Zum Inhalt springen

Rotes 07- Begriffsfrage


Empfohlene Beiträge

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/17-fzv/
 

Zitat

 

§ 17 FZV (07-Kennzeichen: Veranstaltungen für Oldtimer)

Nachteile und Beschränkungen

 Das 07-Kennzeichen gibt dem Eigentümer zwar einige Freiheiten, kommt aber auch mit gewissen Einschränkungen daher. So muss der Fahrer stets ein rotes Fahrzeugscheinheft mit sich führen, in das die jeweilige Zulassungsstelle alle Fahrzeuge einträgt, die unter dem Kennzeichen laufen.  Dem Fahrer eines 07-Oldtimers ist es nicht gestattet, das Gefährt zu alltäglichen Fahrten im normalen Straßenverkehr zu benutzen. Das historische Fahrzeug darf nur für die Fahrt zu Oldtimertreffen und Rallyes verwendet werden. Außerdem gestattet der Gesetzgeber im § 17 des FZV auch die Benutzung „für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge“. Wer sich mit einem Vehikel dieser Kategorie außerhalb dieser Beschränkungen bewegt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Entsprechend muss der Fahrer auch ein Fahrtenbuch zum Nachweis mit sich führen.

Weiterhin dürfen Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Zulassungsstellen können unter Umständen einen Nachweis über den privaten Parkraum verlangen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...