Zum Inhalt springen

Dashcam als Beweismittel? Nei! Doch? Ohhhh....


Vulcan

Empfohlene Beiträge

So weit sind wir also schon. Egal ob Camera oder nicht. Die anderen Beteiligten, insbesondere im entgegenkommenden Auto haben es erlebt und wohl Auch geschildert. Hier muss man ganz klar sagen die Richter gehören zur Verantwortung gezogen. Es ist leider immer öfters so dass die Rechtssprechung gar nichts mit der Sachlage zu tun hat. Die Kamera ist duch nur noch ein zusätzlicher Beweis, wenn sie nicht herangezogen werden darf muss eben allein auf die Zeugenaussagen vertraut werden. Irgendwann wird bald Auch noch ein Mörder freigesprochen weil kein zugelassener Zeuge bei der Tat zugesehen hat. 

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Deutschland darf die Dashcamaufnahme auch nur im Falle eines Unfalls als Beweis zugelassen werden. Irgendwelche humpelnden Moerdervergleiche weisen auf ein diffuses Rechtsverstaendnis hin ;)!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da scheint doch erst einmal die Polizei bockmist gebaut zu haben. Den Schreiberling empfinde ich als sehr respektlos. So ist das eben in einem Rechtsstaat. Wenn die Polizei schlampt und Beweismittel vernichtet, hat der Richter öfters keine andere Wahl. Was sich die rechtsbraune versiffte Polizei in Deutschland, teilweise leistet ist auch unglaublich. Man nehme nur NSU, Lügde, G20 Hamburg, Hambacher Forst.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb MatthiasM:

Irgendwelche humpelnden Moerdervergleiche weisen auf ein diffuses Rechtsverstaendnis hin ;)!

Naja, das Vergehen ist so eine Art versuchte fahrlässige Tötung...oder so wie. Gibt es das überhaupt? Egal, soweit hergeholt ist der Vergleich vom CX Fahrer nun auch wieder nicht. Hätte das entgegenkommende Fahrzeug nicht  abgebremst, hätten wird das Massaker.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 56 Minuten schrieb Vulcan:

..., hätten wird das Massaker.

Haette, haette, Fahrradkette! Es ist eben nichts passiert, wie so oft. Das war auch nicht das Verdienst des Rasers. Klar moechte ich auch das so jemand bestraft wird.....aber eben mit rechststaatlichen Methoden.

Das Zitat von CX-Fahrer war: 

Zitat

Irgendwann wird bald Auch noch ein Mörder freigesprochen weil kein zugelassener Zeuge bei der Tat zugesehen hat. 

Es mag ja vielen unangenehm zu sein in einem Rechststaat zu leben, da empfehle ich doch mal eine Ausflug zu Duerte auf den Philippinen! Der greift wenigstens durch:rolleyes:. Ich bevorzuge eine Staat wie die Schweiz oder Deutschland, wo mal jemand nicht bestraft wird, auch wenn er es noch so verdient hat, dafuer aber auch nur wenige unschuldig oder unfair im Knast sitzen.

Daraus einen Prognose zu machen, die niedere Instinkte anspricht, ueberlasse ich anderen;). Und ja, auch Moerder haben Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren! Und ja, der Raser ist nicht verurteilt wurden weil die Polizei einen schweren Ermittlungsfehler gemacht hat! Und ja, jede Passage einer Kreuzung bei dunkelorange oder das nicht anhalten an einem Stoppschild "ist so eine Art versuchte fahrlässige Tötung." Na, dann haben wir bald eine Knastquote wie die USA:lol:.

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb 2schewo:

Was ist eigentlich ein Lernfahrer  :confused:

Ich denke mal ein Fahranfänger. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als Lernfahrer gilt eine Person, die den Lernfahrausweis erworben hat. Lernfahrer sollen sich auf die praktische Fahrprüfung vorbereiten. Da sie jedoch noch wenig bis gar keine Erfahrung im Strassenverkehr haben, gelten besondere Vorschriften für sie.

 

Das hab ich gefunden, macht mich nicht unbedingt schlauer, im Gegenteil. Ohne praktische Prüfung fahren die in der Gegend rum ? Zwar mit Begleiter, aber wieso geht das ? 

Egal, ich möchte nicht vom eigentlichen Thred abschweifen.

 

Bearbeitet von 2schewo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie soll man sich denn sonst auf die praktische Prüfung vorbereiten, wenn nicht mit Praxiserfahrung? Die theoretische Prüfung ist dabei Voraussetzung...

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb Vulcan:

Wie soll man sich denn sonst auf die praktische Prüfung vorbereiten, wenn nicht mit Praxiserfahrung? 

Scheint ja gut zu funktionieren, wie man in dem Video sehen kann:lol:. In D ist es der Fahrschulmafia sogar gelungen, die freie Wahl der Diensleistung in Europa auszuhebeln. Man darf also die Fahrschule, mit verpflichtenden Fahrrstunden (!), nur in seinem Heimatland (Aufenthalt > 6Monate) absolvieren.

Wie schon gesagt, auch in D duerfen Dashcams nicht zur Verfolgung von Vergehen eingesetzt werden, ob die Befragung ohne den Rechtsverdreher legitim gewesen waere weis ich nicht genau. Dein blauer Landsmann hat ja schon laenger nichts mehr geschrieben, der ist doch Experte in Rechtsfragen und kennt sich auch mit deutschem Recht ganz gut aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb MatthiasM:

Ich bevorzuge eine Staat wie die Schweiz oder Deutschland, wo mal jemand nicht bestraft wird, auch wenn er es noch so verdient hat, dafuer aber auch nur wenige unschuldig oder unfair im Knast sitzen.

Aber nicht wenn offensichtliche Beweise vorliegen wie in dem Fall! Diese wegen fragwürdiger rechtlicher Einwände nicht zu verwenden empfinde ich als völlig Falsch! Also bitte, so verkehrt istr der Einwand von CX-Fahrer dann auch nicht. Soll z.B. ein Mörder nicht bestraft werden wenn er jemandem den Kopf einschlägt, dabei gefilmt wird aber keine Einwilligung zum Filmen gegeben hat? Das gilt aber auch nur wenn das Video von Privat erstellt wurde denn Aufnahmen von Überwachungskameras werden ja schon seit Jahren als Beweismittel ausgewertet und zugelassen - warum macht man da überhaupt Unterschiede und warum werden für Überwachungskameras Freibriefe erteilt und als Privatmann macht man sich unter Umständen sogar Strafbar wenn man seine eigene Fahrt aufzeichnen lässt! Und das alles im öffentlichen Raum - das Rechtsempfinden und die Rechtssprechung diesbezüglich ist absolut Schwachsinnig!

Das ist lächerlich, traurig, unglaublich und unfassbar, alles auf einmal!

Bearbeitet von Manson
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, der blaue Köter ist verschollen...

Grundsätzlich funktioniert das Erlernen der Praxiserfahrung in Eigenregie eigentlich problemlos, da ja keiner seinen Ausweis oder die Karre unnötig riskieren will. Solche Deppen wie im Video sind zum Glück die Ausnahme, gehören aber trotzdem gnadenlos bestraft. Man muss das natürlich immer im Verhältnis sehen, ob jetzt eine Dashcam als Beweismittel gegen die Härte des Vergehens zugelassen wird oder ob man den Persönlichkeitsschutz den Vorrang gibt. Ermessensfrage...

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

17 minutes ago, Vulcan said:

[...] Solche Deppen wie im Video sind zum Glück die Ausnahme, gehören aber trotzdem gnadenlos bestraft. [...]

Genauso wie der Beifahrer! Sowas ist doch bekloppt: einen unerfahrenen Fahrer, der erst lernen muss Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen, so rumfahren zu lassen.

Bearbeitet von schwinge
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb Vulcan:

Ermessensfrage...

In Deutschland eben nicht, dazu gibt es ein hoechsrichterliches Urteil:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2018-05/bundesgerichtshof-dashcamvideos-als-beweismittel-vor-gericht-zulaessig

vor 40 Minuten schrieb Manson:

Soll z.B. ein Mörder nicht bestraft werden wenn er jemandem den Kopf einschlägt, dabei gefilmt wird aber keine Einwilligung zum Filmen gegeben hat?

Was soll den der Quatsch mit dem Moerder dauernd? Er hat riskant ueberholt! 

vor 40 Minuten schrieb Manson:

Das ist lächerlich, traurig, unglaublich und unfassbar, alles auf einmal!

 Deutschland ist, besonders nach den Erfahrungen des dritten Reiches, eben kein Ueberwachungsstaat. Das aeussert sich sicherlich manchmal etwas bizzar, wie das auch Blitzen nicht 365/24 aktiv sein duerfen.  Aber andererseits auch freiheitlich: es darf eben nicht jeder den Spitzel und Denunzianten geben. 

Freiheit heisst eben auch immer die Moeglichkeit zur Rechtsuntreue. Aber das versteht nicht jeder. Und Rechtsstaat heisst einfach, dass es Regeln gibt die universell gelten. Ich bin ueber beides froh! Ich bin nur immer erschrocken darueber das man beides gerne opfert, fuer das gefuehlte Recht. Das macht es Despoten wohl auch immer leicht das Recht zu demontieren ;).

vor 30 Minuten schrieb Vulcan:

 

Grundsätzlich funktioniert das Erlernen der Praxiserfahrung in Eigenregie eigentlich problemlos, ...

Wuerde bei uns warscheinlich auch funktionieren, aber wie schon gesagt: Fahrschulmafia!

Aber um es noch ein mal zu widerholen: Man haette den Lenker auch ohne Video verurteilen koennen, man haette ihn nur nicht in dem Recht beschneiden duerfen, sich vor einer Aussage anwaltlich beraten zu lassen.  Aber das ist fuer solche fastMoerder wohl nicht opportun:rolleyes:.

 

Bearbeitet von MatthiasM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb schwinge:

:huh:

Na, ich denke du solltest mal mit Menschen reden die in einem Ueberwachungsstaat gelebt haben. Da gibt es in Deutschland einige von, die von Freunden und Verwanten bespitzelt wurden. Das es immer wieder Tendenzen gibt staerker zu ueberwachen, macht aus diesem Land noch keinen Ueberwachungsstaat. "Nur weil man Paranoia hat, heisst das nicht das sie nicht hinter dir her sind" :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 6.7.2019 um 10:05 schrieb MartinSt:

Da scheint doch erst einmal die Polizei bockmist gebaut zu haben. Den Schreiberling empfinde ich als sehr respektlos. So ist das eben in einem Rechtsstaat. Wenn die Polizei schlampt und Beweismittel vernichtet, hat der Richter öfters keine andere Wahl. Was sich die rechtsbraune versiffte Polizei in Deutschland, teilweise leistet ist auch unglaublich. Man nehme nur NSU, Lügde, G20 Hamburg, Hambacher Forst.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
 

Linksextremistisch-paranoide Wahnvorstellungen? :-)

Bearbeitet von cx-forever
  • Verwirrt 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast recht, ich fühle mich verfolgt. Aber keine Sorge, ich habe so eine Riesenrolle Alufolie daheim. Da kann ich zur Not auch mein komplettes Auto drin einwickeln. :P

Nein, woanders herrschen ganz andere Zustände.
Ich fahre auch mit Kamera rum, aber nur zu Beweiszwecken im Schadensfall (Unfall). Daß im hier besprochenen Fall die Aufnahmen nicht verwertet werden können, hat ja offensichtlich andere Gründe.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Linksextremistisch-paranoide Wahnvorstellungen? :-)
Kleine Ergänzung "Nordkreuz Todesliste von 25.000 Personen".


Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb MatthiasM:

Was soll den der Quatsch mit dem Moerder dauernd? Er hat riskant ueberholt! 

Auf das würde auch sein Anwalt plädieren ;).

vor 3 Stunden schrieb schwinge:

Genauso wie der Beifahrer!

Und ob! Diese Schweinebacke trägt die Verantwortung und wäre somit ebenfalls den Fahrausweis für ein paar Monate los. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In einem Rechtsstaat sollte zu 100 % nach Recht und Gesetz geurteilt werden. Auch wenn das "rechtsempfinden der Bürger" , ein anderes Urteil wünscht.
Ich möchte nur an den Fall Mollath erinnern.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb MartinSt:


Ich möchte nur an den Fall Mollath erinnern.
 

Da war aber das Rechtsempfinden "der Buerger" wohl besser als die Justiz ;).

Aber zum Titel: in Oestereich waere der Betreiber der Dashcam verurteilt worden! Ob sie trotzdem als Beweis gezaehlt haette weis ich natuerlich nicht. Ich ziehe bei meienr Dashcam immer den Stecker. In der Schweiz scheint die Reglung nicht so streng.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...