!

Oder muss man sich da alleinig auf Zeitungsartikel verlassen, die im dümmsten Fall ein Praktikant zusammenrecherchiert hat? :rolleyes:


Ansonsten kann ich mich nur wundern, warum ich jetzt meine Plastikkarte wieder austauschen muss. Wurde die uns in grauen Vorzeiten nicht mal als so eine Art EU-einheitlicher Führerschein verkauft?? Jetzt muss ich lesen, dass die Führerscheine EU-weit zwar "recht ähnlich", aber im Detail doch unterschiedlich sind :rolleyes: Warum nicht gleich etwas wirklich einheitliches, wo es doch die EU nicht erst seit gestern gibt...
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also mal ganz ehrlich, ich finde es nicht zu viel verlangt, wenn man auf dem Führerschein klar zu identifizieren ist. Dass man dazu in Abständen ein neues Passfoto (Lichtbild) braucht und in dem Zuge das Dokument erneuert wird, scheint mir nicht unbedingt Abzocke, sondern erst mal sinnvoll zu sein. Das gilt ja für den Personenverkehr schon lange. 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist keine Abzocke sondern die von der EU geforderte Umsetzung der RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast munich_carlo
vor 5 Stunden schrieb EntenDaniel:

Wo hast Du denn die Info her? Meine letzte Info war eine andere. Meiner Erinnerung nach sind alle Führerscheine ab 2013(?) befristet auf 15 Jahre ausgegeben worden. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, also unbefristet ausgegeben wurden, haben eine Übergangsfrist bis 2035.

Stimmt, ich habe gerade bei der Stadt Augsburg angefragt, die mir das mit der Übergangsfrist bis 2035 bestätigt haben. Meiner wurde im Jahr 2009 von rosa Lappen auf Karte umgeschrieben, ist also nicht befristet. Unter Punkt 4b (Gültigkeitsdauer) ist ein Strich eingetragen. 2035 werde ich 81 Jahre alt sein, also brauche ich mir keine Gedanken über eine Neuausstellung mehr machen. :)

Bearbeitet von munich_carlo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und hieraus ergibt sich der Stichtag 19.01.2013...

 

Artikel 16

Umsetzung

1.   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 19. Januar 2011 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Artikel 1 Absatz 1, Artikel 3, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 sowie Absatz 4 Buchstaben b bis k, Artikel 6 Absatz 1 sowie Absatz 2 Buchstaben a, c, d und e, Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b, c und d sowie Absätze 2, 3 und 5, die Artikel 8, 10, 13, 14 und 15 sowie Anhang I Nummer 2, Anhang II Nummer 5.2 in Bezug auf die Klassen A1, A2 und A und den Anhängen IV, V und VI nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.

2.   Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an.

3.   Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Vorschriften enthalten ferner den Hinweis, dass die Verweise in den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf die aufgehobene Richtlinie, als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie gelten. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme und die Formulierung dieses Hinweises.

4.   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie schon gesagt wurde: die Fahrerlaubnis ist und bleibt gültig. Das Dokument, welches diese Fahrerlaubnis dokumentiert ist der Führerschein.

Der muss halt, wie auch schon beschrieben, ggf. ausgetauscht werden. Wer das nicht tut innerhalb der Frist hat weiter eine Fahrerlaubnis ohne wenn und aber.

Ist man mit dem alten "Lappen" nach der Frist unterwegs und wird kontrolliert ist das allenfalls eine Ordnungswidrigkeit wie HU um 2 Monate überzogen oder so.

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb JK_aus_DU:

Wie schon gesagt wurde: die Fahrerlaubnis ist und bleibt gültig. Das Dokument, welches diese Fahrerlaubnis dokumentiert ist der Führerschein.

Der muss halt, wie auch schon beschrieben, ggf. ausgetauscht werden. Wer das nicht tut innerhalb der Frist hat weiter eine Fahrerlaubnis ohne wenn und aber.

Ist man mit dem alten "Lappen" nach der Frist unterwegs und wird kontrolliert ist das allenfalls eine Ordnungswidrigkeit wie HU um 2 Monate überzogen oder so.

Genau, und wird dann entsprechend mit Bußgeld geahndet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb MarioF:

Genau, und wird dann entsprechend mit Bußgeld geahndet.

Verwarnungsgeld!

10 Euronen! 

Bearbeitet von MatthiasM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich halte das Bildchen auf dem Führerschein sowieso für überbewertet.

Damit man meine Person einwandfrei identifizieren kann, trage ich einen turnusmäßig zu erneuernden Personalausweis mit mir herum. Mein Kartenführerschein hat eine Nummer, die man in eine europaweite Datenbank eintragen könnte, um mich in Verbindung mit meinem Personalausweis als rechtmäßigen Führerscheininhaber ausmachen zu können. Wozu also ein Verfallsdatum?

In dem Zusammenhang sollten auch mal ausnahmslos alle Streifenwagen sinnvollerweise mit einem Computer mit Onlinezugang ausgerüstet werden.
 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb TurboC.T.:

Ich halte das Bildchen auf dem Führerschein sowieso für überbewertet.

Damit man meine Person einwandfrei identifizieren kann, trage ich einen turnusmäßig zu erneuernden Personalausweis mit mir herum. Mein Kartenführerschein hat eine Nummer, die man in eine europaweite Datenbank eintragen könnte, um mich in Verbindung mit meinem Personalausweis als rechtmäßigen Führerscheininhaber ausmachen zu können. Wozu also ein Verfallsdatum?

In dem Zusammenhang sollten auch mal ausnahmslos alle Streifenwagen sinnvollerweise mit einem Computer mit Onlinezugang ausgerüstet werden.
 

In Frankreich gilt ein Führerschein als Ausweidokument. Ein Umtausch ist aber bisher noch nicht vorgesehen.

Wieso sollten Streifenwagen extra mit Onlinezugang ausgestattet werden, ist das nicht überall längst der Fall?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb EntenDaniel:

Wo hast Du denn die Info her? Meine letzte Info war eine andere. Meiner Erinnerung nach sind alle Führerscheine ab 2013(?) befristet auf 15 Jahre ausgegeben worden. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, also unbefristet ausgegeben wurden, haben eine Übergangsfrist bis 2035.

Was anderes hab ich doch gar nicht gesagt :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

vor 19 Stunden schrieb vis-à-vis:

Kommt die BRD jetzt für die Kosten des Umtauschs auf?

ja, wer denn sonst? Wer aber keinen Führerschein hat, muss auch nicht für den Umtausch bezahlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6131 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.
E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...