14. Mai 20206 J. Hi Frank, Christi Himmelfahrt schaffen wir leider nicht, aber im Juni sind wir definitiv dabei :-) Bleibt alle gesund.
14. Mai 20206 J. Ich wäre auch gerne für einen Tag nach Xanten zum Treffen gekommen, dem steht aber leider die untenstehende Verordnung entgegen. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung § 1 Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen (2) Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich um 1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, 2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, 3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, 4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen, handelt. Satz 1 Nummer 1 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. (3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind: 1. unvermeidliche Ansammlungen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen (insbesondere bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen), 2. die Teilnahme an nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen und Versammlungen, 3. zulässige sportliche Betätigungen nach § 9, 4. zwingende berufliche Zusammenkünfte.
14. Mai 20206 J. Da liegst du falsch. Privatgrund liegt vor, wenn die Fläche nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten ist und auch nur von diesem genutzt wird, wobei der Wille des Verfügungsberechtigten nach außen deutlich zum Ausdruck kommen muss (z.B.: Schild "Privatgelände", Zaun, Tor). Der Verfügungsberechtigte duldet keine Benutzung (Durchführung von Kontrollen) durch die Allgemeinheit (jedermann). Ist das Privatgelände entsprechend gekennzeichnet und sorgt der Verfügungsberechtigte durch Kontrollen dafür, dass die Nutzung auf einen eng umrissenen Personenkreis beschränkt bleibt, dann ändert die gelegentliche Benutzung durch Unbefugte nichts an der Nichtöffentlichkeit. Wünsche allen die hinfahren viel Spass.
14. Mai 20206 J. Na dann beruft euch doch auf Absatz 4 zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen Einer fährt hin und die andern betreuen das Auto damit er auch wieder heimkommt
15. Mai 20206 J. Die Punkte 1+2, die Mario genannt hat, sind bei uns schon erweitert worden und daher in dem Wortlaut gar nicht mehr gültig. Sogar der Sport im freien von eigentlichen Kontaktsportarten ist unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt. Ich denke, es fließt noch viel Wasser den Rhein herunter bis zum Juni, zudem hat Herr Bremer im Zweifel sicher Maßnahmen ergriffen, die einen Aufenthalt unter allen zu dem Zeitpunkt gültigen Auflagen ermöglicht. Er wird bestimmt nicht riskieren wollen, Geldstrafe zu zahlen, oder gar wieder schließen zu müssen. Die restlichen Richtlinien liegen dabei in unseren Händen selbst, wenn alle Rücksicht nehmen, wird es ein tolles Treffen :-)
15. Mai 20206 J. vor 1 Stunde schrieb Henry K: Mann muss das Treffen ja nicht in der Bildzeitung erwähnen. ...es sei denn man meldet es als Demonstration an
21. Mai 20206 J. KR-FE : korrodierendes Eisen oder Korona-Fetisch Bei aller Heimattreue - fahren Xantia Youngtimer nicht mit XA im Schilde ? Wünsche allen Mutigen einen herrlich sonniges Xantia-Treffen Bearbeitet (21. Mai 20206 J. von xantiboy)
21. Mai 20206 J. Ob ich es diesmal schaffe weiß ich leider nicht, vielleicht als Tagesgast. Derzeit steht leider noch meine Gesundheit im Weg.. falls ich es nicht schaffen sollte wünsche ich euch allen viel Spaß und genießt die Zeit. Zum offiziellen Termin habe ich definitiv vor zu kommen sollte es mir bis dahin besser gehen ich freu mich so sehr auf euch alle ich hab auch kein XA auf dem Kennzeichen, auch ich breche mit der Tradition Bearbeitet (21. Mai 20206 J. von neiya:))
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