2. Juli 200422 J. Gerade gestern rief mich mein Citroen-Händler an und sagte, daß man in ca. 2 Wochen eine neue Software für das RT3/Marelli erwarte. Citroen habe auch eigens eine Händlerhotline fürs Navi eingerichtet. Wen wunderts? Die Marelli RT3-Geschädigten dürften wohl mittlerweile alle mal beim Händler vorgesprochen haben! Ob das die extrem lange Liste der Fehler beheben wird - ich weiß es nicht. Ich hoffe es jedenfalls, denn es täte mir leid, meinen wirklich freundlichen Händler in die Pflicht zu nehmen, sprich, Minderung zu verlangen. Übrigens habe ich mich schlau gemacht: Das Recht auf Wandlung/Minderung hat nichts mehr mit "zugesicherten Eigenschaften" zu tun. Vielmehr wird darauf abgestellt, was der Stand der Technik in vergleichbaren Autos ist und was der Kunde beim Kauf erwarten durfte. Auf deutsch: Wenn man 2004 für 2750 Euro ein nagelneues Bilschirmnavi im Auto bestellt hat, darf man erwarten, daß es a) reibungslos funktioniert genau an das angegebene Ziel führt, und nicht nur in die Nähe c) dynamische Routenführung hat (!) Der Punkt c) dürfte hier im Forum wohl umstritten bleiben. Ich persönlich jedoch kenne kein Bildschirmnavi, das 2004 ab Werk bei irgendeinem Hersteller eigebaut wurde, das NICHT dynamische Routenführung bietet. Im Nachrüstmarkt bieten das sogar die billigsten Modelle, und nicht erst seit 2004. Meine Schlußfolgerung daraus: Ich durfte dynamische Routenführung durchaus erwarten! Meine Hoffnung: Mit der neuen Software ist sie endlich implementiert!
2. Juli 200422 J. Das Ganze klingt doch schon mal sehr interessant. Wo ist denn diese Hotline bzw. Welche Nummer hat sie denn?? Welche Version der Softwarist das denn?? Ich bin schon sehr gespannt darauf.
2. Juli 200422 J. Hi Stand der Technik...bedeutet Stand der Technik beim jeweiligen Modell.. siehe Gerichtsurteil BGH zur Klimanalage Audi A2. Eigene Rechtsauslegungen helfen hier nicht wirklich weiter. Manfred
2. Juli 200422 J. Ersteller ManfredK posteteHi Stand der Technik...bedeutet Stand der Technik beim jeweiligen Modell.. siehe Gerichtsurteil BGH zur Klimanalage Audi A2. Eigene Rechtsauslegungen helfen hier nicht wirklich weiter. Manfred Zu rediman: Die Hotline ist für Citroen-Werkstätten, nicht für uns! Zu ManfredK: Wo kann man das nachlesen? Könntest Du da was zitieren? Mich würde wundern, wenn der BGH die Sache mit dem "Stand der Technik" rein modellspezifisch ausgelegt hätte, denn damit wäre die Gewährleistungsregelung gänzlich absurd. Ein A2 könnte dann nur mit einem A2 verglichen werden, und nicht etwa mit Autos vergleichbarer Bauart, Größe, Baujahr und Herkunft. Und das hieße, daß der Hersteller jeden Mist machen könnte, wenn er es nur konsequent macht. Um was gings denn da mit der Klimaanlage, damit wir einen Vergleich haben?
2. Juli 200422 J. ManfredK postete Zu rediman: Die Hotline ist für Citroen-Werkstätten, nicht für uns! Wo bekommt sonst noch die Info ausser unter der Hand. Macht Citioen so etwas öffentlich?? Was macht man wenn der Händler davon nicht weiss??
2. Juli 200422 J. Hi, ich muss mich berichtigen, es war nicht der BGH sondern das Oberlandesgericht Köln Zitat: Neuwagenkauf :Bemerkt der Käufer eines Neuwagens, dass der Luftaustritt der Klimaanlage im Fußraum und an der Armaturentafel erhebliche Temperaturunterschiede aufweist, so kann er das Auto nicht gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten eines Fahrzeuges sind keine Mängel, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird. Oberlandesgericht Köln, 5 U 62/03 Neuwagenkauf: nicht funktionierendes Navigationssystem Ein elektronisches Navigationssystem ist lediglich als Nebensache eines erworbenen Neuwagens anzusehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Folge, dass einem Autokäufer trotz der nicht funktionierenden elektronischen Orientierungshilfe kein Recht zusteht, das ganze Fahrzeug an den Händler zurückzugeben. Denn auch ohne Navigationsgerät ist das Auto funktionsfähig. Anders wäre nur zu entscheiden, wenn der Käufer, für den die Navigationshilfe ganz wesentliche Bedeutung hat (hier Außendienstmitarbeiter), bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart hätte, dass er bei einem eventuellen Defekt den gesamten Kaufvertrag rückgängig machen könne. Zitat Ende Quelle www.kfz.de Im ersten Fall ging es um die Klimanalage eines Audi A2, hier hat das Gericht tatsächlich darauf abgestellt, zu vergleichen ob das Fahrzeug des Klägers in seinen Funktionen mit denen anderer A2 identisch ist. Da alle Fahrzeuge ein identisches Verhalten der Klimasteuerung hatten, war der Fall erledigt. Im einzelnen ging es glaube ich um die Tatsache wo welche Luft (kalt und warm) aud en Luftdüsen austritt. Wichtig die übliche Gebrauchsfähigkeit des Autos war nicht beeinträchtigt. Hersteller können nicht jeden "Mist" herstellen, denn die übliche Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges muss gegeben sein, und damit ist dann auch ein Vergleich allgemeiner Art möglich (Gebrauchfähigkeit z.B. Fahren von A nach . Aber das können Rechtsexperten viel besser ausdrücken. Das zweite Urteil, leider ohne AZ, dürfte die mängelgeplagten RT3 Besitzer erfreuen, sofern im Kaufvertrag die entsprechenden Vorbehalte gemacht wurden. Das Thema gab es hier im Forum schon mal. Ich fürchte Lexus du wirst deine Rechtsauffassung überdenken müssen (Recht und persönliches Gerechtigkeitsempfinden klaffen manchmal auseinander) Neue Softwarevarianten werden dem Händler üblicherweise mitgeteilt und können dann wie normale Ersatzteile bestellt werden. Also den eigenen Händler fragen wann und ob die neue Systemsoftware verfügbar ist. Manfred
2. Juli 200422 J. Ersteller Prima! Danke ManfredK - das bringt wohl alle ein gutes Stück weiter, denn daran läßt sich ganz gut die herrschende Meinung der Gerichte ablesen. Was meine Rechtsauffassung angeht, so würde ich nie daran denken, das ganze Auto zurückzugeben - das halte ich für übertrieben. Warum auch? Die Kiste ist ja wirklich gut und hat ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Es geht mir ums Navi selbst: Sollte das nach dem SW-Update immer noch nicht gehen, dann könnte man wohl an Minderung auf den Preis des Navis denken (Wandlung ist ja zwecklos bei der Integration). Ich denke, daß das vertretbar wäre und wohl auch bei den Gerichten durchkäme. Die ganze Diskussion ums Navi ist ja nur deswegen so heiß, weil es neu ins Programm gekommen ist, preislich oben angesiedelt ist, aber eben doch noch eklatante Softwareprobleme aufweist (die Hardware dagegen scheint mir durchaus fortschrittlich). Beim heiligen Blech ist der gemeine Deutsche eben ein Erbsenzähler. Zum Glück. Denn nur so kommt Bewegung in die Sache! Davon abgesehen suche ich lieber den Dialog. Sollte es tatsächlich soweit kommen, daß die neue Software auch die schweren bugs nicht ausbügelt -und das würde mich bei dem gemachten Lärm darum wundern-, dann ist mein Weg eher der Kompromiß mit dem Händler, der ja -zumindest in meinem Fall- sein Bestes versucht. Zum A2 und die Klimaanlage: Jede Klimaautomatik, die ich kenne, arbeitet so. Auch in meinem C5 kommt unten eine andere Temperatur raus als oben oder an den Seiten. Das ist so gewollt und hat was mit dem Raumklima und dem subjektiven Empfinden zu tun. Der Vergleich des A2 mit den Serienkollegen war insofern folgerichtig, passt aber nicht so gut zum Fall mit dem RT3. Fazit: Erst mal abwarten, was die neue Software bringt, dann sehen wir weiter.
3. Juli 200422 J. Hi, nach Meldungen im Eurovan2 Forum (die ich persönlich Mangels neuester Software noch nicht bestätigen kann) sollen mit der aktuellen Navteq Software (2004/2005) die Fehler an Autobahnkreuzen und Probleme mit der Stimmausgabe bei bestimmten Autobahnkreuzen und Abfahrten erledigt sein. Wenn dies zutrifft, dann gibt es zumindest ein RT3 das problemlos funktioniert - nämlich meines. Dynamische Routenführung wäre zwar schön - aber mit den TMC Meldungen auf dem Display komme ich bestens klar und kann eine manuelle Umfahrung machen. Sollten andere Systeme nicht funktionieren, ist natürlich alles im Rahmen der Garantie und Nachbesserung zu tun um diesen Standard zu erreichen. Sollte es wieder Erwarten nicht funktionieren, kommt natürlich eine Minderung des Kaufpreises oder auch Schadensersatz wegen Austausch des Systemes in Frage. Manfred
5. Juli 200422 J. rediman posteteDas Ganze klingt doch schon mal sehr interessant. Wo ist denn diese Hotline bzw. Welche Nummer hat sie denn?? Welche Version der Softwarist das denn?? Ich bin schon sehr gespannt darauf.
6. Juli 200422 J. Hi... sieh Psot ganz oben.. Händlerhotline... nicht für den Endverbraucher Version.. Wahrscheinlich 5.41
7. Juli 200422 J. Eine fröhlichen Guten Abend, verehrte RT3-Gemeinde, meine Erkenntnisse lassen vorerst den Schluss zu, dass ManfredK eher richtig liegt mit "einer Version 5.41" als die Ankündigung einer "Version 5.60" an anderer Stelle . Letztere existiert wohl sogar lt. eurovan2-forum schon mit weiteren Updates, sie ist aber nicht für andere Fahrzeuge wie z.B. den C 5 geeignet. Mir ist für das RT 3 eine Version 5.40 B gezeigt worden, mit der u. a. ein dunkler Schirm hell wird, darüber hinaus werden andere Unstimmigkeiten beseitigt. Auf keinen Fall wird aber die dynamische Routenführung aktiviert. Trotzdem wäre es von weiterem Interesse Neuigkeiten zu erfahren.
9. Juli 200422 J. ACCMkrring posteteEine fröhlichen Guten Abend, verehrte RT3-Gemeinde, meine Erkenntnisse lassen vorerst den Schluss zu, dass ManfredK eher richtig liegt mit "einer Version 5.41" als die Ankündigung einer "Version 5.60" an anderer Stelle . Letztere existiert wohl sogar lt. eurovan2-forum schon mit weiteren Updates, sie ist aber nicht für andere Fahrzeuge wie z.B. den C 5 geeignet. Mir ist für das RT 3 eine Version 5.40 B gezeigt worden, mit der u. a. ein dunkler Schirm hell wird, darüber hinaus werden andere Unstimmigkeiten beseitigt. Auf keinen Fall wird aber die dynamische Routenführung aktiviert. Trotzdem wäre es von weiterem Interesse Neuigkeiten zu erfahren.
9. Juli 200422 J. Hallo Freunde habe die neue Sofware schon es ist die 5.41 sehe bis jetzt aber kein Unterscheid gegenüber der 5.40
9. Juli 200422 J. Strom1 Accm posteteHallo Freunde habe die neue Sofware schon es ist die 5.41 sehe bis jetzt aber kein Unterscheid gegenüber der 5.40 Mir - und ich weiß es auch von anderen - ging es nicht anders. Wahrscheinlich etwas für Minimalisten! Und denoch gibt es die Version 5.40 B!
10. Juli 200422 J. ManfredK posteteHi... Unterschied 5.40B und 5.41 .... Kein Volume level bug mehr.... was war nochmal ein Volume level bug??
10. Juli 200422 J. An bestimmten Autobahnkreuzen z.B. A3/45 oder A3/A661 will die Sprachausgabe des Navi dir ankündigen, dass du z.B. geradeaus weiterfahren sollst. 2 km vor dem Kreuz wird die Lautstärke von Radio/CD abgesenkt... die Sprachausgabe des Navisystems sollte kommen... kommt aber nicht. Die Navigation auf der Landkarte läuft weiter und die Lautstärke des Radios lässt sich nicht mehr ändern.... Reset notwendig. Manfred
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