9. Juli 20242 J. vor 6 Stunden schrieb Kirunavaara: Ich hole das Thema nochmal hoch, weil es mich langsam aber sicher persönlich betrifft: Habe einen rosa Lappen mit Klasse III, erworben 1993. Den muß ich spätestens im Januar 2025 umtauschen. Am besten also jetzt schon, wenn ich ohnehin gerade im ausstellenden Land bin und einfach zur Behörde spazieren kann, statt alles über Einschreiben-Post aus dem Ausland zu regeln. An diejenigen unter Euch, die das Procedere bereits durch haben, ein paar Fragen: - Muß ich auf dem Antrag explizit vermerken, daß ich nachher auch die Klassen CE, C1E und CE79 behalten möchte, oder geht das automatisch? - Ändert sich mit der Umschreibung irgendeine Spitzfindigkeit beim Ziehen von Anhängern? Zum Beispiel spielt beim alten III-er Führerschein das ZGG des Hängers keine Rolle, sondern nur das tatsächlich gezogene Gewicht darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Mit B dürfte ich meinen Trailer an keines meiner Autos mehr hängen, auch wenn er beladen leicht genug für die Anhängelast des Zugfahrzeugs wäre. Geht das mit CE/C1E auch noch? - Muß ich die neue Karte persönlich abholen, oder geht das auch per Vollmacht? Wie lange liegt die Karte zur persönlichen Abholung bereit, bevor sie zurückgeschickt oder für ungültig erklärt wird, nur weil ich nicht rechtzeitig wieder anreisen kann? - Wie lang ist die Wartezeit ungefähr? - Wenn sich das alles zu sehr verzögern sollte, und ich nach Januar 2025 noch mit dem alten Führerschein unterwegs bin, ist das dann bereits eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), oder reicht dafür eine Ordnungswidrigkeit mit 20 € Verwarnungsgeld? Da ich in den 80ern Westberliner war (FS dort ausgestellt), jetzt aber in einer anderen deutschen Stadt lebe, musste ich vorab in Berlin ein " Karteidatenblatt beantragen" Dieses wurde direkt zu der FS Stelle meines Erstwohnsitz geschickt. Ich hätte bis 19.01.2023 umgetauscht haben müssen. Letzte Beantragung in der Behörde 6 Wochen vorher, also pers. Antrag nur bis 01.12.2022 möglich. Da ich später kam, war alles nur auf dem Postwege möglich, hat aber easy funktioniert. C1E CE79 CE T musste auf dem Antrag ( Formular im Internet) durch ankreuzen beantragt werden. Ich hatte nicht angekreuzt, da Formulierung missverständlich. Die zuständige Sachbearbeiterin hat mich netterweise angerufen und dann für mich angekreuzt.
10. Juli 20242 J. vor 13 Stunden schrieb bx-basis: vor 13 Stunden schrieb Kirunavaara: ich habe nach wie vor einen Erstwohnsitz hier. Ohne die Staatsbürgerschaft zu wechseln wird man den auch nicht los 🙂 Ich war seinerzeit etwas verblüfft, als ich auf dem Einwohnermeldeamt gefragt habe, wie ich denn meinen Umzug ins Ausland anmelden muß. Antwort: Gar nicht! Formell wissen deutsche Behörden also nicht, daß ich im Ausland wohne. Wenn jetzt jemand z.B. die Gesamtbevölkerung der EU ausrechnen möchte, dann werden solche Expats wie ich doppelt gezählt. Das ist m.W. nicht korrekt. Wer nicht in D wohnhaft ist muss sich bei Wegzug abmelden. In den Ausweispapieren erfolgt der Eintrag "kein Wohnsitz in Deutschland". Den ausländischen Wohnsitz trägt auf Antrag oder bei Neubeantragung der Papiere die deutsche Vertretung im Ausland ein. Richtig ist, dass der Hauptwohnsitz dort angemeldet werden muss, wo man sich die meiste Zeit aufhält. Wenn man generell im Ausland lebt, wird das der Hauptwohnsitz sein. Hat man in D auch noch einen Wohnsitz, wird dieser zum Zweitwohnsitz und muss entsprechend angemeldet sein. Hintergrund ist u.A. die Zustellung von behördliche Dokumente.
10. Juli 20242 J. Und genau das wollten sie mir damals nicht ausstellen: Ich könne nicht _nur_ einen Zweitwohnsitz in D haben, trotz Erstwohnsitz im Ausland. Der Wohnsitz in D sei dann automatisch Erstwohnsitz. Kam mir wie gesagt auch komisch vor, aber solange meine Familie hier noch wohnt und Post an mich weiterreichen kann, werde ich daran erstmal nichts ändern. Hat auch die letzten 19 Jahre kein Hahn danach gekräht. Anderen Expats, die ich kenne, geht es genauso, manche haben aber auch die Staatsbürgerschaft gewechselt und in D formell alle Zelte abgebrochen.
10. Juli 20242 J. Wir haben vor knapp 2 Jahren die Zelte in D abgebrochen, von daher stellte sich die Frage eines Zweitwohnsitzes nicht. Wenn mir eine Behörde was zukommen lassen will muß sie es halt zu meinem neuen Wohnsitz schicken. Bis vor einigen Wochen stand in unseren Ausweisdokumenten auch noch "keine Wohnung in Deutschland". Da ich einen neuen Personalausweis brauchte steht da jetzt natürlich die französische Adresse drin, meine Frau hat sie in ihre Dokumente eintragen lassen weil sie im August ins Nicht-EU-Ausland fliegt und Probleme mit irgendwelchen übereifrigen Kontrolleuren vermeiden möchte...
10. Juli 20242 J. 1 hour ago, Kirunavaara said: Und genau das wollten sie mir damals nicht ausstellen: Ich könne nicht _nur_ einen Zweitwohnsitz in D haben, trotz Erstwohnsitz im Ausland. Der Wohnsitz in D sei dann automatisch Erstwohnsitz. Kam mir wie gesagt auch komisch vor, aber solange meine Familie hier noch wohnt und Post an mich weiterreichen kann, werde ich daran erstmal nichts ändern. Na wenn das immer noch dein eingetragener Erstwohnsitz ist, dann ist doch alles gut Das war aus deinen obigen Kommentaren nicht ableitbar. Bearbeitet (10. Juli 20242 J. von Manson)
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