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1% für private Nutzung für (5!) Autos löhnen


Hartmut51

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Ich hätte da mal gerne ein Problem:

Steuerprüfung

Wie ihr wisst, haben wir eine Reihe von Dienstwagen im Prüfungszeitraum 3x C5, C6, Dacia. Kein Fahrtenbuch / Nutzung der Fahrzeuge für privat im Anstellungsvertrag der Mitarbeiter untersagt. Die Fahrzeuge stehen in der Regel auf dem Hof.

Folgerung: Der Alte kann die Fahrzeuge privat nutzen................ Dem Steuerberater schwant nix Gutes. Es geht also Roundabout um 200.000 € die ich mit der 1% für priv. Nutzung verstuern soll.

 

Kann das ?

Da nutzt es auch angeblich nix, dass ich noch XM, BX und Ente für privat habe ! :(

Bearbeitet von Hartmut51
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keine Ahnung, dem FA ist alles zuzutrauen.

Welche Rechtsform hat das Unternehmen? Gibt es über die o.g. Firmenwagen weitere Privatfahrzeuge.

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Vielleicht mal Sixt fragen! Muss der der alle seine Firmenfahrzeuge mit 1% versteuern?

Das kann doch nicht sein!

Und ich habe immer gedacht, Selbstaenige haben ein schoenes Leben :D.

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vor 2 Minuten schrieb MatthiasM:

Und ich habe immer gedacht, Selbstaenige haben ein schoenes Leben :D.

nur wenn sie schlafen ...................

 

selbst und ständig

Bearbeitet von **HD**
was vergessen
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vor 12 Minuten schrieb Ronald:

Habe jemand in seinem Betrieb zwei Firmenwagen und möchte diese auch privat nutzen,

Das will doch keiner der C6 reicht mir!

Rechtsform e. K.

 

 

 

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Hallo Hartmut,

das kann und muss dir dein Steuerberater sagen. Alles andere ist unsauber und kann Dich sehr viel Geld kosten. Hier (im Forum) wird das nur jemand ausreichend gut beantworten können, der beim Finanzamt arbeitet oder Steuerberater ist (den solltest du dann vielleicht statt Deinem engagieren).

Wenn Deinem Steuerberater böses schwant, hätte er Dir das schon bei der Anschaffung der Fahrzeuge sagen müssen. Das ist sein Job, dafür bezahlst Du ihn. Bei der Anzahl von Fahrzeugen musst Du einen größeren Betrieb haben, dann darf ihm das nicht schwanen, er muss es wissen! 

Wünsche Dir viel Glück Ralph

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vor 34 Minuten schrieb Hartmut51:

Das will doch keiner der C6 reicht mir!

 

Ich dachte der Mäh-Roboter wurde zu Gunsten Ioniq und Modell 3 verkauft?

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vor 53 Minuten schrieb suentelensis:

2012 ist aktueller als 2010

Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums nimmt nun dazu Stellung, wie bei mehreren Firmenwagen vorgegangen werden soll.

Sind mehr Fahrzeuge vorhanden als mögliche Privatnutzer, gilt nach dem BMF-Schreiben – abweichend von der bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung – Folgendes:

  • Der Unternehmer braucht aus Vereinfachungsgründen den pauschalen Nutzungswert nach der 1%-Methode nur für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis anzusetzen.

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vor 56 Minuten schrieb MatthiasM:

Vielleicht mal Sixt fragen!

Von einer 100%igen betrieblichen Nutzung ist auch dann auszugehen, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, die     

  • von Autovermietern und Leasingunternehmern an Dritte gegen Entgelt überlassen werden,     
  • der Unternehmer seinen Arbeitnehmern oder freien Mitarbeiter als Firmenwagen überlässt,     
  • von Kfz-Händlern als Vorführwagen genutzt werden.
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https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge/Anhang-16/III-1/anhang-16-III-1.html

2. Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge und Nutzung durch mehrere Nutzungsberechtigte

a) Einzelunternehmen

Gibt der Steuerpflichtige in derartigen Fällen in seiner Gewinnermittlung durch den Ansatz einer Nutzungsentnahme an, dass von ihm das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis auch privat genutzt wird, ist diesen Angaben aus Vereinfachungsgründen zu folgen und für weitere Kraftfahrzeuge kein zusätzlicher pauschaler Nutzungswert anzusetzen. Für die private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen durch zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen gehörende Personen gilt dies entsprechend, wenn je Person das Kraftfahrzeug mit dem nächsthöchsten Listenpreis berücksichtigt wird. Wird ein Kraftfahrzeug gemeinsam vom Steuerpflichtigen und einem oder mehreren Arbeitnehmern genutzt, so ist bei pauschaler Nutzungswertermittlung für Privatfahrten der Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.

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vor 19 Minuten schrieb Ronald:

 

Ich dachte der Mäh-Roboter wurde zu Gunsten Ioniq und Modell 3 verkauft?

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Stümmt, aber es wird ja die Vergangenheit geprüft. Der Tesla kam 3.2019. Der Ioniq eher, aber in den Fahrzeug-Pool.

Die französische Niedertracht, auch Mähroboter genannt, ist brav in Richtung 400.000 km unterwegs. Der finanzielle Aufwand ist aber erheblich!

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vor 26 Minuten schrieb Ronald:

Von einer 100%igen betrieblichen Nutzung ist auch dann auszugehen, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, die     

Ich habe ja bewusst ein provokantes Beispiel gewaehlt. Aber jeder groessere Betrieb, auch die die nicht deinen Beispielen entsprechen, hat Firmenfahrzeuge. Manchmal auch hunderte. 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort das Finanzamt auf die Idee kommt dem Firmeneigner alle diese zur privaten Nutzung zu zuschreiben. Es mag sein, dass ich naiv bin, aber die private Nutzung muss ja zumindestens im Bereich des Vorstellbaren sein. Und fuer das Finanzamt sollte es doch auch kein groesseres Problem sein, festzustellen ob der Firmeneigner private Fahrzeuge hat, die er nutzen kann. Er muss schliesslich fuer diese Fahzeuge Steuern zahlen oder ist ausdruecklich davon befreit. Hat er keine, ist von einer privaten Nutzung der eines Firmenfahrzeuges auszugehen, wenn nichts gegenteiliges belegt wird. Hat er welche, ist doch die private Nutzung der Firmenfahrzeuge unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten meist sinnlos oder vernachlaessigbar.

Ich stelle mir doch kein Auto hin, bezahle Steuern dafuer und akzepiere den Wertverlust, um Firmenfahrzeuge zu nutzen. Das ist vielleicht fuer exotische Oldtimer attraktiv, aber doch nicht fuer einen C6 oder Ioniq.

 

 

 

Bearbeitet von MatthiasM
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vor 40 Minuten schrieb RalphB:

Hallo Hartmut,

das kann und muss dir dein Steuerberater sagen. Alles andere ist unsauber und kann Dich sehr viel Geld kosten. Hier (im Forum) wird das nur jemand ausreichend gut beantworten können, der beim Finanzamt arbeitet oder Steuerberater ist (den solltest du dann vielleicht statt Deinem engagieren).

Wenn Deinem Steuerberater böses schwant, hätte er Dir das schon bei der Anschaffung der Fahrzeuge sagen müssen. Das ist sein Job, dafür bezahlst Du ihn. Bei der Anzahl von Fahrzeugen musst Du einen größeren Betrieb haben, dann darf ihm das nicht schwanen, er muss es wissen! 

Wünsche Dir viel Glück Ralph

Hallo Ralph,

die arme Socke macht den Job bei uns erst seit 2 Jahren, da gilt die Unschuldsvermutung. Erschwerend ist, dass diese Vorgehensweise NRW spezifisch sein soll.

Meine Erfahrung im Forum ist, dass hier eine Menge Fachwissen versammelt ist, deshalb haue ich immer  mal etwas heraus. Man wird ja nicht dümmer davon.

 

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NRW spezifisch, ich könnte ko**** ,

Gruß aus NRW.

Das wird ja rauszufinden sein.

Frag mich dann blos was die machen, wenn es einen Inhaber, eine Frau, eine Oma und zehn Kinder gibt, aber nur fünf Fahrzeuge ?

 

 

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vor 50 Minuten schrieb Ronald:

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge/Anhang-16/III-1/anhang-16-III-1.html

2. Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge und Nutzung durch mehrere Nutzungsberechtigte

a) Einzelunternehmen

Gibt der Steuerpflichtige in derartigen Fällen in seiner Gewinnermittlung durch den Ansatz einer Nutzungsentnahme an, dass von ihm das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis auch privat genutzt wird, ist diesen Angaben aus Vereinfachungsgründen zu folgen und für weitere Kraftfahrzeuge kein zusätzlicher pauschaler Nutzungswert anzusetzen. Für die private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen durch zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen gehörende Personen gilt dies entsprechend, wenn je Person das Kraftfahrzeug mit dem nächsthöchsten Listenpreis berücksichtigt wird. Wird ein Kraftfahrzeug gemeinsam vom Steuerpflichtigen und einem oder mehreren Arbeitnehmern genutzt, so ist bei pauschaler Nutzungswertermittlung für Privatfahrten der Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.

darauf wird es wohl auch in NRW rauslaufen.

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vor 9 Stunden schrieb suentelensis:

Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.

Das ist das, was ich erwarte!

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was Matthias schreibt ist zwar logisch,aber vor dem Finanzamt keine Begründung.

ich hatte ebenfalls ein riesen Problem mit denen.

Ich Führe zwar ein Fahrtenbuch,weil es auch darauf an kommt in welchem Verhältnis privat und geschäftlich genutzt wird.

Du kanns nicht eine 1% Lösung nehmen,wenn du eigentlich keine Geschäftsfahrten machst.

und dann spare ich durch den Aufwand mehre 1.000 Euros.

Nur, bis dato habe ich Fahrten zur Tanke und zum Waschen mal schnell am Samstag auf meine private Kappe genommen.

Das FA besteht ausdrücklich das diese 5 Kilometer mit Datum Uhrzeit und Zweck im Fahrtenbuch steht....

warum ich so wenig privat mit dem C6 fahre?

da musste ich Kopien von den Fahrzeugscheinen meiner Privatfahrzeuge vorzeigen.

Dann kam die nächste Prüfung dann viertel Jahr später,Sozialabgaben.

Hammer dann,die 1% Nutzung meiner Frau als geringfügig Beschäftigte geht nicht!

16 Jahre wurde ein Pluriel mit 220 Euro Monatlich genutzt.

Meine Frau macht die Vorbereitungen für das Steuerbüro und Spesen.

ein Gesetz wurde vor 2 Jahren gemacht,wo das nicht mehr möglich ist.Geringfügig Beschäftigte bekommen kein Auto zu 1%.

Am Ende musste ich den Pluri rauskaufen,2.000 Euro Ablass ans Finanzamt bezahlen und 2,5 Jahre 220Euro die meine Frau vom Lohn abgezogen wurden waren futsch/weg/in Luft aufgelöst.

 

Für Hartmut, du musst denen gralubhaft versichern,daß die Autos nicht privat genutzt wurden.

Überprüft werden: Rechnungen zum Tanken,Waschen,Kundendienst,Strafzettel...

wenn dir das was nachgewiesen werden kann,daß das nicht dein Mitarbeiter gemacht hat wärend der offiziellen Arbeit,

dann bist Du fällig.

dann mußt Du einen Kompromiss aushandeln.

 

In meinem Fall war das so,daß ich die Firma am liebsten abgeschlossen und zu gemacht hätte,wenn mich nicht das Gewissen gegenüber meiner Mitarbeiter geplagt hätte.

 

Gruß Uwe

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vor einer Stunde schrieb Hartmut51:

Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.

und genau das ist anscheinend gekippt worden....

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Der Staat ist ein Verbrecher. Wenn deinem Steuerberater was unklar ist, was Konsequenzen haben könnte, warum nicht beim zuständigen FA nachfragen? Gut - die Frage könnte ich mir eigentlich selber beantworten - die Erfahrung hatte ich ja auch schon ein paar Mal.

vor 15 Stunden schrieb MatthiasM:

[...] Und ich habe immer gedacht, Selbstaenige haben ein schoenes Leben :D.

Und wie!

...:unsure:

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vor 2 Stunden schrieb Hartmut51:

 

und genau das ist anscheinend gekippt worden....

Es gibt anscheinend aber kein aktuelleres Amtliches Einkommenssteuerhandbuch als von 2019

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/home.html

und vom zugehörigen  Anhang 16 Gewinnermittlung

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge/Anhang-16/inhalt.html

vor 14 Stunden schrieb Hartmut51:

Der Tesla kam 3.2019.

4. Kraftfahrzeugwechsel

Wird das auch privat genutzte Kraftfahrzeug im laufenden Wirtschaftsjahr ausgewechselt, z. B. bei Veräußerung des bisher genutzten und Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs, ist der Ermittlung der pauschalen Wertansätze im Monat des Kraftfahrzeugwechsels der inländische Listenpreis des Kraftfahrzeugs zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige nach der Anzahl der Tage überwiegend genutzt hat.

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge/Anhang-16/III-1/anhang-16-III-1.html#

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vor 3 Stunden schrieb schwinge:

 

Und wie!

...:unsure:

Das war natuerlich scherzhaft gemeint. Mir ist schon klar, dass kleine und mittelstaendig Unternehmen genau so "geschroepft" werden wie Arbeitnehmer auch. Ist ja auch kein Verbrechen ;), sondern notwendig um die Struktur aufrecht zu erhalten.

Ich verstehe auch, dass der Fiskus sich nicht hinter das Licht fuehren lassen will. Gerade kleine Unternehmen sind auch gerne kreativ wenn es darum geht Steuern zu vermeiden. Eine Folge davon ist jetzt die ungeliebte Bonpflicht und auch die Versteuerung von privat genutzter Firmenwagen.

Aber auch da muss man ja die Logik nachvollziehen koennen, sonst wird sie von Gerichten gekippt. Das man als Firmenwagen Oberklassenfahrzeuge haellt, selbst aber eine Asphaltmade nutzt, ist natuerlich sehr unglaubwuerdig. 

Wenn ich Hartmut richtig verstanden habe, unterstellt das FA bei ihm die private Nutzung gleich mehrerer (aller?) Fahrzeuge. Und Ioniq und C6 zaehlen nicht oder sind das auch Firmenfahrzeuge? Zudem schein ja sein Arbeitsplatz und Arbeitsstelle nicht all zu weit auseinander, da ist doch ein Fahrzeug ohnehin mehr als ausreichend.

Was ist denn die Logik des Finanzamtes? 

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vor 37 Minuten schrieb MatthiasM:

Was ist denn die Logik des Finanzamtes? 

vor 20 Stunden schrieb Hartmut51:

Dem Steuerberater schwant nix Gutes.

vor 19 Stunden schrieb RalphB:

das kann und muss dir dein Steuerberater sagen.

vor 18 Stunden schrieb Hartmut51:

die arme Socke macht den Job bei uns erst seit 2 Jahren, da gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

Bearbeitet von Ronald
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