13. November 20205 J. Hallo zusammen, das Problem haben sicher viele von uns. Mit dem grauen Lappen wird man absehbar hier und im Ausland sowieso zum Problemkind. "Is that really you?" "What does it mean?, beim Fuehrren eines Krrafftffahrseuges muessen geeignete Korrekturglaeser getragen werrden?" Also bestellte ich mir Anfang September den neuen EU Kartenführerschein, den ich gestern abholen konnte. Ich rechnete damit, daß ich in Zukunft nur noch bis 3,5 t fahren dürfte und sicherlich weiter mit meiner +8 dpt Brille. Falsch geraten! Ich darf ohne Antrag und Pipapo weiter bis 7,5 t mit einem leichten Anhänger und auch Busse, aber nicht zur Fahrgastbeförderung zeitlich unbegrenzt fahren. Die Brille muß ich auch nicht mehr tragen (unter 12 steht gar nichts, kein 01 o.ä.), obwohl ich das im Antrag explizit angegeben habe. Werde ich nicht tun, aber komisch ist das schon, was die Behörden heute so machen. Ich bin im August 63 geboren. das mit der Brille geht sicherlich nach dem Motto, die ist halt in den letzten 39 Jahren nötig geworden und dann muß er die auch tragen. Auf dem Foto trage ich sie auf jeden Fall. Wie ist das bei euch so gelaufen? Gernot
13. November 20205 J. Das mit der Brille fehlt bei mir auch. Die einzelnen Fahrzeug/Gewichtsklassen sind zeitlich beschränkt, d.h. ab dem 50. Lebensjahr Sehtest bei LKW, etc. Im alten Lappen stand, glaube ich, explizit: Mit geeigneter Sehhilfe oder sowas... gruss Bearbeitet (13. November 20205 J. von zudroehn)
13. November 20205 J. Generell darf einem da nichts weggenommen werden. Sandra hat vor ein paar Jahre aufgrund des dazu gekommenen Motorrad-Führerscheins die "neue" Karte bekommen und darf jetzt bis 12to. + Anhänger fahren. Ich habe noch den rosa Lappen und der Wechsel steht mir noch bevor, hab aber in den 80ern aus meine Heimat getauscht und durfte auf einmal 7,5to. statt 2,8to. fahren, Anhänger sowieso weil das bei uns schon drin war, und Motorrad gleich 1 komplett weil bei uns nicht unterschieden wurde. Gruß René
13. November 20205 J. https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/schluesselzahlenbranlage-9-fev.html Die schlüsselzahlen stehen Rechts neben den FS Klassen auf der Rückseite. Beim Gernot dürfte hinter C1, C1E eine 79 stehen. Wenn er den vor dem xx.xx.1999 hat, darf er das auch unbegrenzt. Manchmal werden Schlüsselzahlen auch vergessen.
13. November 20205 J. vor 47 Minuten schrieb zudroehn: Wo sind denn die vermerkt? Ggf. in der Spalte 12
13. November 20205 J. 1 hour ago, René Mansveld said: Sandra hat vor ein paar Jahre aufgrund des dazu gekommenen Motorrad-Führerscheins die "neue" Karte bekommen und darf jetzt bis 12to. + Anhänger fahren. inkl. Anhänger 12t! Schaut euch den nochmal genau an Mein 3er wurde mir auch derart kastriert, mit dem grauen Lappen durfte man mit 7,5t Zugmaschine nämlich durchaus schwerere Anhänger ziehen. Ich bin damit völlig Legal mit 16t unterwegs gewesen - Möbelwerkfernverkehr. Außerdem wurde mir der C1E ab dem 50. Lebensjahr auf 5 Jahre beschränkt, d.h. mit 50 hätte ich diesen Seh- und Gesundheitscheck machen müssen. Da mir das die Kosten nicht Wert war hab ich ihn dann erst verfallen und dann knapp 2 Jahre später, weil beruflich nötig, wieder um 5 Jahre verlängern lassen. Noch einmal geb ich das Geld nicht aus denn in den 5 Jahren zuvor habe ich den C1 genau 2x gebraucht um mit 7,5t einen Umzug zu fahren, seit ich ihn 2017 verlängern lies dann gar nicht mehr bisher weil sich das mit dem Job auch wieder erledigt hatte. Umzüge kann ich auch mit 3,5t und Anhänger fahren, wobei ich nicht vorhabe selbst nochmal umzuziehen Achja, wenn ihr vorhabt euren Führerschein umschreiben zu lassen, dann macht euch vorher eine Kopie vom Alten und/oder lasst ihn euch entwertet wiedergeben, könnte sonst bei einer Versicherung zu unvorteilhafter Schadenfreiheitsrabatteinstufung führen wenn nach dem Ausstellungsdatum gefragt wird, vor allem wenn man vorher noch kein Auto selbst angemeldet hatte. Außerdem gibts da noch die Besitzstandswahrung, könnte ja sein das jemand auf die Idee kommt generell die Führerscheine zeitlich zu beschränken und das ist dann ziemlich dumm wenn man nicht nachweisen kann das man ihn mal auf Lebenszeit erworben hat Bearbeitet (13. November 20205 J. von Manson)
13. November 20205 J. vor 21 Minuten schrieb Manson: Umzüge kann ich auch mit 3,5t und Anhänger fahren, wobei ich nicht vorhabe selbst nochmal umzuziehen Jemand sagte mir mal dass diese Befristung nur für gewerbliche Nutzung gilt, d.h. für Privatfahrten mit LKW >3,5t braucht man die Untersuchungen ab dem 50. Lebensjahr wohl nicht durchführen. Aber frag mich nicht wo das steht, ich hab noch ein paar Jahre Zeit damit...
13. November 20205 J. 11 minutes ago, bx-basis said: Aber frag mich nicht wo das steht, ich hab noch ein paar Jahre Zeit damit... Nirgends, vergiss es, das ist ein Märchen ....und wird im Fall der Fälle die Mädels mit der weißen Mütze definitiv nicht abhalten ihr Knöllchen zu schreiben ...und fahren ohne Fahrerlaubnis ist so ziemlich das schlimmste was man im Straßenverkehr verbrechen kann Was du Privat nicht brauchst ist eine Fahrerkarte oder irgendwelche Module vorweisen zu können, Ladungssicherung, etc. ABER einen handschriftlichen Zettel über die Fahrzeiten sollte man wohl auch Privat mittlerweile besser dabei haben. Bearbeitet (13. November 20205 J. von Manson)
13. November 20205 J. bei Umtausch von grau auf neu darf ich auch ohne ärztl. Gutachten (ab 50J) 7.5t + Anhänger einachsig bis 12t Gesamtgewicht fahren. Wenn ich 18t Gesamtzuggewicht fahren will ( ab 50J), brauche ich die Gesundheitsuntersuchung alle 5 Jahre.
13. November 20205 J. Das Ausstellungsdatum des alten Führerscheins steht auch auf der Karte..... Der Zeitpunkt ab wann der Sehtest fällig wird steht auch auf der Karte... Bearbeitet (13. November 20205 J. von zudroehn)
13. November 20205 J. vor 4 Minuten schrieb suentelensis: bei Umtausch von grau auf neu darf ich auch ohne ärztl. Gutachten (ab 50J) 7.5t + Anhänger einachsig bis 12t Gesamtgewicht fahren. Wenn ich 18t Gesamtzuggewicht fahren will ( ab 50J), brauche ich die Gesundheitsuntersuchung alle 5 Jahre. Gilt für Privatfahrten. Gewerblich oder FS Erwerb nach 2013, alle 5 Jahre ärztl. Gutachten ab 50 erforderlich
13. November 20205 J. 12 minutes ago, suentelensis said: bei Umtausch von grau auf neu darf ich auch ohne ärztl. Gutachten (ab 50J) 7.5t + Anhänger einachsig bis 12t Gesamtgewicht fahren. Wenn ich 18t Gesamtzuggewicht fahren will ( ab 50J), brauche ich die Gesundheitsuntersuchung alle 5 Jahre. Falsch, ich darf jetzt auch mehrachsige Anhänger ziehen und auf dem Führerschein ist explizit bei C1 und C1E das Ablaufdatum eingetragen. Meinen grauen hab ich am 23.06.1983 erworben. Bearbeitet (13. November 20205 J. von Manson)
13. November 20205 J. Ersteller Es hängt wohl immer vom Geburtsdatum ab. So ein 1963er wie ich darf jedenfalls mit dem neuen Führerschein auch bis 7,5 t und einem kleinen Anhänger privat fahren und von einem Sehtest oder Ablaufdatum steht da gar nichts. OK, der neue Führerschein gilt jetzt bis 2035. Dann bin ich 72. Wer weiß, was es dann noch zu fahren gibt. Und ob ich das will und kann. Gernot
13. November 20205 J. vor 17 Minuten schrieb Manson: auf dem Führerschein ist explizit bei C1 und C1E das Ablaufdatum eingetragen Scheinbar nicht auf allen Führerscheinen,fehlt bei mir.
13. November 20205 J. Ersteller Du must jetzt Dein Geburtsjahr sagen, sonst klingt es nach Behördenwillkür. Gernot
13. November 20205 J. https://www.bussgeldkataloge.de/schluesselzahlen-fuehrerschein/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=&utm_content=bussgeldkataloge.de-search&utm_campaign=c-11354260241&gclid=EAIaIQobChMIwsSs3L7_7AIVGqd3Ch1E6wLXEAAYASAAEgJJTPD_BwE#schluesselzahlen Also auf meiner alten Karte von 2007 stand in Spalte 10 nichts, da waren nur * bei dem was ich hatte und bei C1 und C1E war das Ablaufdatum mit einem Tag vor meinem 50. Geburtstag festgelegt. Beim neuen steht jetzt in Spalte 10 überall 22.02.07, außer bei C1 und C1E, da ist nur wieder das Sternchen und in Spalte 11 steht das neue Ablaufdatum. Keine Ahnung nach welchen Kriterien die das auswürfeln, mir auch Egal denn generelles Ablaufdatum steht da jetzt auch nicht bei den für mich relevanten Klassen und bei BE steht als Einschränkung jetzt 79.06 was wohl bedeutet das es mir auch erlaubt ist Anhänger über 3,5t am 3,5tonner zu ziehen, damit kann ich leben weil ich auch mit zunehmendem Alter die Lust verliere mich mit irgendwelchen amtlichen Sesselpupsern zu behängen. Offenbar hat da wohl einer 2007 was falsch gemacht ...oder ich hab wie beim Mofa die Arschkarte gezogen das ich in einem Jahrgang zu Hause bin wo manches abgeschafft und anderes noch nicht freigegeben wurde. Mein alter 3er beinhaltete nämlich auch keine Mofas, die darf ich jetzt, genauso wie mehrachsige Anhänger.
13. November 20205 J. vor einer Stunde schrieb Gernot: OK, der neue Führerschein gilt jetzt bis 2035. Dann bin ich 72. Wer weiß, was es dann noch zu fahren gibt. Und ob ich das will und kann. Gernot Also mit 72 geht das schon noch. die ganzen Hilfssysteme unterstützen alles....
13. November 20205 J. vor 13 Minuten schrieb uwe.v11: Also mit 72 geht das schon noch. ......man muß nur transportfähig bleiben.
13. November 20205 J. Ersteller Man muß bezeiten anfangen, sich damit zu beschäftigen. Die Frage nach dem Zigarrenanzünder stellt man heute schon nicht. Die praktischen "aumônières" für Kartenmaterial hat man heute auch kaum noch. Zum alten Meckeropa, der alles genau so haben will wie in seinem 25 Jahre alten Peugeot, der ja noch soooo gut war, aber gerade von einem Kleinlaster geplättet wurde, dem er selbst die Vorfahrt genommen hat, möchte ich nicht werden. Gernot
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