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Er ist wieder da: Corona - Bier, Auto oder Virus?

Hervorgehobene Antworten

vor 6 Minuten schrieb Steinkult:

Der Söder hat einen Wert zwischen 30-40.

Dem sagen wir nix, der soll mal in Quarantäne gehen. Vielleicht in Shanghai? Sicher ist sicher.

vor 42 Minuten schrieb Steinkult:

Der Söder hat einen Wert zwischen 30-40.

Ziemlich schwach. Er hätte lieber 50+X...

Unterliegen medizinische Daten nicht der Schweigepflicht? Oder hatter das selbst gefacebookt (oder wie das heisst)?

Laut Söder ergibt sein ct-Wert, dass eine Ansteckung anderer unwahrscheinlich sei. Der aus Düsseldorfer Quellen beigesteuerte Zahlenrahmen erscheint demnach plausibel. 

vor 8 Stunden schrieb magoo:

Laut Söder ergibt sein ct-Wert, dass eine Ansteckung anderer unwahrscheinlich sei. Der aus Düsseldorfer Quellen beigesteuerte Zahlenrahmen erscheint demnach plausibel. 

Lt RKI kann man sich nach einem CT wert ab 30 u höher nach 7 Tagen freitesten lassen (obwohl der Test noch offiziell pos ist) weil die Virenlast mit der Zeit natürlich abflacht. In Isolation muss man vorher natürlich trotzdem.

Wenn man anfänglich oder am Ende der Erkrankung beim PCR  knapp nen Wert von 30 o drüber hat, ist man Gott sei Dank aufgrund der geringen Virenlast nur wenig bis fast gar nicht ansteckend u Schnelltest zeigen das in der Regel nicht an.

(Meine Nichte hatte nen Wert von 32, Schnelltest waren 5 Tage dann im weiteren Verlauf negativ, trotzdem hatte sie ab dem zweiten Tag schon sehr unangenehme div Symptome)

Im Laufe der Infektionszeit - und das ist ja nicht neu - steigt die Virenlast, daher sagt der CT Wert anfänglich natürlich gar nichts darüber aus wie ansteckend man/Söder bereits einen Tag später ist.

Bearbeitet ( von Nitsrekds)

Am 7.4.2022 um 13:58 schrieb fredo:

"hohe" Todeszahlen sind keine Begründung für Grundrechtseinschränkungen.

Apropos, um welche Grundrechte geht es hier eigentlich?

Grüße
Andreas

vor 5 Stunden schrieb AndreasRS:

Apropos, um welche Grundrechte geht es hier eigentlich?

Grüße
Andreas

Und wofür wären "hohe" Todeszahlen eine Begründung?

vor 6 Stunden schrieb Nitsrekds:

Lt RKI kann man sich nach einem CT wert ab 30 u höher nach 7 Tagen freitesten lassen (obwohl der Test noch offiziell pos ist) weil die Virenlast mit der Zeit natürlich abflacht. In Isolation muss man vorher natürlich trotzdem.

Wenn man anfänglich oder am Ende der Erkrankung beim PCR  knapp nen Wert von 30 o drüber hat, ist man Gott sei Dank aufgrund der geringen Virenlast nur wenig bis fast gar nicht ansteckend u Schnelltest zeigen das in der Regel nicht an.

(Meine Nichte hatte nen Wert von 32, Schnelltest waren 5 Tage dann im weiteren Verlauf negativ, trotzdem hatte sie ab dem zweiten Tag schon sehr unangenehme div Symptome)

Im Laufe der Infektionszeit - und das ist ja nicht neu - steigt die Virenlast, daher sagt der CT Wert anfänglich natürlich gar nichts darüber aus wie ansteckend man/Söder bereits einen Tag später ist.

Genau, danke, dass Du das hier noch einmal beschreibst. Die Mehrheit weiß das nicht bzw. will das nicht wissen...

vor 6 Stunden schrieb AndreasRS:

Apropos, um welche Grundrechte geht es hier eigentlich?

Grüße
Andreas

Ist die Frage ernst gemeint ?

Auch wenn es als milder Eingriff gilt (für mich persönlich ist er das nicht) ist das Anordnen einer Maskenpflicht ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht (Grundrecht). Dieser besteht noch immer auch außerhalb von Kliniken und Altenheimen etc., da zahlreichen Kommunen/Städte und vereinzelt Private diesen Eingriff per Hausrecht aufrecht erhalten. Das ist mindestens bei öffentlichen Einrichtungen rechtlich fragwürdig.

Zugangsbeschränkungen, die auch noch vereinzelt aufrecht erhalten werden, greifen in mehrere Grundrechte ein.

Ob man das gut findet oder nicht: In der Abwägung kam der Bund zu der Auffassung, dass diese Grundrechtseingriffe nicht mehr gerechtfertigt sind. Wie oben geschrieben kann ich das gut nachvollziehen. Auch vermeintlich milde Grundrechtseinschränkungen müssen rechtzeitig wieder fallengelassen werden. Das heißt, dass z.B. auch die Maskenpflicht in Zügen, ÖPNV etc. immer wieder geprüft und abgewogen werden muss.

Hallo,

vor 1 Minute schrieb fredo:

Ist die Frage ernst gemeint ?

ja, viele Menschen verwechseln Rechte mit Grundrechten.

Zum Beispiel ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht. Hingegen ist "ohne Maske rumlaufen" keines. Und, ganz einfach Grundrecht schlägt sonstiges Recht.

Grüße
Andreas

vor 2 Stunden schrieb AndreasRS:

Zum Beispiel ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht. Hingegen ist "ohne Maske rumlaufen" keines. Und, ganz einfach Grundrecht schlägt sonstiges Recht.

Das Recht keine Maske zu tragen wird in das Grundrecht des Persönlichkeitsrechtes einsortiert, es ist also ein Grundrechtseingriff. Je nach Bedrohungslage abzuwägen.

Derzeit kommt der Bund eben zum Ergebnis, dass eine generelle Pflicht nicht angemessen ist. Richtig so, finde ich. Falsch so, findest Du.

Wenn man jetzt durch die Supermärkte läuft, sieht man wenigstens sofort wer ein Arschloch ist.

Wer solche Äußerungen macht sieht möglicherweise auch ein solches wenn er in den Spiegel blickt.

Sicher Hendrik.

Grenzwertiges Posting. Ebenso unverstaendlich finde ich es, positiv auf ein derartiges Posting zu reagieren.

Aber gut, fuer mich war heut auch nicht der beste Tag, was solls...

Bearbeitet ( von schwinge)

vor 7 Minuten schrieb schwinge:

Grenzwertiges Posting. Ebenso unverstaendlich finde ich es, positiv auf ein derartiges Posting zu reagieren.

Aber gut, fuer mich war heut auch nicht der beste Tag, was solls...

Ja, unverständlich... Oder auch nicht. Kommt halt beidseitig vor u ist nicht das Privileg einer Seite. Aber jeder hat seine Meinung, Du Deine, andere ihre.

vor 42 Minuten schrieb Dieter Westendorf:

Wenn man jetzt durch die Supermärkte läuft, sieht man wenigstens sofort wer ein Arschloch ist.

Das stimmt, du meinst die ohne Maske auf Kuschelkurs

1 hour ago, Nitsrekds said:

Aber jeder hat seine Meinung, Du Deine, andere ihre.

Seine Meinung haben und kundtun ist das Eine.

Die Art und Weise der Umsetzung das Andere.

Obigen Beitrag kann man nur unterstuetzen, wenn man Ideologie vor Anstand stellt. 

vor einer Stunde schrieb Ebby Zutt:

Kuschelkurs

sicher dass das ein Supermarkt war? Da brauch ich ca. 7 min. und bin wieder draussen
und gekuschelt wird da sicher nicht.

Bearbeitet ( von zudroehn)

vor 31 Minuten schrieb schwinge:

Seine Meinung haben und kundtun ist das Eine.

Die Art und Weise der Umsetzung das Andere.

Obigen Beitrag kann man nur unterstuetzen, wenn man Ideologie vor Anstand stellt. 

Das ist auch wiederum nur eine Meinung. Und sicher kein Urteil.

Bearbeitet ( von Nitsrekds)

vor 3 Stunden schrieb Dieter Westendorf:

Wenn man jetzt durch die Supermärkte läuft, sieht man wenigstens sofort wer ein Arschloch ist.

dafür ist´s bei den anderen recht schwierig zu sagen, wer nun aus dem mund ebenso riecht wie aus dem arschloch

Eine kurze Ergänzung zu den Ct-Werten. Nein, man kann niemanden mehr anstecken, ganz bestimmt nicht mehr ab einem Ct-Wert von 35 und nein, man muss nicht in Quarantäne, der tägliche negative Schnelltest muss aber vorliegen.

Das gilt allerdings nur in den Freistaaten Sachsen und Nordrhein-Westfalen (aufgrund der ausgelassenen Rheinländer, die Westfalen murren und schnorren.

vor 16 Stunden schrieb fredo:

... Auch vermeintlich milde Grundrechtseinschränkungen müssen rechtzeitig wieder fallengelassen werden...

Trotzdem werde ich sicherlich niemals die FDP wählen. 😜

vor 14 Stunden schrieb fredo:

Das Recht keine Maske zu tragen wird in das Grundrecht des Persönlichkeitsrechtes einsortiert, es ist also ein Grundrechtseingriff...

Wo steht das denn geschrieben?

vor 18 Minuten schrieb Juergen_:

Wo steht das denn geschrieben?

z.B. wissenschaftlicher Dienst des Bundestages 109/2020: "Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Die Pflicht einen Mundschutz zu tragen kann das Recht .... beeinträchtigen"

oder beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg Aktenzeichen 1S 1314/20:

"Die Menschenwürde der Antragstellerin werde durch die Vorschrift zur Maskenpflicht nicht verletzt. Beeinträchtigungen ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) .... habe die Antragstellerin wegen des hohen Gewichts des Gesundheitsschutzes hinzunehmen."

Vergleichbare Urteile finden sich aus 2020 und 2021 einige. Und da argumentiere ich auch gar nicht gegen an, das war zu dieser Zeit richtig so.

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