Zum Inhalt springen

Rotes 07- Begriffsfrage


Empfohlene Beiträge

... habe zur roten 07er die Auflage im Merkblatt gefunden, für jedes Fahrzeug spätestens alle 3 Jahre den „Nachweis der Verkehrssicherheit“ zu erbringen.

Was genau ist das ? TÜV wie für normale Autos ? Oder kann das eine Werkstatt machen ?

Mir geht es nur um eine Begriffsklärung... finde dazu sehr wenig greifbares im Web.

Also - was muss ich da mindestens machen ?

Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Carsten:

Also - was muss ich da mindestens machen ?

Bei der Zulassungsstelle anrufen und Fragen ....würde mir ganz spontan einfallen ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt auch diese Internet-Suchmaschinen … nur so als Idee.

Der »Nachweis der Verkehrssicherheit« kann durch ein Gutachten bei einer Prüfstelle erlangt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

„Auch ein mit rotem Kennzeichen versehenes Fahrzeug muss den technischen und ordnungsrechtlichen Straßenverkehrsvorschriften entsprechen. Dass es nach §§ 16 Abs. 3 FZV, 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StZVO von der Verpflichtung zur Hauptuntersuchung befreit ist, hat nicht zur Folge, dass das Fahrzeug, wenn es im öffentlichen Verkehrsraum betrieben wird, von den sonstigen der Verkehrssicherheit dienenden Vorschriften befreit ist.“

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Fahrzeuges muss verkehrssicher sein: Der Nachweis über die Verkehrssicherheit (Bremsen, Leuchten und Blinker) lässt sich über Ihre TÜV- oder Dekra-Niederlassung darlegen.Ein solches Gutachten kostet etwa 35,- EUR. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung nach § 29 StVO, sondern bleibt ein „07-Sondergutachten“.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...das heißt, eines üblen Tages stehe ich bei der Dekra / Tüv mit dem Kit Car und dann wirds ganz merkwürdig.... gut, dann versuche ich das mal so zu machen.

Ich kann ja vorab mal vorfühlend hinfahren...

Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aussage vom Fachanwalt :

Es muß kein Nachweis von Dritten erbracht werden, Der Halter ist verantwortlich das sein Fahrzeug verkehrssicher ist. So wie es bei einem schwarzen Nummernschild auch Rechtslage ist.

TÜV oder Werkstattpapierkram entfällt also....

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann doch wohl nicht wahr sein! Ich sehe 07er die regelmäßig für die Fahrt zur Arbeit genutzt werden. Die 07er ist unausgegoren. Kontrolle gibt es nicht weder bei der Nutzung noch beim Zusatnd.

Was fogt daraus? SCHLACHTEN, alle ! ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das handhaben wohl alle Zulassungsstellen unterschiedlich...

Carsten

Bearbeitet von Carsten
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 26.6.2020 um 16:16 schrieb kroack:

Aussage vom Fachanwalt :

Es muß kein Nachweis von Dritten erbracht werden, Der Halter ist verantwortlich das sein Fahrzeug verkehrssicher ist. 

Was sagen denn die Versicherungen? Das sollte doch ein 07-führender Halter wissen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dort hab ich noch nicht gefragt.... auch eine gute Idee.

Das mit der Dekra erscheint sehr plausibel. Auf rote 07 gehören ja irgendwie am ehesten noch so Zossen aus Holz und Tuch aus den 20ern, mit Kutschenrädern und seitengesteuerten Motoren, 35 PS aus 3 Litern, und da macht es nur Sinn, dass man dort lediglich Bremse, Lenkung, Licht prüft. Einige haben nichtmal ne Bordelektrik, wenn ich so im PS- Depot nachsehe.

Heute muss ich dringend die neue Kupplung im 11CV prüfen, da macht eine ausgedehnte Erprobungsfahrt auch Sinn...

Carsten

Bearbeitet von Carsten
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da sagt auch jeder was anderes. Scheint von den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei uns ist es so, das man keine HU braucht, aber irgendeine Bescheinigung von einer Werkstatt oder Prüfstelle, das das Fahrzeug verkehrssicher ist, also z.B Bremsen, Licht etc funktioniert. Ich hab eine sogenannte technische Überprüfung bei der GTÜ für ca 70 € machen lassen. Ist immerhin günstiger als ne HU.
Schuld sind das die Hirnies, die damals ihre "Schrottkarren",die nie durch ne HU gekommen wären  im Alltag dann mit der 07 er bewegt haben und somit eine Gefahr für alle waren......
Wäre mal gut, den entsprechenden Gesetztestext zu haben, was nun überall Vorschrift ist.....
Gruß
HG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb Hartmut51:

Das kann doch wohl nicht wahr sein! Ich sehe 07er die regelmäßig für die Fahrt zur Arbeit genutzt werden. Die 07er ist unausgegoren. Kontrolle gibt es nicht weder bei der Nutzung noch beim Zusatnd.

Was fogt daraus? SCHLACHTEN, alle ! ;)

Kontrolle gibt es bei uns alle 2 Jahre bei dei der Verlängerung. Dabei muß das Fahrtenbuch vorgelegt werden. Und bei der Vekehrskontolle durch die Polizei muß auch das Fahtenbuch vorgelegt werden....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was mich ja noch sehr interessieren würde - natürlich nur ganz fiktiv, also benutzen würde ich die natürlich niemals - wäre  eine Sammlung guter Ausreden für den Fall, dass man gezwungen ist, eine eindeutige Probefahrt zu unterbrechen, um mit der Familie 2h im Tierpark rumzulaufen (Pinkelpause ? Essen fassen ist wohl erlaubt, aber müssen es 5 Gänge sein ?).

Angeblich ist es bereits eine Wartungsfahrt, wenn man die Batterie auflädt (!), während man fährt....fand ich in einem Forum zu einer roten 06er.

Carsten

Bearbeitet von Carsten
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....man könnte auch den Motor abkühlen lassen um einen größeren Schaden zu vermeiden.

Gerade die alten Motoren haben ja oft mit den Temperaturen  ihre Schwierigeiten.

Da es ja kaum Ersatzteile gibt...........:rolleyes:

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dieses Problem besteht übrigens auch bei normalen Oldtimerversicherungen. In meiner steht z.B.drin, daß nur Fahrten zu Treffen und Wartungfahrten etc. erlaubt sind - also Fahrten für alltägliche Belange (zur Arbeit, Einkaufen etc.) sind nicht gestattet. Da dieses Jahr alle möglichen Oldtimer-Tteffen abgesagt wurden, dürfte man dieses Jahr mit seinem Oldie nur zur HU und zur Inspektion fahren.

Was eine Wartungsfahrt ist, ist so ein bißchen Auslegungssache?. Hier im Ort fährt z.B.ein älterer Herr jeden Samstag früh mit seinem W123 zum Einkaufen - jede Woche fährt er mit einem anderem W123 aus seiner Sammlung. Damit sich seine Oldies nicht kaputt stehen, macht er also jeden Samstag mit einem anderen Oldie eine "Wartungsfahrt" zum Bäcker und wieder zurück nach Hause.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

also ich kann Euch nach nun mittlerweile 17 Jahren, in denen ich im Besitz eines 07er-Kennzeichens bin, einiges dazu erzählen. Ich beschränke mich da aber mal auf die wichtigen Dinge.

Die ersten 4 Jahre, also von 2003 bis 2007 wohnte ich im Bereich der Zulassungsstelle A, seit 2007 bis aktuell im Zulassungsbezirk B. Bei der Erstbeantragung 2003 wie auch bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens wegen Wechsel in den anderen Zulassungsbezirk galt jeweils noch die alte Regelung bezüglich 07er-Kennzeichen was konkret folgendes bedeutete:

Wollte man ein Fahrzeug auf sein 07er-Kennzeichen eintragen lassen ging man mit den Papieren des Fahrzeugs (PKW, Wohnwagen usw.) auf die zuständige Zulassungsstelle wobei es vollkommen egal war, ob das deutsche, französische oder sonstwas für Papiere waren. Dort wurde Fahrgestellnummer, Erstzulassung, zulässiges Gesamtgewicht und die Fahrzeugart in einen in der Mitte faltbaren roten Papp-Fahrzeugschein eingetragen, der gefaltet die Größe eines normalen Fahrzeugscheins hatte. Dann unterschrieb man mit Datum auf dem Ding für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs und das wars. Nun konnte das Fahrzeug mit den Kennzeichen bewegt werden. Ob das Fahrzeug überhaupt noch existierte bzw.in welchem Zustand es war wurde nie geprüft. Zwar wurde mir damals jeweils bei Zuteilung/ Wechsel des Kennzeichens mitgeteilt, dass ich ein Fahrtenbuch führen müsste aber das hat in den vergangenen 17 Jahren nie jemand sehen wollen...

Als ich nun im Juni letzten Jahres wegen Umzugs im bisherigen Zulassungsbezirk die Adressen in sämtlichen Fahrzeugpapieren ändern musste, bekam ich nun für die 07er-Nummer einen einzelnen Fahrzeugschein, der von der Größe her wie der "normale" Fahrzeugschein ist und in den die Fahrzeuge zusammen eingetragen wurden.

Ich hatte dann gefragt, ob denn die beiden Fahrzeuge, die ich nun in den aktuellen Fahrzeugschein eintragen ließ alle wären, die noch auf dem Kennzeichen laufen, da ich ja über die Jahre immer wieder mal etwas eintragen ließ und auch mal wieder was austragen usw... Tja, da bekam ich dann eine Antwort, die mich etwas erstaunte: Das könnte man so nicht sagen, das müsste ich doch wissen... Das sagt mir, dass zumindest bei uns die 07er-Kennzeichen irgendwie anders EDV-mäßig erfasst werden bzw. dass die Fahrzeuge so gar nicht wirklich erfasst werden bzw. früher es nicht wurden...

Da ich eben noch diese genannte Altregelung habe mit den Kennzeichen habe muss ich gar nichts machen ausser Steuern zahlen...

Die bekannten Einschränkungen in der Nutzung habe ich natürlich auch, die gab es ja schon immer seitdem es das Kennzeichen gibt. Es wäre mal spannend zu erfahren, wie es denn aktuell ist, wenn ich ein weiteres Fahrzeug eintragen lassen wollte. Ob ich dann auch irgendwelche Nachweise über Verkehrstauglichkeit beibringen müsste oder aber mit diesem Fahrzeug regelmäßig zur HU oder ob hier bei mir auch für neu hinzukommende Fahrzeuge der Bestandsschutz der Altregelung gilt?

Ist mir aktuell aber egal, da nichts hinzukommen soll und ich da nichts anstoße wegen o.g. Fragen damit nicht irgendjemand auf dumme Gedanken kommt auf der Zulassungsstelle bzw. beim Landratsamt...

Grüße

Alex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich denke mal im Einklang mit Umweltschutzaspekten kann wohl niemand ernsthaft Einwände haben wenn man bei einer Fahrt mit roten Kennzeichen das angenehme mit dem nützlichen verbindet und auf dem Weg z.B. beim Bäcker anhält um ein paar Brötchen mitzunehmen anstatt erst nach Haus zu fahren und dann mit dem Alltagsfahrzeug extra nochmal loszufahren ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Fahrzeug muss bewegt werden. Und wenn ich nicht regelmäßig zu Treffen etc. komme und das ist ja gerade jetzt der Fall gehört für mich das regelmäßige Bewegen zu den Wartungs-/ Probefahrten. Und wenn ich dies mit einem Einkauf verbinde, ist das alleine schon aus ökologischen Gründen ja sinnvoll. Anders ist es natürlich mit der täglichen Fahrt zur Arbeit etc. Ich bin allerdings noch nie von der Polizei bei solch einer Fahrt kontrolliert worden. Beim Straßenverkehrsamt hat noch keiner was dazu gesagt. Wir müssen das Kennzeichen alle 2 Jahre verlängern lassen und das Fahrtenbuch vorlegen, welches bei mir eine Excel Tabelle ist.......... Alleine die gefahrenen km innerhalb der 2 Jahre sagt bei mir schon aus, das die Fahrzeuge nicht im Alltag benutzt werden. Mich ärgert allerdings, das ich die 07er alle 2 Jahre immer wieder für 2 Jahre verlängern lassen muß.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb hglipp:

Anders ist es natürlich mit der täglichen Fahrt zur Arbeit

Auch da wird niemand Einwände haben wenn du das gelegentlich mit einer regelmässigen Bewegungsfahrt verbindest ...halt nicht täglich ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb hglipp:

Alleine die gefahrenen km innerhalb der 2 Jahre sagt bei mir schon aus, das die Fahrzeuge nicht im Alltag benutzt werden.

Das ist Relativ. Wenn man bspw. von Rosenheim völlig Legal zu einem Oldtimertreffen nach Flensburg fährt dann hat man mit der einen Fahrt schon mehr Jahreskilometer absolviert als mancher mit seinem 08/15 Standardalltagsauto jährlich im Schnitt abspult ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich dachte insbesondere an die Wochenend - Runde mit der Familie, zum Tierpark - da hab ich schon öfter 07er gesehen, aber frage mich immer, was da da sagen ?

Oder das mit 07 bestückte Goggomobil vor dem Restaurant in Hemeln an der Fähre, das da oft steht...

Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...